Rechtsprechung
BGH, 04.02.1998 - 2 StR 605/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rüge unvorschriftsmäßiger Gerichtsbesetzung hinsichtlich der Wahl der Schöffen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1999, 49
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.09.1989 - 3 StR 281/89
Kaltblütigkeit bei der Spurenbeseitigung im Sinne eines Strafschärfungsgrundes
Auszug aus BGH, 04.02.1998 - 2 StR 605/97
Dem Täter darf nicht straferschwerend in Rechnung gestellt werden, daß er sich nach der Tat der Strafverfolgung zu entziehen versucht, indem er Spuren verwischt oder ein falsches Alibi "aufbaut" (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17, 18). - BGH, 10.05.1988 - 1 StR 175/88
Straftat - Spurenbeseitigung - Verschleierung - Strafzumessung - …
Auszug aus BGH, 04.02.1998 - 2 StR 605/97
Dem Täter darf nicht straferschwerend in Rechnung gestellt werden, daß er sich nach der Tat der Strafverfolgung zu entziehen versucht, indem er Spuren verwischt oder ein falsches Alibi "aufbaut" (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17, 18). - BGH, 24.06.1986 - 5 StR 114/86
Verteilung der Hauptschöffenplätze: Berücksichtigung des Bezirks einer …
Auszug aus BGH, 04.02.1998 - 2 StR 605/97
Ob sie gleichwohl gültig war (vgl. BGHSt 34, 121 [BGH 24.06.1986 - 5 StR 114/86]), kann dahingestellt bleiben; denn darauf kommt es nicht an. - BGH, 11.08.1989 - 2 StR 366/89
Geringere Bewertung der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des …
Auszug aus BGH, 04.02.1998 - 2 StR 605/97
Dem Täter darf nicht straferschwerend in Rechnung gestellt werden, daß er sich nach der Tat der Strafverfolgung zu entziehen versucht, indem er Spuren verwischt oder ein falsches Alibi "aufbaut" (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17, 18).
- BGH, 25.10.2001 - 1 StR 200/01
Indizien tragen nicht bei Mord-Verurteilung
c) Hinzu kommt, daß das Belastungsindiz eines vorab zurecht gelegten Alibis (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 49; zum erlogenen Alibi vgl. BGH NStZ-RR 1998, 303; NStZ 1999, 423; StV 2001, 439) zusätzlicher Erörterung bedurfte.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 29.04.1998 - 3 Ws 246/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 311
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1999, 49
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.10.1951 - 3 StR 513/51
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.1998 - 3 Ws 246/98
Es muß der eindeutige Wille des Bf., ein Rechtsmittel einzulegen, offenbar sein; und es muß sicher davon ausgegangen werden können, daß es sich nicht nur um einen bloßen Entwurf handelt, der zur Einreichung bei Gericht nicht bestimmt war (vgl. BGHSt 2, 77 [78] = LM Nr. 4 zu GesetzStR; BGHSt 12, 317; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.02.1990 - 3 Ws 154/90 mwN.). - BGH, 07.01.1959 - 2 StR 550/58
Leserlichkeit der Unterzeichnung einer Revisionsbegründung bei Entbehren des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.1998 - 3 Ws 246/98
Es muß der eindeutige Wille des Bf., ein Rechtsmittel einzulegen, offenbar sein; und es muß sicher davon ausgegangen werden können, daß es sich nicht nur um einen bloßen Entwurf handelt, der zur Einreichung bei Gericht nicht bestimmt war (vgl. BGHSt 2, 77 [78] = LM Nr. 4 zu GesetzStR; BGHSt 12, 317; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.02.1990 - 3 Ws 154/90 mwN.).
- OLG Frankfurt, 02.08.2006 - 3 Ws 699/06
Drogenabhängige Straftäter: "Alsbaldiger" Beginn der Behandlung derselben Art bei …
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist für die Einlegung einer sofortigen Beschwerde durch Telefax die bildliche Übermittlung der Unterschrift daher nicht erforderlich (OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1999, 49; vgl. OLG München, NJW 2003, 3429).Schon von der Interessenlage her kommt nur der Verurteilte als Urheber der inhaltlich und substantiell auf den Verfahrensgegenstand ausgerichteten und fristgebundenen Erklärung in Betracht (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1999, 49, 50).
- OLG Hamm, 14.10.2003 - 4 Ss OWi 642/03
Nichterscheinen zur Hauptverhandlung, Verwerfung des Einspruchs, Antrag auf …
Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung seit Jahren herrschende und zumindest nahezu unbestrittene Meinung, daß die Einlegung von Rechtsmitteln oder die Übersendung bestimmender Schriftsätze wirksam per Fax erfolgen kann (vgl. z.B. BVerfG, MDR 2000, 836; HansOLG NStZ 1989, 587, OLG Karlsruhe, NStZ 1994, 200, OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1999, 49, Senat, Beschluß vom 4. Juli 2001 - 4 Ws 128/01 -).