Rechtsprechung
   BayObLG, 18.08.1998 - 2 ObOWi 433/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8090
BayObLG, 18.08.1998 - 2 ObOWi 433/98 (https://dejure.org/1998,8090)
BayObLG, Entscheidung vom 18.08.1998 - 2 ObOWi 433/98 (https://dejure.org/1998,8090)
BayObLG, Entscheidung vom 18. August 1998 - 2 ObOWi 433/98 (https://dejure.org/1998,8090)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,8090) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 77 Abs. 2 Nr. 1
    Verpflichtung des Gerichts im Rahmen seiner Aufklärungspflicht nach der Identifikation eines Betroffenen weitere Zeugen zu vernehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 60
  • NZV 1999, 264 (Ls.)
  • BayObLGSt 1998, 142
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 08.02.1993 - 5 Ss OWi 6/93
    Auszug aus BayObLG, 18.08.1998 - 2 ObOWi 433/98
    Eine solche Verpflichtung kann aber entfallen, wenn der Betroffene anhand des Frontfotos nach Auffassung des Gerichts eindeutig identifiziert ist und nicht vorgetragen wurde, daß der als Fahrer in Betracht kommende Zeuge ihm täuschend ähnlich sei (vgl. BayObLGSt 1996, 180 sowie Beschluß vom 15.4.1997 - 2 ObOWi 144/97; OLG Düsseldorf VRS 85, 124 ).
  • BayObLG, 13.12.1996 - 2 ObOWi 919/96

    Einem Beweisantrag auf Zeugenvernehmung, um das Tatfoto zu widerlegen, muss

    Auszug aus BayObLG, 18.08.1998 - 2 ObOWi 433/98
    Eine solche Verpflichtung kann aber entfallen, wenn der Betroffene anhand des Frontfotos nach Auffassung des Gerichts eindeutig identifiziert ist und nicht vorgetragen wurde, daß der als Fahrer in Betracht kommende Zeuge ihm täuschend ähnlich sei (vgl. BayObLGSt 1996, 180 sowie Beschluß vom 15.4.1997 - 2 ObOWi 144/97; OLG Düsseldorf VRS 85, 124 ).
  • OLG Celle, 31.08.2010 - 311 SsRs 54/10

    Antrag auf Erhebung eines Beweises wegen möglicher Verwechslung eines Betroffenen

    Da diese Ähnlichkeit vom Betroffenen in seinem Beweisantrag auch behauptet worden ist, durfte das Amtsgericht den Beweisantrag nicht ohne Weiteres ablehnen (vgl. OLG Düsseldorf, ZfSch 2001, 183; DAR 2001, 176; BayObLG, NStZ-RR 1999, 60; weitergehend OLG Oldenburg, NZV 1995, 84; BayObLG DAR 1997, 318).
  • OLG Jena, 30.10.2007 - 1 Ss 48/07
    Unerlässlich ist die im Rahmen Aufklärungsrüge allerdings die Angabe, dass zwischen dem als Fahrer genannten Zeugen und dem Betroffenen eine derartige Ähnlichkeit bestünde, dass von nahezu identischem Aussehender beiden Personen ausgegangen werden müsse, die Personen sich also täuschend ähnlich sehen würden (vgl. BayObLGSt 1998, 142, 143; OLG Düsseldorf, VRS 100, 358 ).
  • OLG Brandenburg, 15.10.2012 - 53 Ss OWi 607/12

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags gegenüber einem Tatfoto

    Da diese Ähnlichkeit vom Betroffenen in seinem Beweisantrag auch behauptet worden ist, durfte das Amtsgericht den Beweisantrag nicht ohne weiteres ablehnen (vgl. OLG Düsseldorf ZfS 2001, 183; DAR 2001, 176; BayObLG NStZ-RR 1999, 60; weitergehend OLG Oldenburg NZV 1995, 84; BayObLG DAR 1997, 318).
  • BayObLG, 27.11.2002 - 2 ObOWi 486/02

    OWiG: Beweisantrag - Vernehmung von Entlastungszeugen

    Daß einer der vier benannten Zeugen mit dem Betroffenen besondere Ähnlichkeit habe, ist, wie die erhobene Verfahrensrüge belegt, vom Betroffenen nicht behauptet worden (zur Bedeutung dieser Behauptung vgl. BayObLGSt 1998, 142/143; OLG Düsseldorf VRS 100, 358).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht