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   BGH, 29.07.1998 - 2 StR 287/98   

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https://dejure.org/1998,5957
BGH, 29.07.1998 - 2 StR 287/98 (https://dejure.org/1998,5957)
BGH, Entscheidung vom 29.07.1998 - 2 StR 287/98 (https://dejure.org/1998,5957)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 1998 - 2 StR 287/98 (https://dejure.org/1998,5957)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung und mit Körperverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177; StPO § 260

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 78
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 301/98
    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 2 StR 287/98
    In Fällen, in denen das Regelbeispiel des § 177 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB vollendet ist, ist der Tatrichter nicht gehindert, den Täter (nur) wegen "Vergewaltigung" zu verurteilen (BGH StV 1998, 381, 382 zu § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB n.F.; vgl. auch BGH, Beschl. v. 1. Juli 1998 - 1 StR 301/98).
  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 204/98

    Versuchte Vergewaltigung neben vollendeter sexueller Nötigung nach dem 6.

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 2 StR 287/98
    In Fällen, in denen das Regelbeispiel des § 177 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB vollendet ist, ist der Tatrichter nicht gehindert, den Täter (nur) wegen "Vergewaltigung" zu verurteilen (BGH StV 1998, 381, 382 zu § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB n.F.; vgl. auch BGH, Beschl. v. 1. Juli 1998 - 1 StR 301/98).
  • BGH, 11.08.1999 - 3 StR 253/99

    Milderes Recht bei § 177 StGB; Minder schwerer Fall trotz Vorliegens eines

    Der besonders schwere Fall der sexuellen Nötigung nach § 177 Abs. 2 StGB n.F. (zur Tenorierung vgl. BGH NStZ 1998, 510; NStZ-RR 1999, 78) eröffnet denselben Strafrahmen wie die Vergewaltigung nach § 177 Abs. 1 StGB a.F. (Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren).
  • BGH, 07.03.2001 - 2 StR 21/01

    Vergewaltigung; Aspekte der Strafzumessung (Überschreitung der Grenze

    Zwar ist das Regelbeispiel des § 177 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 StGB auch im Urteilstenor als Vergewaltigung zu bezeichnen (vgl. BGH NStZ 1998, 510 f.; NStZ-RR 1999, 78; StV 2000, 308).
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