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   OLG Köln, 11.12.1998 - Ss 528/98   

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https://dejure.org/1998,4304
OLG Köln, 11.12.1998 - Ss 528/98 (https://dejure.org/1998,4304)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.12.1998 - Ss 528/98 (https://dejure.org/1998,4304)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Dezember 1998 - Ss 528/98 (https://dejure.org/1998,4304)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MRK Art. 6 Abs. 3 lit. c; StPO § 329 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 112
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.01.1991 - 2 BvR 1704/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.1998 - Ss 528/98
    auch Berücksichtigung zu erreichen (vgl. BVerfG NStZ 1991, 294, 295; Fahrenhorst, EuGRZ 1985, 629, 630).

    Es gilt freilich nur im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten, angemessenen Regeln (BVerfG NStZ 1991, 294, 295).

  • BGH, 23.11.1960 - 4 StR 265/60
    Auszug aus OLG Köln, 11.12.1998 - Ss 528/98
    Die gesetzliche Regelung wird nur damit erklärt, daß eine unwiderlegliche Vermutung dafür besteht, daß der unentschuldigt zur Hauptverhandlung nicht erschienene Angeklagte auf das Rechtsmittel verzichtet (BGHSt 15, 287=NJW 1961, 567) bzw. daß es sich um einen Fall der Verwirkung handelt (vgl. Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl. § 329 Rdn. 77 m.w.N.).
  • OLG Köln, 18.03.2003 - 2 Ausl 253/02

    Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten

    Daraus ergibt sich insbesondere für das Strafverfahren das zwingende Gebot, dass der Beschuldigte im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten Regeln die Möglichkeit haben und auch tatsächlich ausüben können muss, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen, deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung zu erreichen (BVerfG a.a.O; vgl. ferner BVerfGE 41, 246 [249] = NJW 1976, 413; BVerfGE 46, 202 [210] = NJW 1978, 151; BVerfGE 54, 100 [116] = NJW 1980, 1943, BVerfG NJW 1983, 1726 [1727]; OLG Hamm StV 1997, 364 [365] und 365 [366]; OLG Düsseldorf NJW 1987, 2172; OLG Zweibrücken MDR 1986, 874; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 225; zum Verhältnis zu Art. 6 III c MRK vgl. OLG Köln, 1.Strafsenat, NStZ-RR 1999, 112).
  • OLG Köln, 15.01.2003 - Ausl 913/01

    Auslieferung; Abwesenheitsurteil; Italien; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Daraus ergibt sich insbesondere für das Strafverfahren das zwingende Gebot, dass der Beschuldigte im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten Regeln die Möglichkeit haben und auch tatsächlich ausüben können muss, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen, deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung zu erreichen (BVerfG a.a.O; vgl. ferner BVerfGE 41, 246 [249] = NJW 1976, 413; BVerfGE 46, 202 [210] = NJW 1978, 151; BVerfGE 54, 100 [116] = NJW 1980, 1943, BVerfG NJW 1983, 1726 [1727]; OLG Hamm StV 1997, 364 [365] und 365 [366]; OLG Düsseldorf NJW 1987, 2172; OLG Zweibrücken MDR 1986, 874; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 225; zum Verhältnis zu Art. 6 III c MRK vgl. OLG Köln, 1.Strafsenat, NStZ-RR 1999, 112).
  • OLG Hamm, 06.04.2006 - 4 Ss 70/06

    Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten

    § 329 Abs. 1 StPO ist daher sowohl verfassungskonform als auch mit Art. 6 EMRK vereinbar (vgl. BayObLG, NStZ 2000, 307; OLG Köln, NStZ-RR 1999, 112; Meyer-Goßner, a.a.O.).
  • OLG Köln, 18.12.2001 - 2 Ausl 645/01

    Auslieferung; Bulgarien; Widerruf der Bewährung; Abwesenheitsurteil

    Daraus ergibt sich insbesondere für das Strafverfahren das zwingende Gebot, dass der Beschuldigte im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten Regeln die Möglichkeit haben und auch tatsächlich ausüben können muss, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen, deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung zu erreichen ( BVerfG a.a.O; vgl. ferner BVerfGE 41, 246 [249] = NJW 1976, 413; BVerfGE 46, 202 [210] = NJW 1978, 151; BVerfGE 54, 100 [116] = NJW 1980, 1943, BVerfG NJW 1983, 1726 [1727]; OLG Hamm StV 1997, 364 [365] und 365 [366]; OLG Düsseldorf NJW 1987, 2172; OLG Zweibrücken MDR 1986, 874; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 225; zum Verhältnis zu Art. 6 III c MRK vgl. OLG Köln, 1.Strafsenat, NStZ-RR 1999, 112).
  • OLG Köln, 18.03.2003 - Ausl 253/02
    Daraus ergibt sich insbesondere für das Strafverfahren das zwingende Gebot, dass der Beschuldigte im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten Regeln die Möglichkeit haben und auch tatsächlich ausüben können muss, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen, deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung zu erreichen ( BVerfG a.a.O; vgl. ferner BVerfGE 41, 246 [249] = NJW 1976, 413; BVerfGE 46, 202 [210] = NJW 1978, 151; BVerfGE 54, 100 [116] = NJW 1980, 1943, BVerfG NJW 1983, 1726 [1727]; OLG Hamm StV 1997, 364 [365] und 365 [366]; OLG Düsseldorf NJW 1987, 2172; OLG Zweibrücken MDR 1986, 874; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 225; zum Verhältnis zu Art. 6 III c MRK vgl. OLG Köln, 1.Strafsenat, NStZ-RR 1999, 112).
  • OLG Köln, 06.03.2001 - Ausl 186/00

    Auslieferung; Schweiz; Abwesenheitsurteil; fingierte Zustellung

    Daraus ergibt sich insbesondere für das Strafverfahren das zwingende Gebot, dass der Beschuldigte im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten Regeln die Möglichkeit haben und auch tatsächlich ausüben können muss, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen, deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung zu erreichen ( BVerfG a.a.O; vgl. ferner BVerfGE 41, 246 [249] = NJW 1976, 413; BVerfGE 46, 202 [210] = NJW 1978, 151; BVerfGE 54, 100 [116] = NJW 1980, 1943, BVerfG NJW 1983, 1726 [1727]; OLG Hamm StV 1997, 364 [365] und 365 [366]; OLG Düsseldorf NJW 1987, 2172; OLG Zweibrücken MDR 1986, 874; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 225; zum Verhältnis zu Art. 6 III c MRK vgl. OLG Köln, 1.Strafsenat, NStZ-RR 1999, 112).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.11.1998 - 3 Ws 209/98   

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https://dejure.org/1998,9795
OLG Karlsruhe, 09.11.1998 - 3 Ws 209/98 (https://dejure.org/1998,9795)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.11.1998 - 3 Ws 209/98 (https://dejure.org/1998,9795)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. November 1998 - 3 Ws 209/98 (https://dejure.org/1998,9795)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 112
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 22.03.2024 - 7 Ss 40/22

    Ergänzung der Bescheidung eines Revisionsangriffs nach rechtskräftigem

    Besteht auch nur der entfernteste Verdacht einer nachträglichen Korrektur des wirklich Gewollten, so ist eine Berichtigung ausgeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 1990 - 3 StR 310/90 = NJW 1991, 1900 [zur Änderung schriftlicher Urteilsgründe]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. November 1998 - 3 Ws 209/98 = NStZ-RR 1999, 112 [zur Änderung der Urteilsformel]).
  • OLG Hamm, 14.11.2006 - 2 Ss 498/06

    Urteilsberichtigung; Zulässigkeit; Aufklärungsrüge; Begründung; Anforderungen,

    Dies ergibt sich zwingend aus dem Umstand, dass in dem verwendeten Vordruck die Bestimmungen der §§ 22, 23 StGB, die sich mit der Versuchsstrafbarkeit befassen, bei den angewandten Vorschriften mit aufgeführt sind (vgl. hierzu auch OLG Karlsruhe NStZ-RR 1999, 112).
  • OLG Hamm, 03.09.2013 - 5 RVs 71/13

    Berichtigung der Urteilsformel bis zum Abschluss der Urteilsverkündung

    Im Übrigen ist die mündliche Mitteilung der Urteilsgründe von maßgebender Bedeutung für die Beurteilung, ob es sich um einen Fehler handelt, der für alle Verfahrensbeteiligten klar zutage liegt und sich somit als offensichtliche Unrichtigkeit erweist (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1999, 112, 113).
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