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   OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99 - 28/99 I   

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OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99 - 28/99 I (https://dejure.org/1999,6928)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.05.1999 - 2b Ss 64/99 - 28/99 I (https://dejure.org/1999,6928)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Mai 1999 - 2b Ss 64/99 - 28/99 I (https://dejure.org/1999,6928)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 306
  • StV 1999, 588
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88

    Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH erfordert ein zwischen Beendigung der Taten und ihrer Aburteilung liegender besonders langer Zeitraum strafmildernde Berücksichtigung (BGH NStZ 1986, 217 (218); BGH NJW 1990, 56 ).

    Der Vorschrift des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK zuwiderlaufende und im Rahmen der Strafzumessung zu Gunsten des Angeklagten zu berücksichtigende Verfahrensverzögerungen (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1; BGH NJW 1988, 2188 (2189) jew. m. w. Nachw.) hat der BGH jedoch nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Beschleunigungsgebot angenommen, so bei einem Zeitraum von sechs Jahren zwischen Tat und ihrer Aburteilung (BGH NJW 1990, 56 ), bei einem Zeitraum von nahezu acht Jahren (BGH StV 1988, 295) und bei Vorlage der Akten bei dem BGH erst zwei Jahre und drei Monate nach Urteilserlaß (BGH NJW 1995, 1101 ).

  • BGH, 09.11.1960 - 4 StR 407/60

    Mangelhafte Revisionsbegründung I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99
    Der Berücksichtigung eines Verfahrenshindernisses steht zwar die eingetretene volle Rechtskraft, nicht aber die - wie hier - durch die Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch eingetretene bloße Teilrechtskraft entgegen (BGHSt 15, 203, 207; BGH DAR 78, 160).

    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß selbst dann, wenn das Urteil des Tatrichters nur teilweise angefochten ist - z. B. nur im Strafausspruch oder wegen einer von mehreren in Tatmehrheit stehenden Straftaten, für die der Tatrichter eine Gesamtfreiheitsstrafe festgesetzt hat - und daher teilweise bereits in Rechtskraft erwachsen ist, das Verfahren ohne Rücksicht auf die Teilrechtskraft soweit einzustellen ist, als das Fehlen der Verfahrensvoraussetzung oder das Vorhandensein des Verfahrenshindernisses sich auswirkt (BGHSt 6, 304; 8, 269; 13, 128; 15, 203, 207).

  • BGH, 20.02.1990 - 5 StR 48/90

    Wirksamkeit der Einstellung bei anderweitiger Anklageerhebung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99
    a) Die vorläufige Einstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO beendet die gerichtliche Anhängigkeit (BGHSt 10, 88, 90; 30, 197; OLG Düsseldorf MDR 1983, 252; 1988, 164) und schafft ein Verfahrenshindernis (BGHSt 30, 197, 198; BGH NJW 1990, 1675 ), so daß, solange ein Wiederaufnahmebeschluß nicht ergangen ist und das Hindernis besteht, eine Verurteilung wegen des eingestellten Falles nicht erfolgen darf.

    aa) Dazu hätte es nach § 154 Abs. 5 StPO eines Gerichtsbeschlusses des Gerichts bedurft, dessen Einstellungsbeschluß rückgängig gemacht werden soll (BGH NJW 1990, 1675 ), hier also des Amtsgerichts.

  • BGH, 27.02.1984 - 3 StR 396/83

    Sonderbotschafter - § 20 GVG, auch "ad-hoc"-Botschafter sind aufgrund von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99
    Da nach alledem aufgrund der wirksamen Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO der Verurteilung wegen des dem Verfahren 8 Js 132/96 zugrundeliegenden Vorwurfs das Verfahrenshindernis der fehlenden Rechtshängigkeit entgegenstand und entgegensteht, ist das Verfahren insoweit nach § 206 a Abs. 1 StPO einzustellen (vgl. BGHSt 32, 275, 290).
  • BGH, 24.09.1954 - 2 StR 598/53
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99
    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß selbst dann, wenn das Urteil des Tatrichters nur teilweise angefochten ist - z. B. nur im Strafausspruch oder wegen einer von mehreren in Tatmehrheit stehenden Straftaten, für die der Tatrichter eine Gesamtfreiheitsstrafe festgesetzt hat - und daher teilweise bereits in Rechtskraft erwachsen ist, das Verfahren ohne Rücksicht auf die Teilrechtskraft soweit einzustellen ist, als das Fehlen der Verfahrensvoraussetzung oder das Vorhandensein des Verfahrenshindernisses sich auswirkt (BGHSt 6, 304; 8, 269; 13, 128; 15, 203, 207).
  • BGH, 21.12.1994 - 2 StR 415/94

    Strafbarkeit wegen Betrugs und Verletzung der Konkursantragspflicht -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99
    Der Vorschrift des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK zuwiderlaufende und im Rahmen der Strafzumessung zu Gunsten des Angeklagten zu berücksichtigende Verfahrensverzögerungen (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1; BGH NJW 1988, 2188 (2189) jew. m. w. Nachw.) hat der BGH jedoch nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Beschleunigungsgebot angenommen, so bei einem Zeitraum von sechs Jahren zwischen Tat und ihrer Aburteilung (BGH NJW 1990, 56 ), bei einem Zeitraum von nahezu acht Jahren (BGH StV 1988, 295) und bei Vorlage der Akten bei dem BGH erst zwei Jahre und drei Monate nach Urteilserlaß (BGH NJW 1995, 1101 ).
  • BGH, 11.11.1955 - 1 StR 409/55
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99
    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß selbst dann, wenn das Urteil des Tatrichters nur teilweise angefochten ist - z. B. nur im Strafausspruch oder wegen einer von mehreren in Tatmehrheit stehenden Straftaten, für die der Tatrichter eine Gesamtfreiheitsstrafe festgesetzt hat - und daher teilweise bereits in Rechtskraft erwachsen ist, das Verfahren ohne Rücksicht auf die Teilrechtskraft soweit einzustellen ist, als das Fehlen der Verfahrensvoraussetzung oder das Vorhandensein des Verfahrenshindernisses sich auswirkt (BGHSt 6, 304; 8, 269; 13, 128; 15, 203, 207).
  • BGH, 29.11.1985 - 2 StR 596/85

    Strafbarkeit eines Arztes bei Tod einer Patientin auf Grund fehlerhafter Diagnose

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH erfordert ein zwischen Beendigung der Taten und ihrer Aburteilung liegender besonders langer Zeitraum strafmildernde Berücksichtigung (BGH NStZ 1986, 217 (218); BGH NJW 1990, 56 ).
  • BGH, 13.05.1959 - 4 StR 122/59
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99
    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß selbst dann, wenn das Urteil des Tatrichters nur teilweise angefochten ist - z. B. nur im Strafausspruch oder wegen einer von mehreren in Tatmehrheit stehenden Straftaten, für die der Tatrichter eine Gesamtfreiheitsstrafe festgesetzt hat - und daher teilweise bereits in Rechtskraft erwachsen ist, das Verfahren ohne Rücksicht auf die Teilrechtskraft soweit einzustellen ist, als das Fehlen der Verfahrensvoraussetzung oder das Vorhandensein des Verfahrenshindernisses sich auswirkt (BGHSt 6, 304; 8, 269; 13, 128; 15, 203, 207).
  • BGH, 20.01.1987 - 1 StR 687/86

    Strafzumessung - Berücksichtigung einer Verfahrensverzögerung zu Gunsten des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99
    Der Vorschrift des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK zuwiderlaufende und im Rahmen der Strafzumessung zu Gunsten des Angeklagten zu berücksichtigende Verfahrensverzögerungen (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1; BGH NJW 1988, 2188 (2189) jew. m. w. Nachw.) hat der BGH jedoch nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Beschleunigungsgebot angenommen, so bei einem Zeitraum von sechs Jahren zwischen Tat und ihrer Aburteilung (BGH NJW 1990, 56 ), bei einem Zeitraum von nahezu acht Jahren (BGH StV 1988, 295) und bei Vorlage der Akten bei dem BGH erst zwei Jahre und drei Monate nach Urteilserlaß (BGH NJW 1995, 1101 ).
  • BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85

    Angleichung der Urteilsformel in der Urteilsurkunde an diejenige der

  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

  • BGH, 30.11.1982 - 5 StR 749/82

    Strafzumessung - Zeitablauf - Tatbeendigung - Aburteilung

  • OLG Düsseldorf, 27.08.1982 - 1 Ws 865/81
  • OLG Düsseldorf, 04.02.1987 - 3 Ws 22/87
  • BGH, 21.12.1956 - 1 StR 337/56

    Anhängigkeit eines Verfahrens i.S.v. § 164 Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) nach

  • BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81

    Strafschärfende Berücksichtigung einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens

  • OLG Bamberg, 19.01.2015 - 3 Ss OWi 1500/14

    Verfahrenseinstellung wegen prozessualer Tateinheit zwischen Einfuhrschmuggel und

    Denn rechtstechnisch bedeutet ein Verfahrenshindernis das Fehlen einer Prozessvoraussetzung mit der Konsequenz, dass eine Befassung des Gerichts mit dem Vorwurf und deshalb auch eine Ahndung verboten sind (BGH NStZ 2007, 345; i.E. ebenso: BGH NStZ 1995, 351; BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 7; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 306; StV 2012, 291; OLG Köln VRS 107, 306; KK/Gericke StPO § 352 Rn. 3; KK/Senge OWiG § 79 Rn. 101; Meyer-Goßner/Schmitt § 337 Rn. 6 und § 352 Rn. 2, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 09.03.2004 - Ss 78/04

    Unwirksame Berufungsbeschränkung auf Strafaussetzung bei unzureichender

    Die trotz der Teilrechtskraft gebotene Überprüfung der Verfahrensvoraussetzungen bzw. des Fehlens von Verfahrenshindernissen (BGHSt 15, 203 (207) = NJW 1961, 328; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 306 = VRS 97, 170) führt nicht zu der Feststellung, das es hier etwa wegen fehlenden Strafantrags in Bezug auf § 248 a StGB an einer Prozessvoraussetzung mangelt (vgl. hierzu Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., vor § 77 Rdnr. 2).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 2 Ss 168/07

    Anforderungen an die Wiederaufnahme eines mangels hinreichenden Tatverdachts

    Die durch das Amtsgericht am 20. Oktober 2006 beschlossene vorläufige Einstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO beendete die gerichtliche Anhängigkeit und schuf ein Verfahrenshindernis (vgl. BGHSt 30, 197, 198 = NStZ 1982, 40; BayObLG NStZ 1992, 403; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 306; Meyer-Goßner a.a.O. § 154 Rdn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 3 RVs 138/11

    Rechtfertigung einer Unterbringung nach § 64 StGB allein aus der Gefahr des

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Verfahren ohne Rücksicht auf eingetretene Teilrechtskraft insoweit einzustellen ist, als sich das Vorhandensein des Verfahrenshindernisses auswirkt (vgl. BGHSt 21, 242, 243; OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, NStZ-RR 1999, 306; Meyer-Goßner , StPO, 54. Aufl., Einl. Rdn. 151 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2018 - 53 Ss 43/18

    Wiederaufnahme eines vorläufig eingestellten Strafverfahrens ohne förmlichen

    Sie schafft insoweit ein Verfahrenshindernis, das nur durch einen förmlichen Wiederaufnahmebeschluss nach § 154 Abs. 5 StPO beseitigt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 03. August 2016, 5 StR 313/16, zit. nach juris; BGH Beschluss vom 18. April 2007, 2 StR 144/07, NStZ 2007; BGHSt 10, 88; BGHSt 30, 197; BGH GA 1981, 36, KG StV 2011, 400; LR-Beulke, StPO, 26. Aufl., § 154 Rdnr. 52; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl. § 154 Rdnr. 17, 22, KK-Diemer, StPO, 7. Aufl., § 154 Rdnr. 36, jeweils m.w.N.), wobei der Wiederaufnahmebeschluss nach § 154 Abs. 5 StPO ausdrücklich ergehen muss (SchlHOLG SchlHA 1990, 117; BayObLG NStZ 1992, 403; OLG Düsseldorf StraFo 1999, 302; MüKo-Teßmer, StPO, § 152 Rdnr. 82; KK-Diemer, StPO 7. Aufl., § 154 Rdnr. 36; Schoreit NStZ 1985, 219; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 154 Rdnr. 22; Rieß GA 1981, 37).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2010 - 1 RVs 50/10
    Die vorläufige Einstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO beendet die gerichtliche Anhängigkeit und schafft ein Verfahrenshindernis, das nur durch einen (rechtzeitigen) Wiederaufnahmebeschluss nach § 154 Abs. 5 StPO wieder beseitigt werden kann (Senat, StraFo 1999, 302 [OLG Düsseldorf 10.05.1999 - 2b Ss 64/99] ; BGH, NStZ-RR 2007, 83; NStZ 2007, 476; BayObLG, NStZ 1992, 403).
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