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   OLG Stuttgart, 06.08.1999 - 1 Ss 269/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7183
OLG Stuttgart, 06.08.1999 - 1 Ss 269/99 (https://dejure.org/1999,7183)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.08.1999 - 1 Ss 269/99 (https://dejure.org/1999,7183)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. August 1999 - 1 Ss 269/99 (https://dejure.org/1999,7183)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsätzliche Zuwiderhandlung gegen eine Vorschrift der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über das ordnungsgemäße Funktionieren und die richtige Verwendung des Kontrollgeräts; Austauschen von Aufzeichnungen der Schaublätter eines Fahrtenschreibers; Schutzzweck der Strafnorm ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 268 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 11
  • NZV 2000, 96
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.12.1993 - 1 StR 212/93

    Fälschung technischer Aufzeichnungen infolge der Verwendung falscher

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.08.1999 - 1 Ss 269/99
    Freilich sind, die Aufzeichnungen eines solchen Fahrtenschreibers auf den eingelegten Schaublättern technische Aufzeichnungen i. S. von § 268 II StGB (BGHSt 40, 26 = NJW 1994, 743 = NStZ 1994, 547; KG, VRS 57, 121; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 268 Rdnr. 3).

    Der Rechtsverkehr soll sich darauf verlassen können, dass die Aufzeichnungen so, wie sie vorliegen, aus einem Herstellungsvorgang stammen, der in seinem Ablauf durch die selbsttätige Arbeitsweise des betreffenden Geräts zwangsläufig vorgegeben ist, so dass hierdurch die Aufzeichnungen als das Ergebnis eines automatisierten Herstellungsvorgangs die Vermutung inhaltlicher Richtigkeit für sich haben (BGHSt 40, 26 = NJW 1994, 743 = NStZ 1994, 547; KG, VRS 57, 121; Tröndle/Fischer, § 268 Rdnr. 11 a).

  • OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 3 Ss 128/00

    Urkundenfälschung und Fälschung technischer Aufzeichnungen: Vortäuschung der

    Damit sieht sich der Senat in Übereinstimmung mit dem OLG Stuttgart (Die Justiz 1999, 495 = NStZ-RR 2000, 11), dem Brandenburgischen OLG (VRS 92, 373), dem KG (VRS 57, 121) und dem BayObLG (NStZ-RR 2001, 371 = VRS 100, 444).
  • BayObLG, 17.04.2001 - 4St RR 31/01

    Nichteinhaltung der erforderlichen Ruhezeiten

    Damit sieht sich der Senat in Übereinstimmung mit dem OLG Stuttgart (NStZ-RR 2000, 11/12), dem Brandenburgischen OLG (VRS 92 373/375) und dem KG (VRS 57, 121/122), welch letztere beide in vergleichbaren Fällen nur von Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalgesetz bzw. der StVZO ausgegangen sind.
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