Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 2b Ss 337/99 - 119/99 I   

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OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 2b Ss 337/99 - 119/99 I (https://dejure.org/1999,5660)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.12.1999 - 2b Ss 337/99 - 119/99 I (https://dejure.org/1999,5660)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Dezember 1999 - 2b Ss 337/99 - 119/99 I (https://dejure.org/1999,5660)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung; Rechtsmittel; Verteidiger; Prozeßbevollmächtigter; Rechtsanwalt; Angeklagter; Revision

  • Judicialis

    StPO § 312; ; StPO § 297; ; StPO § 335

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 312, 297, 335
    Einlegung von Rechtsmitteln durch Angeklagten und Verteidiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 148
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 12.02.1993 - 2 Ss 393/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 2b Ss 337/99
    Widersprechen sich aber die Rechtsmittelerklärungen des Angeklagten und des Verteidigers, so ist entsprechend § 297 StPO die des Angeklagten maßgebend (BayObLG VRS 53, 362; OLG Koblenz MDR 1975, 424; OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat MDR 1993, 676; KK-Kuckein, StPO, 4. Aufl., § 335 Rn. 15)).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.1983 - 2 Ss 398/82
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 2b Ss 337/99
    Die in Erweiterung des § 335 StPO zulässige unbestimmte Anfechtung eines Urteils mit der möglichen späteren Benennung des Rechtsmittels als Berufung oder Revision (vgl. BGHSt 13, 388, 393) läßt die endgültige Bestimmung des Rechtsmittels bis zum Ablauf der Revisonsbegründungsfrist (§ 345 Abs. 1 StPO) zu (BGH aaO; 25, 321, 324; OLG Düsseldorf NStZ 1983, 471).
  • BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84

    Rüge der unterbliebenen Zustellung des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 2b Ss 337/99
    Von dieser Bestimmung des Angeklagten hätte zwar innerhalb der Revisionsbegründungsfrist noch auf die Revision übergegangen werden können (BGHSt 33, 183, 185), dazu hätte es jedoch der eindeutigen Erklärung bedurft, daß diese Bestimmung mit dem Willen des Angeklagten erfolgte und die eigene Bestimmung des Rechtsmittels als Berufung durch den Angeklagten nicht gelten soll.
  • BGH, 15.01.1960 - 1 StR 627/59
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 2b Ss 337/99
    Die in Erweiterung des § 335 StPO zulässige unbestimmte Anfechtung eines Urteils mit der möglichen späteren Benennung des Rechtsmittels als Berufung oder Revision (vgl. BGHSt 13, 388, 393) läßt die endgültige Bestimmung des Rechtsmittels bis zum Ablauf der Revisonsbegründungsfrist (§ 345 Abs. 1 StPO) zu (BGH aaO; 25, 321, 324; OLG Düsseldorf NStZ 1983, 471).
  • OLG Karlsruhe, 02.12.2003 - 1 Ss 123/03

    Ermittlung des gewollten Berufungsumfangs bei abweichenden Erklärungen des

    Dies gilt nach Auffassung des Senats auch, wenn sich die Divergenz erst aus der zeitlich später eingehenden Erklärung des Verteidigers ergibt, da die Vermutung des § 297 StPO dann nicht mehr greift (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2000, 148).
  • OLG Hamm, 28.07.2005 - 2 Ss 295/05

    unbestimmtes RechtsmitteL, Berufung; Revision; Wille des Angeklagten; Auslegung

    Sofern der Angeklagte Berufung gegen ein amtgerichtliches Urteil einlegt und der Verteidiger mit gesondertem Schriftsatz zunächst ein noch nicht bestimmtes Rechtsmittel einlegt, so ist, auch wenn der Verteidiger vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist das von ihm eingelegte Rechtsmittel als (Sprung-)Revision bezeichnet, der Wille des Angeklagten maßgebend und es ist eine Berufungshauptverhandlung durchzuführen (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2000, 148).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.10.1999 - 2 Ws 331/99, 2 Ws 332/99   

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https://dejure.org/1999,6141
OLG Düsseldorf, 21.10.1999 - 2 Ws 331/99, 2 Ws 332/99 (https://dejure.org/1999,6141)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.10.1999 - 2 Ws 331/99, 2 Ws 332/99 (https://dejure.org/1999,6141)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Oktober 1999 - 2 Ws 331/99, 2 Ws 332/99 (https://dejure.org/1999,6141)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 148
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 30.05.2000 - 4 StR 24/00
    Die Bestellung als Beistand gemäß § 397 a Abs. 1 Satz 1 StPO gilt vielmehr stets auch für den Fall einer Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht (offengelassen in BGH NStZ 2000, 218, 219; a.A. Senge in KK 4. Aufl. § 397 a Rdn. 1 d); denn sie wirkt über die jeweilige Instanz hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens und erstreckt sich somit auch auf das Revisionsverfahren (vgl. neben der zitierten Entscheidung BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Beistand 2; BGH, Beschlüsse vom 31. August 1999 - 1 StR 367/99, 21. September 1999 - 5 StR 408/99, 8. Oktober 1999 - 4 StR 344/99 und 9. Februar 2000 - 5 StR 612/99; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 148, 149).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.1999 - 2 Ws 332/99

    Beistand des Nebenklägers; Zeitliche Dauer

    OLG Düsseldorf Beschluß 21.10.1999 - 2 Ws 331-332/99 - 8 Js 1097/97 StA Mönchengladbach.
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   OLG Düsseldorf, 21.10.1999 - 2 Ws 332/99   

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https://dejure.org/1999,13392
OLG Düsseldorf, 21.10.1999 - 2 Ws 332/99 (https://dejure.org/1999,13392)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.10.1999 - 2 Ws 332/99 (https://dejure.org/1999,13392)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Oktober 1999 - 2 Ws 332/99 (https://dejure.org/1999,13392)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 148
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 21.10.1999 - 2 Ws 331/99

    Beistand des Nebenklägers; Zeitliche Dauer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.10.1999 - 2 Ws 332/99
    OLG Düsseldorf Beschluß 21.10.1999 - 2 Ws 331-332/99 - 8 Js 1097/97 StA Mönchengladbach.
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