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   OLG Hamm, 10.01.2000 - 2 Ws 351/99   

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https://dejure.org/2000,5077
OLG Hamm, 10.01.2000 - 2 Ws 351/99 (https://dejure.org/2000,5077)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.01.2000 - 2 Ws 351/99 (https://dejure.org/2000,5077)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Januar 2000 - 2 Ws 351/99 (https://dejure.org/2000,5077)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Mittelloser Angeklagter, Kosten der Pflichtverteidigung, Kostenansatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtverteidiger; Verfahrenskosten; Angeklagter; Kostentragungspflicht; Menschenrechtskonvention

  • Judicialis

    GmbHG § 82; ; GmbHG § 84; ; StPO § 465 Abs. 1; ; StPO § 464 a Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 140 Abs. 1 Nr. 1; ; GKG § 8; ; GKG § 5 Abs. 6; ; GKG § 11 Abs. 1; ; KostVfG § 10 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten des Pflichtverteidigers als Verfahrenskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 35 Js 7/94
  • OLG Hamm, 10.01.2000 - 2 Ws 351/99

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 160
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 22.02.1991 - 3 Ws 15/91
    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2000 - 2 Ws 351/99
    Denn während dieser im Fall der Verurteilung die bei seinem Wahlverteidiger entstandenen Gebühren auf jeden Fall selbst zu tragen hätte, würde der mittellose Angeklagte ggf. von einer Kostentragung freigestellt, was ein Verstoß gegen Art. 3 GG bedeuten würde (so wohl auch Mümmler JurBüro 1991, 857 in der Anmerkung zu OLG Köln, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 10.12.1986 - 1 Ws 247/86
    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2000 - 2 Ws 351/99
    Nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. dazu die zahlreichen Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Art. 6 MRK Rn. 21 und insbesondere auch Beschlüsse des 1. Strafsenats des OLG Hamm vom 23. Oktober 1986 - 1 Ws 247/86, vom 21. Juni 1994 - 1 Ws 182/94 und vom 25. Juli 1995 - 1 Ws 369/94) kann aus diesen Regelungen - entgegen der Ansicht des ehemaligen Angeklagten - aber ein Anspruch auf endgültige Freistellung des im Entstehungszeitpunkt mittellosen Verurteilten von den Pflichtverteidigerkosten nicht hergeleitet werden.
  • EGMR, 28.11.1978 - 6210/73

    Luedicke, Belkacem und Koç ./. Deutschland

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2000 - 2 Ws 351/99
    Zutreffend ist zwar, dass die Regelung der Art. 6 Abs. 3 Buchstabe e MRK, wonach die unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers verlangt werden kann, allgemein im Sinn einer endgültigen Freistellung von den damit verbundenen Kosten verstanden wird (EGMR NJW 1979, 1091 f.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Art. 6 MRK Rn. 24 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.1983 - 1 Ws 223/83
    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2000 - 2 Ws 351/99
    Daraus wird allgemein entnommen, dass bei Art. 6 Abs. 3 Buchstabe c MRK das Interesse der Rechtspflege an der Durchführung eines ordnungsgemäßen Verfahrens im Vordergrund steht (siehe z.B. OLG Düsseldorf NStZ 1984, 283; OLG Köln JurBüro 1991, 856, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines

    Sofern er die Verfahrenskosten tragen muß (§§ 465 Abs. 1, 464 Abs. 1 StPO), zählen nach § 464a Abs. 1 Satz 1 StPO die Auslagen der Staatskasse für die Pflichtverteidigergebühren dazu und werden gegen ihn festgesetzt (vgl. BGH RPfl 1979, 0LG Hamm NStZ-RR 2000, 160; Meyer-Goßner, § 464a StPO Rdn. 1).
  • BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 705/02

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1, MRK Art 6 Abs 3 Buchst c durch Pflicht des

    Die den fachgerichtlichen Entscheidungen zugrundeliegende Auffassung, Art. 6 Abs. 3 c MRK stehe der Geltendmachung der für einen Pflichtverteidiger verauslagten Gebühren nicht entgegen, entspricht verbreiteter Ansicht (vgl. Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Auflage, § 464a Rn. 3 m.w.N.; Franke, in: KK, StPO, 4. Auflage, § 464a Rn. 4 m.w.N.; OLG Düsseldorf [1. Strafsenat], Rpfleger 1984, S. 115 f.; Meyer, NJW 1974, S. 1175 f.; OLG München, Rpfleger 1981, S. 125; OLG Oldenburg, JurBüro 1982, S. 742 f.; OLG Hamm, NStZ-RR 2000, S. 160).
  • OLG Hamm, 24.10.2012 - 3 Ws 215/12

    Pflichtverteidigung; Keine nachträgliche Bestellung

    Auf dieser Grundlage ist anerkannt, dass Angeklagten, denen ein Verteidiger bestellt worden ist, nach ihrer Verurteilung die Verteidigerkosten auferlegt werden können (siehe etwa OLG Hamm, Beschluss vom 10.01.2000, Az. 2 Ws 351/99, bei Juris = NStZ-RR 2000, 160; vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.09.2002, 2 BvR 705/02, bei Juris).
  • KG, 23.02.2016 - 3 Ws 87/16

    Pflichtverteidigung bei Drogenabhängigem

    Dieses ist vielmehr eingeschränkt zum einen durch die vorrangige Ausschöpfung der finanziellen Möglichkeiten des Angeklagten und zum anderen durch das Erfordernis eines entsprechenden Bedarfs im Interesse der Rechtspflege (Senat, Beschluss vom 17. Januar 2007 - 3 Ws 10/07 - OLG Hamm NStZ-RR 2000, 160).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2012 - L 2 SF 2/12
    Außerdem wird durch § 6 Justizbeitreibungsordnung in Verbindung mit den entsprechenden Schuldnerschutzvorschriften der ZPO in ausreichendem Maße gewährleistet, dass unzumutbare Belastungen des Kostenschuldners verhindert werden (vgl. auch OLG Hamm, B.v. 10.01.2000 - 2 Ws 351/99 - wistra 2000, 240; vgl. ferner BVerfG, B.v. 27. September 2002 - 2 BvR 705/02 - NJW 2003, 196).
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