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   BGH, 09.02.2000 - 3 StR 392/99   

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BGH, 09.02.2000 - 3 StR 392/99 (https://dejure.org/2000,2253)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2000 - 3 StR 392/99 (https://dejure.org/2000,2253)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2000 - 3 StR 392/99 (https://dejure.org/2000,2253)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 21 StGB; § 46 StGB
    Auswirkungen einer affektiven Erregung des Täters auf die subjektive Seite der Heimtücke; Verminderte Schuldfähigkeit und Zweifelsgrundsatz in der Strafzumessung

  • lexetius.com
  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 166
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 24.03.1976 - 2 StR 101/76

    Strafbarkeit wegen Mordes - Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 09.02.2000 - 3 StR 392/99
    Unter diesen Umständen kommt einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit oder einem anderen vertypten Milderungsgrund bei der konkreten Straffindung im Zusammenhang mit den übrigen, ebenfalls zu würdigenden Strafzumessungsgründen nach der ständigen Rechtsprechung aber nur noch eine geringere Bedeutung zu (vgl. BGHSt 26, 311; BGH NStZ 1984, 548; BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 2 bis 5; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 50 Rdn. 2 c).

    konkrete Strafzumessung als zulässig - weil bedeutsam für ihr Gewicht - erachtet worden zu erwägen, ob sie mehr oder weniger verschuldet ist (BGHSt 26, 311, 312) oder welchen Grad sie erreicht hat (BGH NStZ 1984, 548; 992, 538; Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 46 Rdn. 49 m.w.Nachw. ).

  • BGH, 21.07.1984 - 1 StR 330/84

    Einordnung der Tat - Milderer Strafrahmen - Minderungsgrund - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 09.02.2000 - 3 StR 392/99
    Unter diesen Umständen kommt einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit oder einem anderen vertypten Milderungsgrund bei der konkreten Straffindung im Zusammenhang mit den übrigen, ebenfalls zu würdigenden Strafzumessungsgründen nach der ständigen Rechtsprechung aber nur noch eine geringere Bedeutung zu (vgl. BGHSt 26, 311; BGH NStZ 1984, 548; BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 2 bis 5; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 50 Rdn. 2 c).

    konkrete Strafzumessung als zulässig - weil bedeutsam für ihr Gewicht - erachtet worden zu erwägen, ob sie mehr oder weniger verschuldet ist (BGHSt 26, 311, 312) oder welchen Grad sie erreicht hat (BGH NStZ 1984, 548; 992, 538; Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 46 Rdn. 49 m.w.Nachw. ).

  • BGH, 08.04.1987 - 2 StR 91/87

    Berücksichtigung der Strafrahmenmilderungsgründe im Rahmen der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 09.02.2000 - 3 StR 392/99
    Unter diesen Umständen kommt einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit oder einem anderen vertypten Milderungsgrund bei der konkreten Straffindung im Zusammenhang mit den übrigen, ebenfalls zu würdigenden Strafzumessungsgründen nach der ständigen Rechtsprechung aber nur noch eine geringere Bedeutung zu (vgl. BGHSt 26, 311; BGH NStZ 1984, 548; BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 2 bis 5; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 50 Rdn. 2 c).
  • BGH, 13.08.1997 - 3 StR 189/97

    Abgrenzung Mord/Totschlag - Affektgetragene Spontantat - Verminderte

    Auszug aus BGH, 09.02.2000 - 3 StR 392/99
    Das Landgericht hat rechtsfehlerfrei dargelegt, warum es davon überzeugt ist, daß A. zum Zeitpunkt der Tat arg- und wehrlos war, und daß der Angeklagte dies trotz seiner erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit erkannt hat und sich bewußt war, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. zu den Voraussetzungen des sog. Ausnutzungsbewußtseins BGHSt 6, 120, 121 f.; 11, 139, 144; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 26 m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89

    Doppelverwertung bei Versuchsmilderung

    Auszug aus BGH, 09.02.2000 - 3 StR 392/99
    Von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die jeweiligen konkret - tatsächlichen Besonderheiten, etwa einer Versuchstat (BGHR StGB § 46 II Gesamtbewertung 5) oder die den jeweiligen vertypten Milderungsgrund näher konkretisierenden Tatumstände.
  • BGH, 02.02.1996 - 2 StR 689/95

    Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 09.02.2000 - 3 StR 392/99
    Zwar ist es anerkannt, daß es - jedenfalls bei der Strafrahmenwahl - rechtsfehlerhaft ist, der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit deswegen ein geringeres Gewicht beizumessen, weil sie nicht erwiesen ist, sondern nach dem Zweifelssatz lediglich unterstellt wurde oder nicht sicher ausgeschlossen werden konnte (BGH bei Holtz MDR 1986, 622; BGHR StGB § 21 in dubio pro reo 1 und Strafrahmenverschiebung 4, 17), denn auch in den Fällen, in denen unter Anwendung des Zweifelssatzes von einem bestimmten Sachverhalt auszugehen ist, ist dieser Sachverhalt bei der rechtlichen Würdigung von der gleichen Bedeutung, wie ein zur Überzeugung des Gerichts festgestellter.
  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere

    Auszug aus BGH, 09.02.2000 - 3 StR 392/99
    Das Landgericht hat rechtsfehlerfrei dargelegt, warum es davon überzeugt ist, daß A. zum Zeitpunkt der Tat arg- und wehrlos war, und daß der Angeklagte dies trotz seiner erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit erkannt hat und sich bewußt war, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. zu den Voraussetzungen des sog. Ausnutzungsbewußtseins BGHSt 6, 120, 121 f.; 11, 139, 144; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 26 m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.12.1992 - 2 StR 535/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 09.02.2000 - 3 StR 392/99
    Unter diesen Umständen kommt einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit oder einem anderen vertypten Milderungsgrund bei der konkreten Straffindung im Zusammenhang mit den übrigen, ebenfalls zu würdigenden Strafzumessungsgründen nach der ständigen Rechtsprechung aber nur noch eine geringere Bedeutung zu (vgl. BGHSt 26, 311; BGH NStZ 1984, 548; BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 2 bis 5; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 50 Rdn. 2 c).
  • BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53

    Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits

    Auszug aus BGH, 09.02.2000 - 3 StR 392/99
    Das Landgericht hat rechtsfehlerfrei dargelegt, warum es davon überzeugt ist, daß A. zum Zeitpunkt der Tat arg- und wehrlos war, und daß der Angeklagte dies trotz seiner erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit erkannt hat und sich bewußt war, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. zu den Voraussetzungen des sog. Ausnutzungsbewußtseins BGHSt 6, 120, 121 f.; 11, 139, 144; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 26 m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.08.1983 - 5 StR 503/83

    Heimtückemord - Strafmaß - Milderungsgründe - "Außergewöhnliche Umstände"

    Auszug aus BGH, 09.02.2000 - 3 StR 392/99
    Denn nicht jede affektive Erregung oder heftige Gemütsbewegung hindert einen Täter daran, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat zu erkennen (BGH NStZ 1984, 20, 21 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.12.1989 - 3 StR 370/89

    Verminderte Schuldfähigkeit - Tiefgreifende Bewusstseinsstörung - Affektiver,

  • BGH, 16.02.1984 - 1 StR 44/84

    Annahme der Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit bei Vorliegen eines

  • BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17

    Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei

    Wendet das Tatgericht etwa wegen alkoholbedingter erheblich verminderter Schuldfähigkeit des Täters den nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen an, darf es nach allgemeiner Meinung bei der Straffindung innerhalb dieses Strafrahmens in die Abwägung strafschärfend den Umstand mit einbeziehen, dass der Täter den Zustand schuldhaft herbeigeführt hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1976 - 2 StR 101/76, BGHSt 26, 311, 312; ferner BGH, Urteile vom 21. Juli 1984 - 1 StR 330/84, NStZ 1984, 548; vom 9. Februar 2000 - 3 StR 392/99, NStZ-RR 2000, 166, 168; Beschluss vom 2. Juli 1985 - 1 StR 280/85, NJW 1986, 793, 794; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1127; Schnarr in Hettinger (Hrsg.), Reform des Sanktionenrechts, 2001, Bd. 1, S. 1, 43; S/S/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 46 Rn. 49).
  • BGH, 16.08.2005 - 4 StR 168/05

    Mord (mit gemeingefährlichen Mitteln: Einsatz eines KFZ als Tatwerkzeug, konkrete

    Andererseits hindert nicht jede affektive Erregung oder heftige Gemütsbewegung einen Täter daran, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat zu erkennen (vgl. BGH StV 1981, 523, 524; BGH NStZ-RR 2000, 166, 167; BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 401/04).
  • BGH, 20.12.2016 - 3 StR 63/15

    Divergenzvorlage; schuldhaftes Sich-Berauschen als alleiniger Grund für die

    Wendet der Tatrichter wegen alkoholbedingter erheblich verminderter Schuldfähigkeit des Täters den nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen an, darf er nach allgemeiner Meinung bei der Straffindung innerhalb dieses Strafrahmens in die Abwägung strafschärfend den Umstand mit einbeziehen, dass der Täter den Zustand schuldhaft herbeigeführt hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1976 - 2 StR 101/76, BGHSt 26, 311, 312; ferner BGH, Urteile vom 21. Juli 1984 - 1 StR 330/84, NStZ 1984, 548; vom 9. Februar 2000 - 3 StR 392/99, NStZ-RR 2000, 166, 168; Beschluss vom 2. Juli 1985 - 1 StR 280/85, NJW 1986, 793, 794; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1127; Schnarr in Hettinger (Hrsg.), Reform des Sanktionenrechts, 2001 S. 1, 43; S/S/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 46 Rn. 49).
  • BGH, 27.02.2008 - 2 StR 603/07

    Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Erkennen des Angriffs; Einsichtsfähigkeit);

    Hierfür genügt es, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilfslose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 2003, 535; 1999, 506 f.; NStZ-RR 2000, 166 f.).

    Für die Annahme der subjektiven Seite des Heimtückemords kommt es aber nicht auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen der rechtlichen Voraussetzungen des § 21 StGB an, sondern darauf, ob und gegebenenfalls welche tatsächlichen Auswirkungen die affektive Erregung auf die Erkenntnisfähigkeit des Angeklagten in der Tatsituation und auf sein Bewusstsein hatte (BGH NStZ 2003, 535; NStZ-RR 2000, 166 f.).

  • BGH, 30.04.2003 - 2 StR 503/02

    Heimtücke (verminderte Schuldfähigkeit während eines Teils der Tathandlung; Arg-

    Hierfür genügt es, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt, daß er sich bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (NStZ-RR 2000, 166 f.; NStZ 1999, 506 f.).

    Für die Annahme der subjektiven Seite des Heimtückemords kommt es aber nicht auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen der rechtlichen Voraussetzungen des § 21 StGB an, sondern darauf, ob und gegebenenfalls welche tatsächlichen Auswirkungen die affektive Erregung auf die Erkenntnisfähigkeit des Angeklagten in der Tatsituation und auf sein Bewußtsein hatte (BGH NStZ-RR 2000, 166 f.).

  • BGH, 20.01.2005 - 4 StR 491/04

    Heimtücke (Begriffe der Arglosigkeit und der Wehrlosigkeit;

    Andererseits hindert nicht jede affektive Erregung oder heftige Gemütsbewegung einen Täter daran, die Bedeutung der Argund Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat zu erkennen; dies ist vielmehr Tatfrage (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 166, 167; BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 401/04).
  • BGH, 09.09.2020 - 2 StR 116/20

    Mord (Heimtücke: Maßstab; bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit;

    Deshalb bedarf es in solchen Fällen in aller Regel der Darlegung der Beweisanzeichen, aus denen der Tatrichter folgert, dass der Täter trotz seiner Alkoholisierung und Erregung die für die Heimtücke maßgebenden Gesichtspunkte in sein Bewusstsein aufgenommen hat (BGH, Urteil vom 9. Februar 2000 - 3 StR 392/99, NStZ-RR 2000, 166, 167).
  • BGH, 04.05.2011 - 5 StR 65/11

    Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Ausnutzungsbewusstsein;

    Es bedarf jedoch in der Regel der Darlegung gegenläufiger Beweisanzeichen, aus denen das Tatgericht folgert, dass der Täter trotz seiner Erregung die für die Heimtücke maßgeblichen Umstände in sein Bewusstsein aufgenommen hat (BGH, Urteil vom 9. Februar 2000 - 3 StR 392/99, NStZ-RR 2000, 166).
  • BGH, 29.11.2011 - 3 StR 326/11

    Heimtückischer Mord: Anforderungen an das bewusste Ausnutzen der Arg- und

    Deshalb bedarf es in solchen Fällen in aller Regel der Darlegung der Beweisanzeichen, aus denen der Tatrichter folgert, dass der Täter trotz seiner Alkoholisierung und Erregung die für die Heimtücke maßgebenden Gesichtspunkte in sein Bewusstsein aufgenommen hat (BGH, Urteil vom 9. Februar 2000 - 3 StR 392/99, NStZ-RR 2000, 166, 167).
  • BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09

    Hochgradiger Affekt als Beeinträchtigung im Sinne des § 20 StGB; Beweisantrag auf

    Selbst die Annahme einer affektbedingt erheblich verminderten Schuldfähigkeit könnte für sich genommen die Verneinung des Ausnutzungsbewusstseins nicht tragen (BGH aaO; NStZ 2003, 535; vgl. auch BGH NStZ-RR 2000, 166).
  • BGH, 08.10.2020 - 4 StR 636/19

    Grundsätze der Strafzumessung (keine Berücksichtigung der Art der Tatausführung

  • BGH, 30.05.2001 - 1 StR 116/01

    Grundsätze des BGH zur Tatprovokation (Begriff; Ausnutzung beeinträchtigter

  • BGH, 12.02.2014 - 1 StR 10/14

    Minder schwerer Fall des Totschlags (Verhältnis zu sonstigen

  • BGH, 25.11.2004 - 5 StR 401/04

    Mord (Heimtücke; Ausnutzungsbewusstsein)

  • LG Osnabrück, 09.01.2019 - 3 KLs 4/18

    Adhäsionsverfahren - Hinterbliebenengeld bei Tötung eines Kindes

  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 402/07

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener und unbeendeter Versuch; Maßgeblichkeit

  • LG Hamburg, 14.02.2020 - 621 Ks 8/19

    Rechtsfolgenlösung beim heimtückischen Mord

  • LG Arnsberg, 02.09.2022 - 4 Ks 28/22
  • BGH, 27.01.2021 - 6 StR 451/20

    Mord (Heimtücke: Arg- und Wehrlosigkeit, Ausnutzungsbewusstsein); Strafmilderung

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