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   OLG Düsseldorf, 29.12.1999 - 2b Ss 167/99 - 72/99 I   

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https://dejure.org/1999,3078
OLG Düsseldorf, 29.12.1999 - 2b Ss 167/99 - 72/99 I (https://dejure.org/1999,3078)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.12.1999 - 2b Ss 167/99 - 72/99 I (https://dejure.org/1999,3078)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Dezember 1999 - 2b Ss 167/99 - 72/99 I (https://dejure.org/1999,3078)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufenthaltserlaubnis; Erwerbstätigkeit; Erwerbsverbot; Arbeitsbeschränkung

  • Wolters Kluwer

    Aufenthaltserlaubnis; Auflage; Ausländer; Selbständiger; Selbständige Erwerbstätigkeit; Verwaltungsakt; Anfechtung; Rechtsbehelfsbelehrung; Strafbarkeit

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 14 Abs. 2 S. 2; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 3; VwVfG § 36 Abs. 2 Nr. 4
    D (A), Ausländer, Deutschverheiratung, Aufenthaltserlaubnis, Auflagen, isolierte Anfechtungsklage, Prostitution, Vollziehbarkeit, Rechtsmittelbelehrung, Selbstständige Anfechtbarkeit, Strafverfahren

  • Judicialis

    AuslG § 14 Abs. 2; ; AuslG § 17 Abs. 1; ; AuslG § 23 Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 3; ; VwVfG § 36 Abs. 2 Nr. 4; ; VwGO § 58 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen Verbot der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 184
  • StV 2000, 369
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Bamberg, 24.06.2008 - 2 Ss 45/08

    Aufenthaltsrecht: Divergenzvorlage zum BGH zur Frage der Strafbarkeit eines

    Erst zu diesem Zeitpunkt - somit hier mit Ablauf des 03.02.2006 - wurde folglich die Auflage zur Beschränkung des Aufenthalts formell bestandskräftig und damit wegen Unanfechtbarkeit vollziehbar (BayObLGSt 2003, 38/39; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2000, 184/185).
  • BayObLG, 01.04.2003 - 4St RR 15/03

    Strafbarkeit eines Verstoßes gegen eine im Zusammenhang mit einer fingierten

    Darin liegt der unterschied zu einer Ermessensentscheidung der Verwaltungsbehörde, die im Einzelfall auch nur unter Auflagen denkbar sein mag und keinesfalls ohne, wo aber ein Ermessensspielraum besteht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 184/185).
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