Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.01.2000

Rechtsprechung
   BGH, 29.02.2000 - 1 StR 46/00   

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https://dejure.org/2000,3761
BGH, 29.02.2000 - 1 StR 46/00 (https://dejure.org/2000,3761)
BGH, Entscheidung vom 29.02.2000 - 1 StR 46/00 (https://dejure.org/2000,3761)
BGH, Entscheidung vom 29. Februar 2000 - 1 StR 46/00 (https://dejure.org/2000,3761)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 25 Abs. 1 StGB; § 27 StGB; § 240 StGB; § 249 StGB; § 134 BGB
    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe beim unerlaubten Handeltreiben; Abgrenzung Raub und Nötigung; Fremde Sache; Unwirksamkeit der Übereignung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Einfuhr - Raub - Fremde Sache - Nötigung - Strafausspruch - Strafrahmen - Änderung - Schuldspruch - Einheitsstrafe

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 27 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Eigennutz beim täterschaftlichen Handeltreiben mit BtM

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 234
  • StV 2000, 619
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.08.1992 - 3 StR 299/92

    Kein eigennütziges Handeltreiben bei Liebesbeziehung

    Auszug aus BGH, 29.02.2000 - 1 StR 46/00
    Ein immaterieller Vorteil kommt bei der gebotenen zurückhaltenden Auslegung nur in Betracht, wenn er einen objektiv meßbaren Inhalt hat und den Empfänger in irgendeiner Weise tatsächlich besser stellt (vgl. BGHSt 34, 124; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 34 und 41).

    Das etwaige Unterbleiben der von W. angedrohten Repressalien erweist sich nicht als "Vorteil" im Sinne eines Eigennutzes; es entzieht sich einer objektiven Bewertung (siehe zur Frage der Sicherung der Gunst eines Dritten: BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 34).

  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Auszug aus BGH, 29.02.2000 - 1 StR 46/00
    Aus dem Verbot des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln folgt hier die Nichtigkeit der Übereignung des als Kaufpreis gezahlten Geldes (§ 134 BGB; vgl. BGHSt 31, 145).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 44/94

    Handeltreiben - Eigennützigkeit - Vorteilsstreben - Materieller Vorteil

    Auszug aus BGH, 29.02.2000 - 1 StR 46/00
    Ein immaterieller Vorteil kommt bei der gebotenen zurückhaltenden Auslegung nur in Betracht, wenn er einen objektiv meßbaren Inhalt hat und den Empfänger in irgendeiner Weise tatsächlich besser stellt (vgl. BGHSt 34, 124; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 34 und 41).
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 29.02.2000 - 1 StR 46/00
    Ein immaterieller Vorteil kommt bei der gebotenen zurückhaltenden Auslegung nur in Betracht, wenn er einen objektiv meßbaren Inhalt hat und den Empfänger in irgendeiner Weise tatsächlich besser stellt (vgl. BGHSt 34, 124; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 34 und 41).
  • BGH, 15.04.2021 - 5 StR 371/20

    Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung bei der Erpressung

    aa) Aus dem gesetzlichen Verbot des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) folgt nach § 134 BGB die Nichtigkeit sämtlicher zur Durchführung eines solchen Geschäfts getroffenen schuldrechtlich und dinglich wirkenden Willenserklärungen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 1985 - 5 StR 275/85, BGHSt 33, 233; vom 29. Februar 2000 - 1 StR 46/00NStZ-RR 2000, 234; vom 2. Oktober 2012 - 3 StR 320/12, Rn. 3; Urteile vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82, BGHSt 31, 145, 146 f.; vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 325 f.).
  • BGH, 06.12.2017 - 2 StR 46/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (erforderliche Eigennützigkeit;

    Ob dies gegeben ist, ist aufgrund einer restriktiven Auslegung festzustellen (BGH, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 1 StR 46/00, NStZ-RR 2000, 234; Beschluss vom 16. November 2001 - 3 StR 371/01, StV 2002, 254 f.).
  • VG Köln, 09.10.2020 - 20 K 14560/17
    vgl. BGH, Beschl. v. 29.02.2000 - 1 StR 46/00 - NStZ-RR 2000, 234.
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Rechtsprechung
   BGH, 18.01.2000 - 4 StR 599/99   

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https://dejure.org/2000,3829
BGH, 18.01.2000 - 4 StR 599/99 (https://dejure.org/2000,3829)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2000 - 4 StR 599/99 (https://dejure.org/2000,3829)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2000 - 4 StR 599/99 (https://dejure.org/2000,3829)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 253 StGB; § 255 StGB; § 52 StGB
    Vollendung; Räuberische Erpressung; Nachteilszufügung; Vermögensnachteil; Vermögensgefährdung; Ausstellung eines Schuldscheins; Tatbestandliche Handlungseinheit

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist - Berufung - Revision - Nachteilszufügung - Schuldschein - Sachrüge - Räuberische Erpressung - Versuch - Konkurrenzen - Gesamtstrafe

  • Judicialis

    StPO § 44; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 265; ; StPO § 358 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 255; ; StGB § 253; ; StGB § 55

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 253 Abs. 1
    Ausstellen eines Schuldscheins als Vermögensschaden bei der Erpressung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 234
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 18.01.2000 - 4 StR 599/99
    Beide Vorfälle stellen sich vielmehr nach den Feststellungen als sukzessive Ausführungshandlungen eines einheitlichen Erpressungsversuchs zum Nachteil des H. und damit als eine - eine Tat im Rechtssinne bildende - tatbestandliche Handlungseinheit dar (vgl. BGHSt 41, 368, 369; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 4), da der Angeklagte sein Ziel, H. zur Zahlung des geforderten Betrages zu zwingen - ebenso wie im Fall II 2 (schwere räuberische Erpressung zum Nachteil des O. ), in dem er das Tatopfer am 8. März 1998 zur Zahlung zunächst eines Teilbetrages und schließlich etwa drei bis vier Monate später zu einer weiteren Zahlung zwang -bis zum endgültigen Scheitern des Erpressungsversuchs am 24. April 1998 weiterverfolgte.
  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87

    Vermögensgefährdung durch erzwungene Hingabe eines Schuldscheins

    Auszug aus BGH, 18.01.2000 - 4 StR 599/99
    Dies setzt jedoch voraus, daß hierdurch das Vermögen schon konkret gefährdet, also mit wirtschaftlichen Nachteilen ernstlich zu rechnen ist (BGHSt 34, 394, 395 m.w.N.).
  • BGH, 09.11.1999 - 4 StR 492/99

    Versuch; Vollendung bei der räuberischen Erpressung; Milderes Gesetz; Konkrete

    Auszug aus BGH, 18.01.2000 - 4 StR 599/99
    Der Geschädigte erlitt somit unter den hier gegebenen Umständen durch die erzwungene bloße Ausstellung des Schuldscheins noch keinen wirtschaftlichen Nachteil (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 1999 - 5 StR 207199 - und Beschluß vom 9. November 1999 - 4 StR 492/99), so daß sich das Tatgeschehen im Fall II 1 der Urteilsgründe lediglich als versuchte schwere räuberische Erpressung darstellt.
  • BGH, 22.10.1997 - 3 StR 419/97

    Urteil gegen Autobahnschützen rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 18.01.2000 - 4 StR 599/99
    Beide Vorfälle stellen sich vielmehr nach den Feststellungen als sukzessive Ausführungshandlungen eines einheitlichen Erpressungsversuchs zum Nachteil des H. und damit als eine - eine Tat im Rechtssinne bildende - tatbestandliche Handlungseinheit dar (vgl. BGHSt 41, 368, 369; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 4), da der Angeklagte sein Ziel, H. zur Zahlung des geforderten Betrages zu zwingen - ebenso wie im Fall II 2 (schwere räuberische Erpressung zum Nachteil des O. ), in dem er das Tatopfer am 8. März 1998 zur Zahlung zunächst eines Teilbetrages und schließlich etwa drei bis vier Monate später zu einer weiteren Zahlung zwang -bis zum endgültigen Scheitern des Erpressungsversuchs am 24. April 1998 weiterverfolgte.
  • BGH, 05.02.1998 - 4 StR 622/97

    Annahme einer vollendeten Nachteilszufügung - Vermögensbeschädigung beim Betrug -

    Auszug aus BGH, 18.01.2000 - 4 StR 599/99
    Dies ist dann der Fall, wenn bereits im Zeitpunkt der Tatbegehung aus der Sicht des Genötigten konkret mit der Inanspruchnahme durch den nach Aushändigung der Erklärung beweisbegünstigten Täter zu rechnen ist (BGH aaO; BGH NStZ-RR 1998, 233).
  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 167/01

    Nötigung; Schwere räuberische Erpressung; Begriff des Vermögens (Unerlaubter

    In solchen Fällen findet auch der Erpressungstatbestand jedenfalls dann Anwendung, wenn unmittelbar anschließend das Mittel der Gewalt eingesetzt wird, um das Opfer zu einem solchen Verhalten zu nötigen (vgl. auch BGHSt 25, 224, 226; BGH NJW 1984, 501; BGHR StGB § 263 1 Versuch 1 m.w.N.; zum umgekehrten Fall, daß der Käufer sein Geld mit Nötigungsmitteln zurückverlangt, vgl. BGH NStZ-RR 2000, 234).
  • BGH, 30.09.2010 - 3 StR 294/10

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (Tatbegriff); besonders schwere räuberische Erpressung

    Voraussetzung für die Zufügung eines Vermögensnachteils ist jedoch, dass durch die zusätzlich erlangte Kenntnis von der Geheimzahl mit wirtschaftlichen Nachteilen für das Vermögen des Genötigten bzw. des betroffenen Bankinstituts ernstlich zu rechnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2000 - 4 StR 599/99, NStZ-RR 2000, 234, 235).
  • BGH, 19.05.2020 - 6 StR 85/20

    Räuberische Erpressung (Vermögensnachteil: Vermögensgefährdung bei Kenntnis der

    Voraussetzung für die Zufügung eines Vermögensnachteils ist jedoch, dass durch die zusätzlich erlangte Kenntnis von der Geheimzahl mit wirtschaftlichen Nachteilen für das Vermögen des Genötigten bzw. des betroffenen Bankinstituts ernstlich zu rechnen ist (vgl. BGH, Urteile vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212, 213; vom 17. August 2004, aaO; Beschluss vom 18. Januar 2000 - 4 StR 599/99, NStZ-RR 2000, 234, 235).
  • BGH, 22.11.2011 - 4 StR 480/11

    Konkurrenzen bei der (versuchten) räuberischen Erpressung (Handlungseinheit;

    Der Umstand, dass es sich hierbei nur um ein zufälliges Zusammentreffen gehandelt hat, steht der Annahme einer rechtlichen Bewertungseinheit nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2000 - 4 StR 599/99; NStZ-RR 2000, 234, 235).
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