Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.05.2000

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   OLG Frankfurt, 12.07.2000 - 2 Ws (B) 316/00 OWiG   

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OLG Frankfurt, 12.07.2000 - 2 Ws (B) 316/00 OWiG (https://dejure.org/2000,1649)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.07.2000 - 2 Ws (B) 316/00 OWiG (https://dejure.org/2000,1649)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Juli 2000 - 2 Ws (B) 316/00 OWiG (https://dejure.org/2000,1649)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 79 Abs 6 OWiG, § 25 Abs 1 StVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft; Rechtsfolgenausspruch; Rotlichtverstoß; Fahrverbot; Abstrakte Gefahr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 312
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 20.06.1988 - 2 Ss OWi 586/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2000 - 2 Ws (B) 316/00
    Bei Vorliegen eines Regelfalls kann nur ausnahmsweise unter angemessener Erhöhung der Geldbuße von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden, wenn der Sachverhalt im Einzelfall erhebliche Abweichungen zugunsten des Betroffenen vom Normalfall aufweist (OLG Frankfurt a.M. - 2 Ws (B) 839/94 0WiG - 2 Ws (B) 377/98 0WiG 2 Ws (B) 218/99 0WiG - OLG Hamm, VRS 75, 312, 313; OLG Düsseldorf, NZV 1993, 446; Bay0bLG, VRS 76, 454, 455).

    Eine solche Ausnahme kann vorliegen, wenn das Fahrverbot zu einer Härte ganz außergewöhnlicher Art, insbesondere zum Existenzverlust eines Selbständigen fuhren würde (OLG Frankfurt a.M. - 2 Ws (B) 377/98 OWIG - 2 Ws (B) 282799 0WiG - ; 2 Ws (B) 92/00 0WiG - OLG Hamm, NJW 1975, 1983; VRS 75, 312 f.; OLG Düsseldorf, a.a.O.; Bay0bLG, a.a.0.).

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2000 - 2 Ws (B) 316/00
    Die Regelbeispiele der Bußgeldkatälogverordnung enthalten auch hinsichtlich des subjektiven Elements der groben Pflichtverletzung eine Indizwirkung, die nur in Ausnahmefällen entfällt (vgl. BGH, NJW 1997, 3252 f.).
  • BayObLG, 08.02.1989 - 1 ObOWi 318/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2000 - 2 Ws (B) 316/00
    Bei Vorliegen eines Regelfalls kann nur ausnahmsweise unter angemessener Erhöhung der Geldbuße von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden, wenn der Sachverhalt im Einzelfall erhebliche Abweichungen zugunsten des Betroffenen vom Normalfall aufweist (OLG Frankfurt a.M. - 2 Ws (B) 839/94 0WiG - 2 Ws (B) 377/98 0WiG 2 Ws (B) 218/99 0WiG - OLG Hamm, VRS 75, 312, 313; OLG Düsseldorf, NZV 1993, 446; Bay0bLG, VRS 76, 454, 455).
  • BayObLG, 07.07.1999 - 2 ObOWi 325/99

    Beschränkung des Einspruchs auf das Fahrverbot

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2000 - 2 Ws (B) 316/00
    Weiterhin ist zu berücksichtigen, daß die Neuregelung in § 25 Abs. 2a StVG, nach der ein verhängtes Fahrverbot maximal vier Monate aufgeschoben werden kann, dazu geführt hat, daß bei der Prüfung der Frage, ob und inwieweit wirtschaftliche Nachteile für die Beurteilung der Angemessenheit und Vertretbarkeit eines Fahrverbots von Bedeutung sind, ein noch strengerer Maßstab als in der Vergangenheit anzulegen ist (vgl. Bay0bLG, DAR 1999, 559; OLG Frankfurt a.M., -2 Ws (B) 92/00 OwiG-).
  • OLG Hamm, 06.06.1975 - 2 Ss OWi 500/75
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2000 - 2 Ws (B) 316/00
    Eine solche Ausnahme kann vorliegen, wenn das Fahrverbot zu einer Härte ganz außergewöhnlicher Art, insbesondere zum Existenzverlust eines Selbständigen fuhren würde (OLG Frankfurt a.M. - 2 Ws (B) 377/98 OWIG - 2 Ws (B) 282799 0WiG - ; 2 Ws (B) 92/00 0WiG - OLG Hamm, NJW 1975, 1983; VRS 75, 312 f.; OLG Düsseldorf, a.a.O.; Bay0bLG, a.a.0.).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.1993 - 2 Ss OWi 216/93

    Straßenverkehrsrecht; Absehen vom Regel-Fahrverbot bei Vorliegen erheblicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2000 - 2 Ws (B) 316/00
    Bei Vorliegen eines Regelfalls kann nur ausnahmsweise unter angemessener Erhöhung der Geldbuße von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden, wenn der Sachverhalt im Einzelfall erhebliche Abweichungen zugunsten des Betroffenen vom Normalfall aufweist (OLG Frankfurt a.M. - 2 Ws (B) 839/94 0WiG - 2 Ws (B) 377/98 0WiG 2 Ws (B) 218/99 0WiG - OLG Hamm, VRS 75, 312, 313; OLG Düsseldorf, NZV 1993, 446; Bay0bLG, VRS 76, 454, 455).
  • AG Gelnhausen, 05.09.2012 - 44 OWi 2235 Js 10057/12

    Erforderlichkeit eines anthropologischen Sachverständigengutachtens bei

    Berufliche Nachteile auch schwerwiegenderer Art sind mit einem Fahrverbot nicht nur in Ausnahmefällen, sondern sehr häufig verbunden (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.07.2000, NStZ-RR 2000, 312, 313).

    Nach der (Neu-)Regelung in § 25 Abs. 2 a StVG, wonach ein verhängtes Fahrverbot maximal vier Monate seit Eintritt der Rechtskraft aufgeschoben werden kann, ist bei der Frage, ob und inwieweit wirtschaftliche Nachteile für die Beurteilung der Angemessenheit und Vertretbarkeit eines Fahrverbots überhaupt von Bedeutung sind, ein noch strengerer Maßstab als in der Vergangenheit anzulegen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.07.2000, NStZ-RR 2000, 312, 313).

    Im Hinblick auf die verhältnismäßig kurze Dauer des Fahrverbots von zwei Monat bewegen sich eventuelle finanzielle Belastungen ohnehin in einem überschaubaren und grundsätzlich zumutbaren Rahmen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.10.2001, DAR 2002, 83; Beschluss vom 04.12.2001, NStZ-RR 2002, 88, 89; Beschluss vom 12.07.2000, NStZ-RR 2000, 312, 313).

  • AG Gelnhausen, 05.09.2012 - 44 OWi

    Erforderlichkeit eines anthropologischen Sachverständigengutachtens bei

    Berufliche Nachteile auch schwerwiegenderer Art sind mit einem Fahrverbot nicht nur in Ausnahmefällen, sondern sehr häufig verbunden (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.07.2000, NStZ-RR 2000, 312, 313).

    Nach der (Neu-)Regelung in § 25 Abs. 2 a StVG, wonach ein verhängtes Fahrverbot maximal vier Monate seit Eintritt der Rechtskraft aufgeschoben werden kann, ist bei der Frage, ob und inwieweit wirtschaftliche Nachteile für die Beurteilung der Angemessenheit und Vertretbarkeit eines Fahrverbots überhaupt von Bedeutung sind, ein noch strengerer Maßstab als in der Vergangenheit anzulegen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.07.2000, NStZ-RR 2000, 312, 313).

    Im Hinblick auf die verhältnismäßig kurze Dauer des Fahrverbots von zwei Monat bewegen sich eventuelle finanzielle Belastungen ohnehin in einem überschaubaren und grundsätzlich zumutbaren Rahmen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.10.2001, DAR 2002, 83; Beschluss vom 04.12.2001, NStZ-RR 2002, 88, 89; Beschluss vom 12.07.2000, NStZ-RR 2000, 312, 313).

  • AG Gelnhausen, 30.10.2013 - 44 OWi 2255 Js 14481/13

    Absehen vom Fahrverbot wegen Augenblicksversagen oder besonderer Härte (hier

    Berufliche Nachteile auch schwerwiegenderer Art sind mit einem Fahrverbot nicht nur in Ausnahmefällen, sondern sehr häufig verbunden (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.07.2000, NStZ-RR 2000, 312, 313).

    Nach der (Neu-)Regelung in § 25 Abs. 2 a StVG, wonach ein verhängtes Fahrverbot maximal vier Monate seit Eintritt der Rechtskraft aufgeschoben werden kann, ist bei der Frage, ob und inwieweit wirtschaftliche Nachteile für die Beurteilung der Angemessenheit und Vertretbarkeit eines Fahrverbots überhaupt von Bedeutung sind, ein noch strengerer Maßstab als in der Vergangenheit anzulegen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.07.2000, NStZ-RR 2000, 312, 313).

    Im Hinblick auf die verhältnismäßig kurze Dauer des Fahrverbots von zwei Monaten bewegen sich eventuelle finanzielle Belastungen ohnehin in einem überschaubaren und grundsätzlich zumutbaren Rahmen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.10.2001, DAR 2002, 83; Beschluss vom 04.12.2001, NStZ-RR 2002, 88, 89; Beschluss vom 12.07.2000, NStZ-RR 2000, 312, 313).

  • AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09

    Bußgeldverfahren wegen Abstandsunterschreitung auf der Autobahn: Verwertbarkeit

    Selbst die erforderliche Aufnahme eines Kredits zur Bestreitung der anfallenden Kosten kann für sich genommen kein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen (OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2000, 312, 313).
  • OLG Hamm, 02.11.2006 - 2 Ss OWi 712/06

    Fahrverbot; Absehen; Begründung der Entscheidung

    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschluss vom 06. Februar 2006 in 2 Ss OWi 31/06 m.w.Nachw.; vgl. auch BayObLG NZV 2002, 143; Frankfurt a.M. NStZ-RR 2000, 312; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 25 StVG Rz. 25 m.w.N.).

    Notfalls muss ein Kredit aufgenommen werden (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312; OLG Karlsruhe NZV 2004, 653; BayObLG NZV 2002, 143; KG Beschluss vom 10.12.2003 - 2 Ss 210/03 - 3 Ws (B) 500/03, www.strafverteidiger-berlin.de).

  • AG Gelnhausen, 30.10.2013 - 44 OWi

    Absehen vom Fahrverbot wegen Augenblicksversagen oder besonderer Härte (hier

    Berufliche Nachteile auch schwerwiegenderer Art sind mit einem Fahrverbot nicht nur in Ausnahmefällen, sondern sehr häufig verbunden (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.07.2000, NStZ-RR 2000, 312, 313).

    Nach der (Neu-)Regelung in § 25 Abs. 2 a StVG, wonach ein verhängtes Fahrverbot maximal vier Monate seit Eintritt der Rechtskraft aufgeschoben werden kann, ist bei der Frage, ob und inwieweit wirtschaftliche Nachteile für die Beurteilung der Angemessenheit und Vertretbarkeit eines Fahrverbots überhaupt von Bedeutung sind, ein noch strengerer Maßstab als in der Vergangenheit anzulegen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.07.2000, NStZ-RR 2000, 312, 313).

    Im Hinblick auf die verhältnismäßig kurze Dauer des Fahrverbots von zwei Monaten bewegen sich eventuelle finanzielle Belastungen ohnehin in einem überschaubaren und grundsätzlich zumutbaren Rahmen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.10.2001, DAR 2002, 83; Beschluss vom 04.12.2001, NStZ-RR 2002, 88, 89; Beschluss vom 12.07.2000, NStZ-RR 2000, 312, 313).

  • OLG Hamm, 30.10.2006 - 2 Ss OWi 237/06

    Fahrverbot; Absehen; Begründung der Entscheidung; Gründe

    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschluss vom 06. Februar 2006 in 2 Ss OWi 31/06 m.w.Nachw.; vgl. auch BayObLG NZV 2002, 143; Frankfurt a.M. NStZ-RR 2000, 312; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 25 StVG Rz. 25 m.w.N.).

    Notfalls muss ein Kredit aufgenommen werden (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312; OLG Karlsruhe NZV 2004, 653; BayObLG NZV 2002, 143; KG Beschluss vom 10.12.2003 - 2 Ss 210/03 - 3 Ws (B) 500/03, www.strafverteidiger-berlin.de).

  • OLG Hamm, 11.05.2006 - 3 Ss OWi 112/06

    Absehen; Fahrverbot; Begründung der Entscheidung

    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22.08.2005 - 3 Ss OWi 421/05 - vom 04.03.2005 - 3 Ss OWi 3/05 - m.w.N.; OLG Hamm VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366; BayObLG NZV 2002, 143; Frankfurt am Main, NStZ-RR 2000, 312; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 25 StVG Randziffer 25 m.w.N.).

    Für hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312; OLG Karlsruhe NZV 2004, 653; BayObLG NZV 2002, 143; KG, Beschluss vom 10.12.2003 - 2 Ss 210/03 - 3 Ws (B) 500/03).

  • OLG Hamm, 22.08.2005 - 3 Ss OWi 421/05

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; erhebliche Fahrleistung des Betroffenen

    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschluss vom 04.03.2005 - 3 Ss OWi 3/05 - m.w.N.; OLG Hamm VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366; BayObLG NZV 2002, 143; Frankfurt am Main NStZ-RR 2000, 312; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 25 StVG Randziffer 25 m.w.N.).

    In Betracht kommen insbesondere neben der Inanspruchnahme von Urlaub auch die Möglichkeiten der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, von Taxen oder die Beschäftigung eines Aushilfsfahrers oder eine Kombination dieser Maßnahmen, wobei für hierdurch auftretende finanzielle Belastungen notfalls eine Kreditaufnahme erfolgen muss (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312; OLG Karlsruhe NZV 2004, 653; BayObLG NZV 2002, 143).

  • OLG Hamm, 12.04.2006 - 3 Ss OWi 140/06

    Absehen vom Fahrverbot; berufliche Gründe; Begründung; Kreditaufnahme

    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 04.03.2005 - 3 Ss OWi 3/05 -, 04.03.2004 - 3 Ss OWi 769/03 -, 11.05.2004 - 3 Ss OWi 239/04 -, 26.02.2002 - 3 Ss OWi 1065/01, 06.06.2000 - 3 Ss OWi 237/00 -, 25.05.1999 - 3 Ss OWi 195/99 - OLG Hamm VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366; BayObLG NZV 2002, 143; Frankfurt a.M. NStZ-RR 2000, 312; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 25 StVG Rdz. 25 m.w.N.).

    Für hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss er notfalls einen Kredit aufnehmen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312; OLG Karlsruhe NZV 2004, 653; BayObLG NZV 2002, 143; KG, Beschluss vom 10.12.2003 - 2 Ss 210/03 -, 3 Ws (B) 500/03, www.strafverteidiger-berlin.de).

  • OLG Düsseldorf, 05.09.2019 - 4 RBs 96/19

    Poliscan Speed, Vorsatz, Absehen vom Fahrverbot, Arbeitsplatzverlust

  • OLG Hamm, 20.07.2006 - 3 Ss OWi 325/06

    Absehen; Fahrverbot; Begründung der Entscheidung; berufliche Nachteile; Vorsatz;

  • OLG Hamm, 08.08.2007 - 2 Ss OWi 271/07

    Absehen: Fahrverbot; Begründung der Entscheidung; Erhöhung der Geldbuße

  • OLG Düsseldorf, 27.12.2010 - 3 RBs 210/10

    Mindestmaß des Fahrverbots im Bußgeldverfahren

  • OLG Hamm, 19.11.2007 - 3 Ss OWi 429/07

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Augenblicksversagen

  • AG Haßfurt, 22.03.2013 - 3 OWi 2312 Js 986/12

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Berücksichtigung von

  • OLG Hamm, 30.04.2007 - 2 Ss OWi 218/07

    Fahrverbot; Erschwernisse; Abwendung; Kreditaufnahme; Zumutbarkeit

  • OLG Hamm, 26.09.2006 - 3 Ss OWi 486/06

    Fahrverbot; Absehen; Begründung Entscheidung; Umstände

  • OLG Köln, 28.01.2003 - Ss 14/03

    Voraussetzung für die Verhängung eines Fahrverbotes; Ermessensausübung des

  • OLG Hamm, 06.04.2009 - 3 Ss OWi 237/09

    Fahrverbot trotz Existenzgefährdung

  • OLG Saarbrücken, 19.05.2006 - Ss (B) 26/06

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Keine Angaben zum angewandten

  • OLG Hamm, 20.09.2005 - 3 Ss OWi 610/05

    Absehen; Fahrverbot; berufliche Gründe; Darlegung im Urteil; Anforderungen an die

  • BayObLG, 30.10.2001 - 1 ObOWi 516/01

    Entscheidungsbefugnis des Rechtsbeschwerdegerichts bei unzulässigem

  • OLG Hamm, 16.02.2006 - 3 Ss OWi 852/05

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Begründung der Entscheidung;

  • OLG Hamm, 12.10.2007 - 3 Ss OWi 560/07

    Fahrverbot; Absehen; Begründung der Entscheidung; Anforderungen

  • OLG Hamm, 02.08.2005 - 3 Ss OWi 468/05

    Absehen vom Fahrverbot; Begründung der Entscheidung; Anforderungen

  • OLG Hamm, 27.11.2007 - 3 Ss OWi 414/07

    Fahrverbot; Absehen; Entscheidung; Anforderungen; Begründung; berufliche Gründe

  • OLG Hamm, 06.06.2005 - 3 Ss OWi 141/05

    Fahrverbot; Absehen; Umstände; Überprüfungspflicht des Gerichts

  • OLG Hamm, 25.04.2006 - 3 Ss OWi 95/06

    Fahrverbot; Kreditaufnahme; Zumutbarkeit

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2008 - 5 Ss OWi 139/07

    Fahrverbot - Fahrverbot: Kreditaufnahme zur Folgenabwehr?

  • OLG Köln, 28.01.2002 - Ss 14/03 (B)-12

    Verhängung eines Fahrverbots bei Überschreitung einer durch Vorschriftzeichen 274

  • OLG Hamm, 06.04.2009 - 3 Ss OWi 237/08

    Fahrverbot; Absehen; Existenzgefährdung

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2008 - 5 Ss OWi 44/07

    Rechtfertigung eines Absehens von der Verhängung eines Regelfahrverbotes aufgrund

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2008 - 5 Ss OWi 5/08

    Fahrlässige Ordnungswidrigkeit bei Überschreitung der zulässigen

  • OLG Saarbrücken, 30.10.2006 - Ss (B) 47/06

    Tragen des Risikos des Erreichens der Rechtsmittelschrift an das Gericht durch

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Rechtsprechung
   BGH, 02.05.2000 - 1 StR 146/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3468
BGH, 02.05.2000 - 1 StR 146/00 (https://dejure.org/2000,3468)
BGH, Entscheidung vom 02.05.2000 - 1 StR 146/00 (https://dejure.org/2000,3468)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 2000 - 1 StR 146/00 (https://dejure.org/2000,3468)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 27 StGB; § 52 StGB
    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Abgrenzung Täterschaft und Beihilfe

  • lexetius.com
  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 312
  • StV 2000, 620
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.07.1994 - 1 StR 304/94

    Betäubungsmittel - Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln - Unerlaubter Besitz

    Auszug aus BGH, 02.05.2000 - 1 StR 146/00
    Deshalb liegt hinsichtlich des verkauften Päckchens nur Beihilfe zum Handeltreiben vor, hinsichtlich der beiden Päckchen unerlaubter Besitz, jeweils eine nicht geringe Menge betreffend und zueinander in Tateinheit stehend (BGH NStZ 1994, 548).
  • BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02

    Bosenhof-Morde: Verurteilung des Ehemannes bestätigt - Urteil gegen den

    Die Urteilsgründe müssen aber erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (st. Rspr. vgl.: BGHSt 29, 18, 20; BGH NStZ 1984, 180; StV 2000, 620; 2002, 468; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; Identifizierung 6; Vermutung 4 und 1; Überzeugungsbildung 26; im einzelnen vgl. Nack StV 2002, 510 ff.; 558 ff.; Schäfer StV 1995, 147 ff. jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.06.2015 - 4 StR 111/15

    Trunkenheit im Verkehr (Fahrunsicherheit aufgrund von Alkoholkonsum: Indizwirkung

    Trifft, wie hier, täterschaftlicher Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge tateinheitlich zusammen, entfällt die Strafmilderung wegen Beihilfe (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2000 - 1 StR 146/00, NStZ-RR 2000, 312).
  • LG Bonn, 03.07.2009 - 23 KLs 14/09
    Aus der Bestellung der Betäubungsmittel für den Angeklagten P folgt noch keine täterschaftliche Beteiligung, zumal es an der für diese erforderliche Eigennützigkeit (vgl. BGH, Beschl. v. 2.5.2000 - 1 StR 146/00, NStZ-RR 2000, 312) seines Tuns fehlt.
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