Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.04.2000

Rechtsprechung
   BGH, 26.04.2000 - 3 StR 152/00   

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https://dejure.org/2000,4214
BGH, 26.04.2000 - 3 StR 152/00 (https://dejure.org/2000,4214)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2000 - 3 StR 152/00 (https://dejure.org/2000,4214)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2000 - 3 StR 152/00 (https://dejure.org/2000,4214)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Verfahrensrüge - Schuldfähigkeit - Tatzeitpunkt - Alkohol - Tabletten - Beweisantrag - Sachverständiger - Ablehnung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 4 S. 1
    Ablehnung eines Beweisantrags wegen eigener Sachkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 332
  • StV 2001, 665
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.1983 - 3 StR 437/83

    Anforderungen an die Bergründung der Ablehnung eines Beweisantrags -

    Auszug aus BGH, 26.04.2000 - 3 StR 152/00
    Da die Auswirkungen von Alkohol und bestimmten Medikamenten auf die Erinnerungsfähigkeit spezifisches Fachwissen darstellt, das nicht Allgemeingut von Richtern ist hätte die eigene Sachkunde einer näheren Darlegung bedurft (vgl. BGHSt 12, 18, 20; BGH StV 1984, 232).
  • BGH, 10.07.1958 - 4 StR 211/58

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Sachverständigen trotz

    Auszug aus BGH, 26.04.2000 - 3 StR 152/00
    Da die Auswirkungen von Alkohol und bestimmten Medikamenten auf die Erinnerungsfähigkeit spezifisches Fachwissen darstellt, das nicht Allgemeingut von Richtern ist hätte die eigene Sachkunde einer näheren Darlegung bedurft (vgl. BGHSt 12, 18, 20; BGH StV 1984, 232).
  • BGH, 12.12.2018 - 5 StR 385/18

    Voraussetzungen einer ausgeschlossenen oder erheblich verminderten

    Auch stellen die Auswirkungen von Cannabis in Wechselwirkung mit weiteren chemischen Substanzen regelmäßig spezifisches Fachwissen dar, das nicht typischerweise Allgemeingut von Richtern ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2000 - 3 StR 152/00, NStZ-RR 2000, 332).
  • BGH, 11.04.2013 - 2 StR 504/12

    Beweisantragsrecht (Zulässigkeit des Beweisantrags über vermutete Tatsachen;

    Da im Übrigen schon die Feststellung, ob sich bestimmte Daten bzw. deren Spuren auf den Speichermedien eines Computers befinden, spezifisches Fachwissen erfordert, das nicht Allgemeingut von Richtern ist, hätte die eigene Sachkunde einer näheren Darlegung bedurft (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1958 - 4 StR 211/58, BGHSt 12, 18, 20; Beschluss vom 26. April 2000 - 3 StR 152/00, StV 2001, 665).
  • OLG Jena, 03.11.2004 - 1 Ss 204/04

    Ordnungswidrigkeitenverfahren, Beweisantragsrecht

    Im Urteil sind Ausführungen hierzu jedoch notwendig, wenn es sich um Fachwissen handelt, dass in der Regel nicht Allgemeingut aller Richter ist (BGH StV 2001, 665; NStZ 1983, 325, BGHSt 12, 18, 20 f; Meyer-Goßner, 47. Aufl., § 244 Rn. 73).
  • OLG Zweibrücken, 14.06.2021 - 1 OLG 2 Ss 89/20

    1. Für den Körperverletzungsvorsatz im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB sind in

    Soweit es sich bei der Frage, inwieweit sich eine hohe Alkoholisierung auf die Wahrnehmungs- und Erinnerungsfähigkeit auswirken kann, um spezifisches Fachwissen handelt, das nicht Allgemeingut von Richtern ist (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 26.04.2000 - 3 StR 152/00, juris Rn. 5), hat die Kammer die eigene Sachkunde ausreichend damit belegt, dass sie hierzu den psychiatrischen Sachverständigen Dr. B angehört und dessen Ausführungen ihrer Beurteilung zugrunde gelegt hat.
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Rechtsprechung
   BGH, 05.04.2000 - 1 StR 75/00   

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https://dejure.org/2000,3560
BGH, 05.04.2000 - 1 StR 75/00 (https://dejure.org/2000,3560)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2000 - 1 StR 75/00 (https://dejure.org/2000,3560)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2000 - 1 StR 75/00 (https://dejure.org/2000,3560)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 332
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.08.1988 - 1 StR 136/88

    Strafklageverbrauch bei gleichzeitiger Einfuhr von Waffen und Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 1 StR 75/00
    Da der Täter die Betäubungsmittel bei der Einfuhr in Besitz hat, stellen die Einfuhr und das - materiellrechtlich zurücktretende (Weber BtMG, § 29 Rn. 389 m.w.N.) - Dauerdelikt des Besitzes eine einheitliche prozessuale Tat im Sinne von § 264 StPO dar (vgl. auch zum Waffenstrafrecht BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 11).
  • BGH, 20.01.1995 - 3 StR 585/94

    Prozessuale Tat - Doppelte Rechtshängigkeit - Verfahrenshindernis - Revision -

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 1 StR 75/00
    Grundsätzlich gebührt dem zuerst eröffnenden Gericht der Vorrang (BGHSt 36, 175, 181; BGHR StPO vor § 1/Verfahrenshindernis Doppelanhängigkeit 5).
  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 632/88

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Werbung von Kapitalanlegern als Kommanditisten mit

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 1 StR 75/00
    Grundsätzlich gebührt dem zuerst eröffnenden Gericht der Vorrang (BGHSt 36, 175, 181; BGHR StPO vor § 1/Verfahrenshindernis Doppelanhängigkeit 5).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 202/98

    Strafzumessung bei der Beihilfe zur Untreue

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 1 StR 75/00
    Die verhängte Gesamtstrafe bleibt davon unberührt, da diese sich nach Sachlage, insbesondere nach der Zahl und der Höhe der übrigen Einzelstrafen ohne weiteres rechtfertigt und auszuschließen ist, dass der Tatrichter ohne die wegfallende Einzelstrafe zu einer anderen Gesamtstrafe gekommen wäre (vgl. nur BGH wistra 1999, 28, 29 m.w.N.; Kuckein in Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 353 Rn. 21).
  • BGH, 06.11.2003 - 4 StR 270/03

    Einlassung des Abgeklagten (Beweiswürdigung; Glaubwürdigkeit; Einlassungswechsel;

    Der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge tritt dagegen gegenüber der unerlaubten Einfuhr dieser Betäubungsmittel zurück (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 332; vgl. auch Körner BtMG 5. Aufl. § 29 a Rdn. 158).
  • BGH, 15.07.2020 - 2 StR 110/20

    Darstellen des gleichzeitigen Besitzes verschiedener zum Eigenkonsum bestimmter

    Da er die Betäubungsmittel jedoch bei der Einfuhr im Besitz hatte, stellen die Einfuhr und das - materiellrechtlich zurücktretende - Dauerdelikt des Besitzes eine einheitliche prozessuale Tat und nicht - wie von der Strafkammer angenommen - zwei verschiedene prozessuale Taten im Sinne von § 264 StPO dar (BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 1 StR 75/00, NStZ-RR 2000, 332 mwN).
  • BGH, 05.08.2008 - 3 StR 304/08

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; unerlaubte

    Die hiergegen gerichtete, auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten führt zum Wegfall der Verurteilung wegen tateinheitlichen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; denn der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge tritt gegenüber der unerlaubten Einfuhr dieser Betäubungsmittel zurück (BGH NStZ 2007, 101; NStZ-RR 2004, 88; 2000, 332).
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