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   BGH, 10.02.1999 - 3 StR 460/98   

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BGH, 10.02.1999 - 3 StR 460/98 (https://dejure.org/1999,2990)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1999 - 3 StR 460/98 (https://dejure.org/1999,2990)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1999 - 3 StR 460/98 (https://dejure.org/1999,2990)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 3 StPO; § 261 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Beweiswürdigung; Beweisantrag (Fehlende Eignung bei Polygraph); Aufklärungspflicht; Unzulässigkeit der Aufklärungsrüge; Negativtatsachen

  • HRR Strafrecht

    § 57a Abs. 1 Nr. 2 StGB
    Besondere Schuldschwere i.S.d. § 57a Abs. 1 Nr. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Geeignetheit der Einholung eines mit Hilfe eines Polygraphen erstellten Glaubwürdigkeitsgutachtens als Beweismittel - Ordnungsgemäße Einführung von Beweismitteln in die Hauptverhandlung - Anforderungen an die Darlegung der Revisionsgründe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 35
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96

    Vorliegen einer rechtlich selbständigen Handlung bei versuchter Anstiftung und

    Auszug aus BGH, 10.02.1999 - 3 StR 460/98
    Ein solcher fehlgeschlagener Versuch der Anstiftung zum Mord kann nicht nur ein u.U. selbständig strafbares Delikt im Verhältnis zu dem später versuchten oder vollendeten Tötungsdelikt sein (vgl. BGH NStZ 1999, 25 m. Anm. Beulke), sondern kann auch einen für die Bewertung der Schuldschwere im Sinne des § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB maßgeblichen Faktor darstellen.
  • BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere

    Auszug aus BGH, 10.02.1999 - 3 StR 460/98
    Der Aufhebung von Feststellungen bedarf es dabei schon deshalb nicht, weil das Landgericht lediglich die für die Frage der besonderen Schuldschwere maßgeblichen Beurteilungskriterien fehlerhaft auf den festgestellten Sachverhalt angewandt hat (vgl. BGHSt 39, 208,210).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Auszug aus BGH, 10.02.1999 - 3 StR 460/98
    Der Tatrichter hat seine Entscheidung ohne Bindung an begriffliche Vorgaben im Wege einer zusammenfassenden Würdigung von Tat und Täterpersönlichkeit zu treffen, wobei die besondere Schwere der Schuld nur dann festgestellt werden kann, wenn Umstände vorliegen, die Gewicht haben (vgl. BGHSt 40, 360, 370).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 1999 - 3 StR 460/98 - verletzt die Beschwerdeführer in ihrem aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 GG folgenden Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz.

    Durch eine gemeinsame Verhandlung der Rechtsmittel von Angeklagtem und Staatsanwaltschaft könnte zwar schon dem äußeren Anschein einer in der Öffentlichkeit behaupteten ungerechtfertigten Ungleichbehandlung sicherlich entgegengewirkt werden (vgl. hierzu Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen, 6. Aufl., 1998, Rn. 1267; Hamm, Verfahrensspaltung bei gegenläufigen Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft - Zugleich Anmerkung zu BGH-Beschluss vom 7. Mai 1999 - 3 StR 460/98 -, StV 2000, S. 637 ff.; hierzu auch die empirische Untersuchung von Barton, Die Revisionsrechtsprechung des BGH in Strafsachen, 1999, S. 182 ff.).

  • BGH, 24.06.2003 - VI ZR 327/02

    Zulässigkeit der Beweiserhebung mit Unterstützung eines Lügendetektors im

    Nach der Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichthofs ist die polygraphische Untersuchung mittels Kontrollfragentests und - jedenfalls im Zeitpunkt der Hauptverhandlung - des Tatwissenstests als völlig ungeeignetes Beweismittel im Sinne des § 244 Abs. 3 StPO zu bewerten (vgl. BGHSt 44, 308 und BGH, Urteil vom 10. Februar 1999 - 3 StR 460/98 - NStZ-RR 2000, 35).
  • BVerwG, 31.07.2014 - 2 B 20.14

    Polygraphietest; Kontrollfragenverfahren; Ungeeignetheit des Beweismittels;

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs kommt diesem Kontrollfragentest kein auch nur geringfügiger indizieller Beweiswert zu (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1998 a.a.O. Rn. 45 ff. und Beschluss vom 10. Februar 1999 - 3 StR 460/98 - NStZ-RR 2000, 35).
  • LG Karlsruhe, 06.04.2001 - 8 O 152/99

    Harry Wörz

    a) Die Kammer hat bei der Anordnung dieses Gutachtens nicht verkannt, dass die strafgerichtliche Rechtsprechung der Instanzgerichte und des Bundesgerichtshofs (BGHSt 44, 308 [1. Strafsenat]; BGH NStZ-RR 2000, 35 [3. Strafsenat]) ein derartiges Gutachten als völlig ungeeignetes Beweismittel i.S.d. § 244 Abs. 3 StPO ansieht, wobei der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entgegen seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BGHSt 5, 332) nunmehr aber davon ausgeht, dass die freiwillige Mitwirkung an einer polygraphischen Untersuchung nicht gegen Verfassungsgrundsätze (Art. 1 Abs. 1 GG) oder gegen die Freiheit der Willensentschließung und -betätigung (§ 136 a StPO) verstößt (vgt. BGHSt 44, 308 unter Ziff. 111.2).
  • BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99

    Mord; Besondere Schwere der Schuld; Strafaussetzung zur Bewährung bei

    Zwar können bei der Schuldschwerebeurteilung grundsätzlich auch als selbständige Delikte strafbare "Vortaten" Berücksichtigung finden (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 1999 - 3 StR 460/98).
  • BGH, 13.02.2001 - 4 StR 562/00

    Mord; Besondere Schwere der Schuld; Schuldschwere; Strafzumessung (Fehlende Reue)

    Das Landgericht hat bei seiner Entscheidung nur auf eine tragfähige Erwägung ausdrücklich abgestellt, und zwar darauf, daß der Angeklagte "schon zum zweiten Mal an einer Tat beteiligt (war), bei der aufgrund brutaler Einwirkung ein Mensch zu Tode kam" (UA 25; vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 1999 - 3 StR 460/98; insoweit in NStZ-RR 2000, 35, 37 nicht abgedruckt).
  • KG, 11.10.2010 - 19 WF 136/10

    Kostenentscheidung im Sorgerechtsverfahren: Kostenerhebung für ein

    Dem hat sich der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 10. Februar 1999 (NStZ-RR 2000, 35) angeschlossen.
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