Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 15.03.2000

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.05.2000 - 3 Ws 393/00 (StVollz)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5000
OLG Frankfurt, 11.05.2000 - 3 Ws 393/00 (StVollz) (https://dejure.org/2000,5000)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.05.2000 - 3 Ws 393/00 (StVollz) (https://dejure.org/2000,5000)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Mai 2000 - 3 Ws 393/00 (StVollz) (https://dejure.org/2000,5000)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 11 Abs 2 StVollzG
    Strafvollzug: Begründungsanforderungen an die Versagung von Vollzugslockerungen bei Anhängigkeit eines Ausweisungsverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung von Vollzugslockerungen; Beurteilungsspielraum; Urlaub; Ausgang; Versagungsgrund der Flucht ; Mißbrauchsgefahr

  • Wolters Kluwer

    (Strafvollzug: Begründungsanforderungen an die Versagung von Vollzugslockerungen bei Anhängigkeit eines Ausweisungsverfahrens)

  • Judicialis

    StVollzG § 116

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 116
    Versagung von Urlaub und Ausgang wegen Flucht- oder Mißbrauchsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Gießen - StVK-Vollz 1430/99
  • OLG Frankfurt, 11.05.2000 - 3 Ws 393/00 (StVollz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 350
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 08.09.1982 - 3 Ws 627/82
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2000 - 3 Ws 393/00
    Die Begründungserfordernisse richten sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls (Senat, NStZ 1983, 93; Beschl. v. 17.9.1999 - 3 Ws 714-716/99 {StVollz}).

    Hierbei vermag das bloße Abstellen auf die Anhängigkeit eines Ausweisungsverfahrens und die anschließend drohende Abschiebung sowie die Höhe des noch zu vollstreckenden Strafrestes weder für sich allein noch zusammengenommen die Fluchtoder Mißbrauchsgefahr zu begründen (Senat, NStZ 1983, 93; ZfStrVO 1983, 249, 251; Beschluß v. 27.10.1999 - 3 Ws 871-872/99 (StVollz); st. Rspr.) .

  • OLG Frankfurt, 12.11.1982 - 3 Ws 786/82
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2000 - 3 Ws 393/00
    Hierbei vermag das bloße Abstellen auf die Anhängigkeit eines Ausweisungsverfahrens und die anschließend drohende Abschiebung sowie die Höhe des noch zu vollstreckenden Strafrestes weder für sich allein noch zusammengenommen die Fluchtoder Mißbrauchsgefahr zu begründen (Senat, NStZ 1983, 93; ZfStrVO 1983, 249, 251; Beschluß v. 27.10.1999 - 3 Ws 871-872/99 (StVollz); st. Rspr.) .
  • OLG Celle, 06.03.1984 - 3 Ws 65/84
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2000 - 3 Ws 393/00
    Diese muß sich ausreichend mit den konkreten Umständen des Einzelfalls, insbesondere den Lebensumständen des Antragstellers und seiner Angehörigen auseinandersetzen (Senat a.a.O.; OLG Celle, ZfStrVO 1984, 251, 252).
  • OLG Hamm, 19.02.2008 - 1 Vollz (Ws) 904/07

    Vollzugslockerungen; Entscheidung; Begründung; Anforderungen

    Ist es dagegen gerechtfertigt, die Flucht- oder auch Missbrauchsgefahr aus einer "einfachen" und begrenzten Tatsachengrundlage herzuleiten, so braucht auch nur diese im ablehnenden Bescheid der Vollzugsbehörde mitgeteilt zu werden (OLG Karlsruhe ZfStrVo 1983, 181; OLG Frankfurt NStZ 1983, 93; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 350; OLG Nürnberg NStZ 1998, 215; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Oktober 2007 - 1 Ws 16407 - Calliess/Müller-Dietz, Strafvollzugsgesetz, 10. Aufl., § 11 Rdnr. 15 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 26.10.2007 - 1 Ws 164/07

    Prognosemaßstab bei der Beurteilung des Bestehens einer Fluchtgefahr und

    Die Reichweite der Begründungserfordernisse lässt sich nicht im Allgemeinen, sondern nur nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls bestimmen (OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 350).
  • BayObLG, 21.09.2020 - 203 StObWs 318/20

    Flucht- oder Missbrauchsbefürchtungen im Sinne des Art. 13 Abs. 2 StVollzG

    Deshalb ist allgemein anerkannt, dass es in der Regel eine verkürzte Einzelfallprüfung darstellt, wenn die Vollzugsbehörde allein oder maßgeblich auf eine drohende Ausweisung oder Abschiebung abstellt, ohne sich mit den konkreten Lebensumständen des Gefangenen und seiner Angehörigen auseinanderzusetzen (OLG Celle, NStZ 2000, 615; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 350; Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl. § 11 Rn. 11; Laubenthal in Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl. Abschn. E Rn. 147; Schwind in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetze, 7. Aufl. Kapitel 10 Abschn. C Rn. 59).
  • OLG Karlsruhe, 04.12.2007 - 2 Ws 321/07

    Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung bei unrechtmäßiger Versagung von

    Dies belegt, dass die Justizvollzugsanstalt ihre Fluchtprognose nicht auf konkrete, den Antragsteller betreffende Tatsachen, sondern weiterhin unzulässigerweise (vgl. etwa OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 350; OLG Celle ZStrVO 1984, 251; NStZ 2000, 615) auf die abstrakte Überlegung stützt, dass ein ausreisepflichtiger Strafgefangener entweder mit einer Flucht ins Ausland einer anstehenden Ausweisung zuvorzukommen trachten könnte oder aber - weil er Deutschland nicht verlassen will und deshalb rechtlich gegen die Ausweisungsverfügung vorgeht - sich durch ein Untertauchen im Inland der Abschiebung entziehen könnte.
  • OLG Jena, 26.11.2004 - 1 Ws 314/04

    StVollzG

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 1 Ws 125/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18186
OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 1 Ws 125/00 (https://dejure.org/2000,18186)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.03.2000 - 1 Ws 125/00 (https://dejure.org/2000,18186)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. März 2000 - 1 Ws 125/00 (https://dejure.org/2000,18186)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 350
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 15.10.1990 - 1 Ws 429/90

    Verurteilter; Untersuchungshaft ; Gericht des ersten Rechtszuges; Strafe;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 1 Ws 125/00
    Dies setzt voraus, dass vor einer Reststrafenaussetzung der Entlassungszeitpunkt so nahe gerückt ist, dass eine die Prognose beeinflussende Entwicklung der Verhältnisse der Verurteilten nicht mehr zu erwarten ist (Gribbohm, in: LK-StGB, § 57 Rdnrn. 47, 49 m.w. Nachw.; OLG Zweibrücken, StV 1991, 430).

    Ein Sonderfall, in dem aus wichtigem Grund, insbesondere zur erfolgversprechenden Resozialisierung, ausnahmsweise eine besonders frühe Aussetzungsentscheidung geboten wäre (vgl. OLG Zweibrücken, StV 1991, 430), liegt nicht vor.

  • OLG Zweibrücken, 13.08.1984 - 1 Vollz (Ws) 25/84
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 1 Ws 125/00
    Vielmehr genügt es, wenn - wie hier - aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt (OLG Zweibrücken, VRS 64, 443; OLG Zweibrücken, NStZ 1984, 576); bei Rechtsmitteln der StA reicht es aus, wenn der Name des tätig gewordenen Beamten in Maschinenschrift wiedergegeben und mit einem Beglaubigungsvermerk - hier in Form des Hinweises auf die maschinelle Erstellung - versehen ist (GmS-OGB, NJW 1980, 172).
  • OLG Zweibrücken, 04.01.1983 - 1 Ws 449/82
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 1 Ws 125/00
    Vielmehr genügt es, wenn - wie hier - aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt (OLG Zweibrücken, VRS 64, 443; OLG Zweibrücken, NStZ 1984, 576); bei Rechtsmitteln der StA reicht es aus, wenn der Name des tätig gewordenen Beamten in Maschinenschrift wiedergegeben und mit einem Beglaubigungsvermerk - hier in Form des Hinweises auf die maschinelle Erstellung - versehen ist (GmS-OGB, NJW 1980, 172).
  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 1 Ws 125/00
    Vielmehr genügt es, wenn - wie hier - aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt (OLG Zweibrücken, VRS 64, 443; OLG Zweibrücken, NStZ 1984, 576); bei Rechtsmitteln der StA reicht es aus, wenn der Name des tätig gewordenen Beamten in Maschinenschrift wiedergegeben und mit einem Beglaubigungsvermerk - hier in Form des Hinweises auf die maschinelle Erstellung - versehen ist (GmS-OGB, NJW 1980, 172).
  • OLG Dresden, 13.02.2014 - 2 Ws 658/13

    Wahrung des Schriftformerfordernisses bei Beschwerdeeinreichung durch die

    Diesem Ergebnis stehen auch nicht die Entscheidungen des Landgerichts Düsseldorf vom 18. April 2012 (Az.: 10 Qs 82/11) sowie des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 15. März 2000 (Az.: 1 Ws 125/00) - jeweils zitiert nach juris - entgegen.
  • OLG Hamm, 11.03.2004 - 1 Ws 74/04

    Berufung; Schriftform; Anforderungen

    Unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des für bestimmte Prozesshandlungen vorgesehenen Schriftformerfordernisses genügt zur Wahrung der Schriftform, dass aus dem Schriftstück der Inhalt der Erklärung, die abgegeben werden soll, und die Person, von der sie ausgeht, hinreichend zuverlässig entnommen werden können; ferner muss zweifelsfrei feststehen, dass es sich nicht um einen bloßen Entwurf handelt, sondern dass das Schriftstück mit Wissen und Wollen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (zu vgl. GmS-OGB, NJW 1980, 172; GmS-OGB in BGHZ 144, 160; BGH NStZ-RR 2000, 305; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2000, 350; NStZ 1984, 576; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., Einl. Rdnr. 128).
  • OLG Zweibrücken, 24.08.2000 - 1 Ws 413/00

    Sofortige Beschwerde; Rechtsmittel; Bewährung; Beschwerdefrist; Schriftform;

    Sie ist aber nur entbehrlich, wenn zweifelsfrei feststeht, von wem die Erklärung herrührt, und sicher festgestellt werden kann, dass das Schriftstück mit Wissen und Wollen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist, also nicht lediglich ein Entwurf vorliegt (Senat Beschlüsse vom 2. Juli 1992 - 1 Ws 319/92 - 15. März 2000 - 1 Ws 125/00 -).
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