Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 17.02.2000

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.08.2000 - 2 Ws 102/00   

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https://dejure.org/2000,4432
OLG Frankfurt, 09.08.2000 - 2 Ws 102/00 (https://dejure.org/2000,4432)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.08.2000 - 2 Ws 102/00 (https://dejure.org/2000,4432)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. August 2000 - 2 Ws 102/00 (https://dejure.org/2000,4432)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 70 Abs 1 S 2 StPO, § 70 Abs 2 StPO, § 161a Abs 2 StPO, § 310 Abs 1 StPO
    Weitere Beschwerde gegen Ordnungshaft und gegen Erzwingungshaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeugenaussage; Zeugenschaftliche Vernehmung; Aussageverweigerungsrecht; Ordnungshaft; Erzwingungshaft

  • Judicialis

    StGB § 306a; ; StGB § 22; ; StGB § 23; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StPO § 55; ; StPO § 310 Abs. 1; ; StPO § 70 Abs. 2; ; StPO § 161 a Abs. 2; ; StPO § 52 Abs. 1; ; StPO § 55 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unberechtigte Aussageverweigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 382
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 16.07.1997 - 16 Wx 190/97

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Freiheitsentziehung auch nach Beendigung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.08.2000 - 2 Ws 102/00
    Sie ist somit ein bloßer Annex der eigentlich das Ordnungsgeld betreffenden Entscheidung (vgl. BGH, NJW 1989, 2703; 1998, 462; OLG Frankfurt a.M., Beschluß vom 18.8.1999 - 2 Ws 99/99 -).
  • OLG Frankfurt, 18.08.1999 - 2 Ws 99/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.08.2000 - 2 Ws 102/00
    Sie ist somit ein bloßer Annex der eigentlich das Ordnungsgeld betreffenden Entscheidung (vgl. BGH, NJW 1989, 2703; 1998, 462; OLG Frankfurt a.M., Beschluß vom 18.8.1999 - 2 Ws 99/99 -).
  • BGH, 16.12.1988 - StB 47/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.08.2000 - 2 Ws 102/00
    Sie ist somit ein bloßer Annex der eigentlich das Ordnungsgeld betreffenden Entscheidung (vgl. BGH, NJW 1989, 2703; 1998, 462; OLG Frankfurt a.M., Beschluß vom 18.8.1999 - 2 Ws 99/99 -).
  • BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87

    Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.08.2000 - 2 Ws 102/00
    Vorschriften, die das gerichtliche Verfahren einer Freiheitsbeschränkung regeln, müssen so ausgelegt werden, daß das Ergebnis der Auslegung der Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf persönliche Freiheit Rechnung trägt; dies spricht für die Beschwerdefähigkeit eines bis zur Dauer von sechs Monaten zulässigen Freiheitsentzuges (vgl. BGH, NJW 1989, 2702 ff; OLG Frankfurt a.M., a.a.O., m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 17.07.2009 - 2 Ws 95/09

    Aussageverweigerungsrecht: Erzwingungshaftanordnung wegen grundlosen

    Vor dem Hintergrund der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts kann deshalb den bis zur Dauer von sechs Monaten zulässigen Freiheitsentzug durch Beugehaft die Beschwerdefähigkeit nicht versagt werden (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2000, 382 f.; KG, StraFo 2008, 199; Senge in KK-StPO, 6. Aufl., § 70 Rn. 15 a; Ignor/Bertheau in LR StPO, 26. Aufl., § 70 Rn. 29; Matt in LRStPO, a.a.O., § 310 Rn. 42; Neubeck in KMR StPO, § 370 Rn. 22; Rogall in SK StPO, § 70 Rn. 39; ebenso BGHSt 36, 192 ff. zur Parallelvorschrift des § 304 Abs. 5 StPO; anderer Ansicht - ohne Begründung - Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 70 Rn. 20, § 310 Rn. 5).
  • OLG Hamm, 26.05.2006 - 2 Ws 48/06

    Erzwingungshaft; weitere Beschwerde; Verhaftung; Besetzung Bußgeldsenat;

    Die eng auszulegende Ausnahmevorschrift des § 310 Abs. 1 StPO findet auf sonstige Freiheitsbeschränkungen, insbesondere auch auf die Anordnung der Erzwingungshaft nach § 96 OWiG, keine Anwendung (ständige Rechtsprechung sämtlicher Senate für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm, vgl. Senatsbeschluß vom 28. März 2000 in 2 Ws 88/00, Beschlüsse des hiesigen 4. Senats für Bußgeldsachen vom 11. Februar 1999 in 4 Ws 35/99 und vom 14. September 1999 in 4 Ws 311/99 sowie die bereits oben zitierten Beschlüsse des 1. und 3. Senats, jeweils auch unter Bezugnahme auf OLG Hamm NStZ 1992, 443 = NZV 1992, 419 = VRS 83, 279; vgl. ferner auch OLG Rostock a.a.O. sowie OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 382 unter Abgrenzung zur nicht entgegen stehenden Entscheidung des OLG Frankfurt in NStZ-RR 2000, 26, die eine weitere Beschwerde betreffend den hier nicht vorliegenden Fall der Erzwingungshaft nach § 70 Abs. 2 StPO betraf; vgl. ferner die nahezu einhellige Kommentarliteratur, u.a. KK-Mitsch, OWiG, 3. Aufl., § 96 Rdn. 24; Göhler, OWiG, 14. Aufl., § 96 Rdn. 22; KK-Engelhardt, StPO, 5. Aufl., § 310 Rdn. 10; Meyer/Goßner, StPO, 48. Aufl., § 310 Rdn. 5, jeweils m. w. N.; kritisch allerdings LR-Matt, StPO, 25. Aufl., § 310 Rdn. 43 abweichend von der noch in der Vorauflage vertretenen Meinung).
  • KG, 30.11.2012 - 4 Ws 130/12

    Ordnungshaft nach § 70 StPO keine Verhaftung

    Die für den Fall, dass das festgesetzte Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, angeordnete Ordnungshaft (§ 70 Abs. 1 Satz 2 StPO) stellt - anders als die Anordnung der Erzwingungshaft gemäß § 70 Abs. 2 StPO (vgl. KG, StraFo 2008, 199; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2000, 382; OLG Hamburg, NStZ 2010, 716) - keine Verhaftung im Sinne des § 310 Abs. 1 Nr. 1 StPO dar (vgl. OLG Frankfurt, a.a.O.).
  • KG, 14.02.2008 - 3 Ws 31/08

    Weitere Beschwerde gegen Erzwingungshaft

    Dies spreche dafür, einem bis zur Dauer von sechs Monaten zulässigen Freiheitsentzug durch Beugehaft nicht die Beschwerdefähigkeit zu versagen (siehe auch OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 382).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.02.2000 - 1 Ws 79/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7061
OLG Düsseldorf, 17.02.2000 - 1 Ws 79/00 (https://dejure.org/2000,7061)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.02.2000 - 1 Ws 79/00 (https://dejure.org/2000,7061)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - 1 Ws 79/00 (https://dejure.org/2000,7061)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 382 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 06.04.1998 - 1 Ws 172/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2000 - 1 Ws 79/00
    Sie lassen sich daher in aller Regel mit der Ordnung in der Anstalt nicht vereinbaren und können deshalb nur im Einzelfall gestattet werden, wenn ein ganz besonderes berechtigtes Interesse des Untersuchungsgefangenen an einer solchen Vergünstigung besteht (Senatsbesschlüsse NStZ 1995, 152; 6.4.1998 - 1 Ws 172/98: BGH StV 1999, 39: OLG Frankfurt StV 1992, 281: Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 119 Rn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 12.09.1994 - 1 Ws 627/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2000 - 1 Ws 79/00
    Sie lassen sich daher in aller Regel mit der Ordnung in der Anstalt nicht vereinbaren und können deshalb nur im Einzelfall gestattet werden, wenn ein ganz besonderes berechtigtes Interesse des Untersuchungsgefangenen an einer solchen Vergünstigung besteht (Senatsbesschlüsse NStZ 1995, 152; 6.4.1998 - 1 Ws 172/98: BGH StV 1999, 39: OLG Frankfurt StV 1992, 281: Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 119 Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 05.02.1992 - 3 Ws 65/92

    Untersuchungsgefangener; Telefongespräche ; Person außerhalb

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2000 - 1 Ws 79/00
    Sie lassen sich daher in aller Regel mit der Ordnung in der Anstalt nicht vereinbaren und können deshalb nur im Einzelfall gestattet werden, wenn ein ganz besonderes berechtigtes Interesse des Untersuchungsgefangenen an einer solchen Vergünstigung besteht (Senatsbesschlüsse NStZ 1995, 152; 6.4.1998 - 1 Ws 172/98: BGH StV 1999, 39: OLG Frankfurt StV 1992, 281: Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 119 Rn. 14).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 15.07.1998 - 2 BGs 185/98

    Telefongespräche von U-Gefangenen mit Verteidiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2000 - 1 Ws 79/00
    Sie lassen sich daher in aller Regel mit der Ordnung in der Anstalt nicht vereinbaren und können deshalb nur im Einzelfall gestattet werden, wenn ein ganz besonderes berechtigtes Interesse des Untersuchungsgefangenen an einer solchen Vergünstigung besteht (Senatsbesschlüsse NStZ 1995, 152; 6.4.1998 - 1 Ws 172/98: BGH StV 1999, 39: OLG Frankfurt StV 1992, 281: Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 119 Rn. 14).
  • BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 664/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beschränkungen für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2000 - 1 Ws 79/00
    Beschränkungen sind nur zulässig, wenn sie erforderlich sind, um eine Gefahr für die in § 119 Abs. 3 und 4 StPO genannten öffentlichen Interessen abzuwehren und dies nicht mit weniger einschneidenden Mitteln erreicht werden kann (BVerfGE 35, 5, 10).
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