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   BGH, 03.02.1999 - 5 StR 645/98   

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https://dejure.org/1999,3057
BGH, 03.02.1999 - 5 StR 645/98 (https://dejure.org/1999,3057)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1999 - 5 StR 645/98 (https://dejure.org/1999,3057)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1999 - 5 StR 645/98 (https://dejure.org/1999,3057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 u. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 24 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 24 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 211 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2, § 24

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 41
  • StV 1999, 596
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 03.02.1999 - 5 StR 645/98
    Hilft er nicht selbst, sondern überläßt er die Hilfe Dritten, so muß er sich jedenfalls vergewissern, ob die Hilfspersonen das Notwendige und Erforderliche veranlassen (BGHSt 33, 295, 302).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 03.02.1999 - 5 StR 645/98
    In diesem Fall ist der Versuch fehlgeschlagen mit der Folge, daß ein Rücktritt ausgeschlossen ist (BGHSt 34, 53, 56; BGHSt 39, 222 ff.; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 1; Freiwilligkeit 22, 25).
  • BGH, 24.06.1993 - 4 StR 33/93

    Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung bei irrtümlicher Annahme einer

    Auszug aus BGH, 03.02.1999 - 5 StR 645/98
    Fälle dieser Art hat der Bundesgerichtshof ersichtlich noch nicht entschieden (vgl. aber BGHSt 39, 244, 246 f.).
  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86

    Fehlgeschlagener Versuch

    Auszug aus BGH, 03.02.1999 - 5 StR 645/98
    In diesem Fall ist der Versuch fehlgeschlagen mit der Folge, daß ein Rücktritt ausgeschlossen ist (BGHSt 34, 53, 56; BGHSt 39, 222 ff.; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 1; Freiwilligkeit 22, 25).
  • BGH, 07.02.2018 - 2 StR 171/17

    Nachbarschaftsstreit: Urteil wegen versuchten Mordes rechtskräftig

    In diesem Fall muss sich der Täter um die bestmögliche Maßnahme für die Erfolgsabwendung bemühen (Senat, Beschluss vom 4. August 2011 - 2 StR 219/11, aaO; BGH, Urteil vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10, aaO; Urteil vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, aaO; Beschluss vom 3. Februar 1999 - 5 StR 645/98, NStZ-RR 2000, 41, 42; Beschluss vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 301 f.).
  • BGH, 11.12.2007 - 3 StR 489/07

    Beendeter Versuch (Rücktritt; Rettungsbemühungen; Hilfe Dritter; ernsthafter

    Der Zurücktretende muss sich um die bestmögliche Maßnahme für die Erfolgsabwendung bemühen und sich grundsätzlich zumindest vergewissern, ob die Hilfspersonen das Notwendige und Erforderliche veranlassen (vgl. BGHSt 33, 295, 302; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 2 Bemühen 5).
  • OLG Stuttgart, 23.10.2003 - 5 Ss 409/03

    Jugendstrafverfahren: Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs durch das

    Der seit der Verkündung des angefochtenen Urteils am 21. Februar 2002 verstrichene Zeitraum von mehr als 18 Monaten - die Akten waren nach Wiederholung der zunächst unwirksamen Urteilszustellung durch das Amtsgericht bereits Anfang September 2002 bei der Staatsanwaltschaft eingegangen - bis zur Vorlage beim Revisionsgericht Anfang September 2003, den der Senat durch Auswertung des Akteninhalts im Wege des Freibeweises festgestellt hat, ist hier unangemessen lang (vgl. ebenso, vergleichbare Zeiträume betreffend, BGH NStZ 1997, 29; NStZ 1998, 28 Nr. 16 (bei Kusch(; StV 1998, 377; NStZ-RR 2000, 41 Nr. 31 (bei Kusch(; OLG Stuttgart Justiz 2002, 375).
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