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   OLG Stuttgart, 30.03.1999 - 4 Ws 55/99   

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OLG Stuttgart, 30.03.1999 - 4 Ws 55/99 (https://dejure.org/1999,7496)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.03.1999 - 4 Ws 55/99 (https://dejure.org/1999,7496)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. März 1999 - 4 Ws 55/99 (https://dejure.org/1999,7496)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 86
  • StV 1999, 385
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 20.06.2002 - 4 StR 371/01

    Entzug der deutschen Fahrerlaubnis; Inhaber einer in einem EU- oder EWR-Staat

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat deshalb die Sache (durch Beschluß vom 19. Juli 2001, NStZ-RR 2000, 86) gemäß § 121 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung folgender Rechtsfrage vorgelegt:.
  • OLG Köln, 08.06.2000 - 2 Ws 281/00

    Pflicht zur Begutachtung nach § 454 StPO

    In diesen Fällen ist es schon nahezu selbstverständliche Praxis der Oberlandesgerichte geworden, die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer aufzuheben und die Sache zwecks Einholung eines Sachverständigengutachtens zurückzuverweisen (vgl. OLG Frankfurt NStZ 98, 639; OLG Zweibrücken NJW 99, 1124; OLG Koblenz NStZ-RR 99, 345; OLG Hamm StV 99, 216; OLG Celle StV 99, 385; OLG Karlsruhe StV 99, 495), obwohl auch hier - wollte man eine engere Sicht zum Anwendungsbereich des § 309 Abs. 2 StPO vertreten - eine eigene Sachverständigenbeauftragung mit erst anschließender Sachentscheidung durch das Beschwerdegericht in Frage gekommen wäre.
  • KG, 13.02.2023 - 2 Ws 6/23

    Strafvollstreckungsrecht: Pflicht zur Einholung eines Sachverständigengutachtens

    Maßgeblich sind insoweit die Einzelstrafen (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Januar 2021 - 2 Ws 164/20 - OLG Stuttgart NStZ-RR 2000, 86).
  • OLG Stuttgart, 12.06.2003 - 2 Ws 99/03

    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Umfassende Aufklärungspflicht der

    - einerseits die formalen Voraussetzungen des § 454 Abs. 2 StPO gegeben sind - der Beschwerdeführer wurde wegen dreier Verbrechen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt und eine der ausgeworfenen Einzelstrafen (OLG Stuttgart NStZ-RR 00, 86) überschreitet 2 Jahre - ,.
  • OLG Zweibrücken, 05.04.2000 - 1 Ws 135/00

    Bericht der Vollzugsanstalt und Prognose eines Sachverständigen

    Möchte die Strafvollstreckungskammer indes eine Strafaussetzung gewähren, so muss sie zusätzlich ein Gutachten über die Gefährlichkeitsprognose einholen (BGH, aaO; Senat, Beschluss vom 14. April 1998 - 1 Ws 155 u. 156/98; KK-Fischer, aaO; Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO), wobei sich dann die (hier nicht zu entscheidende) Frage stellen kann, ob ein anstaltsinterner Gutachter beauftragt werden darf (vgl. OLG Stuttgart, NStZ-RR 2000, 86; Senat, Beschluss vom 31. August 1998 - 1 Ws 431/98 - KK-Fischer, aaO, Rdnr. 13).
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