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   OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 1 Ws 948/99   

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OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 1 Ws 948/99 (https://dejure.org/1999,3073)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.11.1999 - 1 Ws 948/99 (https://dejure.org/1999,3073)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. November 1999 - 1 Ws 948/99 (https://dejure.org/1999,3073)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschleunigungsgebot; Haftprüfung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Schwere der Tat; Haftbefehl; Strafe; Verfahrensverzögerung; Verschulden

  • Judicialis

    StPO § 120 Abs. 1; ; StPO § 121

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 120 Abs. 1, § 121
    Beschleunigungsgebot in Haftsachen und Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 250
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 1 Ws 948/99
    a) Daß das Beschleunigungsgebot gemäß § 121 Abs. 1 StPO und Art. 6 Abs. 1 MRK nicht nur bis zum Erlaß eines Urteils gilt, sondern die Untersuchungshaft auch nach Ergehen eines erstinstanzlichen und eines Berufungsurteils nicht uneingeschränkt aufrechterhalten werden darf, steht in Rechtsprechung und Schrifttum außer Streit (vgl. BVerfGE 53, 152, 158 ff.; OLG Hamburg, JR 1983; 259; KG StV 1985, 67; OLG Köln, MDR 1992, 694; OLG Oldenburg m. Anm. Paeffgen, NStZ 1993, 578; OLG Bamberg, StV 1994, 141; LG Gera, NJW 1996, 2586; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 121 Rn. 8,).
  • OLG Köln, 04.02.1992 - 2 Ws 9/92

    Haftbefehl; Aufhebung; Verfahrensverzögerung; Schwere der Tat; Mittäterschaft;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 1 Ws 948/99
    a) Daß das Beschleunigungsgebot gemäß § 121 Abs. 1 StPO und Art. 6 Abs. 1 MRK nicht nur bis zum Erlaß eines Urteils gilt, sondern die Untersuchungshaft auch nach Ergehen eines erstinstanzlichen und eines Berufungsurteils nicht uneingeschränkt aufrechterhalten werden darf, steht in Rechtsprechung und Schrifttum außer Streit (vgl. BVerfGE 53, 152, 158 ff.; OLG Hamburg, JR 1983; 259; KG StV 1985, 67; OLG Köln, MDR 1992, 694; OLG Oldenburg m. Anm. Paeffgen, NStZ 1993, 578; OLG Bamberg, StV 1994, 141; LG Gera, NJW 1996, 2586; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 121 Rn. 8,).
  • BayObLG, 30.07.1968 - RReg. 2a St 135/68

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 1 Ws 948/99
    Dabei wird auch überwiegend anerkannt, daß die §§ 121, 122 StPO nicht entsprechend anzuwenden sind (so OLG Frankfurt NJW 1968, 2118), was angesichts ihrer eindeutigen, auf das Haftprüfungsverfahren beschränkten und deshalb nicht analogiefähigen Regelung ausgeschlossen ist, sondern daß Grundlage des weitreichenden Beschleunigungsgebots § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO ist, wonach der Haftbefehl aufzuheben ist, wenn die weitere Untersuchungshaft unverhältnismäßig ist.
  • OLG Bamberg, 12.01.1994 - Ws 2/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 1 Ws 948/99
    a) Daß das Beschleunigungsgebot gemäß § 121 Abs. 1 StPO und Art. 6 Abs. 1 MRK nicht nur bis zum Erlaß eines Urteils gilt, sondern die Untersuchungshaft auch nach Ergehen eines erstinstanzlichen und eines Berufungsurteils nicht uneingeschränkt aufrechterhalten werden darf, steht in Rechtsprechung und Schrifttum außer Streit (vgl. BVerfGE 53, 152, 158 ff.; OLG Hamburg, JR 1983; 259; KG StV 1985, 67; OLG Köln, MDR 1992, 694; OLG Oldenburg m. Anm. Paeffgen, NStZ 1993, 578; OLG Bamberg, StV 1994, 141; LG Gera, NJW 1996, 2586; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 121 Rn. 8,).
  • KG, 10.01.1985 - 4 Ws 336/84
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 1 Ws 948/99
    a) Daß das Beschleunigungsgebot gemäß § 121 Abs. 1 StPO und Art. 6 Abs. 1 MRK nicht nur bis zum Erlaß eines Urteils gilt, sondern die Untersuchungshaft auch nach Ergehen eines erstinstanzlichen und eines Berufungsurteils nicht uneingeschränkt aufrechterhalten werden darf, steht in Rechtsprechung und Schrifttum außer Streit (vgl. BVerfGE 53, 152, 158 ff.; OLG Hamburg, JR 1983; 259; KG StV 1985, 67; OLG Köln, MDR 1992, 694; OLG Oldenburg m. Anm. Paeffgen, NStZ 1993, 578; OLG Bamberg, StV 1994, 141; LG Gera, NJW 1996, 2586; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 121 Rn. 8,).
  • BVerfG, 23.09.2005 - 2 BvR 1315/05

    Freiheit der Person; Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsprinzip; überlange

    Streitig ist insoweit lediglich, ob auf Grund einer sachlich nicht zu rechtfertigenden, vermeidbaren und erheblichen, von dem Angeklagten nicht zu vertretenden Verfahrensverzögerung der Haftbefehl ohne Rücksicht auf die Höhe der zu erwartenden Strafe aufzuheben ist (so Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 18. Oktober 1982 - 2 Ws 292/82 -, JR 1983, S. 259 ; Kammergericht, Beschluss vom 10. Januar 1985 - 3 AR 315/82 - 4 Ws 336 und 341/84 -, StV 1985, S. 67; OLG Oldenburg, Beschluss vom 2. September 1992 - 1 Ws 182/92 -, StV 1992, S. 481; OLG Bamberg, Beschluss vom 12. Januar 1994 - Ws 2/94 -, StV 1994, S. 141 ) oder ob das Gewicht der Straftat und die Höhe der zu erwartenden Strafe gegenüber dem Ausmaß der Verfahrensverzögerung und dem Grad des die Justiz hieran treffenden Verschuldens gegeneinander abzuwägen sind (so OLG Köln, Beschluss vom 4. Februar 1992 - 2 Ws 9 - 10/92 -, MDR 1992, S. 694 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. März 1996 - 3 Ws 178/96 -, StV 1996, S. 552; Beschluss vom 23. November 1999 - 1 Ws 948/99 -, NStZ-RR 2000, S. 250 ; Kammergericht, Beschluss vom 1. August 1997 - 1 AR 971/97 - 5 Ws 483/97 - ; LG Gera, Beschluss vom 14. Juni 1996 - 200 Js 12799/92 - 5 KLs -, NJW 1996, S. 2586).
  • BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05

    Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Streitig ist lediglich, ob auf Grund einer sachlich nicht zu rechtfertigenden, vermeidbaren und erheblichen, von dem Angeklagten nicht zu vertretenden Verfahrensverzögerung der Haftbefehl ohne Rücksicht auf die Höhe der zu erwartenden Strafe aufzuheben ist (so Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 18. Oktober 1982 - 2 Ws 292/83 -, JR 1983, S. 259 ; Kammergericht, Beschluss vom 10. Januar 1985 - 3 AR 315/82 - 4 Ws 336 und 341/84 -, StV 1985, S. 67; OLG Oldenburg, Beschluss vom 2. September 1992 - 1 Ws 182/92 -, StV 1992, S. 481; OLG Bamberg, Beschluss vom 12. Januar 1994 - Ws 2/94 -, StV 1994, S. 141 ) oder ob das Gewicht der Straftat und die Höhe der zu erwartenden Strafe gegenüber dem Ausmaß der Verfahrensverzögerung und dem Grad des die Justiz hieran treffenden Verschuldens gegeneinander abzuwägen sind (so OLG Köln, Beschluss vom 4. Februar 1992 - 2 Ws 9-10/92 -, MDR 1992, S. 694 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. März 1996 - 3 Ws 178/96 -, StV 1996, S. 552; Beschluss vom 23. November 1999 - 1 Ws 948/99 -, NStZ-RR 2000, S. 250 ; Kammergericht, Beschluss vom 1. August 1997 - 1 AR 971/97 - 5 Ws 483/97 - ; LG Gera, Beschluss vom 14. Juni 1996 - 200 Js 12799/92 - 5 KLs -, NJW 1996, S. 2586).
  • OLG Nürnberg, 22.02.2011 - 1 Ws 47/11

    Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens: Anforderungen an die

    Dabei kann auch bei einer festgestellten Verzögerung die Haftfortdauer gerechtfertigt sein, wenn die dadurch verursachte Verfahrensverlängerung in Relation zu dem bei wertender Betrachtung erforderlichen Zeitbedarf geringfügig ist und entsprechend dem Gewicht der zu ahndenden Straftat als unerheblich angesehen werden kann (BVerfG NStZ 2005, 456; StV 2006, 703, 704; NStZ 2006, 47, 48; NJW 2006, 672, 674; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 250, 251; Schultheis in: KK-StPO 6.Aufl. § 121 Rn. 22 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 02.02.2007 - 1 Ws 9/07

    Untersuchungshaft: Geltung des Beschleunigungsgebots nach erstinstanzlicher

    Die grundsätzliche Geltung des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen auch nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gem. § 120 StPO mit der Folge, dass ein erheblicher Verstoß dagegen die Fortdauer der Untersuchungshaft entgegenstehen kann, steht außer Streit (vgl. Meyer-Goßner, 49. Aufl., § 121 Rdnr. 8 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 19.7.2006 - 1 Ws 72/06 - v. 11.10.2005 - 1 Ws 114/05 - v. 29.1.1996 - 1 Ws 13/96 - und v. 22.4.1996 - 1 Ws 41/96 - OLG Hamm Beschl. v. 2.11.1979 - 1 Ws 315/79 - OLG Düsseldorf StV 1996, 552-553, und NStZ-RR 2000, 250-251).

    Gegeneinander abzuwägen sind danach auch das Gewicht der Straftaten und die Höhe der zu erwartenden Strafe gegenüber dem etwaigen Ausmaß der Verfahrensverzögerung und dem Grad des die Justiz möglicherweise hieran treffenden Verschuldens (st. Rspr. d. Senats vgl. Beschl. v. 19.7.2006 - 1 Ws 72/06 - v. 11.11.2005 - 1 Ws 114/05 - v. 29.1.1996 - 1 Ws 13/96 - und v. 22.4.1996 - 1 Ws 41/96 - OLG Hamm, Beschl. v. 2.11.1979 - 1 Ws 315/79 - OLG Düsseldorf StV 1996, 552-553, und NStZ-RR 2000, 250-251).

  • OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 1 Ws 142/05

    Haftbeschwerde im Strafverfahren: Unverhältnismäßigkeit der Aufrechterhaltung von

    Die grundsätzliche Geltung des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen auch nach Erlaß eines erstinstanzlichen Urteils im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gemäß § 120 StPO mit der Folge, daß ein erheblicher Verstoß dagegen der Fortdauer der Untersuchungshaft entgegenstehen kann, steht außer Streit (vgl. Meyer-Goßner, 48. Aufl., § 121 Rndr. 8 m.w.N.; OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 11.10.2005 - 1 Ws 114/05; Beschluß vom 29.01.1996 - 1 Ws 13/96 und Beschluß vom 22.04.1996 - 1 Ws 41/96; OLG Hamm, Beschluß vom 02.11.1979, Az: 1 Ws 315/79; OLG Düsseldorf, StV 1996, 552-553 und NStZ-RR 2000, 250-251).

    Gegeneinander abzuwägen sind danach auch das Gewicht der Straftat(en) und die Höhe der zu erwartenden Strafe gegenüber dem Ausmaß der Verfahrensverzögerung und dem Grad des die Justiz hieran treffenden Verschuldens (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluß vom 11.10.2005 - 1 Ws 114/05; Beschluß vom 29.01.1996 - 1 Ws 13/96 und Beschluß vom 22.04.1996 - 1 Ws 41/96; OLG Hamm, Beschluß vom 02.11.1979, Az: 1 Ws 315/79; OLG Düsseldorf, StV 1996, 552-553 und NStZ-RR 2000, 250-251).

  • OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 1 Ws 72/06

    Geltung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen nach Erlass eines

    Die grundsätzliche Geltung des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen auch nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gem. § 120 StPO mit der Folge, dass ein erheblicher Verstoß dagegen der Fortdauer der Untersuchungshaft entgegen stehen kann, steht außer Streit (vgl. Meyer-Goßner, 49. Auflage, § 121 Rdnr. 8 m.w.N.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.10.2005 - 1 Ws 114/05; Beschluss vom 29.01.1996 - 1 Ws 13/96 und Beschluss vom 22.04.1996 - 1 Ws 41/96; OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.1979, Az. 1 Ws 315/79; OLG Düsseldorf, StV 1996, 552 - 553 und NStZ-RR 2000, 250-251).

    Gegeneinander abzuwägen sind danach auch das Gewicht der Straftaten und die Höhe der zu erwartenden Strafe gegenüber dem Ausmaß der Verfahrensverzögerung und dem Grad des die Justiz hieran treffenden Verschuldens (ständige Rechtssprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 11.11.2005 - 1 Ws 114/05; Beschluss vom 29.01.1996 - 1 Ws 13/96 und Beschluss vom 22.04.1996 - 1 Ws 41/96; OLG Hamm Beschluss vom 02.11.1979, Az. 1 Ws 315/79; OLG Düsseldorf, StV 1996, 552-553 und NStZ-RR 2000, 250-251).

  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 2 Ws 56/06

    Haftbeschwerde, Terminierung; zu lange Verfahrensdauer; Beschleunigungsgrundsatz;

    Diese Umstände sind nur im Rahmen der vorzunehmenden Verhältnismäßigkeitsprüfung von Belang (vgl. dAzu OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 250).
  • OLG Hamm, 31.07.2008 - 2 Ws 217/08

    Haftbefehl; Aufhebung; Unverhältnismäßigkeit; Hauptverhandlung

    Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung sind die Schwere des Tatvorwurfs und die Höhe einer ggf. zu erwartenden Strafe von Belang (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 250).
  • OLG Hamm, 24.02.2021 - 1 Ws 72/21

    Angeklagter in der Strafsache "Schalla" muss nicht wieder in Untersuchungshaft

    An dieser Bewertung, für welche nicht allein die Dauer der eingetretenen Verfahrensverzögerung sondern auch der Grad des die Justiz treffenden Verschuldens von Bedeutung ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 04. Februar 1992 - 2 Ws 9-10/92 , juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. November 1999 - 1 Ws 948/99 -, juris, jeweils zur Frage der Haftfortdauer bei Verfahrensverzögerungen nach Urteilserlass), hält der Senat auch im Rahmen der allgemeinen Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 112 Abs. 1 S. 2 StPO fest.
  • OLG Hamm, 11.01.2005 - 3 Ws 8/05

    Haftbeschwerde bei unerlaubten Handeltreiben mit Heroin in nicht geringer Menge;

    Zu berücksichtigen sind vielmehr außerdem das Gewicht der Straftat und die zu erwartende Strafe (vgl. Boujong in KK, StPO, 5. Aufl., § 120 Rz. 8; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 250; Beschluß des 4. Strafsenats des OLG Hamm vom 27.10.1998 3 Ws 603/98 ).
  • KG, 25.01.2021 - 121 HEs 2/21

    Rechtfertigung einer Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

  • KG, 29.03.2019 - 161 HEs 18/19

    Besondere Schwierigkeit der Ermittlungen als wichtiger Grund i.S.d. § 121 Abs. 1

  • KG, 29.03.2019 - 4 HEs 8/19

    Besondere Schwierigkeit der Ermittlungen als wichtiger Grund i.S.d. § 121 Abs. 1

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