Rechtsprechung
BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98 (1) |
Rückwirkende Änderung des Rechts der Sicherungsverwahrung
§ 2 Abs. 6 StGB, Art. 1a Abs. 3 EGStGB, Art. 103 Abs. 2 GG;
§ 92 BVerfGG, unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen ein rückwirkendes Gesetz, wenn der Beschwerdeführer sich nicht eingehend mit Rechtsprechung und Literatur auseinandersetzt;
§ 90 BVerfGG, Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde erfordert, daß schon im fachgerichtlichen Verfahren verfassungsrechtliche Bedenken nicht nur pauschal, sondern ebenso eingehend vorgebracht werden
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Mangels Substantiierung und Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit - Verfassungsbeschwerde - Begründung - Sicherungsverwahrung - Rückwirkungsverbot - Rückwirkung
- Judicialis
BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; StGB § 67 d
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 67d; GG Art. 103 Abs. 2, Art. 2 Abs. 2
Zulässigkeit des Wegfalls der zeitlichen Begrenzung einer ersten Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Dauer der Sicherungsverwahrung
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Dauer der Sicherungsverwahrung
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 31.08.1998 - StVK 18 -Gr- 148/98
- OLG Karlsruhe, 08.10.1998 - 3 Ws 204/98
- BVerfG, 03.12.1998 - 2 BvR 2033/98
- BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98 (1)
Papierfundstellen
- NJW 1999, 634
- NStZ 1999, 156
- NStZ-RR 2000, 281
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83
Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB
Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98
Dazu gehört, dass ein Beschwerdeführer verfassungsrechtliche Einwände bereits im Ausgangsverfahren vorträgt (BVerfGE 66, 337 ; 68, 384 ; 81, 97 ). - BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1462/87
Verfassungsmäßigkeit der Auferlegung gemeinnütziger Leistungen bei der …
Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98
Dies gilt umso mehr, als die Frage des Anwendungsbereichs des Art. 103 Abs. 2 GG nicht geklärt ist (…vgl. Schmidt-Aßmann in: Maunz-Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 103 Abs. 11, Rn. 194, 244;… Degenhart in: Sachs, Grundgesetz, 2. Aufl., Art. 103, Rn. 57) und auch das Bundesverfassungsgericht bisher offen gelassen hat, ob auch Maßregeln der Besserung und Sicherung am Schutz von Art. 103 Abs. 2 GG teilhaben (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 83, 119 ). - BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
Erziehungsmaßregeln
Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98
Dies gilt umso mehr, als die Frage des Anwendungsbereichs des Art. 103 Abs. 2 GG nicht geklärt ist (…vgl. Schmidt-Aßmann in: Maunz-Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 103 Abs. 11, Rn. 194, 244;… Degenhart in: Sachs, Grundgesetz, 2. Aufl., Art. 103, Rn. 57) und auch das Bundesverfassungsgericht bisher offen gelassen hat, ob auch Maßregeln der Besserung und Sicherung am Schutz von Art. 103 Abs. 2 GG teilhaben (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 83, 119 ).
- BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94
Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose …
Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98
Darüber hinaus legt der Beschwerdeführer nicht dar, inwiefern ihn die angegriffene Neuregelung, mit der der Gesetzgeber die zeitliche Begrenzung einer ersten Unterbringung in der Sicherungsverwahrung hatte fallen lassen, in Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten verletzt (vgl. BVerfGE 99, 84 ). - BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83
Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98
Dies gilt auch bei einer sich gegen eine Norm richtenden Verfassungsbeschwerde; auch hier muss der Beschwerdeführer wirkungsvollen Rechtsschutz zunächst durch Anrufung der Fachgerichte zu erlangen suchen (BVerfGE 71, 305 ; 74, 69 ). - BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84
Milch-Garantiemengen-Verordnung
Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98
Dies gilt auch bei einer sich gegen eine Norm richtenden Verfassungsbeschwerde; auch hier muss der Beschwerdeführer wirkungsvollen Rechtsschutz zunächst durch Anrufung der Fachgerichte zu erlangen suchen (BVerfGE 71, 305 ; 74, 69 ). - BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
Vorbringen im Zivilprozess
Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98
Dazu gehört, dass ein Beschwerdeführer verfassungsrechtliche Einwände bereits im Ausgangsverfahren vorträgt (BVerfGE 66, 337 ; 68, 384 ; 81, 97 ). - BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83
Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO
- BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 2655/06
Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine …
Dazu gehört, dass er bereits im fachgerichtlichen Verfahren die geschehene oder drohende Grundrechtsverletzung nicht nur als Rechtsverletzung, sondern spezifisch als Verfassungsverletzung zu beanstanden hat (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2004 - 2 BvR 1394/00 -, juris, Abs.-Nr. 11; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2000 - 1 BvR 479/00 -, juris, Abs.-Nr. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 -, juris, Abs.-Nr. 6). - BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 527/02
Keine Höheranrechnung oder erneute Strafzumessung im Rahmen der …
Dies gilt auch bei einer sich gegen eine Norm richtenden Verfassungsbeschwerde; auch hier muss der Beschwerdeführer wirkungsvollen Rechtsschutz zunächst durch Anrufung der Fachgerichte zu erlangen suchen (BVerfGE 71, 305 ; 74, 69 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 -, NStZ-RR 2000, S. 281 f.).Dies erfordert bereits im fachgerichtlichen Verfahren einen Vortrag, der sich mit den geltend gemachten verfassungsrechtlichen Fragen näher befasst (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 -, NStZ-RR 2000, S. 281 f.).
- VerfGH Bayern, 07.08.2013 - 17-VI-13
Keine Beschwer durch Entscheidung über Anhörungsrüge
Dazu gehört, dass die verfassungsrechtlichen Einwände bereits im fachgerichtlichen Verfahren vorgetragen werden (vgl. VerfGH vom 14.2.2006 = VerfGH 59, 47/51; VerfGH BayVBl 2011, 757; BVerfG vom 29.2.2000 = NStZ-RR 2000, 281/282).
- LG Marburg, 17.05.2010 - 7 StVK 220/10
Zur Unzulässigkeit der weiteren Sicherungsverwahrung in sog. Zehnjahresfällen …
Mit Beschluss vom 10.01.2001 hat die Strafvollstreckungskammer (Kammer ) die Fortdauer der Sicherungsverwahrung angeordnet und im Blick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98 -, wonach gegen die Verfassungsmäßigkeit der Regelung keine Bedenken bestünden, solchen Bedenken auch keinen Raum gegeben. - VerfGH Bayern, 12.08.2011 - 74-VI-10
Teils aus Subsidiaritätsgründen und wegen Verfristung unzulässige, im Übrigen …
Dazu gehört, dass die verfassungsrechtlichen Einwände bereits im fachgerichtlichen Verfahren vorgetragen werden (vgl. VerfGH vom 14.2.2006 = VerfGH 59, 47/51; BVerfG vom 29.2.2000 = NStZ-RR 2000, 281/282). - BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 197/07
Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde gegen ein …
Dazu gehört, dass er bereits im fachgerichtlichen Verfahren die geschehene oder drohende Grundrechtsverletzung nicht nur als Rechtsverletzung, sondern spezifisch als Verfassungsverletzung zu beanstanden hat (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2004 - 2 BvR 1394/00 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2000 - 1 BvR 479/00 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 -, juris). - VerfGH Bayern, 24.03.2014 - 87-VI-12
Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu einer …
Dazu gehört, dass die Einwände bereits im fachgerichtlichen Verfahren vorgetragen werden (vgl. VerfGH vom 14.2.2006 VerfGHE 59, 47/51; BayVBl 2011, 757; BVerfG vom 29.2.2000 NStZ-RR 2000, 281/282). - BVerfG, 05.05.2003 - 1 BvR 2357/02
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber einer Geltendmachung der …
Dies erfordert bereits im fachgerichtlichen Verfahren einen substantiierten Vortrag im Hinblick auf die behauptete Verfassungswidrigkeit einer Norm (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2000, S. 281 f.). - OLG Frankfurt, 26.10.2001 - 3 Ws 543/01
Fortdauer der Sicherungsverwahrung
Die Beschlüsse vom 29.2.2000 /NStZ-RR 2000, 281) und vom 3.12.1998 (NStZ 1999, 156) befassen sich nur mit der Vorfrage der Zulässigkeit bzw. der - für den dortigen Beschwerdeführer im konkreten Fall nachteiligen - notwendigen Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter im Rahmen der beantragten Eilentscheidung. - BVerfG, 09.05.2003 - 1 BvR 114/03
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber einer Geltendmachung der …
Dies erfordert bereits im Ausgangsverfahren einen substantiierten Vortrag im Hinblick auf die behauptete Verfassungswidrigkeit einer Norm (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 - dokumentiert in JURIS). - BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 295/07
Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde
- BVerfG, 08.09.2004 - 1 BvR 428/04
Verfassungsmäßigkeit der Beschlussverwerfung einer Berufung
- OLG Frankfurt, 05.10.2001 - 3 Ws 925/01
Sicherungsverwahrung: Verfassungsmäßigkeit des Wegfalls der Höchstdauer einer …
- OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 3 Ws 163/03
Vollzugslockerungen im Rahmen der Sicherungsverwahrung