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   BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98 (1)   

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BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98 (1) (https://dejure.org/2000,1873)
BVerfG, Entscheidung vom 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98 (1) (https://dejure.org/2000,1873)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 (1) (https://dejure.org/2000,1873)
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Rückwirkende Änderung des Rechts der Sicherungsverwahrung

§ 2 Abs. 6 StGB, Art. 1a Abs. 3 EGStGB, Art. 103 Abs. 2 GG;

§ 92 BVerfGG, unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen ein rückwirkendes Gesetz, wenn der Beschwerdeführer sich nicht eingehend mit Rechtsprechung und Literatur auseinandersetzt;

§ 90 BVerfGG, Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde erfordert, daß schon im fachgerichtlichen Verfahren verfassungsrechtliche Bedenken nicht nur pauschal, sondern ebenso eingehend vorgebracht werden

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit - Verfassungsbeschwerde - Begründung - Sicherungsverwahrung - Rückwirkungsverbot - Rückwirkung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; StGB § 67 d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67d; GG Art. 103 Abs. 2, Art. 2 Abs. 2
    Zulässigkeit des Wegfalls der zeitlichen Begrenzung einer ersten Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Dauer der Sicherungsverwahrung

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Dauer der Sicherungsverwahrung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 634
  • NStZ 1999, 156
  • NStZ-RR 2000, 281
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98
    Dazu gehört, dass ein Beschwerdeführer verfassungsrechtliche Einwände bereits im Ausgangsverfahren vorträgt (BVerfGE 66, 337 ; 68, 384 ; 81, 97 ).
  • BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1462/87

    Verfassungsmäßigkeit der Auferlegung gemeinnütziger Leistungen bei der

    Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98
    Dies gilt umso mehr, als die Frage des Anwendungsbereichs des Art. 103 Abs. 2 GG nicht geklärt ist (vgl. Schmidt-Aßmann in: Maunz-Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 103 Abs. 11, Rn. 194, 244; Degenhart in: Sachs, Grundgesetz, 2. Aufl., Art. 103, Rn. 57) und auch das Bundesverfassungsgericht bisher offen gelassen hat, ob auch Maßregeln der Besserung und Sicherung am Schutz von Art. 103 Abs. 2 GG teilhaben (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 83, 119 ).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98
    Dies gilt umso mehr, als die Frage des Anwendungsbereichs des Art. 103 Abs. 2 GG nicht geklärt ist (vgl. Schmidt-Aßmann in: Maunz-Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 103 Abs. 11, Rn. 194, 244; Degenhart in: Sachs, Grundgesetz, 2. Aufl., Art. 103, Rn. 57) und auch das Bundesverfassungsgericht bisher offen gelassen hat, ob auch Maßregeln der Besserung und Sicherung am Schutz von Art. 103 Abs. 2 GG teilhaben (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 83, 119 ).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98
    Darüber hinaus legt der Beschwerdeführer nicht dar, inwiefern ihn die angegriffene Neuregelung, mit der der Gesetzgeber die zeitliche Begrenzung einer ersten Unterbringung in der Sicherungsverwahrung hatte fallen lassen, in Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten verletzt (vgl. BVerfGE 99, 84 ).
  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98
    Dies gilt auch bei einer sich gegen eine Norm richtenden Verfassungsbeschwerde; auch hier muss der Beschwerdeführer wirkungsvollen Rechtsschutz zunächst durch Anrufung der Fachgerichte zu erlangen suchen (BVerfGE 71, 305 ; 74, 69 ).
  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98
    Dies gilt auch bei einer sich gegen eine Norm richtenden Verfassungsbeschwerde; auch hier muss der Beschwerdeführer wirkungsvollen Rechtsschutz zunächst durch Anrufung der Fachgerichte zu erlangen suchen (BVerfGE 71, 305 ; 74, 69 ).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98
    Dazu gehört, dass ein Beschwerdeführer verfassungsrechtliche Einwände bereits im Ausgangsverfahren vorträgt (BVerfGE 66, 337 ; 68, 384 ; 81, 97 ).
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98
    Dazu gehört, dass ein Beschwerdeführer verfassungsrechtliche Einwände bereits im Ausgangsverfahren vorträgt (BVerfGE 66, 337 ; 68, 384 ; 81, 97 ).
  • BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 2655/06

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Dazu gehört, dass er bereits im fachgerichtlichen Verfahren die geschehene oder drohende Grundrechtsverletzung nicht nur als Rechtsverletzung, sondern spezifisch als Verfassungsverletzung zu beanstanden hat (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2004 - 2 BvR 1394/00 -, juris, Abs.-Nr. 11; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2000 - 1 BvR 479/00 -, juris, Abs.-Nr. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 -, juris, Abs.-Nr. 6).
  • BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 527/02

    Keine Höheranrechnung oder erneute Strafzumessung im Rahmen der

    Dies gilt auch bei einer sich gegen eine Norm richtenden Verfassungsbeschwerde; auch hier muss der Beschwerdeführer wirkungsvollen Rechtsschutz zunächst durch Anrufung der Fachgerichte zu erlangen suchen (BVerfGE 71, 305 ; 74, 69 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 -, NStZ-RR 2000, S. 281 f.).

    Dies erfordert bereits im fachgerichtlichen Verfahren einen Vortrag, der sich mit den geltend gemachten verfassungsrechtlichen Fragen näher befasst (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 -, NStZ-RR 2000, S. 281 f.).

  • VerfGH Bayern, 07.08.2013 - 17-VI-13

    Keine Beschwer durch Entscheidung über Anhörungsrüge

    Dazu gehört, dass die verfassungsrechtlichen Einwände bereits im fachgerichtlichen Verfahren vorgetragen werden (vgl. VerfGH vom 14.2.2006 = VerfGH 59, 47/51; VerfGH BayVBl 2011, 757; BVerfG vom 29.2.2000 = NStZ-RR 2000, 281/282).
  • LG Marburg, 17.05.2010 - 7 StVK 220/10

    Zur Unzulässigkeit der weiteren Sicherungsverwahrung in sog. Zehnjahresfällen

    Mit Beschluss vom 10.01.2001 hat die Strafvollstreckungskammer (Kammer ) die Fortdauer der Sicherungsverwahrung angeordnet und im Blick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98 -, wonach gegen die Verfassungsmäßigkeit der Regelung keine Bedenken bestünden, solchen Bedenken auch keinen Raum gegeben.
  • VerfGH Bayern, 12.08.2011 - 74-VI-10

    Teils aus Subsidiaritätsgründen und wegen Verfristung unzulässige, im Übrigen

    Dazu gehört, dass die verfassungsrechtlichen Einwände bereits im fachgerichtlichen Verfahren vorgetragen werden (vgl. VerfGH vom 14.2.2006 = VerfGH 59, 47/51; BVerfG vom 29.2.2000 = NStZ-RR 2000, 281/282).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 197/07

    Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde gegen ein

    Dazu gehört, dass er bereits im fachgerichtlichen Verfahren die geschehene oder drohende Grundrechtsverletzung nicht nur als Rechtsverletzung, sondern spezifisch als Verfassungsverletzung zu beanstanden hat (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2004 - 2 BvR 1394/00 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2000 - 1 BvR 479/00 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 -, juris).
  • VerfGH Bayern, 24.03.2014 - 87-VI-12

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu einer

    Dazu gehört, dass die Einwände bereits im fachgerichtlichen Verfahren vorgetragen werden (vgl. VerfGH vom 14.2.2006 VerfGHE 59, 47/51; BayVBl 2011, 757; BVerfG vom 29.2.2000 NStZ-RR 2000, 281/282).
  • BVerfG, 05.05.2003 - 1 BvR 2357/02

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber einer Geltendmachung der

    Dies erfordert bereits im fachgerichtlichen Verfahren einen substantiierten Vortrag im Hinblick auf die behauptete Verfassungswidrigkeit einer Norm (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2000, S. 281 f.).
  • OLG Frankfurt, 26.10.2001 - 3 Ws 543/01

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    Die Beschlüsse vom 29.2.2000 /NStZ-RR 2000, 281) und vom 3.12.1998 (NStZ 1999, 156) befassen sich nur mit der Vorfrage der Zulässigkeit bzw. der - für den dortigen Beschwerdeführer im konkreten Fall nachteiligen - notwendigen Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter im Rahmen der beantragten Eilentscheidung.
  • BVerfG, 09.05.2003 - 1 BvR 114/03

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber einer Geltendmachung der

    Dies erfordert bereits im Ausgangsverfahren einen substantiierten Vortrag im Hinblick auf die behauptete Verfassungswidrigkeit einer Norm (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 - dokumentiert in JURIS).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 295/07

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 08.09.2004 - 1 BvR 428/04

    Verfassungsmäßigkeit der Beschlussverwerfung einer Berufung

  • OLG Frankfurt, 05.10.2001 - 3 Ws 925/01

    Sicherungsverwahrung: Verfassungsmäßigkeit des Wegfalls der Höchstdauer einer

  • OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 3 Ws 163/03

    Vollzugslockerungen im Rahmen der Sicherungsverwahrung

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