Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 09.02.2000

Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.10.1999 - 2 Ws 528/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7831
OLG Köln, 01.10.1999 - 2 Ws 528/99 (https://dejure.org/1999,7831)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.10.1999 - 2 Ws 528/99 (https://dejure.org/1999,7831)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Oktober 1999 - 2 Ws 528/99 (https://dejure.org/1999,7831)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,7831) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 285
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 27.12.1990 - 1 Ws 600/90
    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 2 Ws 528/99
    Die von der Generalstaatsanwaltschaft herangezogene Entscheidung (OLG Koblenz MDR 91, 557) betrifft die frühere Rechtslage und ist (schon) deshalb nicht einschlägig.
  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 223/83

    Rückwirkung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Bewilligung von

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 2 Ws 528/99
    Was die Bewilligung von Prozesskostenhilfe betrifft, ist anerkannt, dass sie ausnahmsweise dann rückwirkend bewilligt werden kann, wenn der Bewilligungsantrag während des Verfahrens gestellt, aber nicht beschieden worden ist und der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat (BVerfG NStZ-RR 1997, 69, 70; BGH NJW 1985, 921, 922; BGH NJW 1982, 446).
  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 2 Ws 528/99
    Was die Bewilligung von Prozesskostenhilfe betrifft, ist anerkannt, dass sie ausnahmsweise dann rückwirkend bewilligt werden kann, wenn der Bewilligungsantrag während des Verfahrens gestellt, aber nicht beschieden worden ist und der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat (BVerfG NStZ-RR 1997, 69, 70; BGH NJW 1985, 921, 922; BGH NJW 1982, 446).
  • BVerfG, 11.10.1996 - 2 BvR 1777/95

    Verfassungswidrigkeit der Versagung einer auf den Zeitpunkt der Antragstellung

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 2 Ws 528/99
    Was die Bewilligung von Prozesskostenhilfe betrifft, ist anerkannt, dass sie ausnahmsweise dann rückwirkend bewilligt werden kann, wenn der Bewilligungsantrag während des Verfahrens gestellt, aber nicht beschieden worden ist und der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat (BVerfG NStZ-RR 1997, 69, 70; BGH NJW 1985, 921, 922; BGH NJW 1982, 446).
  • OLG Celle, 08.05.2012 - 2 Ws 119/12

    Vorliegen der Voraussetzungen für eine Beiordnung nach § 397a Abs. 1 StPO zum

    Für diese Entscheidung ist deshalb ein die Prozesskostenhilfe versagender Beschluss anfechtbar (Anschluss OLG Köln, NStZ-RR 2000, 285).

    Für diese Entscheidung ist deshalb ein die Prozesskostenhilfe versagender Beschluss für den Nebenkläger mit der Beschwerde anfechtbar (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2000, 285 f.).

  • KG, 22.03.2010 - 4 Ws 6/10

    Nebenklage: Wirksamkeit der Anschlusserklärung eines minderjährigen Verletzten

    Die Beschwerde gegen die Beistandsbestellung für den Nebenkläger Ö. gemäß § 397a Abs. 1 StPO ist gemäß § 304 StPO statthaft (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2000, 285).
  • OLG Hamburg, 17.12.2012 - 2 Ws 175/12

    Nebenklage: Bestellung desselben Rechtsbeistands für mehrere Nebenkläger;

    Ihrer Statthaftigkeit steht insbesondere nicht § 305 Satz 1 StPO entgegen, weil die Ablehnung eines Antrags auf Bestellung eines Beistands gemäß § 397 Abs. 1 StPO selbständige Bedeutung entfaltet, der über die bloße Vorbereitung des späteren Urteils hinausgeht (vgl. hierzu Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 397a StPO Rdn. 19; OLG Köln, NStZ-RR 2000, 285).
  • OLG Celle, 04.08.2015 - 2 Ws 111/15

    Zulässigkeit einer rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die

    Soweit eine Ausnahme von dem Grundsatz der Unzulässigkeit einer rückwirkenden Beiordnung eines anwaltlichen Beistandes oder der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach der Rechtsprechung dann in Betracht kommt, wenn der Antrag nicht rechtzeitig beschieden worden ist und der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat (vgl. BVerfGE v. 11.10.1996, 2 BvR 1777/95; BGH aaO; OLG Köln Beschl. v. 01.10.1999, 2 Ws 528/99; KK-Senge aaO), führt dies zu keiner abweichenden Beurteilung der Zulässigkeit der Beschwerde.
  • OLG Koblenz, 14.06.2007 - 2 Ws 300/07

    Höhe der Vergütung des beigeordneten Nebenklägervertreters

    b) Diese Grundsätze finden, soweit es sich um die nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe im obigen Sinne handelt, auch im Rahmen des § 397a Abs. 2 StPO Anwendung (vgl. BGH NJVV 1985, 921; OLG Hamm ivStZ-RR 2003, 335; OLG Köln NStZ-RR 2000, 285 ).
  • OLG Hamm, 13.06.2017 - 4 Ws 90/17

    Zulässigkeit der nachträglichen Beiordnung eines Nebenklägers bei rechtzeitiger

    Vorliegend ist nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen allerdings von einer Ausnahme von diesem Grundsatz auszugehen, denn der von der Nebenklägerin bereits am 15.09.2015 gestellte Antrag ist durch die Kammer nicht rechtzeitig beschieden worden und die Antragstellerin hatte mit ihrem Antrag bereits alles für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe getan (vgl. BVerfGE v. 11.10.1996, 2 BvR 1777/95; OLG Köln, Beschluss vom 01.10.1999, 2 Ws 528/99; OLG Celle, Beschluss vom 04.08.2015, 2 Ws 111/15).
  • OLG Hamm, 07.02.2006 - 4 Ws 48/06

    Strafprozessrecht: Beschwerde des Beschuldigten gegen die Beiordnung eines

    Die Beschwerde gegen die Beiordnung eines Beistands für den als Nebenkläger Befugten gemäß §§ 406 g, 397 a StPO ist statthaft (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2000, 285).
  • LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16

    Pflichtverteidigerbeiordnung, bedingter Antrag, Zulässigkeit der Beschwerde,

    anerkannt ist (vgl. Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl., § 397a Rn 15 mwN), dass die Vollziehung der Beiordnung bzw. die Bewilligung von PKH auch noch nach Beendigung des Verfahrens bzw. für bereits abgeschlossene Verfahrensabschnitte wirksam erfolgen kann, und dabei allein darauf abgestellt wird, ob dem Gericht rechtzeitig ein bescheidungsreifer Beiordnungsantrag vorgelegen hatte (s. z.B. ausführlich OLG Köln, NStZ-RR 2000, 285).
  • KG, 31.08.2007 - 3 Ws 346/07

    Nebenklage: Anspruch des Nebenklägers auf Bestellung eines Beistands

    Bei dieser Gruppe der sog. privilegierten Nebenkläger ist ein Beistand daher auch dann zu bestellen, wenn sie im Sinne der Prozesskostenhilfe nicht bedürftig sind und ohne Rücksicht darauf, ob die Sach- oder Rechtslage schwierig ist oder ob ihnen eine eigene Wahrnehmung ihrer Belange möglich oder zumutbar ist [vgl. OLG Köln NStZ-RR 2000, 285-287].
  • KG, 25.02.2008 - 2 BJs 58/06

    Rückwirkende Beiordnung eines Zeugenbeistands

    Da § 397a Abs. 1 StPO eine Gruppe von Nebenklägern privilegieren und nicht schlechter stellen will als den prozesskostenhilfeberechtigten Nebenkläger, wird hier auch die rückwirkende Beiordnung für zulässig erachtet (OLG Köln, Beschluss vom 1. Oktober 1999 - 2 Ws 528/99 - zit. nach juris; vgl. auch Meyer-Goßner aaO).
  • AG Kempten, 27.08.2019 - 12 Gs 1887/19

    Pflicht zur unverzüglichen Beiordnung eines Verteidigers

  • OLG Köln, 18.04.2013 - 2 Ws 207/13

    Unzumutbarkeit einer Gruppenvertretung bei mehreren Nebenklägern

  • OLG Köln, 22.02.2013 - 2 Ws 100/13

    Mehrfachvertretung im Nebenklagerecht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 09.02.2000 - 2 Ws 660/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4489
OLG Dresden, 09.02.2000 - 2 Ws 660/99 (https://dejure.org/2000,4489)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09.02.2000 - 2 Ws 660/99 (https://dejure.org/2000,4489)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09. Februar 2000 - 2 Ws 660/99 (https://dejure.org/2000,4489)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4489) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafvollzugssache; Ausschluß; Richter; Ablehnung

  • Judicialis

    StVollzG § 109; ; StPO § 22 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 109; StPO §§ 22 ff.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bautzen - 5 StVK 205/99
  • OLG Dresden, 09.02.2000 - 2 Ws 660/99

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 285
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 02.09.2009 - 2 BvR 448/09

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Unterlassung eines geeigneten

    Ein solcher Antrag, der in Strafvollzugssachen gemäß § 120 Abs. 1 StVollzG in Verbindung mit §§ 22 ff. StPO gestellt werden kann (vgl. statt vieler OLG Dresden, Beschluss vom 9. Februar 2000, NStZ-RR 2000, S. 285; Arloth, StVollzG, 2. Aufl. 2008, § 120 Rn. 3; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl. 2008, § 120 Rn. 2), war hier nicht deshalb entbehrlich, weil er von vornherein aussichtslos gewesen wäre (zur Unzumutbarkeit der Ausschöpfung offensichtlich aussichtsloser Rechtsbehelfe vgl. BVerfGE 70, 180 ; 86, 15 ; 102, 197 - stRspr).
  • OLG Hamm, 25.06.2009 - 2 Ws 172/09

    Richterablehnung im Verfahren nach §§ 109 ff StVollzG

    Zur Begründung wird - worauf die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm in ihrer Stellungnahme vom 16. Juni 2009 hingewiesen hat - , im Wesentlichen angeführt, da nach einhelliger herrschender Meinung in Schrifttum (zum Beispiel: Schüler, in: Schwind-Böhm, StVollzG, 3. Auflage, § 120 Rn. 3; Callies-Müller-Dietz, StVollzG, 10. Auflage, § 120 Rn. 2 und § 116 Rn. 5; Arloth-Lückemann, StVollzG, § 120 Rn. 3 und § 116 Rn. 5) und obergerichtlicher Rechtsprechung (zum Beispiel: KG Berlin, Beschluss vom 29. März 2001 - 5 Ws 145/01 Vollz - zitiert nach juris Rn. 6; OLG Dresden, NStZ-RR 2000, 285 ; OLG Celle, NStZ-RR 1999, 62; OLG Stuttgart, NStZ 1985, 524) die Strafvollstreckungskammer in Vollzugssachen als erkennendes Gericht angesehen werde, könne für Vollstreckungssachen nichts anderes gelten (KG Berlin, Beschluss vom 29. März 2001 - 5 Ws 145/01 Vollz - zitiert nach juris Rn. 6; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15. Juli 2004 - 1 Ws 99/04 -, zitiert nach juris Rn. 2 - jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    - nämlich unter Beachtung des normativen Inhalts sowie des Sinnes und Zweckes des Strafvollzugsgesetzes - anzuwenden sind (OLG Dresden, NStZ-RR 2000, 285).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht