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   BGH, 23.11.2000 - 3 StR 353/00   

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https://dejure.org/2000,2384
BGH, 23.11.2000 - 3 StR 353/00 (https://dejure.org/2000,2384)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2000 - 3 StR 353/00 (https://dejure.org/2000,2384)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2000 - 3 StR 353/00 (https://dejure.org/2000,2384)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Gesamtstrafe - Zäsurwirkung - Geldstrafe - Unterbringung - Entziehungsanstalt - Erfolgsaussichten - Vorwegvollzug - Sicherungsverwahrung - Symptomtat

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 4; ; StGB § 53 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 55; ; StGB § 64 Abs. 1; ; StGB § 64 Abs. 2; ; StGB § 64; ; StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 66 Abs. 4 Satz 3; ; StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 72 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 Abs. 1, § 66; StPO § 267 Abs. 1, Abs. 3
    Zäsurwirkung einer gesonderten Geldstrafe; Anforderungen an das Urteil bei Anordnung von Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 103
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 3 StR 353/00
    Dies und die nachfolgend gegebene widersprüchliche Begründung lassen besorgen, daß ihr hierbei nicht bewußt war, daß Absatz 2 des § 64 StGB insoweit für teilnichtig erklärt worden und Voraussetzung vielmehr ist, daß die Behandlung im Maßregelvollzug eine hinreichend konkrete Aussicht auf Erfolg haben muß (BVerfG NStZ 1994, 578).
  • BGH, 04.08.1994 - 4 StR 336/94

    Anforderungen an die Begründung für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 3 StR 353/00
    Dabei ist zu beachten, daß bei einer derart in die Lebensverhältnisse eines Angeklagten einschneidenden Entscheidung eine dieser Bedeutung angemessene Begründung erforderlich ist (vgl. BGHR StGB § 66 Darstellung 1).
  • BGH, 28.05.1997 - 2 StR 206/97

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei gelegentlichem oder

    Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 3 StR 353/00
    Ein weiterer rechtlicher Mangel liegt auch darin, daß die Strafkammer zwar zwei Maßregeln nebeneinander angeordnet, sich aber nicht mit der Vorschrift des § 72 Abs. 1 StGB auseinandergesetzt hat, wonach zu prüfen gewesen wäre, ob eine von mehreren konkurrierenden Maßregeln vorgeht oder ob die Maßregeln unter Bestimmung der Vollstreckungsreihenfolge nebeneinander anzuordnen sind (vgl. BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 2; Hanack in LK, 1.. Aufl. § 72 Rdn. 22).
  • BGH, 12.09.2019 - 4 StR 146/19

    Revisionsbegründung (Ermittlung des Angriffsziels durch Auslegung);

    Das Landgericht hat verkannt, dass die Zäsurwirkung einer unerledigten Verurteilung - hier: der Strafbefehl des Amtsgerichts Aachen vom 22. April 2016 - nicht deshalb entfällt, weil das Tatgericht von der Möglichkeit Gebrauch macht, eine der zäsurbildenden Verurteilung zugrundeliegende Geldstrafe gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB gesondert neben Freiheitsstrafe bestehen zu lassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 184; Beschluss vom 23. November 2000 - 3 StR 353/00, NStZ-RR 2001, 103; vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 194).
  • BGH, 17.12.2003 - 2 StR 331/03

    Tötungsvorsatz (äußerst gefährliches Tatmittel; billigendes Inkaufnehmen;

    Die Zäsurwirkung der Vorverurteilungen würde bei Anwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB nicht entfallen (BGHSt 44, 179, 184; BGH NStZ-RR 2001, 103 f.; Senatsbeschl. v. 12. November 2003 - 2 StR 294/03).
  • BGH, 30.01.2007 - 5 StR 517/06

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung (Darlegungsanforderungen; Urteilsgründe;

    Die erforderliche Darstellung des Werdeganges des Angeklagten unter besonderer Berücksichtigung seiner Vortaten und ihrer Genese sowie die Behandlung der Frage, ob die Vortaten auf einem Hang zu delinquentem Verhalten beruhen und welche typischen Begehungsweisen dem Angeklagten zu eigen sind (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 103), fehlen und werden auch durch die "angesiegelten" Urteile - die durch die "Ansiegelung" nicht Bestandteil der Urteilsgründe werden - nicht ersetzt.
  • OLG München, 18.03.2008 - 10 W 1000/08

    Aussetzung bei Verdacht einer Straftat: Begründungserfordernis und -umfang bei

    genügt für eine gerichtliche Entscheidung ausnahmslos nicht (OLG Celle FamRZ 1990, 419 für Zivilurteil; OLG Hamm FamRZ 1993, 719; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 274 = OLGR 2006, 114 jeweils für Beschlüsse; vgl. auch für Strafurteile BGH NStZ-RR 2001, 103; 2006, 687; vgl. ferner für eine Rechtsmittelschrift BVerfG, Beschl. v. 20.06.2007 - 2 BvR 1042/07).
  • BGH, 23.08.2001 - 3 StR 261/01

    Sicherungsverwahrung; Einheitliche Jugendstrafe als Vorverurteilung; Darstellung

    Nicht nur zur Feststellung der formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung (dazu oben 1.), sondern auch für die Darlegung des Hanges zu erheblichen Straftaten müssen die Sachverhalte mitgeteilt werden, die den Anlaß für die "Vorverurteilungen" gegeben haben (vgl. im einzelnen BGHR StGB § 66 Darstellung 3).
  • BGH, 16.07.2009 - 3 StR 206/09

    Sicherungsverwahrung (Hang bei verschiedene Rechtsgüter betreffenden Vortaten;

    Nur diese sind in die nach § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB vorzunehmende Gesamtwürdigung einzubeziehen (vgl. Senat , Beschluss vom 23. November 2000 - 3 StR 353/00 - in NStZ-RR 2001, 103 f. m. w. N.).
  • BGH, 17.07.2002 - 2 StR 216/02

    Gesamtstrafenbildung; Zäsurwirkung eines Strafbefehls trotz Bestehenlassens der

    Denn die Zäsurwirkung des Strafbefehls vom 5. Februar 2001 war nicht deshalb entfallen, weil es von der Möglichkeit des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB Gebrauch gemacht hat (vgl. BGHSt 32, 190, 194; BGHSt 44, 179, 184; BGHR StGB § 55 11 Zäsurwirkung 9; BGH NStZ-RR 2001, 103).
  • BGH, 27.06.2002 - 3 StR 193/02

    Sicherungsverwahrung (noch ausreichende Darstellung; Vorverurteilungen)

    Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Die Anordnung der Sicherungsverwahrung ist noch so hinreichend begründet (vgl. dazu BGHR StGB § 66 Darstellung 3 und Vorverurteilungen 5), daß eine ausreichende revisionsrechtliche Kontrolle möglich ist.
  • BGH, 22.07.2004 - 4 StR 256/04

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; frühere Verurteilung)

    Damit hat das Landgericht zwar verkannt, daß hier die Zäsurwirkung von dem Strafbefehl als der im Sinne von § 55 Abs. 1 StGB "früheren Verurteilung" ausging und diese Zäsurwirkung des Strafbefehls nicht etwa deshalb entfallen ist, weil in dem weiteren Verfahren von der Möglichkeit des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB Gebrauch gemacht wurde (st. Rspr.; vgl. BGHSt 32, 190, 194; BGH NStZ-RR 2001, 103; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 9).
  • BGH, 04.12.2003 - 5 StR 513/03

    Zäsurwirkung einer isolierten Geldstrafe

    Die Möglichkeit, auf Geldstrafe gesondert zu erkennen, ist kein Grund, die Zäsurwirkung einer auf Geldstrafe lautenden Vorverurteilung zu verneinen (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 9; BGH NStZ-RR 2001, 103, 104).
  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 42/03

    Fehlende Einzelstrafe; nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe;

  • BGH, 09.04.2020 - 3 StR 519/19

    Gesamtstrafenbildung (kein Wegfall der Zäsurwirkung einer auf Geldstrafe

  • BGH, 12.01.2021 - 3 StR 431/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Zäsurwirkung

  • BGH, 30.05.2018 - 3 StR 97/18

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung in zweiter Linie;

  • BGH, 29.11.2017 - 3 StR 507/17

    Kein Wegfall der Zäsurwirkung einer auf Geldstrafe lautenden Vorverurteilung bei

  • OLG Saarbrücken, 13.12.2007 - Ss 67/07
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