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   OLG Hamm, 27.10.2000 - 2 Ss 1030/2000, 2 Ss 1030/00   

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https://dejure.org/2000,5744
OLG Hamm, 27.10.2000 - 2 Ss 1030/2000, 2 Ss 1030/00 (https://dejure.org/2000,5744)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.10.2000 - 2 Ss 1030/2000, 2 Ss 1030/00 (https://dejure.org/2000,5744)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Oktober 2000 - 2 Ss 1030/2000, 2 Ss 1030/00 (https://dejure.org/2000,5744)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Zufahren auf einen Polizeibeamten, Nötigungsabsicht, vorbei fahren, Zweckentfremdung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Zufahren auf einen Polizeibeamten; Nötigungsabsicht; Vorbei fahren; Zweckentfremdung

  • Judicialis

    StGB § 315 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315b
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Zufahren auf einen Polizeibeamten; Nötigungsabsicht; vorbei fahren; Zweckentfremdung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Zufahren auf einen Polizeibeamten

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 104
  • StV 2002, 371
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.02.1985 - 4 StR 527/84

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Polizeikontrolle - Nötigungsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2000 - 2 Ss 1030/00
    Das ist nur dann der Fall, wenn seine Verkehrsteilnahme durch ein verkehrsfeindliches Verhalten unter bewusster Zweckentfremdung seines Fahrzeugs geprägt ist (BGH NStZ-RR 1997, 261; BGH NStZ 1985, 267, jeweils m.w.N.).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Fahrzeugführer die Möglichkeit der Gefährdung oder Verletzung erkannt und eine solche Folge in Kauf genommen hat, weil ihm seine Flucht nur um den Preis einer nicht unerheblichen Gefährdung des Beamten und/oder seines Fahrzeugs möglich erschien (vgl. BGHSt 28, 87, 91; BGH NStZ 1985, 267).

  • BGH, 03.08.1978 - 4 StR 229/78

    mitgezogener Polizist - § 315b StGB, Erfordernis einer 'verkehrsfeindlichen'

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2000 - 2 Ss 1030/00
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Fahrzeugführer die Möglichkeit der Gefährdung oder Verletzung erkannt und eine solche Folge in Kauf genommen hat, weil ihm seine Flucht nur um den Preis einer nicht unerheblichen Gefährdung des Beamten und/oder seines Fahrzeugs möglich erschien (vgl. BGHSt 28, 87, 91; BGH NStZ 1985, 267).
  • OLG Koblenz, 20.07.1972 - 1 Ss 130/72

    Gefährdung; Straßenverkehr; Grad; Wert; Umfang

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2000 - 2 Ss 1030/00
    Denn es wird aufgrund der bereits getroffenen Feststellungen zu der grob verkehrswidrigen Fahrweise des Angeklagten während seiner Flucht eine Strafbarkeit auch wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315 c Abs. 1 Nr. 2 a und b, Abs. 3 Nr. 1 StGB zu prüfen sein (vgl. auch Senatsbeschluss vom 5. Januar 1998 in NZV 1998, 212; BayObLG NZV 1998, 164; OLG Koblenz, DAR 1973, 48).
  • BGH, 04.03.1997 - 4 StR 48/97

    Bewusst zweckwidriger Einsatz des vom Täter gesteuerten Fahrzeugs in

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2000 - 2 Ss 1030/00
    Das ist nur dann der Fall, wenn seine Verkehrsteilnahme durch ein verkehrsfeindliches Verhalten unter bewusster Zweckentfremdung seines Fahrzeugs geprägt ist (BGH NStZ-RR 1997, 261; BGH NStZ 1985, 267, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 05.01.1998 - 2 Ss 1190/97
    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2000 - 2 Ss 1030/00
    Denn es wird aufgrund der bereits getroffenen Feststellungen zu der grob verkehrswidrigen Fahrweise des Angeklagten während seiner Flucht eine Strafbarkeit auch wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315 c Abs. 1 Nr. 2 a und b, Abs. 3 Nr. 1 StGB zu prüfen sein (vgl. auch Senatsbeschluss vom 5. Januar 1998 in NZV 1998, 212; BayObLG NZV 1998, 164; OLG Koblenz, DAR 1973, 48).
  • BayObLG, 07.11.1997 - 1St RR 132/97

    Straßenverkehrsgefährdung bei Beschädigung eines Kotflügels

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2000 - 2 Ss 1030/00
    Denn es wird aufgrund der bereits getroffenen Feststellungen zu der grob verkehrswidrigen Fahrweise des Angeklagten während seiner Flucht eine Strafbarkeit auch wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315 c Abs. 1 Nr. 2 a und b, Abs. 3 Nr. 1 StGB zu prüfen sein (vgl. auch Senatsbeschluss vom 5. Januar 1998 in NZV 1998, 212; BayObLG NZV 1998, 164; OLG Koblenz, DAR 1973, 48).
  • OLG Hamm, 06.09.2013 - 5 RVs 80/13

    Verladung sperriger Gegenstände in ein Transportfahrzeug als Vollendung der

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn der Fahrzeugführer die Möglichkeit der Gefährdung oder Verletzung erkannt und eine solche Folge in Kauf genommen hat, weil ihm seine Flucht nur um den Preis einer nicht unerheblichen Gefährdung des Beamten und/oder seines Fahrzeugs möglich erschien (vgl. BGHSt 28, 87, 91; BGH, NStZ 1985, 267; OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 104, 105).
  • OLG Jena, 18.09.2006 - 1 Ss 244/06
    Wird die Wirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme von einem Verfahrenbeteiligten bestritten, ist eine feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts angezeigt (vgl. BGH, NStZ-RR 2001, 104).
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