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   BGH, 05.07.2000 - 2 StR 87/00   

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https://dejure.org/2000,2535
BGH, 05.07.2000 - 2 StR 87/00 (https://dejure.org/2000,2535)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2000 - 2 StR 87/00 (https://dejure.org/2000,2535)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2000 - 2 StR 87/00 (https://dejure.org/2000,2535)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit - Verfahrensrüge - Revision - Begründung - Maßregelanordnung - Unterbringung - Entziehungsanstalt - Schuldfähigkeit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 64; ; StGB § 21

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Methadon als berauschendes Mittel - Erfolgsaussichten einer Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 12
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 05.07.2000 - 2 StR 87/00
    Daß bei dem Angeklagten die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges nicht besteht (vgl. BVerfGE 91, 1 ff), kann den Urteilsgründen nicht entnommen werden.
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 05.07.2000 - 2 StR 87/00
    Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5).
  • BGH, 12.08.1999 - 3 StR 303/99

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Hang; Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.2000 - 2 StR 87/00
    Die Teilnahme an einer - wenn auch mehrjährigen - Substitutionsbehandlung belegt nicht, daß Drogenfreiheit nicht zu erreichen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 12. August 1999 - 3 StR 303/99).
  • BGH, 29.06.1994 - 2 StR 265/94

    Revision - Entziehungsanstalt - Unterbringungsanordnung - Zurückverweisung -

    Auszug aus BGH, 05.07.2000 - 2 StR 87/00
    Eine Erstreckung der erforderlichen teilweisen Aufhebung des Urteils auf den Mitangeklagten M. , der keine Revision eingelegt hat, kommt nicht in Betracht (vgl. BGHR StPO § 357 Erstreckung 4).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 05.07.2000 - 2 StR 87/00
    Der Beschwerdeführer hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362).
  • BGH, 18.02.1997 - 1 StR 693/96

    Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung und mit vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 05.07.2000 - 2 StR 87/00
    Dem steht nicht entgegen, daß beim Angeklagten die Voraussetzungen des § 21 StGB zur Zeit der Taten rechtsfehlerfrei verneint wurden (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Rausch 1).
  • BGH, 18.02.1998 - 1 StR 17/98

    Fahrlässige Verabreichung von Betäubungsmitteln durch einen zur Durchführung von

    Auszug aus BGH, 05.07.2000 - 2 StR 87/00
    Da eine Suchtmittelabhängigkeit zur Aufnahme in das Methadon-Programm nicht ausreicht, sondern hierfür eine Opiatabhängigkeit erforderlich ist (vgl. BGH NStZ 98, 414), spricht insoweit bereits viel für einen Hang des Angeklagten, berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen.
  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 329/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Übermaß bei Heroinkonsum);

    Dem steht nicht entgegen, daß bei dem Angeklagten die Voraussetzungen des § 21 StGB zur Zeit der zwei Taten rechtsfehlerfrei verneint wurden (vgl. u.a. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Rausch 1; BGH NStZ-RR 2001, 12).
  • BGH, 02.03.2004 - 4 StR 518/03

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (sich aufdrängender

    Soweit das Landgericht seinen Zweifel am Vorliegen eines Hanges des Angeklagten zum übermäßigen Drogenkonsum auch damit begründet, auffälligstes Merkmal dieses Hangs sei ein Entzugssyndrom, zu irgendwelchen Entzugserscheinungen in der Haft sei es aber nicht gekommen, hat das Landgericht zum einen verkannt, daß eine durch Entzugserscheinungen indizierte körperliche Abhängigkeit ebensowenig wie eine zumindest verminderte Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 2; BGH NStZ-RR 2001, 12) Voraussetzung für die Bejahung eines Hanges im Sinne des § 64 StGB ist.
  • BGH, 21.12.2005 - 2 StR 452/05

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zur Begehung erheblicher

    Nach diesen Urteilsfeststellungen drängte sich dem Tatrichter eine Prüfung der Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB auf (vgl. u. a. BGH NStZ 2005, 210; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Rausch 1; BGH NStZ-RR 2001, 12).
  • BGH, 08.10.2002 - 4 StR 383/02

    Fehlerhaft unterbliebene Anordnung / Prüfung der Unterbringung in einer

    Für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt kommt es nicht darauf an, dass zumindest verminderte Schuldfähigkeit des Täters gemäß § 21 StGB feststeht (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 - Hang 2; BGH NStZ-RR 2001, 12).
  • BGH, 30.07.2013 - 2 StR 174/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Dass beim Angeklagten die Voraussetzungen des § 21 StGB zur Tatzeit rechtsfehlerfrei verneint wurden, stünde im Übrigen einer Maßregelanordnung nach § 64 StGB nicht entgegen (Senatsbeschluss vom 5. Juli 2000 - 2 StR 87/00, NStZ-RR 2001, 12).
  • BGH, 27.06.2001 - 2 StR 204/01

    Unterlassene Prüfung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hangvermutung

    Nicht nur das vom Angeklagten W. zunächst konsumierte Heroin, sondern auch das zur Tatzeit konsumierte Methadon ist ein berauschendes Mittel im Sinne des § 64 StGB (vgl. BGH, Beschl. vom 5. Juli 2000 - 2 StR 87/00 - m.w.N., BGH NStZ 98, 414).
  • BGH, 10.12.2002 - 4 StR 479/02

    Sich aufdrängende Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Entbehrlichkeit

    Für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt kommt es nicht darauf an, dass zumindest verminderte Schuldfähigkeit des Täters gemäß § 21 StGB feststeht (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 - Hang 2; BGH NStZ-RR 2001, 12).
  • BGH, 16.07.2002 - 4 StR 179/02

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erörterungsmangel)

    Denn anders als bei § 63 StGB kommt es für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht darauf an, daß zumindest verminderte Schuldfähigkeit des Täters gemäß § 21 StGB feststeht (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 2; BGH NStZ-RR 2001, 12).
  • BGH, 21.03.2023 - 6 StR 19/23

    Gerichtlich ausreichende Feststellungen zur rechtlichen Wirksamkeit der

    Dem steht nicht entgegen, dass die Voraussetzungen des § 21 StGB für die Tat zu Ziffer III.4 rechtsfehlerfrei verneint wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 2 StR 87/00, NStZ-RR 2001, 12).
  • BGH, 19.09.2017 - 3 StR 418/17

    Rechtsfehlerhafte Versagung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Vielmehr geht diese davon aus, dass der Umstand einer Methadonbehandlung einen Hang zum Opiatkonsum nahelegt und deshalb eine Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen des § 64 StGB erfordert (BGH NStZ-RR 2001, 12; BGH NStZ 2003, 484; BGH, Beschluss vom 4. November 2015 - 4 StR 337/15).
  • BGH, 04.11.2014 - 5 StR 464/14

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • BGH, 11.12.2001 - 5 StR 552/01

    Fehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt;

  • BGH, 05.11.2015 - 2 StR 373/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 03.08.2011 - 2 StR 317/11

    Erörterungsmangel hinsichtlich der unterbliebenen Unterbringung in einer

  • BGH, 02.03.2004 - 4 StR 518/03
  • BGH, 04.11.2015 - 4 StR 337/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

  • OLG München, 10.11.2010 - 4St RR 152/10

    Rechtsfolgenausspruch: Übersehen einer möglichen Unterbringung in einer

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