Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 10.02.2000

Rechtsprechung
   BGH, 25.05.2000 - 4 StR 171/00   

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https://dejure.org/2000,1313
BGH, 25.05.2000 - 4 StR 171/00 (https://dejure.org/2000,1313)
BGH, Entscheidung vom 25.05.2000 - 4 StR 171/00 (https://dejure.org/2000,1313)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 4 StR 171/00 (https://dejure.org/2000,1313)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Zum Nachweis einer rauschmittelbedingten Fahrunsicherheit

  • Wolters Kluwer

    Trunkenheit im Verkehr - Fahrtüchtigkeit - Fahruntüchtig - Drogenkonsum - Haschisch - THC

  • archive.org

    Drogen - Fahruntüchtigkeit bei Drogenkonsum / Annahme der Fahruntüchtigkeit aufgrund Flucht vor der Polizei

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 316; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StVG § 24 a Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 316
    Feststellung der relativen Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrers mit Drogenwirkstoffen im Blut

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 316 Abs. 1
    Drogenbedingte Fahruntauglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 173
  • NZV 2000, 419
  • StV 2000, 618
  • VersR 2000, 1033
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.04.1994 - 4 StR 130/94

    Zur Annahme von Trunkenheit bei einer Fluchtfahrt vor der Polizei

    Auszug aus BGH, 25.05.2000 - 4 StR 171/00
    Bei der Annahme "drogenbedingter Ausfallerscheinungen" hat das erkennende Gericht zu prüfen, ob das verkehrswidrige Verhalten auf dem Streben des Angeklagten auf Flucht beruht (vgl. BGHR StGB § 316 Abs. 1 Fahruntüchtigkeit, alkoholbedingte 4).

    Die erkennende Strafkammer hat nämlich nicht bedacht, daß das Streben des Angeklagten auf Flucht ausgerichtet war (vgl. BGHR StGB § 316 Abs. 1 Fahruntüchtigkeit, alkoholbedingte 4).

  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus BGH, 25.05.2000 - 4 StR 171/00
    Der Nachweis von Drogenwirkstoffen (Haschisch - THC) im Blut eines Fahrzeugführers rechtfertigt für sich allein noch nicht die Annahme der Fahruntüchtigkeit (vgl. BGHSt 44, 219).

    Zwar geht das Landgericht im Ansatz zutreffend davon aus, daß der Nachweis von Drogenwirkstoffen im Blut eines Fahrzeugführers für sich allein noch nicht die Annahme der Fahruntüchtigkeit rechtfertigt (vgl. BGHSt 44, 219).

  • BGH, 30.07.1991 - 1 StR 404/91

    Betäubungsmittelgeschäft - Kraftfahrzeug - Benutzung des Kraftfahrzeuges -

    Auszug aus BGH, 25.05.2000 - 4 StR 171/00
    In diesem Fall wird sie auch zu prüfen haben, ob der Umstand, daß der Angeklagte sein Kraftfahrzeug zum Transport von Betäubungsmitteln verwendet hat, die Anordnung von Maßregeln nach §§ 69, 69 a StGB rechtfertigt (vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 69 Rdnr. 9 b).
  • AG Villingen-Schwenningen, 16.01.2020 - 6 Ds 66 Js 980/19

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Strafnorm

    Dementsprechend kann auch eine Fluchtfahrt, die mit deutlich unsicherer, waghalsiger und fehlerhafter Fahrweise einhergeht, von drogenbedingten Ausfallerscheinungen geprägt sein (BGH, Beschluss vom 25.5.2000 - 4 StR 171/00 = NStZ-RR 2001, 173).
  • AG Berlin-Tiergarten, 06.04.2011 - 310 Ds 32/10

    Absolute Fahruntüchtigkeit bei Cannabiskonsum

    Der Nachweis von Drogenwirkstoffen im Blut eines Fahrzeugführers soll für sich allein noch nicht die Annahme der Fahruntüchtigkeit nach § 316 StGB rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 25. Mai 2000, 4 StR 171/00, zitiert in JURIS).
  • BGH, 02.08.2022 - 4 StR 231/22

    Trunkenheit im Verkehr (drogenbedingte Fahrunsicherheit: Nachweis kann nicht

    Die Strafkammer hätte deshalb erörtern müssen, ob und inwieweit die fehlerhafte und riskante Fahrweise des Angeklagten nicht auf seinem Fluchtwillen beruhte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16 Rn. 10; Beschluss vom 11. Februar 2014 - 4 StR 520/13 Rn. 2; Beschluss vom 25. Mai 2000 - 4 StR 171/00 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 31.01.2017 - 4 StR 597/16

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Fahruntüchtigkeit bei Rauschmittelkonsum:

    Dabei ist der Tatrichter nicht gehindert, auch bei einem Täter, der sich seiner Festnahme durch die Polizei entziehen will, in einer deutlich unsicheren, waghalsigen und fehlerhaften Fahrweise ein Beweisanzeichen für eine rauschmittelbedingte Fahruntüchtigkeit zu sehen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2000 - 4 StR 171/00, NStZ-RR 2001, 173; Beschluss vom 29. November 1994 - 4 StR 651/94, DAR 1995, 166; König in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 316 Rn. 111 f. mwN).
  • BayObLG, 13.02.2023 - 203 StRR 455/22

    Feststellung alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit ohne bestimmbare

    Dabei ist der Tatrichter jedoch nicht gehindert, auch bei einem Täter, der sich seiner Festnahme durch die Polizei entziehen will, in einer deutlich unsicheren, waghalsigen und fehlerhaften Fahrweise ein Beweisanzeichen für eine alkohol- oder rauschmittelbedingte Fahruntüchtigkeit zu sehen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2000 - 4 StR 171/00-, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 03. Dezember 1996 - 5 Ss 325/96 - 92/96-, juris).
  • BGH, 19.09.2000 - 4 StR 320/00

    StGB §§ 55 Abs. 2, 69a

    Auch das genügt nicht (BGHSt aaO S. 226; vgl. ferner Senatsbeschluß vom 25. Mai 2000 - 4 StR 171/00).
  • OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 159/07

    Trunkenheitsfahrt; Drogenfahrt; Feststellungen; Fahrunsicherheit; Nachweis;

    a) Da es bislang an Erfahrungswissen, um die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nach Konsum anderer Rauschmittel im Sinne einer Festlegung "absoluter" Wirkstoffgrenzen festzustellen, fehlt (BGHSt 44, 219; NStZ-RR 2001, 173; OLG Düsseldorf NZV 99, 174; OLG Frankfurt NStZ-RR 02, 18, OLG Saarbrücken VRS 102 121, 0LG Zweibrücken StV 2003, 624; 2004, 322), kommt daher hier eine strafrechtliche Ahndung des Fahrens unter Drogeneinfluss nur unter den Voraussetzungen der relativen Fahruntüchtigkeit in Betracht, bei der im Einzelfall der Nachweis erbracht werden muss (BGH a.a.O.), dass der Angeklagte im konkreten Fall aufgrund der Wirkung berauschender Mittel zur sicheren Verkehrsteilnahme nicht in der Lage war (Sternberg-Lieben in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 316 Rdnr. 6 m.w.N.).
  • AG Berlin-Tiergarten, 10.02.2010 - 310 Cs 144/09

    Trunkenheit im Verkehr: Wirkstoffgrenzen bei Feststellung der Fahruntauglichkeit

    Der Nachweis von Drogenwirkstoffen im Blut eines Fahrzeugführers soll für sich allein noch nicht die Annahme der Fahruntüchtigkeit nach § 316 StGB rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 25. Mai 2000, 4 StR 171/00, zitiert in JURIS).
  • AG Bremerhaven, 18.01.2005 - 20 Ds 991 Js 4218/04

    Kein Vorliegen einer absoluten Fahruntüchtigkeit auch bei hohen

    Voraussetzung für das Vorliegen rauschbedingter Fahruntüchtigkeit ist zunächst der vorangegangene Konsum eines berauschenden Mittels, was auf das von dem Angeschuldigten konsumierte Cannabis ohne weiteres zutrifft.Anders als bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit läßt sich nach derzeitigen rechtsmedizinischen Erkenntnissen ein Beweisgrenzwert für absolute Fahruntüchtigkeit im Sinne des § 316 StGB nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.12.2004, 1 BvR 2652/03 [BA 2005, 156], BGH NZV 2000, 419 [= BA 2000, 502]).
  • AG Aachen, 07.03.2007 - 41 Gs 785/07

    Relative Fahrunsicherheit nach Betäubungsmittelkonsum

    Es ist daher nach drogenbedingten Ausfallerscheinungen im Fahr- und Nachtatverhalten des Beschuldigten zu forschen, wobei Fahrfehler auf die zugrundeliegende Motivlage zu hinterfragen sind (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 173).
  • LG Saarbrücken, 22.06.2004 - 4 Qs 29/04
  • LG Bremen, 14.12.2004 - 1 KLs 902 Js 9007/03
  • BayObLG, 04.12.2001 - 1St RR 169/01

    Straßenverkehrsstrafrecht: Fahrunsicherheit nach Drogenkonsum, Amfetamin,

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.02.2000 - 1 Ss 1337/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14540
OLG Hamm, 10.02.2000 - 1 Ss 1337/99 (https://dejure.org/2000,14540)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.02.2000 - 1 Ss 1337/99 (https://dejure.org/2000,14540)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Februar 2000 - 1 Ss 1337/99 (https://dejure.org/2000,14540)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Scheingeschäftsführer, Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 173
  • StV 2002, 204
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 03.08.1985 - 5 Ss 248/85

    Diebstahl im Selbstbedienungsladen; § 242 I StGB

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2000 - 1 Ss 1337/99
    Es besteht kein Anlass, gemäß § 357 StPO die Aufhebung des Urteils auch auf den früheren Mitangeklagten S. zu erstrecken, denn den Urteilsgründen ist nicht zu entnehmen, dass die hier erhobenen sachlich-rechtlichen Erwägungen, wie sie zur Aufhebung des Urteils zugunsten der Angeklagten fuhren, auch zu einer entsprechenden Entscheidung zugunsten des früheren Mitangeklagten S. geführt hatten (vgl. zu den Voraussetzungen BGH LM Nr. 3; OLG Düsseldorf NJW 86, 2266).
  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 496/91

    Verletzung der Bilanzierungspflicht - Steuerberater - Straftat - Steuerstrafrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2000 - 1 Ss 1337/99
    Dabei bedarf es der Angabe über Anzahl, Beschäftigungszeiten und Löhne der Arbeitnehmer, sowie über die Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse, so dass den Urteilsgründen die Berechnungsgrundlage im Einzelnen zu entnehmen ist (vgl. BGH wistra 92, 145).
  • BGH, 13.10.2016 - 3 StR 352/16

    Fortbestehende Verantwortlichkeit des formellen (Strohmann-)Geschäftsführers

    Die Verantwortlichkeit des formellen Geschäftsführers entfällt nicht dadurch, dass ihm - als sog. "Strohmann' - rechtsgeschäftlich im Innenverhältnis keine bedeutsamen Kompetenzen übertragen wurden, um auf die rechtliche und wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft Einfluss zu nehmen (so aber OLG Hamm, Beschluss vom 10. Februar 2000 - 1 Ss 1337/99, NStZ-RR 2001, 173; KG, Beschluss vom 13. März 2002 - (5) 1 Ss 243/01 (6/02), wistra 2002, 313, 314 f.; Krumm, NZWiSt 2015, 102, 103; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 266a Rn. 5; LK/Schünemann, StGB, 12. Aufl., § 14 Rn. 75; NK-StGB/Tag, 4. Aufl., § 266a Rn. 30).
  • OLG Celle, 10.05.2017 - 9 U 3/17

    Haftung des Strohmann-Geschäftsführers wegen Vorenthaltung von

    Dass sie die ihr als Geschäftsführerin kraft Gesetzes zustehenden Kompetenzen nicht genutzt, sondern diese anderen überlassen haben will, vermag sie nicht zu entlasten; die vom Landgericht in Bezug genommene gegenteilige Auffassung (OLG Hamm, Beschluss vom 10. Februar 2000, 1 Ss 1337/99 = BeckRS 9998, 25494) trifft nicht zu (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2016, 3 StR 352/16; vgl. zur Haftung des Strohmann-Geschäftsführers auch Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck, GmbHG, 21. Aufl., Rn. 96 zu § 43 m. w. N.).
  • BFH, 20.08.2008 - II B 27/07

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Verzicht auf Teilnahme an der mündlichen

    Der geltend gemachte Zulassungsgrund des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO ist durch die Bezugnahme auf das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 10. Februar 2000 1 Ss 1337/99 (Neue Zeitschrift für Strafrecht-Rechtsprechungs-Report --NStZ-RR-- 2001, 173) nicht ausreichend dargetan.

    Der Kläger benennt zwar zwei abstrakte Rechtsfragen und führt das Urteil des OLG Hamm in NStZ-RR 2001, 173 an.

  • BFH, 20.08.2008 - II S 9/07

    Prozesskostenhilfe: Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Verzicht auf Teilnahme

    Mit der Beschwerde begehrt der Antragsteller Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) und verweist hierzu auf das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 10. Februar 2000 1 Ss 1337/99 (Neue Zeitschrift für Strafrecht-Rechtsprechungs-Report --NStZ-RR-- 2001, 173).

    a) Soweit der Antragsteller vorträgt, die Revision sei gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, fehlt es bereits an einer Gegenüberstellung tragender Rechtssätze aus der Vorentscheidung und dem Urteil des OLG Hamm in NStZ-RR 2001, 173, aus denen eine Abweichung erkennbar wird.

  • OLG Koblenz, 04.12.2009 - 10 U 353/09

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Schadensersatz wegen Nichtabführung von

    Um eine rechtlich verbindliche Verantwortlichkeit im Sinne des § 266 a StGB begründen zu können, muss die Rechtsposition des förmlich bestellten Geschäftsführers jedoch für diesen auch tatsächliche Befugnisse vorsehen, die ihm faktisch Kompetenzen verschafft, um auf die rechtliche und wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft Einfluss zu nehmen (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 173).
  • OLG Braunschweig, 27.05.2015 - 1 Ss 14/15

    Erforderliche Feststellungen, Vorenthalten von Arbeitsentgelt, Strohmannfall

    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass der Beklagte bei den Taten Nr. 12 und Nr. 13 (Arbeitgeber ist hier die X. Y. Spedition GmbH) im Gegensatz zur Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (NStZ-RR 2001, 173) selbst dann Normadressat i.S.d. § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist, wenn er tatsächlich nur als "Strohmann" neben dem faktischen Geschäftsführer Y. gehandelt hätte.
  • OLG Hamm, 05.05.2009 - 5 Ss 110/09

    Arbeitsentgelt; Vorenthalten; Verurteilung; Anforderungen; Urteilsgründe

    Insoweit leidet das Urteil auch an keinem Darstellungsmangel, obwohl bei einer Verurteilung nach § 266a StGB grundsätzlich neben der Anzahl der Beschäftigten und deren Beschäftigungszeiten auch das zu zahlende Arbeitsentgelt als Bemessungsgrundlage der Beiträge (§ 14 SGB VI) und die Höhe der Beitragssätze der betroffenen Sozialversicherungsträger (§ 21 SGB VI) in den Urteilsgründen mitgeteilt werden müssen, um dem Revisionsgericht die erforderliche Nachprüfung zu ermöglichen (zu vgl. BGH wistra 2007, 220; NStZ 2006, 223; NJW 2005, 3650; NJW 2002, 2480; BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 3, 4, 5; OLG Düsseldorf StV 2009, 193; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2008 - 1 Ss 31/08 - juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 30. Mai 2007 - 1 Ss 127/07 - juris; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 173; Fischer, StGB, 56. Aufl., § 266a Rdnr. 9b).
  • OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ss 243/03

    Verfahrensrüge, Begründung; Urkundenbeweis; Urkunde nicht verlesen,

    Hinsichtlich der Verantwortlichkeit für die Tätigkeit eines Scheingeschäftsführers weist der Senat auf die Entscheidung des hiesigen 1. Strafsenats vom 10. Februar 2000 in 1 Ss 1337/99 = NStZ-RR 2001, 173 hin.
  • AG Bremen, 17.03.2011 - 23 C 182/10

    Sozialversicherungsbeiträge - Nichtabführung und Haftung eines

    Auch der faktische Geschäftsführer, nicht aber der Scheingeschäftsführer, der im Innenverhältnis über keine Kompetenzen verfügt, um auf die rechtliche und wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft Einfluss zu nehmen, ist Arbeitgeber (OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 173: Strohfrau).
  • KG, 16.05.2001 - 1 Ss 286/99
    Tauglicher Täter ist nicht derjenige, der über den sich aus der Vertragsgestaltung ergebenden Rechtsschein verfügt, aber über keine Kompetenzen, um auf die rechtliche und wirtschaftliche Entwicklung des Geschäftsbetriebs Einfluß zu nehmen (vgl. OLG Hamm, Beschluß vom 10. Februar 2000 - 1 Ss 1337/99 -).
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