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   OLG Stuttgart, 10.11.2000 - 4 VAs 31/2000, 4 VAs 31/00   

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https://dejure.org/2000,8157
OLG Stuttgart, 10.11.2000 - 4 VAs 31/2000, 4 VAs 31/00 (https://dejure.org/2000,8157)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.11.2000 - 4 VAs 31/2000, 4 VAs 31/00 (https://dejure.org/2000,8157)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. November 2000 - 4 VAs 31/2000, 4 VAs 31/00 (https://dejure.org/2000,8157)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Landeskartellbehörde; Bußgeldverfahren; Akteneinsicht; Rechtswegeröffnung; Ermittlungsverfahren

  • Judicialis

    OWiG § 62; ; EGGVG § 23 f.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG §§ 23 f.; OWiG § 62
    Rechtsmittel gegen Verweigerung der Akteneinsicht im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Stuttgart - 1 K 3092/00
  • OLG Stuttgart, 10.11.2000 - 4 VAs 31/2000, 4 VAs 31/00

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 179
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Bonn, 13.02.2012 - 27 Qs 3/12

    Anfechtbarkeit einer gerichtlichen Entscheidung hinsichtlich der Ablehnung einer

    Darüber hinaus ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung auch dann statthaft, wenn es sich um Maßnahmen der Verwaltungsbehörde handelt, die nach Abschluss eines Bußgeldverfahrens erfolgen und im engen Zusammenhang mit diesem abgeschlossenen Verfahren stehen (OLG Stuttgart NStZ-RR 2001, 179, 180; Kurz , in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl., § 62 Rz. 6; Bohnert , OWiG, 2. Aufl., § 62 Rz. 10; offengelassen OLG Hamm , Beschluss vom 12.07.2001, Az. 1 VAs 64/00).
  • OLG Saarbrücken, 09.10.2020 - VAs 3/20

    Eine nach § 80 Abs. 4 SPolG zur Verkehrsüberwachung befugte Ortspolizeibehörde

    Mit dieser Regelung wurde in Anlehnung an § 23 EGGVG ein umfassender Rechtsbehelf gegen Maßnahmen der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren geschaffen und zugleich klargestellt, dass die richterliche Kontrolle insoweit ausnahmslos den Amtsgerichten zugewiesen ist (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 246; OLG Stuttgart NStZ-RR 2001, 179 f., juris Rn. 5; Göhler/Seitz/Bauer, OWiG, 17. Aufl., § 62 Rn. 1; KK-OWiG/Kurz, 5. Aufl., § 62 Rn. 1).
  • OLG Hamm, 12.07.2001 - 1 VAs 64/00

    Akteneinsicht, zuständiges Gericht nach Einstellung des

    Daher ist zweifelhaft, ob - wie allerdings wohl vom Oberlandesgericht Stuttgart (NStZ-RR 2001, 179) vertreten wird - § 62 OWiG auch auf Maßnahmen der Verwaltungsbehörde nach Abschluss des Bußgeldverfahrens anzuwenden ist.
  • LG Bonn, 27.09.2010 - 27 Qs 25/10

    Anfechtbarkeit der Entscheidung eines Amtsgerichts hinsichtlich der

    Darüber hinaus ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung auch dann statthaft, wenn es sich um Maßnahmen der Verwaltungsbehörde handelt, die nach Abschluss eines Bußgeldverfahrens erfolgen und im engen Zusammenhang mit diesem abgeschlossenen Verfahren stehen (OLG Stuttgart NStZ-RR 2001, 179, 180; Kurz , in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl., § 62 Rz. 6; Bohnert , OWiG, 2. Aufl., § 62 Rz. 10; offengelassen OLG Hamm , Beschluss vom 12.07.2001, Az. 1 VAs 64/00).
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