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   BayObLG, 26.02.2001 - 2 ObOWi 22/2001   

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https://dejure.org/2001,6198
BayObLG, 26.02.2001 - 2 ObOWi 22/2001 (https://dejure.org/2001,6198)
BayObLG, Entscheidung vom 26.02.2001 - 2 ObOWi 22/2001 (https://dejure.org/2001,6198)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Februar 2001 - 2 ObOWi 22/2001 (https://dejure.org/2001,6198)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Judicialis

    StVZO § 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 34
    Messtoleranz bei der Bestimmung des Gesamtgewichts einer Fahrzeugkombination

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Einzelmessgerät; Toleranz; Messwert; Radarlastmesser

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 183
  • NZV 2001, 308
  • BayObLGSt 2001, 18
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 30.03.2000 - 3 Ss 134/99

    Zum Abzug eines Toleranzwertes vom gemessenen Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BayObLG, 26.02.2001 - 2 ObOWi 22/01
    Das Oberlandesgericht Stuttgart (ähnlich offenbar OLG Koblenz - Beschluss vom 13.10.1997, 2 Ss 284/97, zitiert von OLG Karlsruhe VRS 98, 447/451) stützt sich auf den Toleranzenkatalog des Bundesministers für Verkehr vom 19.4.1984 MB1 19840 182 ff.), berücksichtigt dabei jedoch nicht den Regelungsgehalt dieser Richtlinien.

    Sie betreffen die zulässigen Abweichungen der am Fahrzeug selbst ermittelten Messwerte von Sollwerten, sagen aber nichts dazu aus, welche Fehlerquellen etwa beim ordnungsgemäßen Betrieb von Fahrzeugwaagen zu berücksichtigen sind (ebenso OLG Karlsruhe VRS 98, 447 = DAR 2000, 418).

  • OLG Celle, 03.02.1998 - 21 Ss 31/98
    Auszug aus BayObLG, 26.02.2001 - 2 ObOWi 22/01
    Hiervon ist auszugehen, da es sich bei der Wägung um ein standardisiertes Messverfahren handelt, so dass Meßfehler nur dann zu erörtern sind, wenn sie konkret behauptet werden oder sich konkrete Anhaltspunkte für sie ergeben (vgl. OLG Celle NZV 1998, 256); dies ist nicht der Fall.
  • OLG Düsseldorf, 25.10.1982 - 5 Ss OWi 54/82
    Auszug aus BayObLG, 26.02.2001 - 2 ObOWi 22/01
    a) Ein Toleranzwert in dieser Höhe ist vom ermittelten Gesamtgewicht grundsätzlich nur dann abzuziehen, wenn das Gewicht eines Fahrzeugs mit mehr als zwei Achsen, wie es hier vom Betroffenen geführt wurde, auf einer stationären Waage ermittelt wird (Anlage 7 a zu den Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums des Innern für die polizeiliche Verkehrsüberwachung; vgl. auch OLG Düsseldorf VRS 64, 462 zur Ermittlung des Gesamtgewichts eines Sattelzuges).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.1991 - 5 Ss OWi 431/91
    Auszug aus BayObLG, 26.02.2001 - 2 ObOWi 22/01
    c) Die vom Verteidiger weiter noch genannten Entscheidungen sind nicht einschlägig: Der Beschluss des OLG Düsseldorf (VRS 82, 233) betrifft die Feststellung der Überladung mit einer nicht geeichten Waage; der Beschluss des Amtsgerichts Alsfeld (DAR 1999, 517) betrifft eine im Widerspruch zu eichrechtlichen Bestimmungen auf einer geneigten Fläche vorgenommene Wägung.
  • OLG Stuttgart, 01.04.1996 - 2 Ss 141/96
    Auszug aus BayObLG, 26.02.2001 - 2 ObOWi 22/01
    b) Der vom Verteidiger herangezogenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (NZV 1996, 417), nach der ein Toleranzwert von 5 % des Gesamtgewichts zu berücksichtigen sein soll, ist das Amtsgericht zu Recht nicht gefolgt.
  • KG, 05.01.1998 - 3 Ws (B) 663/97
    Auszug aus BayObLG, 26.02.2001 - 2 ObOWi 22/01
    Das Oberlandesgericht Stuttgart (ähnlich offenbar OLG Koblenz - Beschluss vom 13.10.1997, 2 Ss 284/97, zitiert von OLG Karlsruhe VRS 98, 447/451) stützt sich auf den Toleranzenkatalog des Bundesministers für Verkehr vom 19.4.1984 MB1 19840 182 ff.), berücksichtigt dabei jedoch nicht den Regelungsgehalt dieser Richtlinien.
  • OLG Stuttgart, 19.07.2011 - 1 Ss 156/11

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verkehrsordnungswidriger Betrieb eines überladenen

    Bei der Feststellung, ob das zulässige Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeugs im Sinne des § 34 Abs. 3 S. 3 StVZO überschritten wurde, ist bei einer fehlerfrei zustandegekommenen Verwiegung als Toleranzwert die jeweils im Einzelfall festzustellende, vom konkreten Eichwert der Waage und dem Umfang der Belastung abhängige Verkehrsfehlergrenze von dem ermittelten Bruttomessergebnis in Abzug zu bringen, wenn eine gültig geeichte Waage Verwendung findet (Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2000, 3 Ss 134/99, NStZ-RR 2000, 275; BayObLG, Beschluss vom 26.02.2001, 2 ObOWi 22/01, NStZ-RR 2001, 183; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.02.2005, 1 Ss 21/05, DAR 2006, 341; teilweise Aufgabe von OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.04.1996, 2 Ss 141/96, VRS 92, 47).

    Zitierte Entscheidungen: BGHSt 39, 291; OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.04.1996, 2 Ss 141/96, VRS 92, 47; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2000, 3 Ss 134/99, NStZ-RR 2000, 275; BayObLG, Beschluss vom 26.02.2011, 2 ObOWi 22/01, NStZ-RR 2001, 183; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.02.2005, 1 Ss 21/05, DAR 2006, 341; OLG Jena, Beschluss vom 28.09.2005, 1 Ss 136/05, VRS 110, 136.

    Demgegenüber hält eine Reihe von Oberlandesgerichten der Berücksichtigung systemimmanenter Messfehler dadurch in ausreichendem Maße Genüge getan, dass jedenfalls bei der Verwendung geeichter Waagen als Messtoleranz die Höhe der sogenannten "Verkehrsfehlergrenze" von dem Bruttomessergebnis in Abzug gebracht wird (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2000, 275; BayObLG NStZ-RR 2001, 183; OLG Koblenz DAR 2006, 341).

  • OLG Koblenz, 23.02.2005 - 1 Ss 21/05

    Verkehrsordnungswidriger Betrieb eines überladenen Lkw: Entbehrlichkeit des

    Eine solche Messung ist, wenn die Waage gültig geeicht ist und vorschriftsmäßig bedient wird, richtig; es ist dann nur noch der für diese spezielle Waage ermittelte und im Eichschein vermerkte Eichfehler-Grenzwert zu berücksichtigen und - nach Maßgabe des belastungsabhängigen Multiplikators, hier also Verdoppelung - als sog. Verkehrsfehler, der beim Betrieb auch einer geeichten Waage auftreten kann, in Abzug zu bringen (eingehend zum Berechnungsschema und den gesetzlichen Grundlagen: Senat, 1 Ss 291/02 vom 27.02.2003 und BayObLG NStZ-RR 01, 183).
  • OLG Hamm, 26.02.2007 - 4 Ss OWi 146/07

    Inbetriebnahme eines Lkw mit mangelhaften Bremsen; Anforderungen an Überprüfung

    Das ist, sollte ordnungsgemäß eine geeichte Waage verwendet worden sein, die Verkehrsfehlergrenze als das Doppelte der Eichfehlergrenze (vgl. z.B. BayObLG, NStZ-RR 2001, 183; OLG Koblenz, DAR 2006, 341).
  • OLG Hamm, 01.06.2004 - 3 Ss OWi 43/04

    Überladung; Fahrlässigkeitsvorwurf; Sachverständigengutachten; Wägung;

    Insoweit ist anerkannt, dass dann, wenn im Einzelfall zureichende und naheliegende Hinweise auf das Vorliegen von Messfehlern bestehen, sich der Tatrichter von der Zuverlässigkeit und Richtigkeit der Messergebnisse überzeugen und ggf. ein Sachverständigengutachten einholen muss, um sich zu vergewissern, ob über vorzunehmende Abschläge die aufgetretenen Fehlerquellen ausgeglichen werden können und in welcher Höhe diese Abschläge dann konkret vorzunehmen sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss des 4. Senats vom 08.04.2004 - 4 Ss OWi 225/04 OLG Hamm; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2000, 275; BayObLG, Beschluss vom 26.02.2001, NZV 2001, 308, je m. w. N.).
  • OLG Hamm, 29.05.2007 - 4 Ss OWi 328/07

    fahrlässiges Führen eines überladenen Lkw; Ermittlung einer Überladung geklärt;

    Insoweit ist anerkannt, dass dann, wenn im Einzelfall zureichende und naheliegende Hinweise auf das Vorliegen von Messfehlern bestehen, sich der Tatrichter von der Zuverlässigkeit und Richtigkeit der Messergebnisse überzeugen und ggf. ein Sachverständigengutachten einholen muss, um sich zu vergewissern, ob über vorzunehmende Abschläge die möglicherweise aufgetretenen Fehlerquellen ausgeglichen werden können und in welcher Höhe diese Abschläge dann konkret vorzunehmen sind (OLG Hamm, Beschl. des 4. Senats v. 11.03.2004 - 4 Ss OWi 165/04 - Beschl. v. 08.04.2004 - 4 Ss OWi 225/04 - OLG Hamm, Beschl. des 3. Senats v. 01.06.2004 - 3 Ss OWi 43/04 - OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2000, 275; OLG Düsseldorf VRS 82, 233, 234; BayObLG, NZV 2001, 308, jeweils m.w.N.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 34 StVZO Rdnr. 15).
  • OLG Jena, 28.09.2005 - 1 Ss 136/05

    Verkehr

    Der Senat neigt - abweichend vom Senatsbeschluss vom 26.11.2003, 1 Ss 271/03 - nunmehr im Anschluss an BayObLG in NStZ-RR 2001, 183 und OLG Koblenz, Beschluss vom 23.02.2005, 1 Ss 21/05, bei Juris, dazu, dass nicht eine Messtoleranz in Höhe von 5 % des Gesamtgewichts zu berücksichtigen, sondern eine Toleranz in Höhe der Verkehrsfehlergrenze der benutzten Waage abzuziehen ist.
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