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   OLG Karlsruhe, 02.11.2000 - 2 Ws 152/00   

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https://dejure.org/2000,8245
OLG Karlsruhe, 02.11.2000 - 2 Ws 152/00 (https://dejure.org/2000,8245)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.11.2000 - 2 Ws 152/00 (https://dejure.org/2000,8245)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. November 2000 - 2 Ws 152/00 (https://dejure.org/2000,8245)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafvollzug; Überlassung von Reinigungsgeräten ; Schrubber; Besen; Sicherungsverwahrung; Folgenbeseitigung; Menschenwürde; Anfechtungsantrag

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hafträume: Entfernung von Schrubbern und Besen

  • Judicialis

    StVollzG § 3; ; StVollzG § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 3, § 19

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Kein Besen für Strafgefangene

Verfahrensgang

  • LG Freiburg - XIII StVK 67/00
  • OLG Karlsruhe, 02.11.2000 - 2 Ws 152/00

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 186
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.1988 - 8 B 742/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.11.2000 - 2 Ws 152/00
    Dabei steht es dem Vollzugsträger grundsätzlich frei, den Bedarf durch Naturalleistungen sicherzustellen (OVG Nordrhein-Westfalen NStZ 1988, 384; VGH München NStZ-RR 1999, 380 f).

    Insbesondere kann die Grundversorgung in einer Weise erbracht werden, die den Besonderheiten der Haft entspricht (OVG Nordrhein-Westfalen NStZ 1988, 384).

  • OLG Zweibrücken, 03.09.1993 - 1 Ws 378/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.11.2000 - 2 Ws 152/00
    Der Widerruf einer nach § 19 StVollzG erteilten Besitzerlaubnis ist nicht ausdrücklich geregelt, weshalb er nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 Satz 2 StVollzG zuzulassen ist (OLG Zweibrücken NStZ 1994, 151f.), d.h. wenn die Beschränkung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit der Anstalt unerlässlich ist.
  • BVerfG, 10.02.1994 - 2 BvR 2687/93

    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.11.2000 - 2 Ws 152/00
    Das Bundesverfassungsgericht (StV 1994, 432) verweist ausdrücklich darauf, dass der Entzug bereits genehmigter Gegenstände gegen den im Rechtsstaatsprinzip verankerten Vertrauensgrundsatz verstoßen kann und daher eine Interessenabwägung voraussetzt, die der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit Rechnung tragen muss.
  • VGH Bayern, 09.06.1999 - 12 ZC 98.3518
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.11.2000 - 2 Ws 152/00
    Dabei steht es dem Vollzugsträger grundsätzlich frei, den Bedarf durch Naturalleistungen sicherzustellen (OVG Nordrhein-Westfalen NStZ 1988, 384; VGH München NStZ-RR 1999, 380 f).
  • KG, 12.04.2021 - 2 Ws 167/20

    Besitz einer Spielkonsole

    Eben diese war dann auch allein Gegenstand des ursprünglichen Rechtsschutzbegehrens, mit der Folge, dass insoweit von einem Anfechtungsantrag gegen die Rücknahmeentscheidung auszugehen war (vgl. dazu OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 186; Kopp/Ramsauer VwVfG 21. Aufl. § 48 Rn. 172; OVG Münster NJW 1985, 281 [Widerruf als actus contrarius hat keinen anderen Rechtscharakter als die ursprüngliche Maßnahme]).
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