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Rechtsprechung
   BGH, 18.01.2001 - 1 StR 528/00   

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https://dejure.org/2001,4209
BGH, 18.01.2001 - 1 StR 528/00 (https://dejure.org/2001,4209)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2001 - 1 StR 528/00 (https://dejure.org/2001,4209)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2001 - 1 StR 528/00 (https://dejure.org/2001,4209)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Gefährliche Körperverletzung - Tateinheit - Bedrohung - Nötigung - Verfahrenshindernis - Verfahrensrüge - Sachrüge - Ungeänderter Schuldspruch - Aufhebung des Strafausspruchs - Vorbestrafung

  • Judicialis

    BZRG § 51; ; BZRG § 47; ; BZRG § 36 Satz 2 Nr. 1; ; BZRG § 46 Abs. 1 Nr. 1 lit. a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Berücksichtigung einer tilgungsreifen Vorstrafe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 203
  • StV 2001, 228
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 16.09.2020 - 5 StR 314/20

    Verwertungsverbot bei Heranziehung getilgter Vorstrafen (Sachrüge;

    Der Senat kann offenlassen, ob das Vorgehen des Landgerichts gegen § 51 Abs. 1 BZRG verstößt (vgl. zu Fristberechnung und Fristbeginn bezüglich der Tilgungsreife § 46 Abs. 1 Nr. 3 und 4, Abs. 3, § 47 Abs. 1 i.V.m. § 35 Abs. 1 und § 36 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 BZRG; zur Fristberechnung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung BGH, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 1 StR 528/00, NStZ-RR 2001, 203; zur Fristberechnung bei nachträglicher Bildung einer einheitlichen Jugendstrafe BGH, Beschlüsse vom 28. Dezember 1983 - 4 StR 737/83; vom 19. März 2019 - 3 StR 68/19 und vom 17. Dezember 2019 - 4 StR 472/19; zur Berechnung der Frist allgemein BGH, Beschluss vom 15. Juli 2014 - 5 StR 270/14, NStZ-RR 2014, 356; zur Verlängerung um die Dauer der verhängten Freiheitsstrafe BGH, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 4 StR 681/10, NStZ-RR 2011, 286 mwN; vgl. insgesamt auch Tolzmann, Bundeszentralregistergesetz, Kommentar, 5. Aufl., § 23 Rn. 10, § 35 Rn. 10 (bezüglich des alleinigen Abstellens auf die Höhe der Gesamtfreiheitsstrafe nicht unzweifelhaft, da § 46 Abs. 1 Nr. 3 BZRG eine Verurteilung wegen einer dort bezeichneten Sexualstraftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verlangt und damit ein erhebliches Gewicht gerade der Katalogtat voraussetzt; vgl. zur ähnlichen Problematik bei § 66 Abs. 1 Nr. 2 StGB BGH, Beschluss vom 31. Juli 1997 - 4 StR 339/97, NStZ-RR 1998, 135 mwN), § 36 Rn. 8, § 46 Rn. 28, § 47 Rn. 6 f.).
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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 21.12.2000 - VerfGH 92/00   

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https://dejure.org/2000,8657
VerfGH Berlin, 21.12.2000 - VerfGH 92/00 (https://dejure.org/2000,8657)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 21.12.2000 - VerfGH 92/00 (https://dejure.org/2000,8657)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 21. Dezember 2000 - VerfGH 92/00 (https://dejure.org/2000,8657)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de

    Auferlegung der Verfahrenskosten bei Einstellung eines Privatklageverfahrens: Unschuldsvermutung - Schuldspruchreife

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 203
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.12.2000 - VerfGH 92/00
    Es handelt sich bei diesem Grundrecht der "Unschuldsvermutung" um eine besondere Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Verfassungsrang hat (vgl. BVerfG NJW 1987, 2427 und NJW 1990, 2471).

    Festlegungen zur Schuld des Angeklagten zu treffen sei den Strafgerichten allerdings erst erlaubt, wenn die Schuld des Angeklagten in dem mit rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien ausgestatteten, bis zum prozessordnungsmäßigen Abschluss durchgeführten Strafverfahren nachgewiesen sei (BVerfG NJW 1990, 2741 mit Verweis auf BVerfGE 74, 358).

    Maßgeblich sei insoweit das Eintreten der "Schuldspruchreife", die vorliege, wenn die Hauptverhandlung "bis zum letzten Wort der Beteiligten gediehen" sei (BVerfG NJW 1987, 2427).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.12.2000 - VerfGH 92/00
    Festlegungen zur Schuld des Angeklagten zu treffen sei den Strafgerichten allerdings erst erlaubt, wenn die Schuld des Angeklagten in dem mit rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien ausgestatteten, bis zum prozessordnungsmäßigen Abschluss durchgeführten Strafverfahren nachgewiesen sei (BVerfG NJW 1990, 2741 mit Verweis auf BVerfGE 74, 358).
  • BGH, 01.02.1990 - I ZR 126/88

    Begriff des Abfalls; Sammlung von Altglas; Bei der Rauchgasentschwefelung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.12.2000 - VerfGH 92/00
    Es handelt sich bei diesem Grundrecht der "Unschuldsvermutung" um eine besondere Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Verfassungsrang hat (vgl. BVerfG NJW 1987, 2427 und NJW 1990, 2471).
  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.12.2000 - VerfGH 92/00
    Die Unschuldsvermutung aus Art. 9 Abs. 2 VvB hat dabei den gleichen Inhalt wie das entsprechende Grundrecht des Grundgesetzes, so dass der Verfassungsgerichtshof entsprechend seiner ständigen Rechtsprechung berechtigt ist, Entscheidungen Berliner Gerichte am Maßstab dieses in der Verfassung von Berlin verbürgten Individualrechts zu messen (vgl. im Einzelnen LVerfGE 1, 169, 179, seitdem st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 197/04
    Die Gewährleistung der "Unschuldsvermutung" ist eine besondere Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips, deren Verletzung den Betroffenen zugleich in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 82, 106 ), so dass der Verfassungsgerichtshof nach seiner ständigen Rechtsprechung Entscheidungen Berliner Gerichte am Maßstab des Art. 9 Abs. 2 VvB messen kann (vgl. Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 und vom 21. Dezember 2000 - VerfGH 92/00 - S. 4 f.).
  • VerfGH Berlin, 14.11.2003 - VerfGH 88/02
    Dieses Grundrecht der "Unschuldsvermutung" ist eine besondere Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips, deren Verletzung den Betroffenen zugleich in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 82, 106 ), so dass der Verfassungsgerichtshof nach seiner ständigen Rechtsprechung Entscheidungen Berliner Gerichte am Maßstab von Art. 9 Abs. 2 VvB messen kann (vgl. Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 und vom 21. Dezember 2000 - VerfGH 92/00 - S. 4 f.).
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   BGH, 18.01.2000 - 1 StR 528/00   

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https://dejure.org/2000,25914
BGH, 18.01.2000 - 1 StR 528/00 (https://dejure.org/2000,25914)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2000 - 1 StR 528/00 (https://dejure.org/2000,25914)
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Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 203
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