Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 19.01.2001

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.03.2001 - 2 Ws (B) 94/01 OWiG   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • RA Kotz

    Fahrverbot für Arzt der auf dem Weg zu einem Patienten die Geschwindigkeit überschreitet

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

  • AG Frankfurt/Main, 21.11.2000 - 16 Js 889469/00
  • OLG Frankfurt, 14.03.2001 - 2 Ws (B) 94/01 OWiG

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 214



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Wird zitiert von ... (5)  

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2004 - 1 Ss 94/04  

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Beschränkung der

    Allerdings vermag nicht jeder Hilferuf eines Verletzten oder Erkrankten eine solche Beurteilung zu rechtfertigen, vielmehr ist dies nur dann der Fall, wenn eine sofortige medizinische Behandlung zwingend erforderlich gewesen war und/oder der Arzt vom Vorliegen einer solchen Gefahrsituation ausgehen durfte (ähnlich BayObLG NJW 2000, 888 f.; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 52 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 214 f.; KG Beschluss vom 20.01.1997, 2 Ss 128/96; Hentschel, a.a.O., StVO, § 3 Rn. 56; siehe auch die amtliche Begründung zum 2. Straßenverkehrssicherungsgesetz, BT-Drucks. IV, 651, S.17).
  • OLG Frankfurt, 30.10.2009 - 2 Ss OWi 239/09  

    Voraussetzungen eines Ausnahmefalls für Fahrverbot

    Einem Betroffenen ist deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 10. Januar 2001 - 2 Ws (B) 4/01 OWiG; 14. März 2001 - 2 Ws (B) 94/01 OWiG; 4. April 2001 - 2 Ws (B) 128/01 OWiG; 4. September 2002 - 2 Ss OWi 208/02; 18. September 2002 - 2 Ss OWi 258/02 + 259/02) grundsätzlich zuzumuten, durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen die Zeit des Fahrverbots zu überbrücken, zum Beispiel durch Inanspruchnahme von Urlaub, Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Inanspruchnahme einer Fahrgemeinschaft, Anstellen eines bezahlten Fahrers usw. Die hierdurch auftretenden finanziellen Belastungen hat der Betroffene hinzunehmen, notfalls durch Aufnahme eines Kredits.
  • OLG Köln, 02.05.2005 - 8 Ss OWi 98/05  

    Rechtfertigung eines Verkehrsverstoßes durch Notstand; Hilfeleistung für

    Vielmehr ist dies nur der Fall, wenn der Arzt die sofortige medizinische Behandlung zumindest für zwingend erforderlich halten durfte (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 214; OLG Karlsruhe DAR 2005, 46 = NZV 2005, 54 [55] = NJW 2005, 450 m. w. Nachw.).
mehr
  • OLG Frankfurt, 03.07.2001 - 2 Ws (B) 232/01  

    OWiG § 79 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5, Abs. 6 § 46; StVG § 25

    Bei Vorliegen eines derartigen Regelfalles ist nur noch in Einzelfällen, in denen der Sachverhalt ausnahmsweise zugunsten des Täters erheblich vom Normalfall abweicht, zu prüfen, ob der notwendige Warneffekt auch ohne Verhängung eines Fahrverbots durch Erhöhung der Geldbuße erreicht werden kann (vgl. BGH, NJW 1992, 446; OLG Frankfurt a.M. - 2 Ws (B) 282/99 OWiG - - 2 Ws (B) 293/99 OWiG - - 2 Ws (B) 94/01 OWiG - OLG Düsseldorf, OLG Frankfurt, 18.02.2003 - 2 Ss OWi 1/03  

    Fahrverbot - Erschütterung der Indizwirkung nur bei im Übrigen regelgemäßem

    Einem Betroffenen ist deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 10. Januar 2001 - 2 Ws (B) 4/01 OWiG; 14. März 2001 - 2 Ws (B) 94/01 OWiG; 4. April 2001 - 2 Ws (B) 128/01 OWiG; 4. September 2002 - 2 Ss OWi 208/02; 18. September 2002 - 2 Ss OWi 258/02 + 259/02) grundsätzlich zuzumuten, durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen die Zeit des Fahrverbots zu überbrücken, zum Beispiel durch Inanspruchnahme von Urlaub, Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Inanspruchnahme einer Fahrgemeinschaft, Anstellen eines bezahlten Fahrers usw. Die hierdurch auftretenden finanziellen Belastungen hat der Betroffene hinzunehmen, notfalls durch Aufnahme eines Kredits.

Rechtsprechung
   BayObLG, 19.01.2001 - 1 ObOWi 665/00   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 39 Abs. 2 Satz 5
    Wirkung mehrerer gemeinsam angebrachter Verkehrszeichen

  • Judicialis

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 214
  • NZV 2001, 220



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Wird zitiert von ...  

  • BVerwG, 13.03.2003 - 3 C 51.02  

    Abschleppmaßnahme, Rechtmäßigkeit einer - wegen Verstoßes gegen Haltverbot;

    a) Hieraus folgern die Rechtsprechung und das einschlägige Schrifttum - soweit ersichtlich - einhellig und zu Recht, dass ein Zusatzschild nur für das unmittelbar darüber angebrachte Verkehrszeichen Geltung beansprucht, nicht aber für - zulässig - auf dem Träger weiterhin angebrachte Verkehrszeichen (vgl. BayObLG, Beschlüsse vom 27. Juli 1988 - 1 ObOWi 108/88 - NZV 1989, 38 = BayVBl 1989, 122 und vom 19. Januar 2001 - 1 ObOWi 665/00 - NZV 2001, 220 = BayVBl 2001, 444 f., jeweils m.w.N.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 39 StVO Rn. 31 a - a.E. - sowie Jagow, in: Janiszewski u.a., Straßenverkehrsrecht, 17. Aufl., § 39 Rn. 19 b).
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