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   BGH, 25.08.2000 - 2 StR 314/00   

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BGH, 25.08.2000 - 2 StR 314/00 (https://dejure.org/2000,2554)
BGH, Entscheidung vom 25.08.2000 - 2 StR 314/00 (https://dejure.org/2000,2554)
BGH, Entscheidung vom 25. August 2000 - 2 StR 314/00 (https://dejure.org/2000,2554)
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Übernahme von 30 gefälschten Kreditkarten

§ 152a Abs. 1 Nr. 2 StGB, eine Tat bei Sichverschaffen in Gebrauchsabsicht und Gebrauchmachen

Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 240
  • StV 2000, 666
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86

    Versuch, Falschgeld in Verkehr zu bringen - Beschaffung von Falschgeld -

    Auszug aus BGH, 25.08.2000 - 2 StR 314/00
    Das Verhältnis zwischen den beiden tatbestandsmäßigen Handlungsformen bestimmt sich hier ebenso wie das Verhältnis zwischen dem Sichverschaffen und dem Inverkehrbringen von Falschgeld bei der Geldfälschung (§ 146 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB; hierzu: BGHSt 34, 108; 35, 21, 27; BGHR StGB § 146 Abs. 1 Konkurrenzen 4).
  • BGH, 26.10.1994 - 2 StR 549/94

    Geldfälschung - Verschaffen - Absetzen

    Auszug aus BGH, 25.08.2000 - 2 StR 314/00
    Das Verhältnis zwischen den beiden tatbestandsmäßigen Handlungsformen bestimmt sich hier ebenso wie das Verhältnis zwischen dem Sichverschaffen und dem Inverkehrbringen von Falschgeld bei der Geldfälschung (§ 146 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB; hierzu: BGHSt 34, 108; 35, 21, 27; BGHR StGB § 146 Abs. 1 Konkurrenzen 4).
  • BGH, 04.08.1987 - 1 StR 2/87

    Wegwerfen von Falschgeld

    Auszug aus BGH, 25.08.2000 - 2 StR 314/00
    Das Verhältnis zwischen den beiden tatbestandsmäßigen Handlungsformen bestimmt sich hier ebenso wie das Verhältnis zwischen dem Sichverschaffen und dem Inverkehrbringen von Falschgeld bei der Geldfälschung (§ 146 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB; hierzu: BGHSt 34, 108; 35, 21, 27; BGHR StGB § 146 Abs. 1 Konkurrenzen 4).
  • OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12

    Betrug: Tatvollendung bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den

    Danach handelt es sich - wie bei der Geldfälschung - bei dem der Fälschung oder Beschaffung nachfolgenden - auch mehrfachen - Gebrauch um ein einheitliches Fälschungsdelikt (BGHR StGB § 152a Konkurrenzen 2, 3; BGHR StGB § 152a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1; BGHR StGB § 152b Konkurrenzen 1; BGH wistra 2013, 310).
  • BGH, 10.05.2005 - 3 StR 425/04

    Ausspähen von Daten; Computerbetrug (gewerbsmäßiges Handeln); Urteilsformel;

    Da die EC-Doubletten in der Absicht hergestellt wurden, sie später zu gebrauchen, werden das Nachmachen (als Vorbereitungsakt) und das Gebrauchmachen (als Ausführungshandlung) zu einer deliktischen Einheit verbunden (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 240; BGHSt 46, 48, 52; 146, 152).
  • BGH, 27.02.2013 - 4 StR 6/13

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Tateinheit; Verhältnis zum

    Die Beschaffung einer gefälschten Zahlungskarte und deren anschließender Gebrauch bilden eine einzige Tat der Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion, wenn der Täter sie in der Absicht erwirbt, sie alsbald einzusetzen (BGH, Beschlüsse vom 25. August 2000 - 2 StR 314/00, BGHR StGB § 152a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1; vom 26. Januar 2005 - 2 StR 516/04, NStZ 2005, 329; vom 7. März 2008 - 2 StR 44/08, NStZ 2008, 568; vom 28. September 2010 - 5 StR 383/10, wistra 2010, 482), und zwar auch bei mehrfacher absichtsgemäßer Verwendung (BGH, Beschluss vom 25. August 2000 - 2 StR 314/00 aaO; Erb in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 152a Rn. 17; vgl. NK-Puppe, StGB, 3. Aufl., § 152b Rn. 28).

    Ebenso stellt der gleichzeitige Erwerb mehrerer gefälschter Zahlungskarten in Gebrauchsabsicht nur eine einzige Tat im Rechtssinne dar (BGH, Beschlüsse vom 25. August 2000 - 2 StR 314/00 aaO; vom 7. März 2008 - 2 StR 44/08 aaO; vom 28. September 2010 - 5 StR 383/10 aaO).

    Zur einheitlichen Tat des Fälschens von Zahlungskarten mit Garantiefunktion steht der durch den Einsatz der Karte verwirklichte Betrug jeweils in Tateinheit (BGH, Beschluss vom 25. August 2000 - 2 StR 314/00 aaO; vgl. Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 458/12, Tz. 4).

  • BGH, 27.01.2004 - 3 StR 454/03

    Beihilfe (objektiv förderlicher Tatbeitrag; Anteil an der Beute; bloße

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung BGHR StGB § 152 a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1; denn hier liegt ein Sichverschaffen im Sinne des § 152 a Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht vor, vielmehr war dem Angeklagten die Karte nur vorübergehend zur Durchführung des Zahlungsvorganges überlassen worden, weshalb er keine Verfügungsmacht erlangt hatte.

    Die Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse folgt bei Straftaten nach § 152 a Abs. 1 Nr. 2 StGB anderen Regeln, wenn die Täter, wie dies hier bei den Mitangeklagten der Fall war, sich die gefälschte Zahlungskarte vor dem Gebrauch verschafft haben (vgl. BGHR StGB § 152 a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1); im übrigen ist für jeden Beteiligten nach der Art seines Tatbeitrags selbständig zu ermitteln, ob Handlungseinheit oder -mehrheit gegeben ist (Tröndle/ Fischer, StGB 51. Aufl. vor § 52 Rdn. 7).

  • BGH, 26.01.2005 - 2 StR 516/04

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Sichverschaffen;

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 25. August 2000 - 2 StR 314/00 = BGH NStZ-RR 2001, 240 zu § 152 a StGB a.F. ausgeführt hat, bestimmt sich das Verhältnis zwischen den beiden tatbestandsmäßigen Handlungsformen hier ebenso wie das Verhältnis zwischen dem Sichverschaffen und dem Inverkehrbringen von Falschgeld bei der Geldfälschung (§ 146 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB; hierzu: BGHSt 34, 108, 35, 21, 27; BGHR StGB § 146 Abs. 1 Konkurrenzen 4).
  • BGH, 05.12.2012 - 2 StR 117/12

    Fälschung von Zahlungskarten und Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Tateinheit:

    Die Beschaffung von Falsifikaten als ein nach §§ 152a Abs. 1 Nr. 2, 152b Abs. 1 StGB strafbarer Vorbereitungsakt zur Täuschung im Rechtsverkehr durch Gebrauchen der falschen Zahlungskarten bildet zusammen mit dem Gebrauchen als Ausführungsakt eine Tat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2000 - 2 StR 314/00, BGHR StGB § 152a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1; Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 StR 516/04, BGHR StGB § 152b Konkurrenzen 1; Beschluss vom 7. März 2008 - 2 StR 44/08, NStZ 2008, 568 f.; Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 243/10, BGHR StGB § 152a Konkurrenzen 3; Beschluss vom 28. September 2010 - 5 StR 383/10, wistra 2010, 483 f.).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 547/04

    Absehen von der Aufhebung eines Strafausspruches gemäß § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO;

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zur Annahme von nur einer Tat bei R. vgl. BGH NStZ-RR 2001, 240, 241 m. w. N.; zur Annahme nur einer Beihilfe beim Angeklagten vgl. BGH NStZ 1999, 513, 514 m. w. N.) und beschwert den Angeklagten nicht.
  • BGH, 14.08.2012 - 3 StR 242/12

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Teilfreispruch

    Es bedarf deshalb - ungeachtet des Umstands, dass das Landgericht wegen des festgestellten einheitlichen Beschaffens der Falsifikate die Haupttat zutreffend als eine einzige Handlung der Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion beurteilt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2000 - 2 StR 314/00, NStZ-RR 2001, 240) - insoweit eines Teilfreispruchs.
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