Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 18.04.2000

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   OLG Düsseldorf, 05.06.2000 - 2a Ss 98/00 - 16/00 III   

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https://dejure.org/2000,11464
OLG Düsseldorf, 05.06.2000 - 2a Ss 98/00 - 16/00 III (https://dejure.org/2000,11464)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.06.2000 - 2a Ss 98/00 - 16/00 III (https://dejure.org/2000,11464)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juni 2000 - 2a Ss 98/00 - 16/00 III (https://dejure.org/2000,11464)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hauptverhandlung; Zulässigkeit; Berufung; Verfahrensrüge; Staatsanwaltschaft; Angeklagter; Urteil; Kausalität

  • Judicialis

    StPO § 301; ; StPO § 327; ; StPO § 337

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 301 § 327 § 337
    Entscheidung des Berufungsgerichts über Berufungen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 246
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2000 - 2a Ss 98/00
    Die Ursächlichkeit ist bereits dann anzunehmen, wenn nur die Möglichkeit besteht, daß das Urteil ohne den Gesetzesverstoß anders ausgefallen wäre (vgl. BGHSt 20, 160, 164; 21, 288, 290; 22, 278, 280; LRHanack, a. a. O., § 337 Rdnr. 254; KK-Pikant, a. a. O., § 337 Rdnr. 33 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65

    Bestimmung der schriftlichen Erklärung zu Beweiszwecken im Strafprozess - Eignung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2000 - 2a Ss 98/00
    Die Ursächlichkeit ist bereits dann anzunehmen, wenn nur die Möglichkeit besteht, daß das Urteil ohne den Gesetzesverstoß anders ausgefallen wäre (vgl. BGHSt 20, 160, 164; 21, 288, 290; 22, 278, 280; LRHanack, a. a. O., § 337 Rdnr. 254; KK-Pikant, a. a. O., § 337 Rdnr. 33 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2000 - 2a Ss 98/00
    Die Ursächlichkeit ist bereits dann anzunehmen, wenn nur die Möglichkeit besteht, daß das Urteil ohne den Gesetzesverstoß anders ausgefallen wäre (vgl. BGHSt 20, 160, 164; 21, 288, 290; 22, 278, 280; LRHanack, a. a. O., § 337 Rdnr. 254; KK-Pikant, a. a. O., § 337 Rdnr. 33 jeweils m. w. N.).
  • RG, 12.06.1933 - III 519/33

    Wie ist zu verfahren, wenn die Strafkammer über die Berufung eines Angeklagten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2000 - 2a Ss 98/00
    Werden mehrere Berufungen gegen ein Urteil eingelegt und beziehen sie sich auf eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinn (§ 264 StPO) und auf einen Angeklagten, so muß über diese mehreren Rechtsmittel aufgrund einer Berufungshauptverhandlung entschieden werden (vgl. RGSt 67, 250; Löwe-Rosenberg (LR) - Gollwitzer, StPO, 24. Aufl., § 327 Rdnr. 17).
  • OLG Köln, 05.07.2016 - 1 RVs 67/16

    Unwirksamkeit der Beschränkung des Rechtsmittels bei zu Unrecht unterbliebener

    Es liegt der Sache nach keine andere Situation vor, als wenn auch die Angeklagte Revision eingelegt hätte, weshalb sich gelegentlich die Aussage findet, durch die Regelung des § 301 StPO würden "im Grunde zwei Rechtsmittel" eingelegt (so: OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 246; HK-StPO- Rautenberg a.a.O., § 301 Rz. 5; krit. zur Sichtweise des § 301 als zwei Rechtsmittel aber Meyer-Goßner FS Gössel S. 643 [645] - das Bild behält indessen seinen heuristischen Wert).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 18.04.2000 - 1 Ws 197/99   

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https://dejure.org/2000,27230
OLG Oldenburg, 18.04.2000 - 1 Ws 197/99 (https://dejure.org/2000,27230)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18.04.2000 - 1 Ws 197/99 (https://dejure.org/2000,27230)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18. April 2000 - 1 Ws 197/99 (https://dejure.org/2000,27230)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 246
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 12.12.2017 - 2 StR 34/17

    Zurücknahme und Verzicht (keine analoge Anwendung auf Verfahrensbevollmächtigte

    Diese Vorschrift gilt nach ihrem Wortlaut nicht für Verfahrensbevollmächtigte von Nebenklägern (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27. Oktober 1964 - 2 Ws 372/64, JMBl. NW 1965, 23; MüKo-StPO/Allgayer, 2016, StPO § 302 Rn. 40; SK-StPO/Frisch, 5. Aufl., § 302 Rn. 68; LR/Jesse, StPO, 26. Aufl., § 302 Rn. 90; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 302 Rn. 29; ohne Begründung anders OLG Oldenburg, Beschluss vom 18. April 2000 - 1 Ws 197/99, NStZ-RR 2001, 246).
  • OLG Celle, 23.11.2020 - 3 Ss 48/20

    Prüfungspflicht der Amtsgerichte hinsichtlich der Unterbringung in

    Solche zu Beginn bzw. im Rahmen eines erstinstanzlichen Verfahrens erteilte generelle Ermächtigungen reichen für eine "ausdrückliche Ermächtigung" im Sinne von § 302 Abs. 2 StPO aber nicht aus (BGH v. 2. August 2000 - 3 StR 284/00, NStZ 2000, 665; Meyer-Goßner/Schmitt StPO, 63- Auflage, § 302 Rn. 32; OLG Oldenburg v. 18. April 2000 - 1 Ws 197/99, NStZ-RR 2001, 246).
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