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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.02.2001 - 2 Ws 37/01   

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https://dejure.org/2001,6149
OLG Hamm, 22.02.2001 - 2 Ws 37/01 (https://dejure.org/2001,6149)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.02.2001 - 2 Ws 37/01 (https://dejure.org/2001,6149)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - 2 Ws 37/01 (https://dejure.org/2001,6149)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Beschwerde; Kostenentscheidung; Nebenkläger; Zulässigkeit; Verwerfung der Berufung wegen Ausbleiben des Angeklagten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde; Kostenentscheidung; Nebenkläger; Zulässigkeit; Verwerfung der Berufung; Ausbleiben des Angeklagten

  • Judicialis

    StPO § 400; ; StPO § 329; ; StPO § 464

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 400, § 329, § 464
    Beschwerde; Kostenentscheidung; Nebenkläger; Zulässigkeit; Verwerfung der Berufung wegen Ausbleiben des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 288
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.05.1995 - 1 StR 764/94

    Unbefugte Verwertung von Geschäftsgeheimnissen und Angestelltenbestechung bei der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2001 - 2 Ws 37/01
    Die Prüfung des Rechtsmittelgerichtes erstreckt sich bei zulässiger Berufung oder Revision des Nebenklägers lediglich auf die richtige Anwendung der Vorschriften über das Nebenklagedelikt (vgl. BGHSt 41, 140, 141; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Auflage, § 400 Rdnr. 7 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 19.07.2004 - 2 Ws 143/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Soweit der Senat bisher zu der Regelung in § 400 Abs. 1 StPO die Auffassung vertreten hat, dass sie nach § 464 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz StPO zur Unzulässigkeit der Kostenbeschwerde führt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. Februar 2001 in 2 Ws 37/01, veröffentlicht in NStZ-RR 2001, 288 und vom 12. Juli 2001 in 2 Ws 141/01, veröffentlicht in AGS 2001, 249, VRS 101, 210 und ZAP EN-Nr. 721, 01; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 128; OLG Stuttgart NStZ 1989, 548), hält er an dieser Auffassung nicht mehr fest.

    Soweit der Senat in Übereinstimmung mit Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte bisher zu dieser Regelung die Auffassung vertreten hat, dass sie nach § 464 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz StPO zur Unzulässigkeit der Kostenbeschwerde führe (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. Februar 2001 in 2 Ws 37/01, veröffentlicht in NStZ-RR 2001, 288 und vom 12. Juli 2001 in 2 Ws 141/01, veröffentlicht in AGS 2001, 249, VRS 101, 210 und ZAP EN-Nr. 721, 01; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 128; OLG Stuttgart NStZ 1989, 548), hält er an dieser Auffassung nicht mehr fest.

  • OLG Hamm, 18.09.2001 - 3 Ws 372/01

    Kostenentscheidung, Nebenklage, Nebenkläger, unterlassene Kosten- und

    Zur Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Nebenklägers gegen die unterlassene Kosten- und Auslagenentscheidung des Berufungsurteils (Abweichung von 2 Strafsenat des OLG Hamm NStZ-RR 2001, 288, NStZ-RR 1999, 54).

    Die hiervon offenbar abweichende Ansicht des 2. Strafsenats des erkennenden Oberlandesgerichts (NStZ-RR 2001, 288; NStZ-RR 1999, 54) teilt der Senat aus den genannten Gründen nicht.

  • OLG Stuttgart, 02.10.2012 - 4b Ws 25/12

    Kosten- und Auslagenentscheidung im Berufungsverfahren: Zulässigkeit der

    Sie ist insbesondere statthaft (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2006, 95 - 96 unter Aufgabe seiner vorangegangenen Rechtsprechung u. a. in NStZ-RR 2001, 288; LR-Hilger, StPO, 26. Auflage, § 464 Rn 57).
  • OLG Hamm, 10.10.2001 - 2 Ws 238/01

    Beschwerde gegen unterbliebene Kostenentscheidung, Nebenkläger, Zulässigkeit,

    Auf den für die Entscheidung unerheblichen Meinungsstreit, ob die Statthaftigkeit der Kostenbeschwerde des Nebenklägers durch die Bestimmung des § 400 Abs. 1 StPO beeinträchtigt wird (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. November 1995 in NStZ-RR 1996, 128; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Juni 1989 in NStZ 1989, 548) oder ob die Vorschrift des § 400 Abs. 1 StPO lediglich ein gesetzlich geregelter Ausfluss der Beschwer ist und keinen Einfluss auf die grundsätzliche Statthaftigkeit hat (so der 3. Strafsenat des erkennenden Oberlandesgerichts in seinen Entscheidungen vom 22. September 1994 in 3 Ws 458/94 und vom 18. September 2001 in 3 Ws 372/01; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 1998 in VRS 96, 222, durch den es seine frühere noch in seinem Beschluss vom 29. September 1998 vertretene Rechtsprechung aufgegeben hat), braucht vorliegend nicht näher eingegangen zu werden (vgl. hierzu auch Beschlüsse des Senats vom 25. Februar 1998 in 2 Ws 13/98, NStZ-RR 1998, 54; vom 22. Februar 2001 in 2 Ws 37/01, NStZ-RR 2001, 288 und vom 12. Juli 2001 in 2 Ws 141/2001; im Ergebnis wie hier Beschluss des hiesigen 5. Strafsenats vom 26. Oktober 2000 in 5 Ws 201/00).
  • OLG Hamm, 10.10.2001 - 2 Ws 237/01

    Beschwerde gegen unterbliebene Kostenentscheidung, Nebenkläger, Zulässigkeit,

    Auf den für die Entscheidung unerheblichen Meinungsstreit, ob die Statthaftigkeit der Kostenbeschwerde des Nebenklägers durch die Bestimmung des § 400 Abs. 1 StPO beeinträchtigt wird (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. November 1995 in NStZ-RR 1996, 128; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Juni 1989 in NStZ 1989, 548) oder ob die Vorschrift des § 400 Abs. 1 StPO lediglich ein gesetzlich geregelter Ausfluss der Beschwer ist und keinen Einfluss auf die grundsätzliche Statthaftigkeit hat (so der 3. Strafsenat des erkennenden Oberlandesgerichts in seinen Entscheidungen vom 22. September 1994 in 3 Ws 458/94 und vom 18. September 2001 in 3 Ws 372/01; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 1998 in VRS 96, 222, durch den es seine frühere noch in seinem Beschluss vom 29. September 1998 vertretene Rechtsprechung aufgegeben hat), braucht vorliegend nicht näher eingegangen zu werden (vgl. hierzu auch Beschlüsse des Senats vom 25. Februar 1998 in 2 Ws 13/98, NStZ-RR 1998, 54; vom 22. Februar 2001 in 2 Ws 37/01, NStZ-RR 2001, 288 und vom 12. Juli 2001 in 2 Ws 141/2001; im Ergebnis wie hier Beschluss des hiesigen 5. Strafsenats vom 26. Oktober 2000 in 5 Ws 201/00).
  • OLG Hamm, 10.10.2001 - 2 Ws 239/01

    Beschwerde gegen unterbliebene Kostenentscheidung, Nebenkläger, Zulässigkeit,

    Auf den für die Entscheidung unerheblichen Meinungsstreit, ob die Statthaftigkeit der Kostenbeschwerde des Nebenklägers durch die Bestimmung des § 400 Abs. 1 StPO beeinträchtigt wird (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. November 1995 in NStZ-RR 1996, 128; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Juni 1989 in NStZ 1989, 548) oder ob die Vorschrift des § 400 Abs. 1 StPO lediglich ein gesetzlich geregelter Ausfluss der Beschwer ist und keinen Einfluss auf die grundsätzliche Statthaftigkeit hat (so der 3. Strafsenat des erkennenden Oberlandesgerichts in seinen Entscheidungen vom 22. September 1994 in 3 Ws 458/94 und vom 18. September 2001 in 3 Ws 372/01; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 1998 in VRS 96, 222, durch den es seine frühere noch in seinem Beschluss vom 29. September 1998 vertretene Rechtsprechung aufgegeben hat), braucht vorliegend nicht näher eingegangen zu werden (vgl. hierzu auch Beschlüsse des Senats vom 25. Februar 1998 in 2 Ws 13/98, NStZ-RR 1998, 54; vom 22. Februar 2001 in 2 Ws 37/01, NStZ-RR 2001, 288 und vom 12. Juli 2001 in 2 Ws 141/2001; im Ergebnis wie hier Beschluss des hiesigen 5. Strafsenats vom 26. Oktober 2000 in 5 Ws 201/00).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.09.2000 - 1 Ws (L) 10/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14938
OLG Hamm, 12.09.2000 - 1 Ws (L) 10/2000 (https://dejure.org/2000,14938)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.09.2000 - 1 Ws (L) 10/2000 (https://dejure.org/2000,14938)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. September 2000 - 1 Ws (L) 10/2000 (https://dejure.org/2000,14938)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 52 StVK 277/99
  • OLG Hamm, 12.09.2000 - 1 Ws (L) 10/2000

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 288 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2000 - 1 Ws (L) 10/00
    Denn bei der Beurteilung der Schuldsteigerung dürfen nur das Tatgeschehen, das vom erkennenden Gericht seinem Urteil zugrunde gelegt worden ist und die dazu festgestellten Umstände der Ausführung und der Auswirkungen der Tat berücksichtigt werden (vgl. BGVerfGE 86, 288 = NJW 92, 2947).
  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2000 - 1 Ws (L) 10/00
    Persönlichkeitsschädigende Auswirkungen des Freiheitsentzuges, vor allem deformierenden Persönlichkeitsveränderungen ist entgegenzuwirken (vgl. BVerfG NJW 1977, 1525 und NJW 1998, 3337).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2000 - 1 Ws (L) 10/00
    Persönlichkeitsschädigende Auswirkungen des Freiheitsentzuges, vor allem deformierenden Persönlichkeitsveränderungen ist entgegenzuwirken (vgl. BVerfG NJW 1977, 1525 und NJW 1998, 3337).
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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 29.12.2000 - 2 StVK 130/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,25916
LG Stuttgart, 29.12.2000 - 2 StVK 130/00 (https://dejure.org/2000,25916)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 29.12.2000 - 2 StVK 130/00 (https://dejure.org/2000,25916)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Dezember 2000 - 2 StVK 130/00 (https://dejure.org/2000,25916)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 288 (Ls.)
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