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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.04.2001 - 4 Ws 80/2001, 4 Ws 80/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6095
OLG Stuttgart, 10.04.2001 - 4 Ws 80/2001, 4 Ws 80/01 (https://dejure.org/2001,6095)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.04.2001 - 4 Ws 80/2001, 4 Ws 80/01 (https://dejure.org/2001,6095)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. April 2001 - 4 Ws 80/2001, 4 Ws 80/01 (https://dejure.org/2001,6095)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Stuttgart - 17 Qs 8/01
  • OLG Stuttgart, 10.04.2001 - 4 Ws 80/2001, 4 Ws 80/01

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 377 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 21.11.1989 - 6 Ws 220/89
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.04.2001 - 4 Ws 80/01
    Denn der durch Vorlage der Akten gemäß § 321 StPO bewirkte Zuständigkeitswechsel ist erst nach Erlass der nunmehr angefochtenen Entscheidung eingetreten (vgl. LR-Schäfer, 24. Aufl., § 111 a Rdnr. 90; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 111a Rdnr. 7; vgl. auch OLG Stuttgart NStZ 1990, 141).
  • BVerfG, 24.05.1994 - 2 BvR 862/94

    Objektiv willkürliche neuerliche vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.04.2001 - 4 Ws 80/01
    Das Beschwerdegericht (dasselbe gilt für das Berufungsgericht) hätte bis zum Erlass des Berufungsurteils den erstinstanzlich festgestellten Sachverhalt nicht - wie geschehen - anders als der Strafrichter würdigen und im Gegensatz zum angefochtenen Urteil nach Aktenlage die Ungeeignetheit des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen bejahen dürfen (LR-Schäfer, a.a.O. Rdnr. 19; Nack in KK-StPO, 4. Auflage, § 111 a Rdnr. 8; BVerfG NJW 1995, 124; OLG Karlsruhe NJW 1960, 2113).
  • KG, 08.02.2017 - 3 Ws 39/17

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Entscheidungsbefugnis des Landgerichts

    Es ist ohne Bedeutung, wie das Landgericht selbst seine Entscheidung verfahrensmäßig einordnet (vgl. OLG Stuttgart DAR 2002, 279; VRS 101, 40; OLG Düsseldorf NZV 1992, 202; VRS 99, 203; vgl. auch König, in: Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 111a StPO Rn. 8 m.w.H.).
  • OLG Zweibrücken, 23.04.2009 - 1 Ws 102/09

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Bindung des Berufungsgerichts an

    Insoweit wird überwiegend eine Bindung angenommen mit der Folge, dass das Berufungsgericht bis zu seinem Urteil den erstinstanzlich festgestellten Sachverhalt nicht anders würdigen darf als das erstinstanzliche Gericht (BVerfG NJW 1995, 124; OLG Stuttgart VRS 101, 40, 41).
  • OLG Hamburg, 08.03.2007 - 2 Ws 43/07

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Vorliegen eines bedeutenden Schadens an

    Insoweit wird überwiegend eine Bindung angenommen mit der Folge, dass das Berufungsgericht bis zu seinem Urteil den erstinstanzlich festgestellten Sachverhalt nicht anders würdigen darf als das erstinstanzliche Gericht (BVerfG in NJW 1995, 124; OLG Stuttgart in VRS 101, 40, 41).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 04.04.2001 - 2 ObOWi 19/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8356
BayObLG, 04.04.2001 - 2 ObOWi 19/01 (https://dejure.org/2001,8356)
BayObLG, Entscheidung vom 04.04.2001 - 2 ObOWi 19/01 (https://dejure.org/2001,8356)
BayObLG, Entscheidung vom 04. April 2001 - 2 ObOWi 19/01 (https://dejure.org/2001,8356)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Bußgeld; Verteidiger; Anwaltskanzlei; Hauptverhandlung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 377
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.12.1994 - 5 StR 519/94

    Verteidigung des Angeklagten - Einschränkung - Aussetzungsantrag - Zurückweisung

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 2 ObOWi 19/01
    Die bloße Möglichkeit, vom Hauptverhandlungstermin und der Ladung hierzu über die frühere Sozietät Kenntnis erhalten zu können, genügt nicht und vermag den Verfahrensverstoß nicht zu beseitigen (BGH NStZ 1995, 298/299).
  • BayObLG, 17.11.1988 - 1 ObOWi 250/88

    Einspruch; Verwerfung; Betroffener; Anordnung; Persönliches Erscheinen;

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 2 ObOWi 19/01
    Die zur früheren Rechtslage ergangene Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 17.11.1988 (BayObLG NZV 1989, 162) ist durch die Gesetzesänderung überholt.
  • BayObLG, 21.05.1980 - 1 ObOWi 124/80

    Verwerfung; Einspruch; Verteidiger; Ladung; Erscheinen

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 2 ObOWi 19/01
    Ohne seine Ladung war nach seinem Nichterscheinen eine Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG nicht statthaft (so für die frühere gesetzliche Regelung von §§ 73, 74 OWiG die einhellige obergerichtliche Rechtsprechung, beispielsweise OLG Hamburg MDR 1972, 168 = VRS 42, 368; OLG Hamm VRS 45, 442; BayObLG NJW 1980, 1969 = VRS 59, 207 in st. Rspr.; vgl. Göhler OWiG 12.Aufl. § 74 Rn.33 und KK OWiG 2. Aufl. § 74 Rn.25 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 28.10.1976 - 2 BvR 23/76

    Verfassungsrechtliche Grenzen des Verbots der Mehrfachverteidigung

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 2 ObOWi 19/01
    Zur Feststellung der Verteidigerbestellung genügt dies indes nicht (BVerfGE 43, 79/94).
  • OLG Hamm, 22.03.1973 - 1 Ss OWi 779/73

    Verteidiger; Ladung; Anordnung; Persönliches Erscheinen; Einspruch; Verwerfung;

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 2 ObOWi 19/01
    Ohne seine Ladung war nach seinem Nichterscheinen eine Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG nicht statthaft (so für die frühere gesetzliche Regelung von §§ 73, 74 OWiG die einhellige obergerichtliche Rechtsprechung, beispielsweise OLG Hamburg MDR 1972, 168 = VRS 42, 368; OLG Hamm VRS 45, 442; BayObLG NJW 1980, 1969 = VRS 59, 207 in st. Rspr.; vgl. Göhler OWiG 12.Aufl. § 74 Rn.33 und KK OWiG 2. Aufl. § 74 Rn.25 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 05.10.2011 - 3 RBs 271/11

    Verwerfung des Einspruchs gegen Bußgeldbescheid bei Nichtladung des Verteidigers

    Ist der Verteidiger entgegen §§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1 OWiG, § 218 Satz 1 StPO nicht zur Hauptverhandlung geladen worden und nicht erschienen, ist eine Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG ungeachtet des Umstandes, dass diese Vorschrift allein auf das Nichterscheinen des Betroffenen abstellt, nicht statthaft (BayObLG, a.a.O., Rdnr. 6; NStZ-RR 2001, 377; OLG Bamberg, NJW 2007, 393; OLG Düsseldorf, NZV 1994, 44; Senge in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl. [2006], § 74 Rdnr. 25; Göhler, OWiG, 15. Aufl. [2009], § 74 Rdnr. 33; vgl. auch Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl. [2011], § 329 Rdnr. 11a), weil dem Verteidiger auf diese Weise die Möglichkeit genommen wird, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen, namentlich für den ausgebliebenen Betroffenen Entschuldigungsgründe vorzutragen oder für ihn einen Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen nach § 73 Abs. 2 OWiG zu stellen (BayObLG, NStZ-RR 2001, 377; OLG Bamberg, a.a.O.; Senge, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 06.06.2003 - 2 Ss 182/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren: Gehörsverletzung durch

    Die Verwerfung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid nach § 74 Abs. 2 OWiG stellte unter diesen besonderen Umständen nicht nur einen Verstoß gegen einfaches Verfahrensrecht - auch der weitere Verteidiger (aus X.) war gem. §§ 46 Abs. 1 OWiG, 218 Satz 1 StPO zur Hauptverhandlung zu laden (vgl. nur BayObLG NStZ-RR 2001, 377) - dar, sondern führte zugleich zur Versagung des rechtlichen Gehörs.
  • OLG Zweibrücken, 12.05.2020 - 1 OWi 2 SsRs 91/20

    Bußgeldverfahren: Nichterscheinen des mittels eines elektronischen Dokuments

    5 Ist der Verteidiger entgegen §§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1 OWiG, 218 Satz 1 StPO nicht zur Hauptverhandlung geladen worden und nicht erschienen, ist eine Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG nicht zulässig (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. September 2000 - 2 ObOWi 462/00 und Beschluss vom 4. April 2001, 2 ObOWi 19/01; OLG Bamberg, Beschluss vom 30. November 2006, 2 Ss OWi 1521/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Januar 1997, 2 Ss 18/97, 8/97 III; OLG Hamm, Beschluss vom 5. Oktober 2011, III-3 RBs 271/11; KG Berlin, Beschluss vom 8. November 2000 - 2 Ss 192/00 - 3 Ws 403/00; alle zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 02.12.2008 - 4 Ss OWi 851/08

    Nichterscheinen zur Hauptverhandlung; Verwerfung des Einspruchs; Verteidiger mit

    Unterbleibt jedoch die Ladung des Verteidigers und nimmt kein Verteidiger die Hauptverhandlung wahr, hindert das eine Einspruchsverwerfung gemäß § 74 Abs. 2 OWiG (vgl. BayObLG, NStZ-RR 2001, 377 (378).
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