Rechtsprechung
   BGH, 02.08.2000 - 3 StR 154/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3301
BGH, 02.08.2000 - 3 StR 154/00 (https://dejure.org/2000,3301)
BGH, Entscheidung vom 02.08.2000 - 3 StR 154/00 (https://dejure.org/2000,3301)
BGH, Entscheidung vom 02. August 2000 - 3 StR 154/00 (https://dejure.org/2000,3301)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3301) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Polizeiliche Vernehmung - Dolmetscher - Zeugenaussage - Ablehnung - Beweisantrag - Konnexität - Beweismittel - Beweisbehauptung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 244 Abs. 3; ; StPO § 244 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3
    Konnexitätserfordernis beim Beweisantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 43
  • StV 2001, 97
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

    Auszug aus BGH, 02.08.2000 - 3 StR 154/00
    Die erforderliche Konnexität zwischen Beweismittel und Beweisbehauptung (vgl. BGHSt 43, 321, 329 f.) bedeutet für den Fall des Zeugenbeweises nur, daß der Antrag erkennen lassen muß, weshalb der Zeuge überhaupt etwas zu dem Beweisthema bekunden können soll.
  • BGH, 15.01.2014 - 1 StR 379/13

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (Voraussetzungen;

    (2) Der näheren Begründung dieses Zusammenhangs bedarf es jedoch nur dann, wenn er sich nicht von selbst versteht (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 336/11 mwN; Beschluss vom 17. November 2009 - 4 StR 375/09, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 47; Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08, BGHSt 52, 284; Beschluss vom 2. August 2000 - 3 StR 154/00, NStZ-RR 2001, 43 mwN).
  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11

    Erweiterter Verfall beim Betrug (Anlagebetrug; erlangtes, wertloses Aliud);

    Ist ein Beweisantrag nicht oder rechtsfehlerhaft verbeschieden, ist es dem Revisionsgericht zwar grundsätzlich verwehrt, eine rechtsfehlerfreie Begründung nachzuliefern (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2002 - 1 StR 277/02; BGH, Beschluss vom 2. August 2000 - 3 StR 154/00).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2016 - 11 S 1389/15

    Ausweisung wegen Unterstützung der terroristischen PKK

    Der Senat kann daher offen lassen, ob der Beweisantrag überhaupt zulässig war, nachdem ein solcher nicht nur einen substantiierten Vortrag zu den unter Beweis gestellten Tatsachen voraussetzt (BGH, Urteil vom 29.08.1990 - 3 StR 184/90 -, NJW 1991, 435) und der Zeuge hinreichend individualisiert bezeichnet werden muss, sondern auch, dass konkrete und nachvollziehbare Angaben dazu erfolgen, aus welchem Grund der Zeuge die in sein Wissen gestellte Beweistatsache bestätigen kann (BGH, Beschlüsse vom 3.11.2010 - 1 StR 497/10 -, NJW 2011, 1239 und vom 2.08.2000 - 3 StR 154/00 -, NStZ-RR 2001, 43; Urteil vom 28.11.1997 - 3 StR 114/97 -, NJW 1998, 1723 ).
  • BGH, 14.08.2008 - 3 StR 181/08

    Beweisantrag (Konnexität); Beweisermittlungsantrag; Zeugenbeweis (Beweisziel;

    Erst in späteren Judikaten ist ihm allmählich ein darüber hinausgehendes Verständnis beigelegt und daraus das Erfordernis abgeleitet worden, der Antrag müsse im Einzelfall noch zusätzliche Umstände darlegen, aus denen sich ergebe, "warum" der Zeuge die in sein Wissen gestellte Beobachtung gemacht haben könne; andernfalls ermangele dem Begehren die Qualität eines Beweisantrags (BGHSt 43, 321, 329 ff.; BGH NStZ 1998, 97; 1999, 522; 2000, 437, 438; 2001, 604, 605; NStZ-RR 2001, 43, 44; sehr weitgehend zuletzt BGH, Urt. vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08; vgl. Fezer in FS für Meyer-Goßner S. 636: "Konnexität im weiteren Sinn"; offengelassen von BGH NStZ 2006, 585, 586).
  • BGH, 15.12.2005 - 3 StR 201/05

    Beweisantrag (Abgrenzung vom Beweisermittlungsantrag; Beweisbehauptung;

    Bei unmittelbaren Tatzeugen liegt auf der Hand, warum diese überhaupt etwas zu dem Beweisthema bekunden können sollen (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 43, 44).
  • OLG Köln, 15.07.2003 - Ss 209/03

    Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht durch Ablehnung einer mit einem

    Für den Zeugenbeweis bedeutet diese zusätzliche Anforderung, dass der Antrag erkennen lassen muss, weshalb der Zeuge etwas zu dem Beweisthema bekunden können soll (BGH NStZ-RR 01, 43).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht