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   BGH, 19.10.2000 - 4 StR 411/00   

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https://dejure.org/2000,3870
BGH, 19.10.2000 - 4 StR 411/00 (https://dejure.org/2000,3870)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2000 - 4 StR 411/00 (https://dejure.org/2000,3870)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 4 StR 411/00 (https://dejure.org/2000,3870)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 244 StPO; § 46 StGB; § 21 StGB
    Unzulässige Verfahrensrüge (Vollständiger Sachvortrag bei Ablehnung eines Beweisantrages auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens); Betonung generalpräventiver Gesichtspunkte bei der Strafzumessung; Beurteilung der Sachkunde durch das Gericht ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens; Entscheidungs- und Beurteilungsspielraum eines Sachverständigen; Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit durch bevorstehende körperliche Entzugserscheinungen; Zulässigkeit der ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 4 S. 2
    Beurteilung der Sachkunde eines Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 81
  • StV 2003, 430
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86

    Steuerliche Folgen verdeckter Parteispenden

    Auszug aus BGH, 19.10.2000 - 4 StR 411/00
    Zwar weckt die Erwägung, die festgesetzte Strafe sei "auch zur Abschreckung anderer unbedingt erforderlich" (UA 17), für sich genommen Bedenken, das Landgericht könne generalpräventive Gesichtspunkte in unzulässiger Weise strafschärfend berücksichtigt haben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 1 f.).
  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90

    Verletzung der Hinweispflicht - Vorliegen eines Bezugssystems und Verkaufssystems

    Auszug aus BGH, 19.10.2000 - 4 StR 411/00
    Zwar kann bei der Beschaffungskriminalität eines Heroinabhängigen die Angst vor nahe bevorstehenden körperlichen Entzugserscheinungen, die er schon "grausamst" erlitten hat, die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit begründen (BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 7, 9, 11).
  • BGH, 15.03.1988 - 1 StR 8/88

    Gutachter - Sachkunde - Sachverständigengutachten - Zweifelhaftigkeit

    Auszug aus BGH, 19.10.2000 - 4 StR 411/00
    Die Beurteilung der Sachkunde des Gutachters steht im pflichtgemäßen Ermessens des Tatrichters (BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 2 Sachkunde 1).
  • BGH, 19.09.2000 - 1 StR 310/00

    Unzutreffende Bejahung der verminderten Schuldfähigkeit bei langjährigem

    Auszug aus BGH, 19.10.2000 - 4 StR 411/00
    Entscheidend kommt es dabei aber darauf an, ob die Tatbegehung maßgeblich von der Angst vor Entzugserscheinungen bestimmt gewesen ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 2000 - 1 StR 310/00).
  • BGH, 14.08.1990 - 5 StR 332/90

    Verminderung der Schuldfähigkeit aufgrund der Angst vor den Entzugserscheinungen

    Auszug aus BGH, 19.10.2000 - 4 StR 411/00
    Zwar kann bei der Beschaffungskriminalität eines Heroinabhängigen die Angst vor nahe bevorstehenden körperlichen Entzugserscheinungen, die er schon "grausamst" erlitten hat, die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit begründen (BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 7, 9, 11).
  • BGH, 10.04.1990 - 4 StR 148/90

    Verminderte Schuldfähigkeit - Beschaffungsdelikt - Heroinabhängigkeit - Angst vor

    Auszug aus BGH, 19.10.2000 - 4 StR 411/00
    Zwar kann bei der Beschaffungskriminalität eines Heroinabhängigen die Angst vor nahe bevorstehenden körperlichen Entzugserscheinungen, die er schon "grausamst" erlitten hat, die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit begründen (BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 7, 9, 11).
  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97

    Einheitliche Beschlussentscheidung bei Ablehnungsgesuch gegen mehrere Richter;

    Auszug aus BGH, 19.10.2000 - 4 StR 411/00
    Der Sachverständige hat dabei in eigener Verantwortung über die Heranziehung von Unterlagen und den Umfang seiner Erhebung zu entscheiden (st. Rspr.; BGHSt 44, 26, 33; BGH NStZ 1999, 630, 632).
  • BGH, 07.07.1999 - 1 StR 207/99

    Rücktrittshorizont; Beendeter Versuch; Freiwilligkeit; Rücktritt;

    Auszug aus BGH, 19.10.2000 - 4 StR 411/00
    Der Sachverständige hat dabei in eigener Verantwortung über die Heranziehung von Unterlagen und den Umfang seiner Erhebung zu entscheiden (st. Rspr.; BGHSt 44, 26, 33; BGH NStZ 1999, 630, 632).
  • BGH, 20.10.2009 - 4 StR 408/09

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ähnlicher, ebenso gefährlicher

    Dem Revisionsgericht bleibt damit eine Überprüfung der erhobenen Behauptung, dem gehörten Sachverständigen habe die Sachkunde gefehlt, verschlossen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2009 - 5 StR 215/09 und vom 19. Oktober 2000 - 4 StR 411/00).
  • BGH, 22.11.2018 - 4 StR 347/18

    Schwerer Raub (Kennzeichnung der Qualifikation in der Urteilsformel)

    Zu diesen Fragen hätte sich das Landgericht jedoch verhalten müssen, da nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Beschaffungstaten eines rauschgiftabhängigen Täters dessen Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert sein kann, wenn er aus Angst vor nahe bevorstehenden Entzugserscheinungen handelt, die er schon als äußerst unangenehm erlitten hat (vgl. BGH, Urteile vom 22. Februar 2017 - 5 StR 545/16, juris Rn. 12; vom 2. November 2005 - 2 StR 389/05, NStZ 2006, 151, 152; vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89, NStZ 1989, 430, 431; Beschluss vom 19. Oktober 2000 - 4 StR 411/00, NStZ-RR 2001, 81, 82).
  • LG Hildesheim, 08.07.2009 - 12 Ks 17 Js 4517/07

    Strafvollstreckung: Vollstreckungsreihenfolge bei Anordnung der Unterbringung in

    Drittens sei es bei Taten der Beschaffungskriminalität möglich, dass Angst vor bevorstehenden Entzugserscheinungen bei Personen, die in der Vergangenheit bereits gravierende Entzugserscheinungen erlebt haben, zu einer Einschränkung der Steuerungsfähigkeit führt (vgl. insofern auch BGH , NStZ 2006, 151 ; BGH , NStZ-RR 2001, 81 ).
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