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   VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 8/00   

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https://dejure.org/2001,15690
VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 8/00 (https://dejure.org/2001,15690)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 22.03.2001 - VerfGH 8/00 (https://dejure.org/2001,15690)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 22. März 2001 - VerfGH 8/00 (https://dejure.org/2001,15690)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 337
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 03.06.1991 - 2 BvR 511/89

    Indizwirkung der Niederlegung für den Zugangsnachweis im

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 8/00
    Die in der Zustellungsurkunde enthaltene Erklärung des Postbediensteten begründet jedoch ein beweiskräftiges Indiz, das nur durch eine schlüssige und plausible Erklärung des Betroffenen entkräftet werden kann, so dass Gerichte und Behörden im Regelfall davon ausgehen können, dass der Zustellungsempfänger dort wohnt (BVerfG, NJW 1992, 224 ).

    Die Indizwirkung der Ersatzzustellung kann nur durch eine schlüssige, plausible Darlegung entkräftet werden (BVerfG, NJW 1992, 224 ).

  • VerfGH Berlin, 06.05.1998 - VerfGH 19/97

    Verletzung der Rechtsweggarantie durch offenkundige Verkennung der Vorschriften

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 8/00
    Hierdurch wirkungsvollen gerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen, ist durch das Verfahrensgrundrecht des Art. 15 Abs. 4 VvB, das insoweit inhaltlich mit Art. 19 Abs. 4 GG übereinstimmt, zwingend geboten (Beschluss vom 6. Mai 1998 - VerfGH 19/97 -).
  • BGH, 27.10.1987 - VI ZR 268/86

    Ersatzzustellung in der Wohnung; Unterzeichnung von Ausfertigungen durch den

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 8/00
    Ergeben sich indes Zweifel an der Richtigkeit dieser Annahme, kann es notwendig sein, dass das Gericht diesen nachgeht (ebda S. 226) oder ggf. Beweis erhebt (vgl. BGH, NJW 1988, 713 ).
  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 8/00
    Soweit wie hier Gegenstand der Verfassungsbeschwerde die Anwendung von Bundesrecht ist, besteht die Prüfungsbefugnis des Verfassungsgerichtshofs in den Grenzen der Art. 142, 31 GG allein hinsichtlich solcher Grundrechte der Verfassung von Berlin, die inhaltlich nicht im Widerspruch zum Bundesrecht stehen (ständige Rechtsprechung, Beschluss vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 ).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 847/75

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 8/00
    Dabei ist es zwar zulässig, die Anrufung des Gerichts von bestimmten formalen Voraussetzungen, wie der Einhaltung einer Frist, abhängig zu machen, jedoch darf dadurch der Zugang zum Gericht nicht in unzumutbarer, sachlich nicht gerechtfertigter Weise erschwert werden (vgl. ebda; für das Bundesrecht: BVerfGE 42, 128 .
  • VerfGH Berlin, 17.03.1994 - VerfGH 121/93

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 8/00
    Die Schwelle eines Grundrechtsverstoßes in diesem Bereich ist erst dann überschritten, wenn die Rechtsanwendung grob fehlerhaft, also offenkundig unrichtig ist oder es um die Gewährleistung eines Mindestmaßes an Verfahrensbeteiligung geht, das nicht einmal der Gesetzgebervorenthalten kann (Beschluss vom 17. März 1994 - VerfGH 121/93 - NVwZ-RR 1995, S. 702 ).
  • BVerfG, 20.02.1992 - 2 BvR 884/91

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Zustellungsnachweises in einem Mahnverfahren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 8/00
    Die Beweiskraft der Zustellungsurkunde i.S.d. §§ 415, 418 ZPO erstreckt sich im übrigen jedoch nicht darauf, dass der Zustellungsempfänger unter der Zustellanschrift wohnt (BVerfG, NJW-RR 1992, 1084 ).
  • OLG Brandenburg, 28.01.2008 - 1 Ss 96/07

    Voraussetzungen der Wirksamkeit einer Urteilszustellung; Gegenbeweis gegen die

    Im vorliegenden Fall bestanden Zweifel an der Richtigkeit der Zustellungsurkunde (vgl. BerlVerfGH NStZ-RR 2001, S. 337), da das zuzustellende Schriftstück nicht an das Landgerichts Potsdam zurückgesandt wurde.
  • VerfGH Berlin, 27.09.2002 - VerfGH 64/02
    Der verfassungsmäßige Anspruch auf Justizgewährung schließt grundsätzlich nicht aus, daß die Anrufung eines Gerichts von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen abhängig gemacht werden darf, solange der Zugang zur Justiz dadurch nicht in unzumutbarer, sachlich nicht zu rechtfertigender Weise eingeschränkt wird (Beschluß vom 6. Mai 1998 - VerfGH 19/97 - LKV 1998, 313; Beschluß vom 22. März 2001 - VerfGH 8/00 - NStZ-RR 2001, 337).
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