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   OLG Hamm, 26.11.2001 - 2 Ss OWi 985/01   

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https://dejure.org/2001,5662
OLG Hamm, 26.11.2001 - 2 Ss OWi 985/01 (https://dejure.org/2001,5662)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.11.2001 - 2 Ss OWi 985/01 (https://dejure.org/2001,5662)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. November 2001 - 2 Ss OWi 985/01 (https://dejure.org/2001,5662)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Lückenhafte Feststellungen, Bezugnahme auf Schriftstücke, Bezugnahme auf Abbildungen nur wegen der Einzelheiten; Modelbausätze als verbotene Gegenstände im Sinn des WaffG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lückenhafte Feststellungen; Bezugnahme auf Schriftstücke; Bezugnahme auf Abbildungen; Einzelheiten; Modelbausätze; Verbotene Gegenstände

  • Judicialis

    WaffG § 22 b; ; WaffG § 37; ; WaffG § 55; ; WaffG § 56

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WaffG § 22 b § 37 § 55 § 56
    Lückenhafte Feststellungen; Bezugnahme auf Schriftstücke; Bezugnahme auf Abbildungen nur wegen der Einzelheiten; Modelbausätze als verbotene Gegenstände im Sinn des WaffG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 147
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.02.1987 - 3 StR 552/86

    Anforderungen an Bestimmung der Höhe von nachzuzahlender Gewerbesteuer und

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2001 - 2 Ss OWi 985/01
    Ergeben sich aus ihnen die Merkmale einer Straftat, muss der gesamte für die Entscheidung bedeutsame Inhalt - wenn es auf den Wortlaut ankommt, sogar die für die Strafbarkeit wesentlichen Sätze - in die Urteilsgründe aufgenommen (vgl. BGHSt 11, 29, 31; 17, 388) oder als Anlage zu deren Bestandteil gemacht werden (BGH NStZ 1987, 374).

    Dies ist hier aber ersichtlich nicht geschehen (zur Frage der Zulässigkeit der in einem Strafurteil vorgenommenen Verweisung auf Anlagen, die dem Urteil selbst angeschlossen sind, vgl. BGH NStZ 1987, 374 f.).

  • BGH, 23.10.1957 - 3 StR 37/57

    Aufbewahrung und Verbreitung der Schriften der verbotenen Kommunistischen Partei

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2001 - 2 Ss OWi 985/01
    Ergeben sich aus ihnen die Merkmale einer Straftat, muss der gesamte für die Entscheidung bedeutsame Inhalt - wenn es auf den Wortlaut ankommt, sogar die für die Strafbarkeit wesentlichen Sätze - in die Urteilsgründe aufgenommen (vgl. BGHSt 11, 29, 31; 17, 388) oder als Anlage zu deren Bestandteil gemacht werden (BGH NStZ 1987, 374).
  • BGH, 20.11.1990 - 1 StR 588/90

    Rüge der unterlassenen Verbindung mehrerer Strafverfahren gegen den Angeklagten -

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2001 - 2 Ss OWi 985/01
    Der Tatrichter wird dadurch nicht von der Verpflichtung befreit, eine zumindest knappe Schilderung des wesentlichen Aussagegehalts der Abbildung zu geben; nur wegen der Einzelheiten darf er ergänzend auf diese verweisen (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 3 Verweisung 1; OLG Düsseldorf VRS 81, 375, 377).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.1983 - 1 Ws 1053/83
    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2001 - 2 Ss OWi 985/01
    Eine an Sinn und Zweck des Waffenrechts orientierte Auslegung kann nur zu dem Ergebnis führen, dass eine solche gewollte Aufspaltung in Teile dem Gesamten nicht die Waffeneigenschaft nehmen kann (vgl. hierzu BGH NStZ 1985, 367; OLG Düsseldorf NStZ 1987, 565; vgl. insbesondere BVerwG NVwZ-RR 1999, 117; Steindorf, Waffenrecht, 7. Aufl. 1999, § 1 KWKG Rdnr. 1a).
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 34/62

    Schluss von dem Erscheinen einer Zeitschrift in der Sowjetzone auf deren

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2001 - 2 Ss OWi 985/01
    Ergeben sich aus ihnen die Merkmale einer Straftat, muss der gesamte für die Entscheidung bedeutsame Inhalt - wenn es auf den Wortlaut ankommt, sogar die für die Strafbarkeit wesentlichen Sätze - in die Urteilsgründe aufgenommen (vgl. BGHSt 11, 29, 31; 17, 388) oder als Anlage zu deren Bestandteil gemacht werden (BGH NStZ 1987, 374).
  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2001 - 2 Ss OWi 985/01
    Die schriftlichen Urteilsgründe müssen klar, geschlossen, erschöpfend und aus sich heraus verständlich sein ( vgl. BGHSt 33, 59, 60; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 267 Rdnr. 1).
  • BGH, 05.04.2000 - 3 StR 58/00

    Unzulässige Bezugnahme auf Erkenntisquelle außerhalb der Urteilsgründe

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2001 - 2 Ss OWi 985/01
    Da die Urteilsgründe lückenhaft sind und eine Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht nicht zulassen, fehlt es verfahrensrechtlich an einer Urteilsbegründung und damit sachlich-rechtlich an der Möglichkeit der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 304).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.1991 - 5 Ss OWi 152/91

    Zum Parken vor dem eigenen Grundstück auf abgesetzter Gehwegfläche

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2001 - 2 Ss OWi 985/01
    Der Tatrichter wird dadurch nicht von der Verpflichtung befreit, eine zumindest knappe Schilderung des wesentlichen Aussagegehalts der Abbildung zu geben; nur wegen der Einzelheiten darf er ergänzend auf diese verweisen (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 3 Verweisung 1; OLG Düsseldorf VRS 81, 375, 377).
  • BGH, 19.02.1985 - 5 StR 780/84

    Verlust der Kriegswaffeneigenschaft - Behinderung der Funktionsfähigkeit -

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2001 - 2 Ss OWi 985/01
    Eine an Sinn und Zweck des Waffenrechts orientierte Auslegung kann nur zu dem Ergebnis führen, dass eine solche gewollte Aufspaltung in Teile dem Gesamten nicht die Waffeneigenschaft nehmen kann (vgl. hierzu BGH NStZ 1985, 367; OLG Düsseldorf NStZ 1987, 565; vgl. insbesondere BVerwG NVwZ-RR 1999, 117; Steindorf, Waffenrecht, 7. Aufl. 1999, § 1 KWKG Rdnr. 1a).
  • OLG Köln, 19.07.2011 - 1 RVs 166/11

    Erforderlichkeit eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend

    Das tatrichterliche Urteil muss daher eine in sich geschlossene Darstellung des festgestellten Tatgeschehens enthalten (BGH NJW 2001, 2812 [2816]; OLG Hamm NStZ-RR 2002, 147 [148]).
  • OLG Hamm, 25.06.2009 - 2 Ss OWi 376/09

    Trunkenheitsfahrt; Urteilsgründe; Messverfahren; Mitteilung

    Im Falle des Ersetzens der Urteilsfeststellungen durch Bezugnahmen fehlt verfahrensrechtlich die Urteilsbegründung und damit sachlich-rechtlich die Möglichkeit der Nachprüfung der Entscheidung (vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 26. November 2001 - 2 Ss OWi 985/01; OLG Brandenburg NStZ 2005, 413, 414).
  • OLG Celle, 06.04.2016 - 2 Ss 15/16

    Bußgeldverurteilung wegen leichtfertiger Steuerverkürzung: Zufluss des

    Mehrere Geldbußen können zwar gemeinsam festgesetzt werden, sind aber getrennt anzugeben und auch nicht - wie hier geschehen - zusammenzuziehen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 Ss 289/06, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 23. November 2011- 2 Ss (OWi) 187/11 I 208/11, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 26. November 2001 - 2 Ss OWi 985/01, juris).
  • BVerwG, 11.10.2007 - 2 WD 5.06
    Der Tatrichter ist gehalten, sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter A. für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinanderzusetzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen, sowie diese Tatsachen und deren Würdigung in den Urteilsgründen darzulegen (Urteil vom 12. Februar 2003 a.a.O. im Anschluss an die stRspr des BGH zu § 261 StPO, vgl. u. a. Beschlüsse vom 5. August 1997- 5 StR 178/97 - NStZ-RR 1998, 15 m.w.N. und vom 17. Januar 2002 - 3 StR 417/01 - NStZ-RR 2002, 147 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.04.2008 - 2 WD 10.07
    Der Tatrichter ist gehalten, sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtpunkten auseinanderzusetzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen, sowie die Tatsachen und deren Würdigung in den Urteilsgründen darzulegen (Urteile vom 12. Februar 2003 a.a.O. und vom 11. Oktober 2007 a.a.O. im Anschluss an die ständige Rechtsprechung des BGH zu § 261 StPO, vgl. u.a. Beschlüsse vom 5. August 1997 - 5 StR 178/97 - NStZ-RR 1998, 15 m.w.N. und vom 17. Januar 2002 - 3 StR 417/01 - NStZ-RR 2002, 147 m.w.N.).
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