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   OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 3 Ss 287/01   

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OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 3 Ss 287/01 (https://dejure.org/2001,8016)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.10.2001 - 3 Ss 287/01 (https://dejure.org/2001,8016)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Oktober 2001 - 3 Ss 287/01 (https://dejure.org/2001,8016)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 316 StGB, § 24a Abs 2 S 1 StVG
    Trunkenheit im Verkehr: Anzeichen für eine Fahruntüchtigkeit infolge des Konsums von Betäubungsmitteln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahruntüchtigkeit; Betäubungsmittelkonsum; Haschisch; Entziehung der Fahrerlaubnis; Rauschmittel

  • Wolters Kluwer

    (Trunkenheit im Verkehr: Anzeichen für eine Fahruntüchtigkeit infolge des Konsums von Betäubungsmitteln)

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § ... 473 Abs. 3; ; StPO § 465 Abs. 1; ; StPO § 465 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StVG § 24 a; ; StVG § 25 Abs. 1; ; StVG § 24 a Abs. 2; ; StVG § 24 a Abs. 3; ; StVG § 26 Abs. 3; ; OWiG § 79 Abs. 6; ; OWiG § 82 Abs. 1; ; OWiG § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; ; OWiG § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 15; ; OWiG § 33 Abs. 3 S. 3; ; StGB § 316; ; StGB § 316 Abs. 1; ; StGB § 316 Abs. 2; ; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 5; ; StrEG § 8 Abs. 1; ; StrEG § 4 Abs. 1; ; StrEG § 4 Abs. 2; ; StrEG § 5 Abs. 2; ; BGB § 276; ; BGB § 277

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 316 StGB: Keine Fahruntüchtigkeit aufgrund anderer berauschender Mittel

Verfahrensgang

  • AG Frankfurt/Main - 961 Cs 14 Js 320005/00
  • OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 3 Ss 287/01

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 17
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 24.08.1998 - 5 Ss 267/98

    Absolute und relative Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 3 Ss 287/01
    Da von einer neuen Hauptverhandlung keine neuen entscheidungserheblichen Tatsachen zu erwarten sind, entscheidet der Senat nach §§ 82 Abs. 1, 79 Abs. 6 OWiG (vgl. hierzu Göhler, OWiG, 12. Aufl., § 82 Rn. 16; OLG Düsseldorf, NZV 1999, 174) selbst.

    Mit Blick auf die in der Vergangenheit durchaus gegenläufige Interpretation des damit eröffneten Beurteilungsspielraums (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1999, 174 einerseits und BayObLG, NZV 1996, 127 andererseits) führte der vom Senat festgestellte Bewertungsfehler des Amts- und des Beschwerdegerichts jedenfalls nicht zu schlechthin unvertretbaren Ergebnis.

  • BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63

    Einfluss des Erfolgs des Rechtsmittels der einen Seite auf den Erfolg des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 3 Ss 287/01
    Da eine Rechtsmittelbeschränkung aus Rechtsgründen ausschied (sie ist nicht möglich, um eine Verurteilung wegen derselben Tat nur aufgrund einer milderen Vorschrift zu erreichen, vgl. OLG Düsseldorf, JR 1991, 120), erscheint es gerechtfertigt, einen vollen Erfolg des Rechtsmittels i.S.d. § 473 Abs. 3 StPO anzunehmen (vgl. hierzu BGHSt 19, 226, 229; KG bei Kotz, NStZ-RR 1999, 168; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 473 Rn. 22 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.1994 - 1 Ws 505/94
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 3 Ss 287/01
    Wer daher, wie hier der Angeklagte, in so engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Konsum von Haschisch im Verkehr ein Fahrzeug führt, daß in einer von ihm entnommenen Blutprobe THC im Vollblut ­ zudem in einer so hohen Konzentration wie der vorliegend festgestellten - nachgewiesen werden kann, hat eine darauf gestützte vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis grob fahrlässig verursacht (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1994, 490; BayObLG, NJW 1994, 2427; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 5 StrEG Rn. 12; siehe auch BGHR § 5 StrEG ­ Fahrlässigkeit, grobe).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.1988 - 1 Ws 1066/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 3 Ss 287/01
    Aus Billigkeitsgründen ist sie zu versagen, wenn der Angeklagte schuldhaft (einfache Fahrlässigkeit) den dringenden Verdacht der weitergehenden Straftat (§ 316 Abs. 1, 2 StGB), die die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen würde (§ 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB), verursacht hat (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 5 StR Rn. 5; OLG Düsseldorf, NStZ 1989, 232; vgl. auch BayObLG, NJW 1994, 24, 27).
  • BayObLG, 14.04.1994 - 1St RR 49/94

    Absolute Fahruntüchtigkeit bei Cannabiskonsum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 3 Ss 287/01
    Wer daher, wie hier der Angeklagte, in so engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Konsum von Haschisch im Verkehr ein Fahrzeug führt, daß in einer von ihm entnommenen Blutprobe THC im Vollblut ­ zudem in einer so hohen Konzentration wie der vorliegend festgestellten - nachgewiesen werden kann, hat eine darauf gestützte vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis grob fahrlässig verursacht (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1994, 490; BayObLG, NJW 1994, 2427; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 5 StrEG Rn. 12; siehe auch BGHR § 5 StrEG ­ Fahrlässigkeit, grobe).
  • BGH, 23.09.1981 - 3 StR 341/81

    Kostentragungspflicht bei Ermäßigung des Schuldvorwurfs im Rechtsmittelverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 3 Ss 287/01
    Daß die Verurteilung weniger schwer wiegt als der ursprüngliche Tatvorwurf (Straftat nach §§ 316 Abs. 2; 2 StGB), und über die Milderung des Schuldvorwurfes (Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG) erst in der Revisionsinstanz entschieden wurde, ist für die Anwendung des § 465 Abs. 1 ohne Bedeutung und rechtfertigt auch keine Ausnahmeentscheidung nach § 465 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, NStZ 1982, 80; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 465 Rn. 7).
  • OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - Ss 7/15

    Verurteilung wegen drogenbedingter Fahruntüchtigkeit: Erforderliche

    Gleiches gilt, wenn zu derartigen Auffälligkeiten der Pupillen lediglich geringfügige Ausfallerscheinungen und damit für die fahrerische Leistungsfähigkeit wenig aussagekräftige Beweisanzeichen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 17, 18; OLG Koblenz, Beschl. v. 28. April 2005 - 1 Ss 109/05, Rn. 9 - 11 nach juris; Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2010, a. a. O., bei festgestelltem THC-Gehalt von 0, 001 mg/l) oder aber nur Verhaltensauffälligkeiten des Angeklagten in der Anhaltesituation, die nicht ohne Weiteres den Schluss auf die Beeinträchtigung seiner Fahrtauglichkeit zulassen, hinzutreten (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 2004, 149 ff. - Rn. 7 nach juris bei festgestelltem THC-Gehalt von 0, 95 ng/ml).
  • OLG Bamberg, 08.08.2005 - 2 Ss OWi 551/05

    Fahruntüchtigkeit bei Nachweis von THC

    Für die Feststellung rauschmittelbedingter Fahruntüchtigkeit i.S. des § 316 StGB reicht eine verlangsamte Pupillenreaktion nicht aus (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 17 f.; OLG Koblenz, NStZ-RR 2005, 245 ).
  • OLG Koblenz, 28.04.2005 - 1 Ss 109/05

    Betäubungsmittel im Straßenverkehr: Anforderungen an die tatrichterliche

    Auch die Feststellung einer bloßen Pupillenveränderung - ohne Feststellung einer konkreten Beeinträchtigung der Sehfähigkeit - ist nicht genügend (BHG, a.a.O., S. 227; OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2002, 17, 18).
  • KG, 06.02.2002 - 1 Ss 392/01

    Straßenverkehrsstrafrecht: Absolute Fahrunsicherheit nach Konsum von Alkohol und

    Er ist vielmehr ordnungswidrigkeitenrechtlich zur Verantwortung zu ziehen (vgl. auch OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2002, 17).
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