Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 21.05.2001

Rechtsprechung
   BGH, 09.08.2001 - 4 StR 115/01 (1)   

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https://dejure.org/2001,2211
BGH, 09.08.2001 - 4 StR 115/01 (1) (https://dejure.org/2001,2211)
BGH, Entscheidung vom 09.08.2001 - 4 StR 115/01 (1) (https://dejure.org/2001,2211)
BGH, Entscheidung vom 09. August 2001 - 4 StR 115/01 (1) (https://dejure.org/2001,2211)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 74 JGG
    Notwendige Auslagen; Kosten und Auslagen im Sinne des § 74 JGG

  • HRR Strafrecht

    § 17 JGG
    Vorliegen schädlicher Neigungen (Feststellung bei einer schweren Anlaßtat); Jugendstrafe; Schwere der Schuld

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Versuchter Mord - Gefährliche Körperverletzung - Besonders schwere Brandstiftung - Tateinheit - Verurteilung zur Jugendstrafe - Brandanschlag - Ausländerwohnheim - Molotow- Cocktail - Brandverletzung - Schädliche Neigungen - Persönlichkeitsmängel - Schwere der Schuld - ...

  • Judicialis

    JGG § 74

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 74
    Entscheidung über die Auslagen bei Anwendung von § 74 JGG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 89
  • NStZ-RR 2002, 20
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.11.1993 - 4 StR 591/93

    Annahme verminderter Schuldfähigkeit durch eine Jugendkammer wegen gestörter

    Auszug aus BGH, 09.08.2001 - 4 StR 115/01
    Daneben hat es auch den Strafzweck des gerechten Schuldausgleichs beachtet (vgl. BGH NStZ 1998, 39; BGH NStZ-RR 1996, 120; BGH StV 1994, 598; BGH NJW 1992, 380; BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 4).
  • BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92

    Vorliegen schädlicher Neigungen

    Auszug aus BGH, 09.08.2001 - 4 StR 115/01
    Unter schädlichen Neigungen sind erhebliche - seien es anlagebedingte, seien es durch unzulängliche Erziehung oder Umwelteinflüsse bedingte - Mängel zu verstehen, die ohne längere Gesamterziehung die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten in sich bergen, die nicht nur gemeinlästig sind oder den Charakter von Bagatelldelikten haben (st. Rspr., vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5 m.w.N; Eisenberg, JGG, 8. Aufl. Rdn. 18a).
  • BGH, 17.03.1995 - 2 StR 65/95

    Blutalkohol - Blutalkoholkonzentration - Alkohol - Rauschtat - Trunkenheit -

    Auszug aus BGH, 09.08.2001 - 4 StR 115/01
    Es bedarf dann aber regelmäßig der Feststellung von Persönlichkeitsmängeln, die wenn auch verborgen schon vor der Tat entwickelt waren, auf sie Einfluß gehabt haben und weitere Taten befürchten lassen (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 3, 7).
  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 182/96

    Jugendstrafe von mehr als 5 Jahren - Erzieherische Einwirkung - Bewertung der

    Auszug aus BGH, 09.08.2001 - 4 StR 115/01
    Daneben hat es auch den Strafzweck des gerechten Schuldausgleichs beachtet (vgl. BGH NStZ 1998, 39; BGH NStZ-RR 1996, 120; BGH StV 1994, 598; BGH NJW 1992, 380; BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 4).
  • OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ss 432/05

    Letzte Wort; Erziehungsberechtigter; Alter des Angeklagten; maßgeblicher

    Solche schädliche Neigungen sind erhebliche - seien es anlagebedingte, seien es durch unzulängliche Erziehung oder Umwelteinflüsse bedingte - charakterliche Mängel, die ohne eine längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten in sich bergen und nicht nur den Charakter von Bagatelldelikten haben (BGH NStZ-RR 2002, 20 m.w.N.; OLG Hamm StV 2001, 176).
  • OLG Celle, 24.08.2016 - 2 Ss 94/16

    Erweiterte Begründungspflicht bei der Anwendung von Jugendstrafrecht;

    Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe gemäß § 27 JGG geprüft werden (vgl. OLG Oldenburg ZJJ 2011, 91) und muss in gesteigertem Maße in Fallkonstellationen wie der vorliegenden gelten, in der trotz Fehlens strafrechtlicher Vorbelastungen, was der Feststellung schädlicher Neigungen entgegenstehen kann (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 20; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Februar 2009, 4 Ss 1/09), die Verhängung einer Jugendstrafe gemäß § 27 JGG vorbehalten werden soll.
  • KG, 02.08.2012 - 161 Ss 156/12

    Schädliche Neigungen; Anforderungen an jugendrichterliche Urteilsgründe

    Sie können in aller Regel nur dann bejaht werden, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat, wenn auch verborgen, angelegt waren (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 20 m.w.N.).
  • LG Trier, 03.05.2018 - 2a KLs 8022 Js 34004/16
    Unter schädlichen Neigungen sind erhebliche - seien es anlagebedingte, seien es durch unzulängliche Erziehung oder Umwelteinflüsse bedingte - Mängel zu verstehen, die ohne längere Gesamterziehung die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten in sich bergen, die nicht nur gemeinlästig sind oder den Charakter von Bagatelldelikten haben (BGH, NStZ-RR 2002, 20 m.w.N.).

    Unter schädlichen Neigungen sind erhebliche - seien es anlagebedingte, seien es durch unzulängliche Erziehung oder Umwelteinflüsse bedingte - Mängel zu verstehen, die ohne längere Gesamterziehung die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten in sich bergen, die nicht nur gemeinlästig sind oder den Charakter von Bagatelldelikten haben (st. Rspr., siehe BGH, NStZ-RR 2002, 20 m.w.N.).

  • LG Düsseldorf, 18.10.2011 - 7 Ks 11/11
    Schädliche Neigungen sind solche Anlage- oder Erziehungsmängel, die ohne längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr der Störung der Gemeinschaftsordnung durch weitere - nicht unerhebliche - Straftaten begründen (vgl. BGH NStZ 2002, 89).
  • KG, 26.06.2008 - 1 Ss 559/07

    Gefangenenbefreiung: Unterstützung der Fluchtvorbereitungen eines Mitgefangenen

    Schädliche Neigungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NStZ-RR 2002, 20) erhebliche, durch Anlage, Erziehung oder Umwelteinflüsse bedingte Mängel, die ohne längere Gesamterziehung die Gefahr weiterer Straftaten begründen, die nicht nur gemeinlästig oder Bagatelltaten sind.
  • LG Trier, 05.12.2023 - 2a KLs 8031 Js 2384/23
    Unter schädlichen Neigungen sind erhebliche - seien es anlagebedingte, seien es durch unzulängliche Erziehung oder Umwelteinflüsse bedingte - Mängel zu verstehen, die ohne längere Gesamterziehung die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten in sich bergen, die nicht nur gemeinlästig sind oder den Charakter von Bagatelldelikten haben (BGH, NStZ-RR 2002, 20 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 25.01.2013 - 7 Ks 12/12

    Strafbarkeit bei Fußtritt gegen Kopf eines Polizeibeamten zur Befreiung einer

    Dies gilt aber auch mit Blick darauf, dass in den Taten des schon wegen Gewaltdelikten vorbestraften Angeklagten, der zur Tatzeit unter Bewährung stand, erneut schädliche Neigungen im Sinne der genannten Vorschrift - das heißt solche Anlage- oder Erziehungsmängel, die ohne längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr der Störung der Gemeinschaftsordnung durch weitere nicht unerhebliche Straftaten begründen (vgl. BGH NStZ 2002, 89) - hervorgetreten sind.
  • OLG Hamm, 03.02.2009 - 4 Ss 1/09

    Sprungrevision, Jugendsache, Doppelverwertungsverbot, keine Geltung im

    Bei einer Ersttat können aber grundsätzlich noch keine schädlichen Neigungen festgestellt werden (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 20).
  • VGH Bayern, 22.02.2012 - 19 ZB 11.2850

    Berücksichtigung der Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts eines Ausländers und

    Die Gesamtpersönlichkeit des Klägers, wie sie in seinem abgeurteilten und sonstigen Verhalten zum Ausdruck kommt, lässt schädliche Neigungen, also erhebliche Persönlichkeitsmängel (vgl. BGH vom 9.8.2001 4 StR 115/01 ) erkennen.
  • OLG Köln, 05.03.2010 - 1 RVs 26/10
  • KG, 11.09.2002 - 1 Ss 184/02

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens; Grundlagen der

  • VG Stuttgart, 20.05.2009 - 12 K 4611/08

    Voraussetzungen für den Erlass einer Ausweisungsverfügung ggü. einem Ausländer

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 21.05.2001 - Ss (OWi) 587/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8974
OLG Dresden, 21.05.2001 - Ss (OWi) 587/00 (https://dejure.org/2001,8974)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.05.2001 - Ss (OWi) 587/00 (https://dejure.org/2001,8974)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. Mai 2001 - Ss (OWi) 587/00 (https://dejure.org/2001,8974)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • rechtsportal.de

    StVG § 24a
    Anforderungen an die Bestimmung der Atemalkoholkonzentration

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Atemalkoholmessung - Keine Berücksichtigung der dritten Dezimalstelle

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Atemalkoholmessung - Keine Berücksichtigung der dritten Dezimalstelle

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 20 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.04.1978 - 4 StR 236/77

    Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "0,8 Promille oder mehr Alkohol im Blut" erst

    Auszug aus OLG Dresden, 21.05.2001 - Ss OWi 587/00
    Für die Bestimmung der Blutalkoholkonzentration hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die dritte Dezimale hinter dem Komma sowohl für die Errechnung des Mittelwertes als auch für die der Einzelwerte außer Betracht zu bleiben hat (BGHSt 28, 1; so auch: OLG Hamm NZV 2000, 340).

    Neben der aufgezeigten Genauigkeitseinschränkung der Messmethode gebieten - gerade auch deshalb - die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Abrundung der Mittelwertergebnisse die Nichtberücksichtigung des Tausendstelwertes (BGHSt 28, 1).

  • OLG Hamm, 11.01.2000 - 3 Ss OWi 1219/99

    Blutalkoholkonzentration, Bestimmung, Einzelwert, Mittelwert, dritte Dezimale

    Auszug aus OLG Dresden, 21.05.2001 - Ss OWi 587/00
    Für die Bestimmung der Blutalkoholkonzentration hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die dritte Dezimale hinter dem Komma sowohl für die Errechnung des Mittelwertes als auch für die der Einzelwerte außer Betracht zu bleiben hat (BGHSt 28, 1; so auch: OLG Hamm NZV 2000, 340).
  • OLG Hamm, 13.08.1976 - 3 Ss OWi 979/76
    Auszug aus OLG Dresden, 21.05.2001 - Ss OWi 587/00
    Bereits die zweite Dezimale hat aufgrund der bestehenden Schwankungsbreiten lediglich einen eingeschränkten Aussage- und Sicherheitswert (OLG Hamm NJW 1976, 2309; OLG Hamm NZV 2000, 341).
  • BayObLG, 12.05.2000 - 2 ObOWi 598/99

    Anforderungen an den Nachweis der Trunkenheit im Straßenverkehr durch Messung der

    Auszug aus OLG Dresden, 21.05.2001 - Ss OWi 587/00
    Auch wenn das Analysegerät die Atemalkoholkonzentration grundsätzlich zuverlässig misst (OLG Stuttgart DAR 2000, 537; Knopf/Slemeyer/Klüß NZV 2000, 195), weshalb der gewonnene Messwert ohne Sicherheitsabschläge verwertbar ist (BayObLG NZV 2000, 295; BGH Beschluss vom 3. April 2001 - 4 StR 507/00 -), müssen Messungenauigkeiten im Bereich der dritten Dezimalstelle nach dem Komma einkalkuliert werden.
  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Dresden, 21.05.2001 - Ss OWi 587/00
    Auch wenn das Analysegerät die Atemalkoholkonzentration grundsätzlich zuverlässig misst (OLG Stuttgart DAR 2000, 537; Knopf/Slemeyer/Klüß NZV 2000, 195), weshalb der gewonnene Messwert ohne Sicherheitsabschläge verwertbar ist (BayObLG NZV 2000, 295; BGH Beschluss vom 3. April 2001 - 4 StR 507/00 -), müssen Messungenauigkeiten im Bereich der dritten Dezimalstelle nach dem Komma einkalkuliert werden.
  • OLG Köln, 05.01.2001 - Ss 509/00

    Messung der Atemalkoholkonzentration eines Fahrzeugführers; Bußgeldbescheid und

    Auszug aus OLG Dresden, 21.05.2001 - Ss OWi 587/00
    Diese Rechtsprechung ist auf die Ermittlung der Atemalkoholkonzentration zu übertragen (so auch OLG Köln NZV 2001, 137; AG Köln NZV 2000, 430).
  • OLG Stuttgart, 06.07.2000 - 2 Ss 295/00

    Feststellung der Fahrunsicherheit durch Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Dresden, 21.05.2001 - Ss OWi 587/00
    Auch wenn das Analysegerät die Atemalkoholkonzentration grundsätzlich zuverlässig misst (OLG Stuttgart DAR 2000, 537; Knopf/Slemeyer/Klüß NZV 2000, 195), weshalb der gewonnene Messwert ohne Sicherheitsabschläge verwertbar ist (BayObLG NZV 2000, 295; BGH Beschluss vom 3. April 2001 - 4 StR 507/00 -), müssen Messungenauigkeiten im Bereich der dritten Dezimalstelle nach dem Komma einkalkuliert werden.
  • OLG Köln, 16.06.2000 - Ss 241/00

    Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen die Auferlegung eines Fahrverbotes von

    Auszug aus OLG Dresden, 21.05.2001 - Ss OWi 587/00
    Diese Rechtsprechung ist auf die Ermittlung der Atemalkoholkonzentration zu übertragen (so auch OLG Köln NZV 2001, 137; AG Köln NZV 2000, 430).
  • OLG Hamm, 24.03.2000 - 2 Ss OWi 267/00

    Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in Tempo-30-Zone

    Auszug aus OLG Dresden, 21.05.2001 - Ss OWi 587/00
    Bereits die zweite Dezimale hat aufgrund der bestehenden Schwankungsbreiten lediglich einen eingeschränkten Aussage- und Sicherheitswert (OLG Hamm NJW 1976, 2309; OLG Hamm NZV 2000, 341).
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