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   BGH, 12.03.2002 - 3 StR 4/02   

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BGH, 12.03.2002 - 3 StR 4/02 (https://dejure.org/2002,2056)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2002 - 3 StR 4/02 (https://dejure.org/2002,2056)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2002 - 3 StR 4/02 (https://dejure.org/2002,2056)
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Schokolade statt Haschisch

§ 263 StGB, juristischer Vermögensbegriff: getäuschter Rauschgiftkäufer, der vorleistet, hat einen Vermögensschaden;

§ 817 S. 2 BGB gilt für einen Schadenersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 Abs. 1 StGB nicht, so daß der getäuschte Rauschgiftkäufer einen zivilrechtlichen Rückerstattungsanspruch hat und eine gewaltsame Rückforderung nicht unter die Vermögensdelikte (hier: §§ 239a, 253 StGB), sondern unter die Nötigungsdelikte (hier: § 239b StGB) fällt

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 253 Abs. 1 nF StGB; § 263 StGB; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 35 StGB; § 240 StGB; § 817 BGB; § 823 Abs. 2 BGB.
    Absicht der unrechtmäßigen Bereicherung (Schadensersatzanspruch des betrogenen Käufers von Rauschgift); Vermögensschaden (Vermögensbegriff); entschuldigender Notstand (Abwendbarkeit); Tatbestandsirrtum

  • lexetius.com

    StGB § 253 Abs. 1 nF

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das BtMG - Rauschgift - Betrug - Schadensersatz - Schutzgesetz - Absicht unrechtmäßiger Bereicherung - Nötigungsmittel

  • Judicialis

    StGB § 253 Abs. 1 nF

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 253 Abs. 1 (n.F.); StGB § 253 Abs. 1 (n.F.)
    Rechtswidrigkeit einer Erpressung bei Durchsetzung eines Anspruchs nach einem betrügerischen Rauschgiftgeschäft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vermögensdelikte, Unrechtmäßige Bereicherung bei betrügerischem Rauschgiftgeschäft?

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2117
  • NStZ 2003, 151
  • NStZ-RR 2002, 214
  • StV 2002, 425
  • JR 2003, 163
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.07.2000 - 4 StR 232/00

    Zur nicht geringen Menge beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 12.03.2002 - 3 StR 4/02
    An der Absicht einer unrechtmäßigen Bereicherung würde es im übrigen auch dann fehlen, wenn sich die Angeklagten einen Rückforderungsanspruch lediglich vorgestellt und deshalb in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit der beabsichtigten Bereicherung gehandelt hätten (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 6; BGH NStZ-RR 1999, 6; BGH, Beschl. vom 11. Juli 2000 - 4 StR 232/00).
  • BGH, 30.01.1990 - 1 StR 690/89

    Erpressung: Fehlende Absicht, sich zu Unrecht zu bereichern

    Auszug aus BGH, 12.03.2002 - 3 StR 4/02
    An der Absicht einer unrechtmäßigen Bereicherung würde es im übrigen auch dann fehlen, wenn sich die Angeklagten einen Rückforderungsanspruch lediglich vorgestellt und deshalb in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit der beabsichtigten Bereicherung gehandelt hätten (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 6; BGH NStZ-RR 1999, 6; BGH, Beschl. vom 11. Juli 2000 - 4 StR 232/00).
  • BGH, 16.12.1997 - 1 StR 456/97

    Rechtswidrige Bereicherung bei schwerer räuberischer Erpressung - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 12.03.2002 - 3 StR 4/02
    An der Absicht einer unrechtmäßigen Bereicherung würde es im übrigen auch dann fehlen, wenn sich die Angeklagten einen Rückforderungsanspruch lediglich vorgestellt und deshalb in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit der beabsichtigten Bereicherung gehandelt hätten (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 6; BGH NStZ-RR 1999, 6; BGH, Beschl. vom 11. Juli 2000 - 4 StR 232/00).
  • BGH, 04.12.1996 - 2 StR 347/96

    Unüberwindliche Zwangslage als Strafmilderungsgrund - Strafmilderung durch

    Auszug aus BGH, 12.03.2002 - 3 StR 4/02
    Insbesondere war es ihnen zuzumuten, polizeiliche Hilfe in Anspruch zu nehmen (vgl. BGHR StGB § 35 Abs. 1 Gefahr, abwendbare 1).
  • BGH, 04.05.1979 - 2 ARs 88/79

    Geltung des Grundsatzes der Öffentlichkeit in einem außerhalb der

    Auszug aus BGH, 12.03.2002 - 3 StR 4/02
    Betrug ist daher auch beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln möglich (vgl. BGH NStZ 2002, 33; BGH bei Holtz, MDR 1979, 806; BGH, Urt. vom 29. April 1980 - 1 StR 132/80; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 263 Rdn. 29).
  • BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 19/91

    Keine Anspruchminderung wegen grober Fahrlässigkeit bei vorsätzlich

    Auszug aus BGH, 12.03.2002 - 3 StR 4/02
    Die Rauschgiftkäufer waren berechtigt, von A. den Kaufpreisanteil für die an Stelle von Haschisch gelieferte Menge von 31 kg Schokolade gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 Abs. 1 StGB, dem § 817 BGB wegen seines Ausnahmecharakters nicht entgegensteht (vgl. BGH NJW 1992, 310; Palandt, BGB 61. Aufl. § 817 Rdn. 2), zurückzufordern.
  • BGH, 16.08.1995 - 2 StR 94/95

    Zur Beweiswürdigung und Bewertung der Einlassung des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 12.03.2002 - 3 StR 4/02
    Im übrigen besteht Anlaß zu dem Hinweis, daß ein Gericht entlastende Angaben von Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine ausreichenden Beweise gibt, deshalb nicht ohne weiteres seinem Urteil als unwiderlegbar zugrunde legen muß; es muß sich vielmehr aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme seine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Einlassung bilden (vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 6; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 261 Rdn. 28).
  • BGH, 16.01.1963 - 2 StR 591/62

    Sammelgarage - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, Mitgewahrsam

    Auszug aus BGH, 12.03.2002 - 3 StR 4/02
    Für den Tatbestand des Betrugs ist Identität zwischen Getäuschtem und Verfügendem, nicht aber zwischen Verfügendem und Geschädigtem erforderlich (vgl. BGHSt 18, 221, 223).
  • BGH, 29.04.1980 - 1 StR 132/80
    Auszug aus BGH, 12.03.2002 - 3 StR 4/02
    Betrug ist daher auch beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln möglich (vgl. BGH NStZ 2002, 33; BGH bei Holtz, MDR 1979, 806; BGH, Urt. vom 29. April 1980 - 1 StR 132/80; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 263 Rdn. 29).
  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 167/01

    Nötigung; Schwere räuberische Erpressung; Begriff des Vermögens (Unerlaubter

    Auszug aus BGH, 12.03.2002 - 3 StR 4/02
    Betrug ist daher auch beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln möglich (vgl. BGH NStZ 2002, 33; BGH bei Holtz, MDR 1979, 806; BGH, Urt. vom 29. April 1980 - 1 StR 132/80; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 263 Rdn. 29).
  • BGH, 01.06.2016 - 2 StR 335/15

    Anfrageverfahren; räuberische Erpressung (Begriff des Vermögensnachteils:

    In einem Fall, in dem der Käufer von Rauschgift durch Täuschung zu einer Geldzahlung veranlasst wurde, ohne das Rauschgift zu erhalten, billigte der Bundesgerichtshof dem Verkäufer einen Schadensersatzanspruch zu und führte aus, dieser Anspruch könne der Absicht rechtswidriger Bereicherung entgegenstehen (BGH, Beschluss vom 12. März 2002 - 3 StR 4/02, NStZ 2003, 151, 152 f. mit Anm. Kindhäuser/Wallau = JR 2003, 163 f. mit Anm. Engländer).

    Die Entscheidung für den umgekehrten Fall, dass der betrogene Käufer dem Betäubungsmittelhändler den betrügerisch erlangten Kaufpreis abpresst (BGH, Beschluss vom 12. März 2002 - 3 StR 4/02 mit Anm. Mitsch JuS 2003, 122 ff.), stehe dem nicht entgegen.

  • BGH, 15.04.2021 - 5 StR 371/20

    Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung bei der Erpressung

    dd) Auf der Grundlage der Feststellungen ist auch nicht von einem Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung, etwa nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB, auszugehen (vgl. zu einer solchen Konstellation BGH, Beschluss vom 12. Mai 2002 - 3 StR 4/02, NStZ 2003, 151).
  • BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03

    Irrtum über das Bestehen eines Anspruchs; Billigung eines Anspruchs durch die

    Es ist im Anschluß an den Beschluß des Senats vom 12. März 2002 (3 StR 4/02 = NStZ 2003, 151 m. Anm. Kindhäuser/Wallau = JR 2003, 163 m. Anm. Engländer) der Auffassung, daß den Angeklagten R. und T. aufgrund des von Ru. bei Abschluß des Betäubungsmittelgeschäftes begangenen Betruges ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB, § 263 StGB zugestanden habe.

    Der Senatsbeschluß vom 12. März 2002 (NStZ 2003, 151 = JR 2002, 163) steht hiesiger Entscheidung nicht entgegen.

  • BGH, 15.11.2016 - 3 ARs 16/16

    Anfrageverfahren; Herausgabe von Betäubungsmitteln als Vermögensverlust

    Anknüpfend an diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof auch den unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln als dem Schutz der Vermögensdelikte unterfallenden wirtschaftlichen Wert beurteilt (BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 1995 - 3 StR 694/93, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Sichverschaffen 2; vom 25. Februar 1997 - 1 StR 804/96, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Versuch 1; vom 12. Mai 2002 - 3 StR 4/02, NStZ 2003, 151, 152; vom 20. September 2005 - 3 StR 295/05, NJW 2006, 72, 73; Urteile vom 4. September 2001 - 1 StR 167/01, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 3; vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16, juris Rn. 36; offen gelassen von BGH, Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 326).
  • BGH, 09.07.2002 - 1 StR 93/02

    Räuberische Erpressung (Vermögensbegriff; unrechtmäßige; Bereicherungsabsicht;

    Ob sie berechtigt waren, von Kl. gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 Abs. 1 StGB Schadensersatz wegen Betrugs zu verlangen, wie der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluß vom 12. März 2002 - 3 StR 4/02 - (NStZ-RR 2002, 214) entschieden hat, braucht der Senat hier nicht zu entscheiden.
  • BGH, 15.12.2020 - 2 StR 140/20

    Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: Feststellung im Einzelfall auch bei

    gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 242 Abs. 1 StGB Schadensersatz zu verlangen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2002 - 3 StR 4/02, NStZ-RR 2002, 214), braucht der Senat hier nicht zu entscheiden.
  • BGH, 05.11.2013 - 2 StR 388/13

    Gemeinschaftliche räuberische Erpressung: Voraussetzungen für einen

    Stellt er sich für die erstrebte Bereicherung einen - von der Rechtsordnung anerkannten - Anspruch vor, der in Wirklichkeit nicht besteht, so handelt er in einem Tatbestandsirrtum im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 328; Beschluss vom 12. März 2002 - 3 StR 4/02, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 10; Fischer aaO § 253 Rn. 20, jeweils mwN).
  • LG Kleve, 07.06.2011 - 120 Qs 55/11

    Begründung einer Fluchtgefahr bei fehlendem festen Wohnsitz in Deutschland ist

    Gibt es keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Auftraggebers, so ist der Tatrichter nicht gehalten, nach dem Zweifelsgrundsatz lediglich eine bloße Kuriereigenschaft (Beihilfe) zu unterstellen (BGH, Beschluss vom 25.04.2007 - 1 StR 159/07; BGH, Beschluss vom 12.03.2002 - 3 StR 4/02).
  • LG Flensburg, 20.11.2008 - 1 T 70/08

    Schon nach § 263 StGB auch für zu verbotenen Zwecken eingesetzte Vermögenswerte

    Diese Güter stünden anders als etwa die strafbar eingesetzte Arbeitskraft - z. B. jene des Auftragsmörders, der um seine Bezahlung geprellt werde - unter dem Schutz der Rechtsordnung (vgl. Anm. Engländer zu BGH - Beschluss vom 12.03.2002, JR 2003, S. 163 ff m.w.N.).

    In einem solchen Fall hat der BGH in dem Beschluss vom 12.03.2002 (JR 2003, S. 163 ff) ausgeführt, es sei anerkannt, dass auch derjenige an seinem Vermögen geschädigt werde, der eine Geldleistung im Rahmen eines verbotenen oder sittenwidrigen Geschäfts erbringe, ohne die vereinbarte Gegenleistung zu erhalten.

  • BGH, 04.11.2003 - 4 StR 266/03
    Gemäß §§ 73 Abs. 1 Satz 2, 73 a StGB darf der Verfall von Wertersatz hier jedoch nicht angeordnet werden, weil dem Geschädigten aus der Tat Schadensersatzansprüche erwachsen sind (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 10), deren Erfüllung dem Angeklagten den Wert des Erlangten entziehen würde.
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