Weitere Entscheidung unten: LG Bad Kreuznach, 02.06.2001

Rechtsprechung
   BGH, 14.03.2002 - 1 StR 504/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5962
BGH, 14.03.2002 - 1 StR 504/01 (https://dejure.org/2002,5962)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2002 - 1 StR 504/01 (https://dejure.org/2002,5962)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2002 - 1 StR 504/01 (https://dejure.org/2002,5962)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5962) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 217
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67

    Zeitweiser Ausschluss des Angeklagten auf Zeugenwunsch - Drohender Verlust eines

    Auszug aus BGH, 14.03.2002 - 1 StR 504/01
    Eine ausdrückliche Befragung der Zeugin zur Frage eines Ausschlusses des Angeklagten war nicht geboten, nachdem die Kammer die behandelnde Therapeutin als sachverständige Zeugin gehört hatte und der bloße Wunsch eines Zeugen nach Entfernung des Angeklagten ohnehin den Ausschluß nicht zu rechtfertigen vermag (vgl. BGHSt 22, 18, 21).
  • VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 817/10

    Anwesenheitsrecht eines Betroffenen bei der Beweisaufnahme vor dem

    Der bloße Wunsch eines Zeugen oder anderen Betroffenen rechtfertigt den Ausschluss allerdings nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 14.3. 2002, NStZ-RR 2002, 217).
  • VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 381/10

    Teilnahmerecht eines als Zeugen benannten Rechtsanwalts an Beweisaufnahme eines

    Der bloße Wunsch eines Zeugen oder anderen Betroffenen rechtfertigt den Ausschluss allerdings nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 14.3. 2002, NStZ-RR 2002, 217).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Bad Kreuznach, 02.06.2001 - 1006 Js 12788/99 Cs Ns   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,39356
LG Bad Kreuznach, 02.06.2001 - 1006 Js 12788/99 Cs Ns (https://dejure.org/2001,39356)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 02.06.2001 - 1006 Js 12788/99 Cs Ns (https://dejure.org/2001,39356)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 02. Juni 2001 - 1006 Js 12788/99 Cs Ns (https://dejure.org/2001,39356)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,39356) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 217
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 29.02.2024 - 4 Ws 7/24

    Keine Annahmeberufung bei Absehen von Strafe

    Sie unterscheidet danach, ob das Absehen von Strafe - wie vorliegend - auf der geringen Schuld des Täters beruht oder - wie etwa bei § 60 StGB - auf anderen Erwägungen, und erachtet im ersteren Fall eine analoge Anwendung aufgrund eines Erst-Recht-Schlusses für geboten (vgl. OLG Stuttgart, aaO Rn. 8 [zu § 113 Abs. 4 Satz 1 StGB]; LG Hamburg, Beschluss vom 11. Mai 2007 - 711 Ns 27/07 -, juris Rn. 5 ff. [zu § 29 Abs. 5 BtmG]; LG Bad Kreuznach, NStZ-RR 2002, 217 [zu § 158 Abs. 1 StGB]; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 313 Rn. 3a; Paul in Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Aufl., § 313 Rn. 2a; Halbritter in Dölling/Duttge/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 4. Aufl., § 313 Rn. 2; Beukelmann in Radtke/Hohmann, StPO, § 313 Rn. 2; Frisch in SK-StPO, 6. Aufl., § 313 Rn. 6a).
  • OLG Stuttgart, 27.01.2006 - 4 Ws 18/06

    Berufung: Zulässigkeit der Berufung bei Absehen von einer Bestrafung

    Dies ist der Fall, wenn - wie vorliegend - gemäß § 49 Abs. 2 StGB von Bestrafung abgesehen wurde (vgl. KK-Ruß a.a.O., § 313 Rdnr. 2; LG Bad Kreuznach, NStZ-RR 2002, 217, für den Fall, dass ein Schuldspruch wegen eines Aussagedeliktes erfolgte, jedoch gemäß § 158 Abs. 1 StGB von der Strafe abgesehen wurde).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht