Rechtsprechung
   KG, 19.12.2001 - (3) 1 Ss 149/01 (92/01)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7497
KG, 19.12.2001 - (3) 1 Ss 149/01 (92/01) (https://dejure.org/2001,7497)
KG, Entscheidung vom 19.12.2001 - (3) 1 Ss 149/01 (92/01) (https://dejure.org/2001,7497)
KG, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - (3) 1 Ss 149/01 (92/01) (https://dejure.org/2001,7497)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,7497) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Erhebung einer Revision im strafprozessualen Verfahren; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 329 Abs. 1
    Voraussetzungen eines Verwerfungsurteils

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 218
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 12.12.1990 - 2 Ss OWi 381/90
    Auszug aus KG, 19.12.2001 - 1 Ss 149/01
    Dies gilt aber nur für Entschuldigungsgründe, die dem Gericht bei Erlaß des Verwerfungsurteils bekannt waren oder die es hätte erkennen müssen (vgl. BayOblG NStZ-RR 1997, 182 m. w. N.; OLG Düsseldorf VRS 80, 465; KG, Beschlüsse vom 1. August 1994 - 3 Ws (B) 246/94 - und vom 7. September 2000 - 5 Ws (B) 577/00 -).

    Daher genügt die Verfahrensrüge in den Fällen, in denen sich das Urteil - wie hier - nicht mit möglichen Entschuldigungsgründen auseinandersetzt, nur dann den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, wenn mit ihr vorgetragen wird, der Angeklagte habe sich bereits vor Erlaß des Verwerfungsurteils auf die von ihm geltend gemachten Entschuldigungsgründe berufen (vgl. BayObLG a.a.O.; OLG Düsseldorf VRS 80, 465; KG a.a.O.).

  • KG, 23.03.2000 - 5 Ws (B) 184/00
    Auszug aus KG, 19.12.2001 - 1 Ss 149/01
    Die Dauer der Wartezeit richtet sich jedoch nach den Umständen des Einzelfalles, wobei in der Regel 15 Minuten als angemessen angesehen werden (vgl. KG Beschluß vom 23. März 2000 - 5 Ws (B) 184/00 -).

    Die Pflicht einen weiteren Zeitraum über die Wartepflicht von 15 Minuten hinaus zuzuwarten, - was vorliegend im Übrigen auch nach dem Vortrag der Revision geschehen ist - ergibt sich für das Gericht grundsätzlich nur, wenn ihm der Betroffene innerhalb der regelmäßigen Wartezeit mitgeteilt hat, daß er sich verspäten, aber noch innerhalb angemessener Zeit erscheinen würde (vgl. KG Beschlüsse vom 5. Mai 1997 - 4 - 41/97 - und vom 23. März 2000 - 5 Ws (B) 184/00 -) .

  • OLG Koblenz, 20.03.1987 - 1 Ss 91/87
    Auszug aus KG, 19.12.2001 - 1 Ss 149/01
    Um dem Revisionsgericht die gebotene Prüfung zu ermöglichen, muß sich das die Berufung gemäß § 329 Abs. 1 StPO verwerfende Urteil mit den vom Angeklagten vorgebrachten Entschuldigungsgründen auseinandersetzen (vgl. OLG Koblenz VRS 73, 51, 52; KG a.a.O.).
  • OLG Hamm, 21.08.1984 - 3 Ss OWi 1038/84
    Auszug aus KG, 19.12.2001 - 1 Ss 149/01
    Dabei ist das Revisionsgericht auf die Nachprüfung der mitgeteilten Urteilsgründe beschränkt (vgl. OLG Hamm VRS 68, 55, 56; KG, Beschluß vom 20. Dezember 2000 - 5 Ws (B) 196/00 - jeweils zu § 74 Abs. 2 OWiG).
  • BayObLG, 27.06.1996 - 3 ObOWi 76/96
    Auszug aus KG, 19.12.2001 - 1 Ss 149/01
    Dies gilt aber nur für Entschuldigungsgründe, die dem Gericht bei Erlaß des Verwerfungsurteils bekannt waren oder die es hätte erkennen müssen (vgl. BayOblG NStZ-RR 1997, 182 m. w. N.; OLG Düsseldorf VRS 80, 465; KG, Beschlüsse vom 1. August 1994 - 3 Ws (B) 246/94 - und vom 7. September 2000 - 5 Ws (B) 577/00 -).
  • KG, 07.09.2000 - 5 Ws (B) 577/00
    Auszug aus KG, 19.12.2001 - 1 Ss 149/01
    Dies gilt aber nur für Entschuldigungsgründe, die dem Gericht bei Erlaß des Verwerfungsurteils bekannt waren oder die es hätte erkennen müssen (vgl. BayOblG NStZ-RR 1997, 182 m. w. N.; OLG Düsseldorf VRS 80, 465; KG, Beschlüsse vom 1. August 1994 - 3 Ws (B) 246/94 - und vom 7. September 2000 - 5 Ws (B) 577/00 -).
  • KG, 20.12.2000 - 5 Ws (B) 196/00
    Auszug aus KG, 19.12.2001 - 1 Ss 149/01
    Dabei ist das Revisionsgericht auf die Nachprüfung der mitgeteilten Urteilsgründe beschränkt (vgl. OLG Hamm VRS 68, 55, 56; KG, Beschluß vom 20. Dezember 2000 - 5 Ws (B) 196/00 - jeweils zu § 74 Abs. 2 OWiG).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2009 - 1 Ss 126/08

    Verfahrensrüge gegen ein Verwerfungsurteil im Strafverfahren: Formgerechte

    Zur formgerechten Begründung einer Verfahrensrüge gegen ein Verwerfungsurteil bzw. ein die Verwerfung bestätigendes Berufungsurteil reicht es deshalb aus, wenn die Revision unter Angabe bestimmter Tatsachen ausführt, das Gericht habe den Rechtsbegriff der genügenden Entschuldigung verkannt (OLG München NStZ-RR 2006, 20; OLG Brandenburg NStZ 1996, 249; OLG Düsseldorf VRS 78, 129; OLG Köln VRS 75, 113; OLG Schleswig SchlHA 2002, 171; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl.2009, § 329 Rn. 48 und § 412 Rn. 11; enger: KG NStZ-RR 2002, 218).

    Auch wenn es nicht darauf ankommt, ob der Tatrichter von der Existenz und dem Inhalt dieses noch am 14.02.2007 beim Amtsgericht eingegangenen Schreibens Kenntnis hatte oder ihm dieses - wie vorliegend festgestellt - erst nach der Hauptverhandlung am 15.02.2007 vorgelegt wurde (vgl. OLG Bamberg NStZ-RR 2008, 86; KG NStZ-RR 2002, 218), konnte und durfte der Angeklagte nicht davon ausgehen, dass ihm das Gericht binnen lediglich eines Tages die bislang unterbliebene Akteneinsicht noch gewähren oder ihn aber - ggf. unter Hinweis auf die Möglichkeit der Unterbrechung oder Aussetzung der Hauptverhandlung nach § 265 Abs. 4 StPO - auf seine Pflicht zum Erscheinen hinweisen konnte.

  • OLG Hamm, 03.03.2009 - 2 Ss 52/09

    Berufungshauptverhandlung; Ausbleiben; Verwerfung; Wartezeit; Begründung;

    Hat der Angeklagte erklärt, dass er sich unverschuldet verspäten werde, muss auch länger als 15 Minuten gewartet werden (KG NStZ-RR 02, 218; Köln StraFo 04, 143), unter Umständen sogar bei einer verschuldeten Verspätung (zu vgl. OLG München, VRS 113, 117).

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass allgemein in der Rechtsprechung eine Wartezeit von mindestens 10 bis 15 Minuten als erforderlich angesehen wird (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 8. Oktober 2007 in 2 Ss 385/07; BerlVerfGH NJW 2004, 1158; KG NStZ-RR 2002, 218).

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 2366/06

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Erschöpfung des Rechtswegs gegen ein

    Es darf sie weder prüfen noch ergänzen (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. April 1979 - 2 StR 306/78 -, NJW 1979, S. 2319 ; Beschluss des Bayerischen Obersten Landgerichts vom 12. September 2000 - 5St RR 259/00 -, juris; Beschluss des Kammergerichts vom 19. Dezember 2001 - (3) 1 Ss 149/01 (92/01) -, NStZ-RR 2002, S. 218; Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 29. September 1981 - 2 Ss 108/81 -, NStZ 1982, S. 433; Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 4. Juni 1999 - Ss 217/99 B -, NStZ-RR 1999, S. 337 ) und im Wege des Freibeweises nur dann korrigieren, wenn - was hier nicht der Fall war - mit der Rüge schlüssig vorgetragen ist, dass das Berufungsgericht seine Ermittlungspflicht verletzt habe (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. April 1979 - 2 StR 306/78 -, NJW 1979, S. 2319 ; Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 4. Juni 1999 - Ss 217/99 B -, NStZ-RR 1999, S. 337 ).
  • OLG Hamm, 08.10.2007 - 2 Ss 385/07

    Berufungsverwerfung; Verfahrensrüge; Begründung; Anforderungen; Wartezeit

    In den Fällen, in denen das Urteil - wie hier - sich nicht mit möglichen Entschuldigungen auseinandersetzt, ist die Verfahrensrüge nur dann gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO ausreichend begründet, wenn mit ihr vorgetragen wird, der Angeklagte habe sich bereits vor Erlass des Verwerfungsurteils auf die von ihm geltend gemachten Entschuldigungsgründe berufen (vgl. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 19.12.2001 - (3) 1 Ss 149/01 (92/01) -, NStZ-RR 2002, Seite 218 f. m.w.N., OLG Hamm, Beschluss vom 07.04.1994 - 2 Ss 361/94 - ).

    Der Senat weist darauf hin, dass allgemein in der Rechtsprechung eine Wartezeit von mindestens 10 bis 15 Minuten als erforderlich angesehen wird (vgl. BerlVerfGH NJW 2004, 1158; KG NStZ-RR 2002, 218).

  • OLG Koblenz, 21.12.2021 - 1 OLG 32 Ss 133/21

    Grundsatz des fairen Verfahrens bei Verwerfung der Revision Verwerfung des

    Die Grundsätze eines fairen Verfahrens und die hieraus abzuleitende Fürsorgepflicht gebieten es vielmehr, vor der Verwerfung des Rechtsmittels eine angemessene Zeit - in der Regel mindestens 15 Minuten - zuzuwarten da stets mit möglichen kleineren Verspätungen gerechnet werden muss (ganz h.M., vgl. OLG Koblenz, 2 Ss 208/03 v. 01.09.2003 - BeckRS 2003, 30326960, beck-online; OLG Oldenburg, 1 Ws 425/21 v. 15.11.2021 - juris; OLG Zweibrücken,1 OLG 1 Ss 74/16 v. 24.10.2016 - juris; OLG Köln, 2 Ws 106/08 v. 07.03.2008 - juris; OLG München, 4 St RR 122/07 v. 05.07.2007 - juris; KG Berlin (3) 1 Ss 149/01 (92/01) v. 19.12.2001 - NStZ-RR 2002, 218; BeckOK StPO/Eschelbach, 41. Edition 01.10.2021, § 329 Rn. 17; MüKoStPO/Quentin, 1. Auflage 2016, § 329 Rn. 22).

    Da die Möglichkeit der Verwerfung der Berufung ohne Sachverhandlung auf der Vermutung beruht, dass derjenige sein Rechtsmittel nicht weiter verfolgt wissen will, der sich ohne ausreichende Entschuldigung nicht einfindet (vgl. OLG Zweibrücken, a.a.O.; KG Berlin, 3 Ws (B) 382/16 v. 21.07.2016 - juris; (4) 161 Ss 89/13 (86/13) v. 30.04.2013 - juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, (1) 53 Ss 19/11 (5/11) v. 07.03.2021 - juris; OLG Köln, a.a.O.) kann sich eine längere Wartepflicht ergeben, wenn aufgrund einer Mitteilung des Angeklagten (noch vor dem Termin oder innerhalb der normalen Wartezeit, persönlich oder über Dritte wie etwa den Verteidiger) feststeht, dass er sich zwar verspäten, aber noch innerhalb angemessener Zeit erscheinen werde (vgl. OLG Koblenz, a.a.O.; OLG Oldenburg, a.a.O.; OLG Zweibrücken, a.a.O.; KG Berlin, 3 Ws (B) 382/16 v. 21.07.2016 - juris (4); 161 Ss 89/13 (86/13) v. 30.04.2013 - juris; (3) 1 Ss 149/01 (92/01) v. 19.12.2001 - NStZ-RR 2002, 218; Brandenburgisches Oberlandesgericht, a.a.O.; OLG Köln, a.a.O.; OLG München, a.a.O.; BeckOK StPO/Eschelbach, a.a.O., § 329 Rn. 17; MüKoStPO/Quentin, a.a.O., § 329 Rn. 22).

  • OLG Nürnberg, 20.10.2009 - 1 St OLG Ss 160/09

    Strafverfahren: Ersatzzustellung an den Leiter einer Gemeinschaftsreinrichtung;

    Längere Wartepflichten können sich für das Gericht im Einzelfall dann ergeben, wenn ihm der Angeklagte innerhalb der regelmäßigen Wartezeit mitgeteilt hat, dass er sich verspäten, aber noch innerhalb angemessener Zeit erscheinen werde (KG NStZ-RR 2002, 218, 219; OLG Köln Beschl. V. 7.3.2008 - 2 Ws 106/08 mwN.) oder dies aus anderen Umständen ersichtlich ist (BayObLGSt 1988, 103, 104 f.).
  • BayObLG, 25.10.2022 - 206 StRR 286/22

    Verwerfung der Berufung wegen Abwesenheit des Angeklagten - Genügende

    Diese brauchen in der Revisionsbegründungsschrift nicht wiederholt zu werden (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 10. Januar 1996, 2 Ss 4/96, NStZ 1996, 249, 250; KG, Beschluss vom 19. Dezember 2001, (3) 1 Ss 149/01 (92/01), NStZ-RR 2002, 218; Quentin in MüKoStPO, 1. Aufl. 2016, § 329 Rn. 108).
  • OLG Hamm, 07.05.2007 - 3 Ws 225/07

    Berufungsverwerfung: Ausbleiben des Angeklagten; Verschulden; Fürsorgepflicht des

    Bei dieser Sachlage verstieß die oben geschilderte Vorgehensweise der Berufungskammer gegen die sich aus dem fairen Verfahren ableitende Fürsorgepflicht des Gerichts (vgl. dazu OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.01.2007 - 1 Ss 188/06, beckRS 2007, 01449; KG, NStZ-RR 2002, 218, 219; OLG Koblenz, Beschluss vom 01.09.2003, 2 Ss 208/03, beckRS 2003, 30326960; Berliner Verfassungsgerichtshof, NJW-RR 2000, 1851; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 368, 369).
  • OLG Zweibrücken, 18.01.2007 - 1 Ss 188/06

    Anforderungen an die Anfechtung eines Verwerfungsurteils mit der Verfahrensrüge;

    Allerdings sind die Ausführungen der Revisionsbegründung in weiten Bereichen (insbes. familiäre Situation nach der Geburt des Kindes) für das Rechtsmittel irrelevant, da es sich insoweit nicht um Entschuldigungsgründe handelt, die dem Gericht bei Erlass des Verwerfungsurteils bekannt waren oder die es hätte erkennen können (KG NStZ-RR 2002, 218).
  • KG, 24.07.2023 - 3 ORs 38/23

    Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO

    a) Will die Revision beanstanden, dass das Berufungsgericht trotz vorliegender Anhaltspunkte für einen bestimmten Entschuldigungssachverhalt diesem nicht in dem gebotenen Maße nachgegangen sei und die Aufklärung das Vorliegen eines genügenden Entschuldigungsgrundes ergeben hätte, handelt es sich der Sache nach um eine Aufklärungsrüge (vgl. BGHSt 28, 348), die den Darlegungsanforderungen von § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu genügen hat (vgl. Senat NStZ-RR 2002, 218).
  • OLG Köln, 15.09.2021 - 1 RBs 260/21

    Abwesenheitsverhandlung, Verwerfung

  • OLG Jena, 18.09.2012 - 1 Ss 71/12

    Verwerfungsurteil wegen Ausbleibens des Angeklagten: Wartepflicht des

  • LG Hamburg, 11.05.2007 - 711 Ns 27/07

    Berufung im Strafverfahren: Nichtannahme bei Absehen von Strafe nach dem

  • OLG Köln, 29.09.2006 - 81 Ss 117/06
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht