Weitere Entscheidung unten: KG, 14.03.2002

Rechtsprechung
   BGH, 09.04.2002 - 4 StR 547/01   

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BGH, 09.04.2002 - 4 StR 547/01 (https://dejure.org/2002,3047)
BGH, Entscheidung vom 09.04.2002 - 4 StR 547/01 (https://dejure.org/2002,3047)
BGH, Entscheidung vom 09. April 2002 - 4 StR 547/01 (https://dejure.org/2002,3047)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 242
  • StV 2002, 352
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.07.1988 - 2 StR 315/88

    Revision wegen Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags durch Wahrunterstellung -

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - 4 StR 547/01
    Ein geminderter; geringer oder zweifelhafter Beweiswert darf nicht mit völliger Ungeeignetheit gleichgesetzt werden (st. Rspr., vgl. nur BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 4, 12, 13, 14, 15, 16).
  • BGH, 04.03.1993 - 2 StR 503/92

    Völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels - Einholung eines genomanalytischen

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - 4 StR 547/01
    Ein geminderter; geringer oder zweifelhafter Beweiswert darf nicht mit völliger Ungeeignetheit gleichgesetzt werden (st. Rspr., vgl. nur BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 4, 12, 13, 14, 15, 16).
  • BGH, 31.05.1994 - 1 StR 86/94

    Sachverständiger - Beweismittel - Beweisbehauptung

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - 4 StR 547/01
    Ein geminderter; geringer oder zweifelhafter Beweiswert darf nicht mit völliger Ungeeignetheit gleichgesetzt werden (st. Rspr., vgl. nur BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 4, 12, 13, 14, 15, 16).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 1 AS 3815/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Völlig ungeeignet ist ein Beweismittel, wenn seine Verwendung zur Sachaufklärung nichts beizutragen vermag, so dass die Beweiserhebung nutzlos wäre (BVerfG NStZ 2004, 214, 215; BGHSt 14, 339, 342 = NJW 1960, 1582; BGH NJW 1989, 1045, 1046; BGH NStZ 1984, 564; 1993, 395, 396; 1995, 45; 1995, 97; 2008, 116; BGH NStZ-RR 1997, 304; 2002, 242; BGH StV 1993, 508; 1996, 368; 1999, 303).

    Das ist dann der Fall, wenn ohne Rücksicht auf das bisherige Ergebnis der Beweisaufnahme nach sicherer Lebenserfahrung die Beweiserhebung mit diesem Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erbringen kann (BGH StV 1990, 98; BGH NStZ 1995, 45; 2000, 156; NStZ-RR 2002, 242).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2005 - 1 S 2278/04

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags

    Dabei darf ein geminderter, geringer oder zweifelhafter Beweiswert nicht mit völliger Ungeeignetheit gleichgesetzt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 09.04.2002 - 4 StR 547/01 -, NStZ-RR 2002, 242; Niemöller, StV 2003, 687 ).
  • BGH, 20.05.2015 - 2 StR 46/14

    Ablehnung eines Beweisantrags als ungeeignet (Antrag auf Beauftragung eines

    Das Landgericht hat zur Begründung der Ungeeignetheit vielmehr auf die Angaben der Zeugin D. zurückgegriffen, obwohl dies - worauf der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend hingewiesen hat - unzulässig ist (vgl. BGH StV 2002, 352).
  • OVG Sachsen, 18.05.2011 - A 3 A 334/09

    Türkei, Rückkehrgefährung alleinerziehender geschiedener Frauen, alevitische

    Die Untauglichkeit muss sich aus dem Beweismittel im Zusammenhang mit der Beweisbehauptung selbst ergeben (vgl. BGH, Beschl. v. 9. April 2002 - 4 StR 547/01 -, juris Rn. 6).
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Rechtsprechung
   KG, 14.03.2002 - 5 Ws 145/02, 1 AR 263/02   

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https://dejure.org/2002,57017
KG, 14.03.2002 - 5 Ws 145/02, 1 AR 263/02 (https://dejure.org/2002,57017)
KG, Entscheidung vom 14.03.2002 - 5 Ws 145/02, 1 AR 263/02 (https://dejure.org/2002,57017)
KG, Entscheidung vom 14. März 2002 - 5 Ws 145/02, 1 AR 263/02 (https://dejure.org/2002,57017)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 242 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Nürnberg, 16.01.2014 - 2 OLG 8 Ss 259/13

    Pflichtverteidigerbestellung für die Berufungsinstanz: Notwendige Verteidigung

    Der Senat ist im Einklang hiermit bereits in seinen Beschlüssen vom 30.05.2005 (2 St OLG Ss 57/05), 12.10.2005 (2 St OLG Ss 211/05) und 22.02.2006 (2 St OLG Ss 14/06) davon ausgegangen, auch wenn der Angeklagte mit einem Bewährungswiderruf zu rechnen habe, sei eine Verteidigerbestellung nicht regelmäßig, sondern nur dann geboten, wenn die Summe der zur Bewährung ausgesetzten und der neu zu erwartenden Strafe die Grenze von einem Jahr erreicht oder darüber liegt (jeweils unter Hinweis auf BayObLGSt 1995, 56 = NJW 1995, 2738; KG NStZ-RR 2002, 242; OLG Hamm StV 2002, 237; OLG Köln StV 1993, 402).
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