Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.04.2002 - 2 Ws 16/02   

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Darmstadt, 10.10.2001 - 22 Js 188794/89
  • OLG Frankfurt, 17.04.2002 - 2 Ws 16/02

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 246



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Wird zitiert von ... (16)  

  • OLG Karlsruhe, 03.02.2003 - 3 Ws 248/02  

    Einstellung des Strafverfahrens nach dem Tod des Angeklagten: Sofortige

    Während wohl überwiegend ein Fortwirken des Wahlverteidigerverhältnisses über den Tod des Beschuldigten hinaus abgelehnt wird (vgl. OLG Karlsruhe Die Justiz 1983, 132; Die Justiz 1977, 243; OLG Düsseldorf (1. Senat) MDR 1993, 162; OLG Koblenz GA 1979, 192; OLG Schleswig NJW 1978, 1016; OLG München NJW 1973, 1515; OLG Stuttgart AnwBl 1972, 330; OLG Celle NJW 1971, 2182; Pfeiffer StPO 4. Aufl. vor §§ 137 bis 149 Rdnr. 2), geht die Gegenmeinung meist unter Hinweis auf die Regelung § 672 Satz 1 BGB davon aus, dass die Beauftragung des Wahlverteidigers im Falle des Todes des Beschuldigten jedenfalls partiell weiterwirkt (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Düsseldorf (2. Senat) MDR 1993, 162; HansOLG Hamburg NJW 1983, 464; NJW 1971, 2183; OLG Hamm NJW 1978, 177; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. vor § 137 Rdnr. 7 und § 464 Rdnr. 22; Julius in HD-StPO 3. Aufl. § 137 Rdnr. 8; Krehl in HD-StPO 3. Aufl. § 464 Rdnr. 20).

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift sind bereits erfüllt, wenn bei dem bei Feststellung des Verfahrenshindernisses gegebenen Verfahrensstand ein zumindest hinreichender Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei Durchführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen (vgl. BGH NStZ 2000, 330; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Hamm VRS 100, 52; OLG Köln NJW 1991, 506; Senat JR 1981, 38; Meyer-Goßner a.a.O. § 467 Rdnr. 16).

  • OLG Stuttgart, 14.02.2003 - 3 Ws 11/02  

    Internationale Rechtshilfe: Kostenerstattung bei Einstellung des

    Vielmehr muss ein einmal eingeleitetes Verfahren aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit und, um gerechte Nebenentscheidungen zu ermöglichen, durch förmlichen Einstellungsbeschluss gem. § 206 a StPO zu einem ordnungsgemäßen Abschluss gebracht werden (BGHSt 45, 108; BGH NStZ-RR 2002, 262 unter Nr. 21; OLG Celle NJW 2002, 3720; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2002, 246; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 206 a Rdn. 8; alle mit weit. Nachw.).

    Daher wird teilweise verlangt, dass zum Zeitpunkt des Eintritts des Verfahrenshindernisses "Schuldspruchreife" vorliegt, während die neuere Rechtsprechung genügen lässt, dass nach weitgehender Durchführung der Hauptverhandlung ein auf die bisherige Beweisaufnahme gestützter "erheblicher Tatverdacht" besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei unterstellter Fortführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (BGH NStZ 2000, 330 [331] mit Anm. Hilger; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2002, 246; je mit weit. Nachw.).

  • OLG Hamburg, 08.09.2003 - 2 Ws 217/03  

    Verteidigervollmacht und Tod des Angeklagten vor rechtskräftigem

    Die sofortige Beschwerde ist, wie auch die dort angeführten Belegstellen (OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 2002, 246 f; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., gemeint: Vor § 137, Rdn. 7) ausweisen, weiterhin namens des Verstorbenen selbst auf der Grundlage einer angenommenen Fortwirkung der zu Lebzeiten erteilten Prozessvollmacht eingelegt worden.

    Der Gegenmeinung, wonach die zu Lebzeiten erteilte Verteidigervollmacht über den Tod des Angeklagten hinaus fortwirke und den Verteidiger jedenfalls zur Stellung von Kosten- und Auslagenerstattungsanträgen sowie zur Einlegung von Beschwerden gegen ablehnende Entscheidungen hierzu ermächtige (HansOLG Hamburg, NJW 1971, 2183 f; HansOLG Hamburg, NJW 1983, 464 f; OLG Hamm, NJW 1978, 177; OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 2002, 246; OLG Celle, NJW 2002, 3720 f; Laufhütte in Karlsruher Kommentar-StPO, 5. Aufl., § 138 Rdn. 14; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., Vor § 137 Rdn. 7; Kühl, NJW 1978, 977, 980 f; wohl auch Julius in Heidelberger Kommentar-StPO, 3. Aufl., § 137 Rdn. 8) kann nicht gefolgt werden.

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  • OLG Saarbrücken, 18.01.2007 - 1 Ws 263/06  

    StPO § 153; StPO § 153 Abs. 2; StPO § 153a; StPO § 153a

    Vielmehr kommt die Versagung einer Auslagenerstattung nach § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NJW 1992, 1612, 1613) - schon dann in Betracht, wenn zumindest ein hinreichender Tatverdacht fortbesteht (vgl. BGH NStZ 2000, 330, 331; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 286, 287; Senatsbeschluss vom 12. Juli 2005 - 1 Ws 59/05; Meyer-Goßner, a. a. O., § 467 Rn. 16).

    bb) Die Versagung einer Auslagenerstattung nach § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB wäre unbillig, wenn das Verfahrenshindernis, dessentwegen die Einstellung des Verfahrens erfolgte, nicht in den Verantwortungsbereich des Angeklagten, sondern allein in den Verantwortungsbereich der zuständigen Justizbehörden fällt (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246, 247; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 286, 287; Senatsbeschluss, a. a. O.).

  • OLG Köln, 26.04.2012 - 2 Ws 284/12  
    Hinsichtlich der vorzunehmenden Prognose über den Ausgang des Verfahrens folgt der Senat der neueren Rechtsprechung, wonach die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift bereits erfüllt sind, wenn ein auf die bisherige Beweisaufnahme gestützter erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer neuen Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (vgl. BGH NStZ 2000, 330; SenE vom 26.02.2009 - 2 Ws 66/09; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 224).

    Denn solange ein verfolgbarer Strafanspruch bestand und der Angeklagte zu Recht dem Verfahren ausgesetzt war, wäre es bei der vorausgesetzten Verdachtslage unbillig, die Staatskasse mit den Auslagen des Angeklagten zu belasten (vgl. BGH NJW 1995; 1297; SenE vom 26.02.2009 - 2 Ws 66/09; OLG Stuttgart Justiz 2008, 372; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; Hilger in: Löwe-Rosenberg, a.a.O., § 467 Rn. 58; Meyer-Goßner § 467 Rdn. 18).

  • OLG Stuttgart, 02.09.2008 - 1 Ws 215/08  

    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Notwendige Auslagen des Angeklagten bei

    Während einerseits bereits ein nach dem letzten Verfahrensstand hinreichender Tatverdacht als ausreichend betrachtet wird (OLG Hamm, NStZ 2001, 126), ist nach einer anderer Ansicht erforderlich, dass nach weitgehend durchgeführter Hauptverhandlung bei Eintritt des Verfahrenshindernisses ein auf die bisherige Beweisaufnahme gestützter, erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer Fortführung der Hauptverhandlung eine Verdichtung des Tatverdachts zur ordnungsgemäßen Schuldfeststellung in Frage stellen würden (vgl. BGH NStZ 2000, 330 (331); OLG Hamm wistra 2006, 359; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246 f.; OLG Karlsruhe, JR 1981, 38 f.).
  • OLG Köln, 05.08.2010 - 2 Ws 471/10  

    Auslagenentscheidung bei Einstellung des Verfahrens wegen dauernder

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift sind bereits erfüllt, wenn bei dem bei Feststellung des Verfahrenshindernisses gegebenen Verfahrensstand ein zumindest hinreichender Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei Durchführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen (vgl. BGH, NStZ 2000, 330; OLG Jena, NStZ-RR 2007, 254, 255; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2003, 286, 287; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 246; OLG Köln, NJW 1991, 506, 507; Meyer-Goßner, a.a.O., § 467 Rdnr. 16).
  • OLG Hamm, 07.04.2010 - 2 Ws 60/10  

    Absehen von der Überbürdung der notwendigen Auslagen auf die Staatskasse bei

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift sind bereits erfüllt, wenn bei dem bei Feststellung des Verfahrenshindernisses gegebenen Verfahrensstand ein zumindest hinreichender Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei Durchführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen (vgl. BGH NStZ 2000, 330; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Hamm VRS 100, 52; OLG Köln NJW 1991, 506; Meyer - Goßner, StPO, 52. Auflage, § 467 Rdnr. 16).
  • OLG Hamburg, 02.11.2007 - 2 Ws 133/07  
    Der Gegenmeinung, wonach die zu Lebzeiten eingeräumte Verteidigerstellung über den Tod des Angeschuldigten hinaus fortwirke und den Verteidiger jedenfalls zur Stellung von Kosten- und Auslagenerstattungsanträgen sowie zur Einlegung von Beschwerden gegen ablehnende Entscheidungen hierzu ermächtige (so für den Pflichtverteidiger OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2003, 286 f und für den Wahlverteidiger HansOLG Hamburg, NJW 1971, 2183 f; HansOLG Hamburg, NJW 1983, 464 f; OLG Hamm, NJW 1978, 177; OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 2002, 246; OLG Celle, NJW 2002, 3720 f; OLG Schleswig, SchlHA 2007, 293 f; Laufhütte in Karlsruher Kommentar-StPO, 5. Aufl., § 138 Rdn. 14; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., Vor § 137 Rdn. 7; Kühl, NJW 1978, 977, 980 f; wohl auch Julius in Heidelberger Kommentar-StPO, 3. Aufl., § 137 Rdn. 8) kann nicht gefolgt werden.
  • OLG Celle, 21.02.2011 - 1 Ws 76/11  

    Tod des Angeklagten: Kostentragungspflicht der Landeskasse; Anspruch auf

    Nach einer weiteren Auffassung soll ein erheblicher Tatverdacht ausreichen, der anzunehmen sei bei einem ins Auge springenden, mehr als hinreichenden, nämlich massiven Tatverdacht, bei der eine Verurteilung auf der Hand liege (ThürOLG NStZ-RR 2007, 254), während zum Teil ein zumindest hinreichender Tatverdacht für ausreichend erachtet wird, um von der Regelung der Ausnahmevorschrift des § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO Gebrauch machen zu können (OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 126; OLG München, NStZ 1989, 134; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 246; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2003, 286; Meyer-Goßner, 53. Aufl., § 467 StPO Rn. 16).
  • OLG Nürnberg, 30.03.2010 - 1 Ws 113/10  

    Auslagenentscheidung nach Tod des Angeklagten: Beschwerdebefugnis des ehemaligen

  • OLG Bamberg, 20.07.2010 - 1 Ws 218/10  

    Kostenentscheidung bei Einstellung des Verfahrens wegen des Todes des

  • AG Frankfurt/Main, 07.10.2008 - 902 OWi 12/08  

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Überbürdung der Auslagen bei

  • KG, 02.12.2011 - 1 Ws 82/11  

    Bindung des Beschwerdegerichts an die tragenden Feststellungen der

  • KG, 28.07.2005 - 4 Ws 153/02  

    Strafverfahren: Kostentragung bei Einstellung des Verfahrens außerhalb der

  • AG Dillenburg, 22.03.2012 - 3 OWi 25/12  

    Bußgelvderfahren, Einstellung, Kostentragungspflicht, Verjährung

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