Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.05.2001

Rechtsprechung
   BGH, 18.04.2001 - 2 ARs 71/01, 2 AR 39/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4893
BGH, 18.04.2001 - 2 ARs 71/01, 2 AR 39/01 (https://dejure.org/2001,4893)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2001 - 2 ARs 71/01, 2 AR 39/01 (https://dejure.org/2001,4893)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2001 - 2 ARs 71/01, 2 AR 39/01 (https://dejure.org/2001,4893)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 109 StVollzG; §§ 23 ff. EGGVG
    Rechtsnatur eines die gewünschte Verlegung in eine andere JVA ablehnenden Bescheids des Justizministeriums eines Landes; Rechtsweg für dessen Überprüfung

  • openjur.de
  • openjur.de

Verfahrensgang

  • LG Halle - 31 StVK 10/01
  • LG Potsdam - 20 Vollz 226/00
  • BGH, 18.04.2001 - 2 ARs 71/01, 2 AR 39/01

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 26
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.06.1975 - 2 ARs 137/75

    Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 2 ARs 71/01
    Die beantragte Bestimmung eines Gerichtsstands muß schon deshalb unterbleiben, weil dieses Gericht bislang am Zuständigkeitsstreit nicht beteiligt war (vgl. BGHSt 26, 162, 164; BGH NStZ-RR 1996, 56).
  • KG, 29.06.1994 - 4 VAs 10/94
    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 2 ARs 71/01
    Die Frage, ob der negative Bescheid der Justizverwaltung eines Landes, in dessen Justizvollzugsanstalt ein Verurteilter aufgenommen zu werden wünscht, eine Maßnahme auf dem Gebiet des Strafvollzugs ist, gegen welche der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 109 StVollzG zulässig ist (so OLG Hamm ZfStrVO SH 1979, 91 f.; OLG Zweibrücken ZfStrVO 1983, 248; LG Wiesbaden ZfStrVO SH 1979, 88, 91), oder ob er als Justizverwaltungsakt im Sinne der §§ 23 ff. EGGVG anzusehen ist (so KG ZfStrVO 1995, 112; OLG Stuttgart NStZ 1997, 103 f.), ist in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt worden.
  • OLG Zweibrücken, 06.01.1983 - 1 Vollz (Ws) 37/82
    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 2 ARs 71/01
    Die Frage, ob der negative Bescheid der Justizverwaltung eines Landes, in dessen Justizvollzugsanstalt ein Verurteilter aufgenommen zu werden wünscht, eine Maßnahme auf dem Gebiet des Strafvollzugs ist, gegen welche der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 109 StVollzG zulässig ist (so OLG Hamm ZfStrVO SH 1979, 91 f.; OLG Zweibrücken ZfStrVO 1983, 248; LG Wiesbaden ZfStrVO SH 1979, 88, 91), oder ob er als Justizverwaltungsakt im Sinne der §§ 23 ff. EGGVG anzusehen ist (so KG ZfStrVO 1995, 112; OLG Stuttgart NStZ 1997, 103 f.), ist in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt worden.
  • OLG Stuttgart, 19.09.1996 - 4 Ws 111/96
    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 2 ARs 71/01
    Die Frage, ob der negative Bescheid der Justizverwaltung eines Landes, in dessen Justizvollzugsanstalt ein Verurteilter aufgenommen zu werden wünscht, eine Maßnahme auf dem Gebiet des Strafvollzugs ist, gegen welche der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 109 StVollzG zulässig ist (so OLG Hamm ZfStrVO SH 1979, 91 f.; OLG Zweibrücken ZfStrVO 1983, 248; LG Wiesbaden ZfStrVO SH 1979, 88, 91), oder ob er als Justizverwaltungsakt im Sinne der §§ 23 ff. EGGVG anzusehen ist (so KG ZfStrVO 1995, 112; OLG Stuttgart NStZ 1997, 103 f.), ist in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt worden.
  • BGH, 03.02.1995 - 2 ARs 459/94

    Betäubungsmittel - Jugendstrafvollzug - Strafaussetzung - Widerruf -

    Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 2 ARs 71/01
    Die beantragte Bestimmung eines Gerichtsstands muß schon deshalb unterbleiben, weil dieses Gericht bislang am Zuständigkeitsstreit nicht beteiligt war (vgl. BGHSt 26, 162, 164; BGH NStZ-RR 1996, 56).
  • BGH, 16.05.2012 - 2 ARs 159/12

    Örtliche Zuständigkeit zur Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in

    Vor dem Hintergrund, dass die Abweichung vom Vollstreckungsplan einer gerichtlichen Kontrolle zugänglich ist (nach BGH StraFo 2001, 432 ist die Ablehnung eines auf Verlegung in die zuständige Anstalt gerichteter Antrag als Justizverwaltungsakt im Sinne der §§ 23 ff EGGVG anzusehen), begegnet die Anknüpfung an den tatsächlichen Aufenthalt auch nicht deshalb Bedenken, weil sich die örtlich und sachlich zuständige Vollzugsanstalt und daran anknüpfend auch die zuständige Strafvollstreckungskammer nicht mehr nach Landesrecht (vgl. § 138 Abs. 1, § 152 StVollZG) bestimmen würde.
  • OLG Naumburg, 30.03.2012 - 2 Ws 3/12

    Sicherungsverwahrung: Verlegung in eine Sozialtherapeutische Anstalt

    Verweigert die oberste Aufsichtsbehörde des Freistaates Sachsen die Aufnahme des Antragstellers, so ist dagegen der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (BGH NStZ-RR 2002, 26, 27; OLG Hamm ZfStrVo 2002, 315, 316; KG NStZ-RR 2007, 124, 125; OLG Naumburg, Beschluss vom 19. Oktober 2011, 2 Ws 228/11, Juris Rn. 4 m.w.N; Freise/ Lindner a.a.O., § 109 Rn. 8 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 07.04.2004 - 2 VAs 12/03

    Rechtsweg gegen Versagung länderübergreifender Verlegung von Strafgefangenen

    Die Versagung der nach § 26 Abs. 2 S. 3 StVollstrO erforderlichen Zustimmung einer Landesjustizverwaltung zur Übernahme eines in einem anderen Bundesland einsitzenden Strafgefangenen in eine Justizvollzugsanstalt des eigenen Landes ist im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG justiziabel (h.M., ständige Rechtsprechung des HansOLG Hamburg, u.a. Beschluss vom 27. Juli 2000, Az.: 3 Vollz [Ws] 56/00; vgl. ebenso KG in ZfStrVo 1995, 112; OLG Stuttgart in NStZ 1997, 103; Callies/Müller-Dietz, StVollzG, 9. Aufl., § 109 Rdn. 8 m.w.N.; siehe auch BGH in NStZ-RR 2002, 26 m.w.N.; a.A. Jabel in Pohlmann/Jabel/Wolf, StVollstrO, 8. Aufl., § 26 Rdn. 21 a.E. m.w.N.).
  • OLG Bremen, 11.10.2023 - 1 VAs 3/22

    Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung nach

    Der Antrag des Antragstellers vom 11.07.2022 auf gerichtliche Entscheidung gegen die Versagung der Zustimmung durch die Antragsgegnerin zur länderübergreifenden Verlegung war statthaft nach § 23 EGGVG (vgl. BGH, Beschluss vom 18.04.2001 - 2 ARs 71/01, juris Rn. 3, NStZ-RR 2002, 26; KG Berlin, Beschluss vom 12.03.2018 - 5 VAs 29/17, juris Rn. 7, StraFo 2019, 392; BeckOK/Kaestner, Ed. 12, § 26 StVollstrO Rn. 43), ist frist- und formgerecht eingelegt worden (§ 26 Abs. 1 EGGVG) und war wegen der geltend gemachten Rechtsverletzung damit zulässig.
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Rechtsprechung
   BGH, 30.05.2001 - 1 StR 176/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3913
BGH, 30.05.2001 - 1 StR 176/01 (https://dejure.org/2001,3913)
BGH, Entscheidung vom 30.05.2001 - 1 StR 176/01 (https://dejure.org/2001,3913)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 2001 - 1 StR 176/01 (https://dejure.org/2001,3913)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Revision - Vollstreckungsreihenfolge - Vorwegvollzug - Begründungspflicht - Therapiebereitschaft

  • Judicialis

    StGB § 67 Abs. 2; ; StGB § 67 Abs. 1; ; StGB § 67 Abs. 5 Satz 2; ; StGB § 67d Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 67 Abs. 2
    Teilweiser Vorwegvollzug der Strafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 26
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 481/00

    Fehlerhafte Anordnung eines Vorwegvollzugs vor der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 30.05.2001 - 1 StR 176/01
    Steht zu besorgen, daß der an die Maßregel anschließende Strafvollzug den Maßregelerfolg wieder zunichte machen könnte, so müssen dafür überzeugende Gründe vorliegen (vgl. Senat, Beschl. vom 30. Januar 2001 - 1 StR 481/00 - m.w.N.).
  • BGH, 11.03.1998 - 1 StR 77/98

    Raub mit Todesfolge - Anordnung des Vorwegvollzugs

    Auszug aus BGH, 30.05.2001 - 1 StR 176/01
    Zudem hat das Landgericht nicht berücksichtigt, daß die Therapiebereitschaft auch bei Vollzug der Maßregel gefördert werden kann (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 14), da es zu den wesentlichen Aufgaben des Maßregelvollzuges gehört, den Verurteilten zur Einsicht in die Erfordernis seiner Behandlung zu bringen.
  • BGH, 21.03.1990 - 4 StR 10/90

    Voraussetzungen an einen Vorwegvollzug einer Strafe vor der angeordneten Maßregel

    Auszug aus BGH, 30.05.2001 - 1 StR 176/01
    Das Landgericht hätte im übrigen auch bedenken müssen, daß die vorhandene Therapiebereitschaft während des Strafvollzugs wieder zerstört werden könnte (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 10; Vorwegvollzug, teilweiser 12).
  • OLG Karlsruhe, 28.01.2005 - 2 Ws 6/05

    Maßregelvollstreckung: Erledigterklärung der Unterbringung in einer

    Dass der Zweck der Unterbringung erreicht ist, steht dem nach § 67 Abs. 5 S. 2 Halbs. 1 StGB regelmäßigen (LK-Hanack zu § 67 Rn. 32) Verbleib des Untergebrachten im Vollzug der Maßregel nicht entgegen (BGH NStZ-RR 2002, 26; Münchner Kommentar-Maier zu § 67 Rn. 43).
  • OLG München, 19.06.2006 - 4St RR 90/06

    Gleich hohe Strafbemessung trotz Feststellung weiterer Milderungsumstände;

    Das Landgericht hätte im Übrigen auch bedenken müssen, dass die vorhandene Therapiebereitschaft während des Strafvollzugs wieder zerstört werden könnte (BGH NStZ-RR 2002, 26 ).
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