Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.08.2002 - 3 Ws 831/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5123
OLG Frankfurt, 08.08.2002 - 3 Ws 831/02 (https://dejure.org/2002,5123)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.08.2002 - 3 Ws 831/02 (https://dejure.org/2002,5123)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. August 2002 - 3 Ws 831/02 (https://dejure.org/2002,5123)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5123) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 64 StGB, § 67d Abs 5 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Beendigung mangels Therapieaussicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Überführung eines in einer Entziehungsanstalt Untergebrachten in den Strafvollzug ; Gesamtschau des bisherigen Behandlungsverlaufs; Behandlungsunwilligkeit ; Behandlungsunfähigkeit; Rückfall ins Suchtverhalten; Lockerungsmissbrauch

Verfahrensgang

  • LG Limburg - StVK 165/02
  • OLG Frankfurt, 08.08.2002 - 3 Ws 831/02

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 299
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2002 - 3 Ws 831/02
    Die Kammer ist zu Unrecht davon ausgegangen, dass die mit Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 20. Juli 2001 angeordnete Unterbringung nach Maßgabe des § 67d Abs. 5 StGB in der Fassung, welche die Vorschrift nach der Teilnichtigkeitserklärung durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.3.1994 (BVerfGE 91, 1 ff. = NStZ 1994, 578 ff. = StV 1994, 594 ff.) erhalten hat, nicht weiter vollzogen werden darf.

    Diese Feststellung darf nur auf einer zuverlässigen Erkenntnisgrundlage erfolgen (BVerfGE 91, 1, 15; Senat, Beschlüsse v. 11.6.2002 - 3 Ws 668/01 und v. 15.8.2001 - 3 Ws 785/01; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 67d Rn. 7; Hörn, in: SK-StGB 1998, § 67d Rn. 7a), d.h. die dauerhafte Therapieunwilligkeit oder -fähigkeit muss sich ausreichend durch Tatsachen untermauern lassen.

  • BGH, 20.06.2001 - 3 StR 209/01

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Prognoseentscheidung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2002 - 3 Ws 831/02
    Dieser hat mehrfach hervorgehoben, dass die Unterbringung auch und gerade dazu dient, die Ursache fehlender Therapiemotivation oder -fähigkeit zu beheben, namentlich fehlende Therapiebereitschaft überhaupt erst zu wecken, um so die Voraussetzungen einer erfolgsversprechenden Weiterbehandlung zu schaffen (BGH, NStZ-RR 1998, 70; NStZ-RR 1999, 10; NStZ-RR 2002, 7 - jew. m.w.N.).

    Es ist nämlich Aufgabe der für den Vollzug der Maßregel zuständigen Vollstreckungs- und Verwaltungsbehörden, hinreichend geeignete, auch auf die individuellen Besonderheiten des Untergebrachten abgestimmte Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen (vgl. BGH, NStZ-RR 2002, 7 - st. Rspr.).

  • BGH, 17.09.1998 - 5 StR 224/98

    Unzulässige Anordnung des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2002 - 3 Ws 831/02
    Dieser hat mehrfach hervorgehoben, dass die Unterbringung auch und gerade dazu dient, die Ursache fehlender Therapiemotivation oder -fähigkeit zu beheben, namentlich fehlende Therapiebereitschaft überhaupt erst zu wecken, um so die Voraussetzungen einer erfolgsversprechenden Weiterbehandlung zu schaffen (BGH, NStZ-RR 1998, 70; NStZ-RR 1999, 10; NStZ-RR 2002, 7 - jew. m.w.N.).
  • BGH, 03.09.1997 - 2 StR 437/97

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht der Behandlung ohne

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2002 - 3 Ws 831/02
    Dieser hat mehrfach hervorgehoben, dass die Unterbringung auch und gerade dazu dient, die Ursache fehlender Therapiemotivation oder -fähigkeit zu beheben, namentlich fehlende Therapiebereitschaft überhaupt erst zu wecken, um so die Voraussetzungen einer erfolgsversprechenden Weiterbehandlung zu schaffen (BGH, NStZ-RR 1998, 70; NStZ-RR 1999, 10; NStZ-RR 2002, 7 - jew. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 22.02.2005 - 2 Ws 20/05

    Maßregelvollstreckung: Notwendigkeit der Verteidigung bei Abbruch der Maßregel

    Andererseits sind die Gerichte mit Rücksicht auf das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG von Verfassungs wegen verpflichtet, die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu beenden, wenn eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht der Behandlung im Maßregelvollzug nicht (mehr) besteht (BVerfGE 91, 1, 31; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299 f.; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2003, 157 f.).

    Im Hinblick auf diese Bedeutung der Beendigung der Maßregel kann die Entscheidung nur auf einer ausreichenden tatsächlichen Erkenntnisgrundlage, die den Gesamtverlauf der Therapiebemühungen berücksichtigt und die Stellungnahmen der Einrichtung umfassend und kritisch würdigt, ergehen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299 f.; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2003, 157 f.).

  • OLG Hamm, 11.09.2007 - 3 Ws 533/07

    Fehlende hinreichend konkrete Erfolgsaussicht bei therapiewilligem, aber

    Es muss vielmehr auch überprüft werden, ob eine mangelnde Therapiemotivation - ggf. durch eine nachträgliche Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der gleichzeitig verhängten Freiheitsstrafe (§ 67 Abs. 3 StGB) - wieder geweckt werden kann (OLG Jena, Beschl. v. 05.03.2007 - 1 Ws 75/07; Beschl. v. 13.06.2005 - 1 Ws 207/05; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299), bzw. ob der Maßregel durch eine zwischenzeitliche Überweisung in den Vollzug einer anderen Maßregel gem. § 67a StGB letztlich doch noch zum Erfolg verholfen werden kann (vgl. LK-Horstkotte, 10. Aufl., § 67a Rdn. 20).

    Dass nicht durch den Versuch eines "Neubeginns" - ggf. unter Anwendung von vom Regelvollzug abweichenden Therapieformen, mit anderen Therapeuten oder gar in einer anderen Einrichtung (vgl. dazu OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299; OLG Nürnberg StraFo 2003, 431; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2003, 157, 158) - es doch noch zu einer kontinuierlicheren Teilnahme am Therapieprogramm kommen kann, wird nicht ersichtlich.

  • KG, 16.05.2017 - 5 Ws 129/17

    Maßregelvollstreckung: Voraussetzung für die Überweisung eines Verurteilten aus

    Bei angeordneter Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist die Überweisung in die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus möglich, wenn durch die Behandlung einer der Betäubungsmittelabhängigkeit zugrunde liegenden oder die Suchtbehandlung sonst behindernden Störung mittelbar die Suchtbehandlung gefördert wird (Anschluss: OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2016, III-4 Ws 166/16, juris Rn. 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. August 2002, 3 Ws 831/02, NStZ-RR 2002, 299, 300, juris Rn. 2).(Rn.2).

    Bei angeordneter Unterbringung in einer Entziehungsanstalt dient die Überweisung in die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus der Resozialisierung dann, wenn durch die Behandlung einer der Betäubungsmittelabhängigkeit zugrunde liegenden oder die Suchtbehandlung sonst behindernden Störung mittelbar die Suchtbehandlung gefördert wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2016 - III-4 Ws 166/16 -, juris Rn. 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. August 2002 - 3 Ws 831/02 -, NStZ-RR 2002, 299, 300, juris Rn. 2; Rissing-van Saan/Peglau a. a. O., § 67a Rn. 30; Veh a. a. O., § 67a Rn. 13; Sinn a. a. O., § 67a Rn. 6).

  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 707/07

    Therapieunwilligkeit

    Da eine Therapieunfähigkeit nicht ersichtlich ist, bedarf es in Bezug auf die bestehenden Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten, gegebenenfalls mit anderen Therapeuten oder gar in einer anderen Einrichtung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299; OLG Nürnberg StraFo 2003, 431; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2003, 157, 158), der weiteren Aufklärung, zu deren Durchführung die Sache an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld zurückzuverweisen war.
  • OLG Braunschweig, 09.08.2012 - Ws 231/12

    Drogenrückfall; Drogenabhängigkeit; Entziehungsanstalt; Maßregel; Suchtverhalten;

    Bei der Prüfung der Frage, ob keine konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg mehr besteht, ist entscheidend, ob bei der gebotenen Gesamtschau des bisherigen Behandlungsverlaufs eine mit therapeutischen Mitteln des Maßregelvollzugs nicht mehr aufbrechbare Behandlungsunwilligkeit oder Behandlungsunfähigkeit des Verurteilten vorliegt, namentlich eine realistische Chance auf das Erreichen des Maßregelzwecks weder durch einen Wechsel der behandelnden Therapeuten und/oder der angewandten Therapie, noch durch ein Überwechseln des Verurteilten in den Vollzug einer anderen Maßregel oder einen teilweisen Vorwegvollzug der Strafe begründet werden kann (OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.08.2002 - 3 Ws 831/02 - zitiert nach juris, Rn. 1).
  • OLG Saarbrücken, 24.03.2022 - 4 Ws 34/22

    Der weitere Vollzug einer Maßregel nach § 64 S. 2 StGB ist nicht allein deshalb

    Sie besteht nur, wenn bei der gebotenen Gesamtschau des bisherigen Behandlungsverlaufs eine mit therapeutischen Mitteln des Maßregelvollzugs nicht mehr aufbrechbare Behandlungsunwilligkeit oder Behandlungsunfähigkeit des Verurteilten vorliegt, namentlich eine realistische Chance auf das Erreichen des Maßregelzwecks weder durch einen Wechsel der behandelnden Therapeuten und/oder der angewandten Therapie, noch durch ein Überwechseln des Verurteilten in den Vollzug einer anderen Maßregel oder einen teilweisen Vorwegvollzug der Strafe begründet werden kann (OLG Braunschweig, Beschluss vom 07. Januar 2016 - 1 Ws 337/15 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.August 2002 - 3 Ws 831/02 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 27.12.2018 - 4 Ws 271/18

    Erfolgsaussichten einer Suchttherapie einer Schwangeren bzw. Mutter eines jungen

    Insbesondere stellt der Umstand, dass ein Untergebrachter in der Anstalt Schwierigkeiten bereitet oder Rückfälle in sein Suchtverhalten erleidet, als solches noch keinen Anlass dar, ihn in den Strafvollzug zu überweisen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. August 2002 - 3 Ws 831/02, juris Rn. 1).
  • OLG Saarbrücken, 31.08.2015 - 1 Ws 123/15

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Voraussetzungen für eine

    Dabei ist jedoch stets zu überprüfen, ob eine - vorübergehende - mangelnde Therapiemotivation wieder geweckt werden kann (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299 f. - Rn. 1 nach juris; OLG Zweibrücken; OLG Hamm, jew. a. a. O.; vorgenannte Senatsbeschlüsse; Fischer, a. a. O.).
  • OLG Schleswig, 17.03.2011 - 2 Ws 53/11

    Voraussetzungen für den Abbruch einer Entwöhnungstherapie

    Voraussetzung für die Feststellung der Aussichtslosigkeit des Maßregelvollzuges gemäß § 64 StGB ist, dass in der Gesamtschau des bisherigen Verhaltens des Verurteilten einschließlich der in der Klinik verbrachten Zeit im Rahmen einer zu stellenden Prognose aller Voraussicht nach nicht mehr mit einem Therapieerfolg gerechnet werden kann (OLG Celle, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 2 Ws 41/10 -, bei Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Januar 2008 - 3 Ws 707-709/07 -, NStZ 2009, 39; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 Ws 596/02 -, NStZ-RR 2003, 157 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. August 2002 - 3 Ws 831/02 -, NStZ-RR 2002, 299 ).
  • OLG Braunschweig, 07.01.2016 - 1 Ws 337/15

    Zuverlässige Erkenntnisgrundlage bzgl. der Prognose der mangelden hinreichend

    Bei der Prüfung der Frage, ob keine konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg mehr besteht, ist entscheidend, ob bei der gebotenen Gesamtschau des bisherigen Behandlungsverlaufs eine mit therapeutischen Mitteln des Maßregelvollzugs nicht mehr aufbrechbare Behandlungsunwilligkeit oder Behandlungsunfähigkeit des Verurteilten vorliegt, namentlich eine realistische Chance auf das Erreichen des Maßregelzwecks weder durch einen Wechsel der behandelnden Therapeuten und/oder der angewandten Therapie, noch durch ein Überwechseln des Verurteilten in den Vollzug einer anderen Maßregel oder einen teilweisen Vorwegvollzug der Strafe begründet werden kann ( vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.08.2002 - 3 Ws 831/02, juris, Rn. 1 ).
  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 709/07

    Therapieunwilligkeit

  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 708/07

    Therapieunwilligkeit

  • OLG Bamberg, 28.04.2021 - 1 Ws 252/21

    Voraussetzungen der Erledigterklärung einer insoliert angeordneten Unterbringung

  • OLG Hamm, 02.07.2019 - 3 Ws 240/19

    Unterbringung Entziehungsanstalt; Erledigung; Aussichtslosigkeit; Maßstab

  • OLG Braunschweig, 22.01.2020 - 1 Ws 304/19

    Erfolglose Beschwerde gegen Nichtfeststellung von endender Suchttherapie; Kein

  • OLG Jena, 19.12.2007 - 1 Ws 456/07

    Abbruch

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht