Rechtsprechung
BGH, 19.07.2002 - 2 StR 255/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 250 Abs. 3 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO
Minder schwerer Fall des schweren Raubes (erforderliche Gesamtbetrachtung; bestimmende Strafzumessungsumstände) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Schwerer Raub - Tateinheit - Versuch - Schwere räuberische Erpressung - Verletzung sachlichen Rechts - Strafausspruch - Minder schwerer Fall - Gesamtbetrachtung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 250 Abs. 3
Berücksichtigung fehlender Vorstrafen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2002, 329
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75
Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 19.07.2002 - 2 StR 255/02
Erst nach dem Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der außerordentliche Strafrahmen anzuwenden ist (st. Rspr. vgl. BGHSt 26, 97, 98;… BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Prüfungspflicht 1; BGH NStZ 2000, 254; BGH, Beschl. v. 29.8.2001 - 2 StR 276/01). - BGH, 23.10.1992 - 2 StR 483/92
Zulässigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung von direktem Vorsatz beim …
Auszug aus BGH, 19.07.2002 - 2 StR 255/02
Zwar müssen die Urteilsgründe nur die bestimmenden Strafzumessungsumstände mitteilen (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; BGH StV 1993, 72). - BGH, 14.05.1993 - 2 StR 127/93
Mangelhafte Gesamtwürdigung wesentlicher strafmildernder Gesichtspunkte - Minder …
Auszug aus BGH, 19.07.2002 - 2 StR 255/02
Ein Rechtsfehler liegt erst vor, wenn ein wesentlicher, die Tat prägender, Gesichtspunkt erkennbar nicht berücksichtigt wurde (vgl. BGH StV 1994, 17). - BGH, 29.08.2001 - 2 StR 276/01
Vergewaltigung (in der Ehe); Verwendung eines anderen gefährlichen Werkzeugs; …
Auszug aus BGH, 19.07.2002 - 2 StR 255/02
Erst nach dem Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der außerordentliche Strafrahmen anzuwenden ist (st. Rspr. vgl. BGHSt 26, 97, 98;… BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Prüfungspflicht 1; BGH NStZ 2000, 254; BGH, Beschl. v. 29.8.2001 - 2 StR 276/01).
- LG München I, 19.01.2018 - 12 KLs 111 Js 239798/16
Münchner Amoklauf: Sieben Jahre Haft für Waffenlieferanten
Es wurden auch umfassend die Persönlichkeit des Täters, sein Gesamtverhalten, seine Tatmotive und die seine Tat begleitenden Umstände gewürdigt (vgl. u.a. BGH NStZ-RR 2006, 339 und BGH NStZ-RR 2002, 329). - BGH, 07.11.2007 - 1 StR 164/07
BGH bestätigt Urteil im Lebensmittel-Fall von Passau
Der Tatrichter braucht im Urteil nur diejenigen Umstände anzuführen, die für die Bemessung der Strafe bestimmend sind, § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; eine erschöpfende Aufzählung aller Strafzumessungserwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich (…st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 2;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 18; BGH, Beschl. vom 23. Oktober 1992 - 2 StR 483/92; BGH, Beschl. vom 19. Juli 2002 - 2 StR 255/02).Ein Rechtsfehler liegt erst vor, wenn ein wesentlicher, die Tat prägender Gesichtspunkt erkennbar nicht berücksichtigt wurde (BGH StV 1994, 17; BGH, Beschl. vom 19. Juli 2002 - 2 StR 255/02).
- LG Köln, 29.01.2021 - 155 Ns 62/18 Erst nach dem Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der außerordentliche Strafrahmen anzuwenden ist (BGH B. v. 19.07.2002, 2 StR 255/02 - juris).
- BGH, 22.12.2011 - 4 StR 581/11
Minder schwerer Fall des Bestimmens einer Person unter 18 Jahren als Person über …
Erst nach dem Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der außerordentliche Strafrahmen anzuwenden ist (BGH, Urteil vom 19. März 1975 - 2 StR 53/75, BGHSt 26, 97, 98; Beschluss vom 19. Juli 2002 - 2 StR 255/02, NStZ-RR 2002, 329). - LG Köln, 03.12.2020 - 113 KLs 23/19 Dabei sind auch die Persönlichkeit des Täters, sein Gesamtverhalten, seine Tatmotive und die seine Tat begleitenden Umstände zu würdigen (BGH, Beschluss vom 19.07.2002, 2 StR 255/02, Rn. 3 f. - juris).
- OLG Köln, 22.05.2007 - 82 Ss 45/07
Anforderungen an die Strafzumessung bei gesetzlich vorgesehenem minder schweren …
(vgl. nur BGH, NJW 2000, 3580; BGH, NStZ-RR 2002, 329 ; st. Senatsrechtsprechung, vgl. nur SenE v. 16.11.2004 Ss 413/04 ;… Weber, BtMG, 2. Auflage, vor § 29 Rn. 590, 591 m. w. N.).
Rechtsprechung
BGH, 31.07.2002 - 1 StR 184/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 46a StGB; § 46 StGB
Täter-Opfer-Ausgleich (fehlerhaft unterlassene Prüfung einer Strafrahmenverschiebung); Strafzumessung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern - Sexueller Missbrauch von Kindern - Verfahrensrüge - Sachrüge - Schmerzensgeld - Strafzumessung
- Judicialis
StGB § 46a; ; StGB § 46a Nr. 1; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2002, 329
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.05.2001 - 2 StR 78/01
Zusammentreffen von Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung; …
Auszug aus BGH, 31.07.2002 - 1 StR 184/02
Der Strafsenat vermag so nicht zu beurteilen, ob die Strafkammer die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB trotz der Schmerzensgeldzahlung zu Recht nicht für erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGHR StGB § 46a Anwendungsbereich 1; BGH NStZ 2002, 29). - BGH, 22.08.2001 - 1 StR 333/01
Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (Strafverfolgungsverjährung, getrennte …
Auszug aus BGH, 31.07.2002 - 1 StR 184/02
Der Strafsenat vermag so nicht zu beurteilen, ob die Strafkammer die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB trotz der Schmerzensgeldzahlung zu Recht nicht für erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (…vgl. BGHR StGB § 46a Anwendungsbereich 1; BGH NStZ 2002, 29).
- BGH, 06.06.2018 - 4 StR 144/18
Täter-Opfer-Ausgleich (Hinterbliebene sind nicht Verletzte)
Der Fall des von einer Sexualstraftat betroffenen Kleinkindes, bei dem der Bundesgerichtshof hinsichtlich der Strafmilderung nach § 46a Nr. 1, § 49 Abs. 1 StGB tatrichterliche Feststellungen zu einem kommunikativen Prozess mit dessen Eltern als Inhabern der Personensorge (§ 1627 BGB) und Vertreter (§ 1629 BGB) des - überlebenden - Opfers verlangt hat (BGH, Beschluss vom 12 13 31. Juli 2002 - 1 StR 184/02, BGHR StGB § 46a Begründung 1), ist insoweit anders gelagert. - OLG Bremen, 26.01.2006 - Ss 47/05
Berücksichtigung des Täter-Opfer-Ausgleichs bei der Strafzumessung
Die gebotene Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 46a StGB konnte nicht durch eine strafmildernde Berücksichtigung der Schmerzensgeldzahlung ersetzt werden (BGH, StV 2000, 129 und StV 2001, 346 ; 347; BGHR StGB § 46a Begründung 1).Aufgrund jenes Darlegungsmangels hat das Revisionsgericht keine Möglichkeit, zu prüfen, ob das Landgericht die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB zu Recht nicht als erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGHR StGB § 46a Begründung 1).
- OLG Celle, 19.05.2011 - 32 Ss 32/11
Auswirkungen des Fehlens von Feststellungen zum Wirkstoffgehalt eines …
Der Senat kann hiernach nicht beurteilen, ob die Strafkammer die Voraussetzungen des § 46 a Nr. 1 StGB trotz der erfolgten Zahlung von Schmerzensgeld nicht für erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46 a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 329 -juris).
- OLG Nürnberg, 30.07.2009 - 2 St OLG Ss 121/09
Revision in Strafsachen: Überprüfung der Strafzumessungserwägungen des …
Der Senat vermag so nicht zu beurteilen, ob die Strafkammer die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB - was hier fern läge - trotz der Verpflichtung zur Zahlung von Schmerzensgeld nicht für erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGHR StGB § 46a Begründung 1). - OLG Nürnberg, 01.12.2010 - 1 St OLG Ss 251/10
Revision in Strafsachen: Überprüfung der Strafzumessungserwägungen des …
Der Senat vermag so schon nicht zu beurteilen, ob die Strafkammer die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB nicht für erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGHR StGB § 46a Begründung 1; OLG Nürnberg StV 2010, 308 (Ls.) = StraFo 2010, 117 (Ls.)). - OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 4 Ss 1196/09
Lesbarkeit der Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags; Innbegriff der …
Der Senat vermag so nicht zu beurteilen, ob das Landgericht die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB zu Recht nicht für erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen nach §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGHR § 46a StGB Begründung 1). - OLG Nürnberg, 30.06.2009 - 2 St OLG Ss 121/09 Der Senat vermag so nicht zu beurteilen, ob die Strafkammer die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB - was hier fern läge - trotz der Verpflichtung zur Zahlung von Schmerzensgeld nicht für erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGHR StGB § 46a Begründung 1).