Weitere Entscheidung unten: BGH, 31.07.2002

Rechtsprechung
   BGH, 19.07.2002 - 2 StR 255/02   

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https://dejure.org/2002,3240
BGH, 19.07.2002 - 2 StR 255/02 (https://dejure.org/2002,3240)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2002 - 2 StR 255/02 (https://dejure.org/2002,3240)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2002 - 2 StR 255/02 (https://dejure.org/2002,3240)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Schwerer Raub - Tateinheit - Versuch - Schwere räuberische Erpressung - Verletzung sachlichen Rechts - Strafausspruch - Minder schwerer Fall - Gesamtbetrachtung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 250 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 3
    Berücksichtigung fehlender Vorstrafen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 329
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 19.07.2002 - 2 StR 255/02
    Erst nach dem Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der außerordentliche Strafrahmen anzuwenden ist (st. Rspr. vgl. BGHSt 26, 97, 98; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Prüfungspflicht 1; BGH NStZ 2000, 254; BGH, Beschl. v. 29.8.2001 - 2 StR 276/01).
  • BGH, 23.10.1992 - 2 StR 483/92

    Zulässigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung von direktem Vorsatz beim

    Auszug aus BGH, 19.07.2002 - 2 StR 255/02
    Zwar müssen die Urteilsgründe nur die bestimmenden Strafzumessungsumstände mitteilen (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; BGH StV 1993, 72).
  • BGH, 14.05.1993 - 2 StR 127/93

    Mangelhafte Gesamtwürdigung wesentlicher strafmildernder Gesichtspunkte - Minder

    Auszug aus BGH, 19.07.2002 - 2 StR 255/02
    Ein Rechtsfehler liegt erst vor, wenn ein wesentlicher, die Tat prägender, Gesichtspunkt erkennbar nicht berücksichtigt wurde (vgl. BGH StV 1994, 17).
  • BGH, 29.08.2001 - 2 StR 276/01

    Vergewaltigung (in der Ehe); Verwendung eines anderen gefährlichen Werkzeugs;

    Auszug aus BGH, 19.07.2002 - 2 StR 255/02
    Erst nach dem Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der außerordentliche Strafrahmen anzuwenden ist (st. Rspr. vgl. BGHSt 26, 97, 98; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Prüfungspflicht 1; BGH NStZ 2000, 254; BGH, Beschl. v. 29.8.2001 - 2 StR 276/01).
  • BGH, 22.12.2011 - 4 StR 581/11

    Minder schwerer Fall des Bestimmens einer Person unter 18 Jahren als Person über

    Erst nach dem Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der außerordentliche Strafrahmen anzuwenden ist (BGH, Urteil vom 19. März 1975 - 2 StR 53/75, BGHSt 26, 97, 98; Beschluss vom 19. Juli 2002 - 2 StR 255/02, NStZ-RR 2002, 329).
  • LG Köln, 03.12.2020 - 113 KLs 23/19
    Dabei sind auch die Persönlichkeit des Täters, sein Gesamtverhalten, seine Tatmotive und die seine Tat begleitenden Umstände zu würdigen (BGH, Beschluss vom 19.07.2002, 2 StR 255/02, Rn. 3 f. - juris).
  • OLG Köln, 22.05.2007 - 82 Ss 45/07

    Anforderungen an die Strafzumessung bei gesetzlich vorgesehenem minder schweren

    (vgl. nur BGH, NJW 2000, 3580; BGH, NStZ-RR 2002, 329 ; st. Senatsrechtsprechung, vgl. nur SenE v. 16.11.2004 Ss 413/04 ; Weber, BtMG, 2. Auflage, vor § 29 Rn. 590, 591 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 31.07.2002 - 1 StR 184/02   

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https://dejure.org/2002,3577
BGH, 31.07.2002 - 1 StR 184/02 (https://dejure.org/2002,3577)
BGH, Entscheidung vom 31.07.2002 - 1 StR 184/02 (https://dejure.org/2002,3577)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - 1 StR 184/02 (https://dejure.org/2002,3577)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 329
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.05.2001 - 2 StR 78/01

    Zusammentreffen von Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung;

    Auszug aus BGH, 31.07.2002 - 1 StR 184/02
    Der Strafsenat vermag so nicht zu beurteilen, ob die Strafkammer die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB trotz der Schmerzensgeldzahlung zu Recht nicht für erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGHR StGB § 46a Anwendungsbereich 1; BGH NStZ 2002, 29).
  • BGH, 22.08.2001 - 1 StR 333/01

    Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (Strafverfolgungsverjährung, getrennte

    Auszug aus BGH, 31.07.2002 - 1 StR 184/02
    Der Strafsenat vermag so nicht zu beurteilen, ob die Strafkammer die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB trotz der Schmerzensgeldzahlung zu Recht nicht für erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGHR StGB § 46a Anwendungsbereich 1; BGH NStZ 2002, 29).
  • BGH, 06.06.2018 - 4 StR 144/18

    Täter-Opfer-Ausgleich (Hinterbliebene sind nicht Verletzte)

    Der Fall des von einer Sexualstraftat betroffenen Kleinkindes, bei dem der Bundesgerichtshof hinsichtlich der Strafmilderung nach § 46a Nr. 1, § 49 Abs. 1 StGB tatrichterliche Feststellungen zu einem kommunikativen Prozess mit dessen Eltern als Inhabern der Personensorge (§ 1627 BGB) und Vertreter (§ 1629 BGB) des - überlebenden - Opfers verlangt hat (BGH, Beschluss vom 12 13 31. Juli 2002 - 1 StR 184/02, BGHR StGB § 46a Begründung 1), ist insoweit anders gelagert.
  • OLG Bremen, 26.01.2006 - Ss 47/05

    Berücksichtigung des Täter-Opfer-Ausgleichs bei der Strafzumessung

    Die gebotene Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 46a StGB konnte nicht durch eine strafmildernde Berücksichtigung der Schmerzensgeldzahlung ersetzt werden (BGH, StV 2000, 129 und StV 2001, 346 ; 347; BGHR StGB § 46a Begründung 1).

    Aufgrund jenes Darlegungsmangels hat das Revisionsgericht keine Möglichkeit, zu prüfen, ob das Landgericht die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB zu Recht nicht als erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGHR StGB § 46a Begründung 1).

  • OLG Celle, 19.05.2011 - 32 Ss 32/11

    Auswirkungen des Fehlens von Feststellungen zum Wirkstoffgehalt eines

    Der Senat kann hiernach nicht beurteilen, ob die Strafkammer die Voraussetzungen des § 46 a Nr. 1 StGB trotz der erfolgten Zahlung von Schmerzensgeld nicht für erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46 a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 329 -juris).
  • OLG Nürnberg, 30.07.2009 - 2 St OLG Ss 121/09

    Revision in Strafsachen: Überprüfung der Strafzumessungserwägungen des

    Der Senat vermag so nicht zu beurteilen, ob die Strafkammer die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB - was hier fern läge - trotz der Verpflichtung zur Zahlung von Schmerzensgeld nicht für erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGHR StGB § 46a Begründung 1).
  • OLG Nürnberg, 01.12.2010 - 1 St OLG Ss 251/10

    Revision in Strafsachen: Überprüfung der Strafzumessungserwägungen des

    Der Senat vermag so schon nicht zu beurteilen, ob die Strafkammer die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB nicht für erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGHR StGB § 46a Begründung 1; OLG Nürnberg StV 2010, 308 (Ls.) = StraFo 2010, 117 (Ls.)).
  • OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 4 Ss 1196/09

    Lesbarkeit der Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags; Innbegriff der

    Der Senat vermag so nicht zu beurteilen, ob das Landgericht die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB zu Recht nicht für erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen nach §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGHR § 46a StGB Begründung 1).
  • OLG Nürnberg, 30.06.2009 - 2 St OLG Ss 121/09
    Der Senat vermag so nicht zu beurteilen, ob die Strafkammer die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB - was hier fern läge - trotz der Verpflichtung zur Zahlung von Schmerzensgeld nicht für erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGHR StGB § 46a Begründung 1).
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