Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 19.06.2002

Rechtsprechung
   BayObLG, 27.06.2002 - 1 ObOWi 221/02   

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https://dejure.org/2002,2958
BayObLG, 27.06.2002 - 1 ObOWi 221/02 (https://dejure.org/2002,2958)
BayObLG, Entscheidung vom 27.06.2002 - 1 ObOWi 221/02 (https://dejure.org/2002,2958)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 1 ObOWi 221/02 (https://dejure.org/2002,2958)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Absehen vom Fahrverbot wegen Überschreitung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit bei Aufstellen des Messgeräts unmittelbar hinter der Ortstafel

  • IWW
  • Judicialis

    OWiG § 79 Abs. 1; ; StPO § 267 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 79 Abs. 1; StPO § 267 Abs. 3
    Geschwindigkeitsmessung vor Ortstafel - Ausnahmefall für Verhängung des Regelfahrverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Messung der Geschwindigkeitsüberschreitung am Ortsausgangsschild kann Sonderfall darstellen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausbremsen = Nötigung?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrsrecht; Ordnungswidrigkeit; Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit; Regelfall; Ausnahmefall; Messpunkt vor Zeichen 311; Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer

Besprechungen u.ä.

  • anwalt-bauer.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Fahrverbot bei Geschwindigkeitsmessung kurz vor der Ortstafel

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 345
  • NZV 2002, 576
  • VersR 2003, 384
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 04.09.1995 - 1 ObOWi 375/95

    Einsatz Geschwindigkeitsmeßgerätes unmittelbar nach der Ortstafel

    Auszug aus BayObLG, 27.06.2002 - 1 ObOWi 221/02
    Die Richtlinien sind zwar innerdienstliche Vorschriften; sie sichern jedoch auch die Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer in vergleichbaren Kontrollsituationen, indem sie für alle mit der Verkehrsüberwachung betrauten Beamten verbindlich sind (BayObLGSt 1995, 148/149; OLG Oldenburg NZV 1994, 286).

    Wird nämlich ein Geschwindigkeitsmessgerät entgegen den Richtlinien relativ kurz nach oder - wie im vorliegenden Fall - kurz vor der Ortstafel eingesetzt, so ist dies in der Regel ein besonderer Tatumstand, der die Annahme eines Ausnahmefalls rechtfertigen kann, auch wenn die Messung selbst in ihrem Ergebnis korrekt war (BayObLGSt 1995, 148).

  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Auszug aus BayObLG, 27.06.2002 - 1 ObOWi 221/02
    Der Tatrichter hat die Rechtsfolgen auf der Grundlage dieser Feststellungen, die lediglich durch Feststellungen dazu zu ergänzen sind, ob die Messstelle entsprechend den Richtlinien eingerichtet war, neu festzusetzen (vgl. BGHSt 30, 340).
  • OLG Oldenburg, 15.03.1994 - Ss 114/94

    Meßtoleranz, Ortstafel, Verkehrsüberwachung, Fahrverbot, Regelfolge,

    Auszug aus BayObLG, 27.06.2002 - 1 ObOWi 221/02
    Die Richtlinien sind zwar innerdienstliche Vorschriften; sie sichern jedoch auch die Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer in vergleichbaren Kontrollsituationen, indem sie für alle mit der Verkehrsüberwachung betrauten Beamten verbindlich sind (BayObLGSt 1995, 148/149; OLG Oldenburg NZV 1994, 286).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2011 - 4 Ss 261/11

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Geschwindigkeitsmessung kurz vor einem

    Unabhängig hiervon entspricht es herrschender Ansicht, dass in den in Frage stehenden Fällen über Art. 3 GG ein Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften bei der Bemessung der Rechtsfolge zugunsten des Betroffenen zu berücksichtigen ist (OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 3. Februar 2011 - 2 Ss 8/11 - und vom 16. Mai 2011 - 4 Ss 297/11; BayObLG VRS 90, 209; 103, 385; OLG Dresden DAR 2010, 29; OLG Köln VRS 96, 62; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 3 StVO Rn. 56 b; teilweise abweichend OLG Oldenburg VRS 91, 478).
  • OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 2 Ss 8/11

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Berücksichtigung der

    Sie sichern jedoch auch die Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer in vergleichbaren Kontrollsituationen, indem sie für alle mit der Verkehrsüberwachung betrauten Beamten verbindlich sind (BayObLSt 1995, 184 ff.; OLG Oldenburg NZV 1994, 286; BayObLG NStZ-RR 2002, 345 ff.).
  • OLG Bamberg, 17.07.2012 - 3 Ss OWi 944/12

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Erforderliche Feststellungen

    Sieht der Tatrichter von einem Regelfahrverbot wegen einer innerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung mit der Begründung ab, dass die Messstelle entgegen der einschlägigen landespolizeilichen Verkehrsüberwachungsrichtlinien in einem zu geringen Abstand vor der das Ende der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit markierenden Ortstafel (Zeichen 311) eingerichtet wurde, sind weitere Feststellungen dazu unabdingbar, ob die Messstelle bzw. die Überwachungsstrecke nicht aufgrund der örtlichen Gegebenheiten z.B. als Unfallbrennpunkt bzw. Unfallgefahrenpunkt oder aufgrund sonstiger besonderer Verkehrsverhältnisse oder anderer gefahrerhöhender Umstände sachlich gerechtfertigt und damit ermessensfehlerfrei ausgewählt wurde (u.a. Anschluss an OLG Bamberg DAR 2006, 464 f., OLG Stuttgart DAR 2011, 220, OLG Dresden DAR 2010, 29 f.; BayObLG NZV 1995, 496 f. = DAR 1995, 495 f. und BayObLG NZV 2002, 576 f. = zfs 2003, 42).

    Denn insoweit fehlen bereits nahe liegende Angaben und Feststellungen dazu, ob die Messstelle bzw. die Überwachungsstrecke nicht aufgrund der örtlichen Gegebenheiten z.B. als Unfallbrennpunkt bzw. Unfallgefahrenpunkt oder aufgrund sonstiger besonderer Verkehrsverhältnisse (z.B. Kreuzung, Einmündung, Fußgängerüberweg, Bushaltestelle, anliegende öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten etc.) oder anderer gefahrerhöhender Umstände (vgl. hierzu die einschlägige 'Ergänzende Weisung Nr. 1 [Geschwindigkeit allgemein - Stand: 12.01.2011]' zur Richtlinie für die polizeiliche Verkehrsüberwachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 12.05.2006 [VÜ-Richtlinie-VÜR; AIIMBl 2006, 155]) sachlich gerechtfertigt und damit ermessensfehlerfrei ausgewählt wurde (vgl. neben OLG Bamberg DAR 2006, 464 f. zuletzt auch OLG Stuttgart DAR 2011, 220 und OLG Dresden DAR 2010, 29 f. sowie schon BayObLG NZV 1995, 496 f. = DAR 1995, 495 f. und BayObLG NZV 2002, 576 f. = zfs 2003, 42; eingehend hierzu Burhoff/Deutscher, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Aufl. [2011], Rn. 1089 ff. m. zahlr.

  • OLG Celle, 25.07.2011 - 311 SsRs 114/11

    "Besonderer Tatumstand" bei Unterschreitung des Mindestabstands zu dem

    Da diese Richtlinie als reine Verwaltungsvorschrift grundsätzlich keine Außenwirkung entfaltet, unterliegen Messergebnisse, die unter Verstoß gegen die Richtlinie, ansonsten aber korrekt gewonnen worden sind, keinem Verwertungsverbot (vgl. Senat aaO; hiesiger 2. Bußgeldsenat aaO; BayObLGSt 1995, 148; NStZ-RR 2002, 345; OLG Oldenburg NZV 1996, 375; OLG Köln VRS 96, 62; OLG Dresden DAR 2010, 29; OLG Stuttgart DAR 2011, 220).
  • OLG Hamm, 04.11.2004 - 3 Ss OWi 518/04

    Augenblicksversagen, Begriff des Augenblicks; kurzes Versagen;

    Sie sichern aber die Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer in vergleichbaren Kontrollsituationen, indem sie für alle mit der Verkehrsüberwachung betrauten Beamten verbindlich sind (vgl. BayObLG NZV 1995, 496; NStZ-RR 2002, 345; OLG Oldenburg NZV 1994, 286).
  • OLG Bamberg, 22.02.2017 - 3 Ss OWi 178/17

    Absehen von Fahrverbot wegen Nichteinhaltung polizeilicher

    a) Zwar kann eine Geschwindigkeitsmessung, die unter Verletzung des in internen Verwaltungsanweisungen vorgegebenen Mindestabstands zu einem die Geschwindigkeit regelnden Verkehrszeichen vorgenommen werden, die Indizwirkung eines Regelbeispiels entfallen lassen, worunter auch eine Messung vor der das Ende der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit markierenden Ortstafel (Z. 311) fällt (BayObLG NZV 2002, 576).
  • OLG Dresden, 06.06.2005 - Ss OWi 712/04

    Abstand von Verkehrszeichen und Messstelle bei Geschwindigkeitsverstoß -

    Mangels eines Verstoßes ist die indizierte grobe Pflichtwidrigkeit der Geschwindigkeitsüberschreitung deshalb nicht in subjektiver Hinsicht entfallen (vgl. OLG Oldenburg VRS 91, 478; OLG Köln VRS 96, 62; BayObLG NZV 1995, 496; NZV 2002, 576; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 374; DAR 2000, 580).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.06.2002 - 1 ObOWi 79/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5699
BayObLG, 19.06.2002 - 1 ObOWi 79/02 (https://dejure.org/2002,5699)
BayObLG, Entscheidung vom 19.06.2002 - 1 ObOWi 79/02 (https://dejure.org/2002,5699)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Juni 2002 - 1 ObOWi 79/02 (https://dejure.org/2002,5699)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Judicialis

    StVO § 37 Abs. 2; ; StPO § 261; ; StPO § 267 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    StVO § 37 Abs. 2; StPO § 261 § 267 Abs. 1
    Urteilsgründe bei qualifiziertem Rotlichtverstoß - Darstellung der von Zeugen verwendeten Meßmethode - Verurteilung aufgrund erinnerungsloser Rekonstruktion durch Polizeizeugen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verkehrsstrafrecht; Strafprozess; Rotlichtverstoß; Polizeiliche Zeugenaussage; Angewandte Meßmethode; Beweiskraft; Bewertungspflicht; Darstellungspflicht; Urteilsgründe

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 345
  • NZV 2002, 518
  • VersR 2003, 383 (Ls.)
  • BayObLGSt 2002, 100
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.01.1970 - 4 StR 438/69

    Beurteilung der Tatsachenfeststellung und freie Beweiswürdigung durch den

    Auszug aus BayObLG, 19.06.2002 - 1 ObOWi 79/02
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Zeugenaussage eines Polizeibeamten, er könne sich an den von ihm angezeigten Verkehrsvorgang zwar nicht mehr erinnern, er würde aber den Verkehrsteilnehmer unter den von diesem behaupteten Umständen nicht angezeigt haben, nicht generell als Beweismittel ausscheidet, sondern der freien Beweiswürdigung des Tatrichters unterliegt (BGHSt 23, 213; Göhler OWiG 13. Aufl. § 71 Rn. 43 c m. w. N. der Rechtsprechung).
  • KG, 09.07.1997 - 1 Ss 158/97
    Auszug aus BayObLG, 19.06.2002 - 1 ObOWi 79/02
    Fehlt die Darstellung der Beweisgründe ganz oder ist die Darstellung hierzu lückenhaft, handelt es sich um einen sachlich-rechtlichen Mangel, der auf Sachbeschwerde zur Aufhebung der Entscheidung führt (BGH NStZ 1983, 277; KG NStZ 1998, 55).
  • OLG Düsseldorf, 04.10.1999 - 2b Ss OWi 129/99

    Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes

    Auszug aus BayObLG, 19.06.2002 - 1 ObOWi 79/02
    Zur Feststellung von Zeitintervallen im Sekundenbereich sind freie Schätzungen aufgrund gefühlsmäßiger Erfassung generell ungeeignet, da erfahrungsgemäß hierbei ein erhebliches Fehlerrisiko besteht (OLG Düsseldorf NZV 2000, 134; BayObLG NZV 1995, 497; BayObLG Beschluss vom 5.12.2001 - 1 ObOWi 603/01).
  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener

    Auszug aus BayObLG, 19.06.2002 - 1 ObOWi 79/02
    Fehlt die Darstellung der Beweisgründe ganz oder ist die Darstellung hierzu lückenhaft, handelt es sich um einen sachlich-rechtlichen Mangel, der auf Sachbeschwerde zur Aufhebung der Entscheidung führt (BGH NStZ 1983, 277; KG NStZ 1998, 55).
  • OLG Köln, 20.03.2012 - 1 RBs 65/12

    Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugung hinsichtlich des Vorliegen eines

    Damit die Feststellungen eines von einem Zeugen beobachteten qualifizierten Rotlichtverstoßes eine tragfähige Grundlage für die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht bilden, ist es erforderlich, dass der Tatrichter in den Urteilsgründen die von dem Zeugen angewandte Messmethode darstellt und sie hinsichtlich ihrer Beweiskraft bewertet (SenE v. 06.11.2006 - 83 Ss-OWi 81/06; vgl. auch BayObLG DAR 2002, 520 = NZV 2002, 518 = NStZ-RR 2002, 345 = VRS 103, 449).
  • OLG Hamm, 01.09.2009 - 2 Ss OWi 550/09

    Rotlichtverstoß, Rotlichtzeit, Zeugenaussagen, qualifizierter Verstoß

    Freie Schätzungen aufgrund bloß gefühlsmäßiger Erfassung der verstrichenen Zeit sind zur Feststellung von Zeitintervallen im Sekundenbereich nämlich ungeeignet (OLG Köln, VRS 100, 140; Bay OLG, VRS 103, 449).
  • OLG Frankfurt, 27.01.2016 - 2 Ss OWi 893/15

    Kein Verwertungsverbot bei Verstoß gegen die Richtlinien zur Verkehrsüberwachung

    Die Richtlinien sichern nämlich auch die Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer in vergleichbaren Kontrollsituationen, indem sie für alle mit der Verkehrsüberwachung betrauten Beamten verbindlich sind (vgl. BayObLG, NStZ-RR 2002, 345 [BayObLG 19.06.2002 - 1 ObOWi 79/02] ; OLG Oldenburg, NZV 1996, 286; OLG Dresden, DAR 2010, 29 - 30; jeweils zit. nach juris).
  • OLG Köln, 07.09.2004 - 8 Ss OWi 12/04

    Zur Schätzung durch Polizeibeamten bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß

    Zeitschätzungen sind jedoch wegen der Ungenauigkeit des menschlichen Zeitgefühls in der Regel mit einem erheblichen Fehlerrisiko behaftet (OLG Hamm, Beschluss vom 16.01.1997 - 3 Ss OWi 1540/96; vgl. BayObLG VRS 103, 449 = NZV 2002, 518 = NStZ-RR 2002, 345; OLG Düsseldorf, DAR 2003, 85; Senat VRS 100, 140).
  • OLG Rostock, 01.04.2005 - 2 Ss OWi 389/04

    Fahrlässige Mißachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage oder fahrlässige

    Auch im übrigen werden die Anforderungen, die die Rechtsprechung an die Überzeugungsbildung bei einem qualifizierten "Rotlichtverstoß" aufgrund Schätzung durch Polizeibeamte aufgestellt hat (vgl. aus der jüngeren Rspr. nur: BayObLG NStZ-RR 2002, 345 f.; OLG Düsseldorf DAR 2003, 85 f.; DAR 2003, 234; OLG Hamm NZV 1998, 169; KG NZV 2002, 50; NZV 2001, 441; OLG Köln VRS 106, 214 ff.) nicht erfüllt.
  • OLG Köln, 06.11.2006 - 83 Ss OWi 81/06
    Damit die Feststellungen eines von einem Zeugen beobachteten qualifizierten Rotlichtverstoßes eine tragfähige Grundlage für die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht bilden, ist es erforderlich, dass der Tatrichter in den Urteilsgründen die von dem Zeugen angewandte Messmethode darstellt und sie hinsichtlich ihrer Beweiskraft bewertet (BayObLG DAR 2002, 520 = NZV 2002, 518 = NStZ-RR 2002, 345 [346] = VRS 103, 449 [450]).

    Aber auch in diesem Fall gilt, dass zur Feststellung von Zeitintervallen im Sekundenbereich freie Schätzungen aufgrund gefühlsmäßiger Erfassung generell ungeeignet sind, da erfahrungsgemäß hierbei ein erhebliches Fehlerrisiko besteht (BayObLG DAR 2002, 520 = NZV 2002, 518 = NStZ-RR 2002, 345 [346] = VRS 103, 449; OLG Düsseldorf DAR 2003, 85 [86]; OLG Rostock VRS 109, 27 [31]; vgl. a. SenE v. 07.09.2004 - 8 Ss OWi 12/04 - = NJW 2004, 3439 = DAR 2005, 50 = NZV 2004, 651 = VRS 107, 384; SenE v. 30.12.2005 - 82 Ss OWi 54/05 -).

  • OLG Hamm, 18.07.2019 - 4 RBs 185/19

    Freie Schätzung als tragfähige Tatsachengrundlage für qualifizierten

    Freie Schätzungen sind zur Feststellung von Zeitintervallen im Sekundenbereich aufgrund gefühlsmäßiger Erfassung aber generell ungeeignet, da Zeitschätzungen wegen der Ungenauigkeit menschlichen Zeitgefühls in der Regel mit einem erheblichen Fehlerrisiko behaftet sind (Bayrisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19.6.2002 - 1 ObOWi 79/02 -, juris).
  • KG, 01.07.2021 - 3 Ws (B) 167/21

    Urteilsanforderungen bei ohne technische Hilfsmittel festgestelltem

    Zur Feststellung von Zeitintervallen im Sekundenbereich sind solche Schätzungen generell ungeeignet, weil hierbei erfahrungsgemäß ein erhebliches Fehlerrisiko besteht (vgl. BayObLG DAR 2021, 159; BayObLGSt 2002, 100).
  • OLG Köln, 02.05.2018 - 1 RVs 83/18
    Aufgabe des Tatrichters ist es, im Rahmen der Beweiswürdigung eine Begründung dafür zu geben, auf welchem Wege er zu den Feststellungen gelangt ist, die Grundlage der Verurteilung geworden sind (vgl. BGH NStZ 1985, 184; BayObLG DAR 2002, 520 = NZV 2002, 518 = NStZ-RR 2002, 345 f; SenE v. 21.06.2005 - 8 Ss 128/05 - SenE v. 14.03.2008 - 82 Ss 197/08 -).
  • BayObLG, 04.08.2020 - 201 ObOWi 927/20

    Kein privilegierendes Augenblicksversagen bei qualifiziertem Rotlichtverstoß

    Zur Feststellung von Zeitintervallen im Sekundenbereich sind freie Schätzungen aufgrund gefühlsmäßiger Erfassung generell ungeeignet, da erfahrungsgemäß hierbei ein erhebliches Fehlerrisiko besteht (BayObLGSt 2002, 100, 101).
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