Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 11.06.2002

Rechtsprechung
   BVerfG, 11.09.2002 - 2 BvR 1369/02, 2 BvQ 42/02   

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https://dejure.org/2002,6551
BVerfG, 11.09.2002 - 2 BvR 1369/02, 2 BvQ 42/02 (https://dejure.org/2002,6551)
BVerfG, Entscheidung vom 11.09.2002 - 2 BvR 1369/02, 2 BvQ 42/02 (https://dejure.org/2002,6551)
BVerfG, Entscheidung vom 11. September 2002 - 2 BvR 1369/02, 2 BvQ 42/02 (https://dejure.org/2002,6551)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßige Anforderungen an die und Voraussetzungen der Anordnung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis durch den Ermittlungsrichter

  • blutalkohol PDF, S. 402
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111a; GG Art. 3 Abs. 1
    Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts bei vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis und Einlegung der Beschwerde nach Verurteilung in einer Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 377
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 843/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen and die Feststellung einer Haltereigenschaft

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2002 - 2 BvR 1369/02
    Insoweit ist der Fall mit dem im Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. August 1993 - 2 BvR 843/93 - (StV 1994, S. 3 f.) entschiedenen Fall nicht vergleichbar.
  • OLG Frankfurt, 07.02.1996 - 3 Ws 107/96

    Anfechtung vorläufige Fahrerlaubnisentziehung nach Verfahrensabschluß

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2002 - 2 BvR 1369/02
    Insoweit können zu weit gehende Einschränkungen der Überprüfung des Beschwerdegerichts nach Revisionseinlegung gegen die Hauptsacheentscheidung Bedenken begegnen (gegen jede Beschwerdemöglichkeit Brandenburgisches OLG, VRS 91 [1996], S. 181; OLG Düsseldorf, VRS 80 [1991], S. 214 [215]; 90 [1996], S. 45 f.; OLG Hamm, VRS 92 [1997], S. 23 [24]; für eine eingeschränkte Anfechtungsmöglichkeit OLG Karlsruhe VRS 96 [1999], S. 205 [206 f.]; OLG Köln, VRS 93 [1997], S. 348 f.; KG, VRS 100 [2001], S. 443 [444]; für eine volle Anfechtungsmöglichkeit OLG Frankfurt a. M., NStZ-RR 1996, S. 205 f.).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2002 - 2 BvR 1369/02
    Eine weiter gehende Nachprüfung der Beweiswürdigung ist nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 95, 96 [128]).
  • KG, 14.03.2006 - 3 Ws 101/06

    Fahrerlaubnisentziehung: Statthaftigkeit und Prüfungsmaßstab einer Beschwerde

    Ob bei der hier gegebenen Verfahrenslage die Beschwerde zulässig und bejahendenfalls, wie weit die Überprüfungsmöglichkeit des Beschwerdegerichts geht, ist umstritten (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 377 m.N.; Nack in KK, StPO 5. Aufl., § 111 a Rdn. 21 m.N.).
  • OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 1 Ss 121/02

    Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr: Zurückweisung eines

    Der neue Tatrichter wird auch über die vom Angeklagten angestrebte Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis zu befinden haben, da der Senat nicht endgültig über die Rechtmäßigkeit der vom Amtsgericht angeordneten Maßregel entschieden hat (OLG Naumburg DAR 1999, 420.; BayObLG NZV 1993, 239 f.; OLG Koblenz OLGSt StPO, § 111a Nr. 3; OLG Schleswig SchlHA 1984, 99; Meyer-Goßner, a.a.O., § 111 a Rn. 11 und 12; vgl. hierzu auch jüngst: BVerfG NStZ-RR 2002, 377).
  • OLG Jena, 31.07.2008 - 1 Ws 315/08

    Statthaftigkeit und Prüfungsmaßstab bei einer Beschwerde gegen die vorläufige

    Die Frage, ob bei der hier gegebenen Verfahrenslage die Beschwerde zulässig und bejahendenfalls, wie weit die Überprüfungsmöglichkeit des Beschwerdegerichts geht, ist umstritten (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 377 m.w.N.; Nack in KK, StPO 5. Aufl., § 111 a Rdnr. 21 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 08.03.2007 - 2 Ws 43/07

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Vorliegen eines bedeutenden Schadens an

    Jedenfalls darf mit Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG die Annahme einer Bindung an die erstinstanzliche Entscheidung nicht die in §§ 304 Abs. 1, 309 S. 2 StPO vorgesehene Rechtsschutzmöglichkeit leer laufen lassen (BVerfG in NStZ-RR 2002, 377); letztlich daraus wird hergeleitet, dass keine Bindung greift, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Maßregel überhaupt nicht vorliegen (vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., Rdn. 19).
  • OLG Dresden, 03.06.2016 - 2 Ws 256/16
    Bei der Haftentscheidung eines erkennenden Gerichts aufgrund einer Hauptverhandlung ist die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht auch unter Beachtung des von Art. 19 Abs. 4 GG geforderten gerichtlichen Rechtsschutzes darauf beschränkt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. September 2002 - 2 BvR 1369/02, 2 BvQ 42/02 -, juris), ob die Entscheidung auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen wesentlichen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (BGH StV 1991, 525; OLG Karlsruhe StV 1997, 312).
  • OLG Dresden, 24.05.2016 - 2 Ws 248/16
    Bei der Haftentscheidung eines erkennenden Gerichts aufgrund einer Hauptverhandlung ist die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht auch unter Beachtung des von Art. 19 Abs. 4 GG geforderten gerichtlichen Rechtsschutzes darauf beschränkt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. September 2002 - 2 BvR 1369/02, 2 BvQ 42/02 -, juris), ob die Entscheidung auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen wesentlichen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (BGH StV 1991, 525; OLG Karlsruhe StV 1997, 312).
  • OLG Dresden, 20.06.2016 - 2 Ws 298/16
    Danach gilt: Bei der Haftentscheidung eines erkennenden Gerichts aufgrund einer Hauptverhandlung ist die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht auch unter Beachtung des von Art. 19 Abs. 4 GG geforderten gerichtlichen Rechtsschutzes darauf beschränkt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. September 2002 - 2 BvR 1369/02, 2 BvQ 42/02 -, juris), ob die Entscheidung auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen wesentlichen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (BGH StV 1991, 525; OLG Karlsruhe StV 1997, 312).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.06.2002 - 4St RR 25/2002, 4St RR 25/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7943
BayObLG, 11.06.2002 - 4St RR 25/2002, 4St RR 25/02 (https://dejure.org/2002,7943)
BayObLG, Entscheidung vom 11.06.2002 - 4St RR 25/2002, 4St RR 25/02 (https://dejure.org/2002,7943)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Juni 2002 - 4St RR 25/2002, 4St RR 25/02 (https://dejure.org/2002,7943)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Judicialis

    AO § 150 Abs. 2 Satz 2; ; AO § ... 150 Abs. 3 Satz 1; ; AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 370 Abs. 4 Satz 3; ; EStG § 4; ; EStG § 10 Abs. 2 Nr. 8 b; ; EStG § 12 Nr. 1; ; EStG § 25 Abs. 3 Satz 5; ; EStG § 33 a; ; EStG § 33 a Abs. 3 Nr. 1 a; ; EStG § 33 b Abs. 6; ; SchwbAWV § 3 Abs. 1 Nr. 2; ; SchwbG § 4; ; SGB IX § 69; ; StGB § 40 Abs. 2; ; StGB § 46

  • rechtsportal.de

    Nicht gewinnmindernde Betriebsausgaben im Steuerstrafverfahren - Nichtberücksichtigung bei Berechnung der Steuerverkürzung und Strafzumessung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwendiges Vorbringen bei Aufklärungsrüge nach § 344 Abs. 2 Satz 2 Strafprozessordnung (StPO); Hilflosigkeit i.S.d. § 33 b Abs. 6 Einkommenssteuergesetz (EStG) ; Abgabe einer vollständigen und richtigen Steuererklärung ; Steuerhinterziehung; Berechnung der verkürzten Steuern; ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerhinterziehung - Gemischte Aufwendungen bei der Berechnung des Steuerschadens

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 377
  • BayObLGSt 2002, 93
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 11.06.2002 - 4St RR 25/02
    Für die sachlich-rechtliche Nachprüfung steht dem Revisionsgericht jedoch allein die Urteilsurkunde zur Verfügung (vgl. etwa BGHSt 35, 238/241).
  • BGH, 20.07.1988 - 3 StR 583/87

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Strafbarkeit wegen fortgesetzter

    Auszug aus BayObLG, 11.06.2002 - 4St RR 25/02
    Die Nichtberücksichtigung dieser Betriebsausgaben bei der Gewinnermittlung ist keine Folge des Kompensationsverbots des § 370 Abs. 4 Satz 3 AO (vgl. dazu etwa BGHR § 370 Abs. 1 AO Verkürzungsbetrag 3; Strafzumessung 6; BGH StRK § 370 AO 1977 R. 2), das ihrer strafmildernden Würdigung im Rahmen der Strafzumessung nicht entgegenstehen würde.
  • BFH, 08.11.1979 - IV R 66/77

    Hausangestellte - Betriebsausgaben - Hausangestellte mit Tätigkeit im Betrieb -

    Auszug aus BayObLG, 11.06.2002 - 4St RR 25/02
    Entstehen nämlich wie hier die Aufwendungen für eine Angestellte, die sowohl im beruflichen Bereich als auch im Haushalt des Steuerpflichtigen tätig ist, so ist ein Abzug der beruflich veranlassten Teils dieser "gemischten Aufwendungen" für diese Angestellte als Betriebsausgaben nur zulässig, wenn sich diese Kosten nach objektiven und leicht nachprüfbaren Merkmalen auf die berufliche Tätigkeit und diejenige im Haushalt aufteilen lassen; die Möglichkeit einer griffweisen Schätzung genügt dagegen nicht (st. Rspr., vgl. z.B. BFH BStBl II 1980, 117; 1992, 524; 1990, 901; 1986, 459; 1984, 588; 1971, 17; 21; vgl. auch EStR I Abschn. R 117).
  • BGH, 23.06.1999 - 3 StR 132/99

    Überzeugung des Gerichts bei der Beweiswürdigung; Räuberische Erpressung; Mord

    Auszug aus BayObLG, 11.06.2002 - 4St RR 25/02
    Insgesamt gesehen können daher angesichts der von der Strafkammer getroffenen Feststellungen zur objektiven Tatseite keine vernünftigen Zweifel an ihrer aus ihnen gefolgerten Auffassung aufkommen, dass der Angeklagte jedenfalls mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat (vgl. dazu etwa BGH NStZ-RR 1999, 332).
  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 584/00

    Steuerhinterziehung; Verfahrenshindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit;

    Auszug aus BayObLG, 11.06.2002 - 4St RR 25/02
    Denn der angesichts seines Werdegangs und seiner beruflichen Tätigkeit sachkundige und zudem fachkundig beratene Angeklagte hat zum objektiven Tatbestand ein umfassendes Geständnis abgelegt (vgl. dazu etwa BGH wistra 2001, 266 m. w. N.).
  • BGH, 15.09.1998 - 5 StR 145/98

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge -

    Auszug aus BayObLG, 11.06.2002 - 4St RR 25/02
    Denn es werden keine bestimmten Beweistatsachen in das Wissen dieser Zeugen gestellt (vgl. dazu etwa BGH NStZ 1999, 45).
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